RN/133

18.44

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher:innen! Ja, am 1. September tritt das in unserer grün-türkisen Regierungszeit endlich beschlossene Informationsfreiheitsgesetz in Kraft (Zwischenruf des Bundesrates Himmer [ÖVP/W]), und das verfassungsmäßig verankerte Amtsgeheimnis ist damit abgeschafft – als eines der letzten in Europa. Das ist für mich und für uns Grüne ein Riesenmeilenstein und öffnet die Türen zu einer – wir haben es vorhin auch von Herrn Kollegen Ebner gehört, ich gehe da mit ihm mit – bürger:innenfreundlichen, nachvollziehbaren und damit vertrauenfördernden öffentlichen Verwaltung. 

Es ist aber auch ein Riesenmeilenstein für jene Menschen, die sich für Politik interessieren, die in der Oppositionspolitik arbeiten, und für die, die über Politik berichten, sie vermitteln oder kritisieren. Und es ist auch ein Erfolg für die Verwaltung, die danach trachtet, dass sie ihre Entscheidungen besser und auch fundierter erklären kann. 

Das ist ein extrem positiver Handlungsansatz, der in der Umsetzung zu einer bevölkerungsfreundlicheren, gemeinwohlorientierteren Verwaltung führen kann. Und das alles – professionelle Medien und transparente Verwaltung – sind wichtige Bausteine für eine funktionierende demokratische Gesellschaft, in der die Bürger:innen informiert diskutieren und freie Wahlentscheidungen treffen können. Daher noch einmal – weil wir Grüne lange, lange, lange, lange dafür gekämpft haben –: Gerade in Zeiten der Demokratiemüdigkeit ist unter grüner Regierungsbeteiligung mit dem Grundrecht auf Information etwas Großes und Wichtiges gelungen. 

Leider haben Sie aber, sehr geehrte Kolleg:innen von den Regierungsparteien, neben einigen Transparenzlücken eine schwerwiegende Lücke gelassen: Sie haben die Abschaffung des Amtsgeheimnisses im Bundesarchivgesetz vergessen. Durch die Übergabe von Akten an das Staatsarchiv wird es Behörden – und dazu zählen natürlich auch Ministerien und Minister:innen – ermöglicht, das Recht auf Information der Bürger:innen zu umgehen. Werden Akten zum Beispiel durch eine Ministerin an das Staatsarchiv übergeben, können sie bis zu 25 Jahre lang versiegelt werden. Das Bestehenbleiben dieser Möglichkeit konterkariert also das Recht auf Information. 

Ich muss leider sagen: Ich befürchte, dass diese Lücke nicht unabsichtlich offengeblieben ist, und diese Befürchtung nährt die Tatsache, dass die Regierungsparteien unseren Antrag auf Anpassung des Bundesarchivgesetzes im Nationalrat nicht angenommen haben. Dazu haben Sie aber heute und jetzt wieder die Möglichkeit, denn wir, Elisabeth Kittl, Claudia Hauschildt-Buschberger und Simone Jagl, bringen folgenden Entschließungsantrag ein: 

Entschließungsantrag 

der Bundesrät:innen MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, unverzüglich eine Anpassung des Bundesarchivgesetzes vorzubereiten, damit die Übergabe von Akten an das Staatsarchiv nicht dem Recht der Bürger:innen auf Informationszugang entgegensteht und die Informationsfreiheit gewährleistet bleibt.“


Ich hoffe sehr, Sie stimmen im Sinne Ihrer euphorischen Reden auch für Transparenz und gegen Verschleierung – mit uns. – Vielen Dank. (Beifall der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

18.48

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

TOP19 Unselbständiger Entschließungsantrag: "Lex Hartinger-Klein" - Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen! von MMag. Elisabeth Kittl, BA

Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.