RN/136

18.57

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besuchergruppe! In der Bundesregierung haben wir uns viel vorgenommen: sanieren, reformieren und wachsen. Heute geht es um einen bedeutenden Reformschritt hin zu mehr Offenheit und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung; aus meiner Sicht ein absoluter Paradigmenwechsel.

Am 1. September 2025 wird die Reform zur Informationsfreiheit in Kraft treten. Damit schaffen wir ein modernes Fundament für den Zugang zu staatlichen Informationen und ersetzen ein über Jahrzehnte bestehendes Prinzip durch ein neues Verständnis von Verwaltung und Öffentlichkeit. Konkret heißt das: Das Amtsgeheimnis, das bisher fest in unserer Verfassung verankert war, hat ausgedient. An seine Stelle tritt Artikel 22a B-VG, der eine neue Kultur der Transparenz begründet. Behörden sollen künftig proaktiv und antragsbezogen, verständlich und klar Informationen bereitstellen. Seit vergangenem Jahr bereiten wir diesen Umbruch technisch, organisatorisch und gesetzlich intensiv vor. Ich bin überzeugt, wir sind auf einem sehr guten Weg, damit ab September alles bereit ist.

Ein zentraler Baustein dazu ist die Sammelnovelle, die Ihnen heute vorliegt. Sie umfasst rund 140 Gesetze. Die Stellen, wo bisher von Amtsgeheimnis oder von Verschwiegenheitspflichten die Rede war, wurden sorgfältig überarbeitet, sprachlich angepasst und an die neuen Verfassungsregelungen angepasst.

Wichtig dabei ist: Vertraulichkeit bleibt dort möglich, wo sie wirklich notwendig ist, aber nur wenn sie sachlich begründet und rechtlich klar abgesichert ist. Abweichungen vom Informationsfreiheitsgesetz sind nur dann erlaubt, wenn sie unumgänglich sind. Das ist jetzt eindeutig geregelt. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat diesen Prozess angestoßen und koordiniert. Alle Ministerien wurden gebeten, ihre Gesetze im eigenen Zuständigkeitsbereich auf die Konformität mit dem neuen Informationsprinzip zu prüfen.

An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an alle, die daran mitgewirkt haben. Diese Leistung verdient Respekt. Sie steht für einen funktionierenden Rechtsstaat und hohe Qualität in der Gesetzgebung. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Ergebnisse nach der Begutachtung sind nun Teil der Regierungsvorlage, die Anfang Juli den Nationalrat passierte. Ein zentraler Grundsatz der gesamten Reform war und ist: Die Gemeinden müssen entsprechend unterstützt werden, damit die Umsetzung auch in der Praxis funktionieren kann. Deswegen bin ich froh, dass der Gemeindebund gezielt Schulungen entwickelt und anbietet, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, denn Transparenz darf kein theoretisches Ideal bleiben, sie muss auch vor Ort in den Gemeinden im Alltag ankommen und gelebt werden können. 

Ein letztes Wort noch zum Informationsregister: Es ist ein wichtiger Teil der Umsetzung. Ab 1. September 2025 müssen alle betroffenen Stellen Informationen aktiv veröffentlichen, drei Monate später beginnt dann die verpflichtende Einspeisung ins zentrale Register. Diese Übergangsfrist soll insbesondere Ländern und Gemeinden helfen, die Umstellung in Ruhe und Schritt für Schritt zu vollziehen, zunächst über ihre Webseiten und dann direkt ins Register. 

Meine Damen und Herren, mit dieser Reform setzen wir ein starkes Signal für mehr Transparenz im Staat, für einen Staat, der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, der verständlich kommuniziert und Vertrauen schafft. Informationsfreiheit ist keine abstrakte Idee, sie ist ein zentraler Baustein für eine moderne Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) 

19.01

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Kober. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.