RN/132
18.40
Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Gradwohl, ich muss Ihnen einerseits gratulieren – Sie haben große Teile des Gesetzes sehr sachlich und auch sehr richtig dargestellt –, aber wogegen ich mich schon verwehre, ist die Bezeichnung ÖVP-Ortskaiser für unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Das ist überhaupt nicht in Ordnung! Unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind jene Politikerinnen und Politiker, die das höchste Vertrauen genießen, weil sie am nächsten am Menschen sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Diese Bezeichnung ist einfach untragbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz setzen wir heute einen Schritt für mehr Transparenz und Bürgernähe in Österreich. Per 1. September findet ein Paradigmenwechsel statt: weg vom Amtsgeheimnis hin zum Recht auf Information für die Bürgerinnen und Bürger, hin zu einer moderneren Verwaltung, die auf Offenheit und Transparenz setzt – die Grundlagen dafür wurden ja bereits im Informationsfreiheitsgesetz gelegt. Das bedeutet, dass die staatlichen Stellen nicht mehr grundsätzlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind, sondern Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlichen müssen, und Bürgerinnen und Bürger auch das Recht haben, betreffend Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen und diese zu erhalten. Das bedeutet: Die Informationserteilung wird zur Regel, die Geheimhaltung zur Ausnahme.
Das bringt einige Vorteile: einerseits mehr Transparenz, Bürger können sich besser über die Tätigkeiten der Verwaltung informieren und nachvollziehen, wie Entscheidungen getroffen werden. Das stärkt das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen, und unsere Verwaltung wird dadurch auch moderner. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Reisinger [SPÖ/OÖ] und Kittl [Grüne/W].) Ich bin auch davon überzeugt, dass durch die Offenlegung von Informationen das Vertrauen in die Verwaltung gestärkt wird. Und es wird auch die Bürgerbeteiligung gestärkt: Mit mehr Informationen können die Bürger auch besser an politischen Prozessen teilnehmen.
Mit dem heutigen Beschluss werden insgesamt mehr als 100 Gesetze geändert, die noch auf das Amtsgeheimnis, auf die Amtsverschwiegenheit verweisen, und diese umfassenden Anpassungen stellen unter anderem sicher, dass die Geheimhaltungspflichten nur dort bestehen, wo sie sachlich auch gerechtfertigt sind. Und ganz wichtig: Das Gesetz sorgt auch für klare Regelungen und Leitlinien, die von der Datenschutzbehörde und dem Bundeskanzleramt bereitgestellt werden. Diese Unterstützung stellt eben sicher, dass Beamte und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die neuen Anforderungen gut erfüllen können.
Das Transparenzdatenbankgesetz hat Herr Kollege Gradwohl erwähnt, das brauche ich nicht zu wiederholen.
Ich betone abschließend, dass das Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz eben ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und transparenten Verwaltung ist. Es stärkt die Rechte der Bürger, fördert das Vertrauen in unsere Institutionen und trägt somit auch zu einer lebendigen Demokratie bei.
Ich werbe um Ihre Zustimmung und damit für mehr Offenheit und Transparenz in Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
18.44
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat MMag. Elisabeth Kittl. Ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.