RN/141

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Daten-Governance, Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen nach der Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Datenzugangsgesetz – DZG) erlassen wird (127 d.B. und 154 d.B. sowie 11657/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrat Sandra Lassnig. Ich bitte um den Bericht. 

RN/142

Berichterstatterin Sandra Lassnig: Danke, Herr Präsident. – Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Daten-Governance, Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen nach der Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Datenzugangsgesetz – DZG) erlassen wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich auch gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht. 

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. Ich erteile es ihm. 

RN/143

19.11

Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das vorliegende Geschäftsstück beschäftigt sich mit der Transformation einer EU-Verordnung in innerstaatliches Recht. Das heißt, es soll inhaltlich ein erleichterter Zugang zu Daten geschaffen werden, und das mündet eben in diese österreichische Gesetzesvorlage. 

Der Weg, mit dem dieses Ziel erreicht werden soll, beinhaltet eine Unmenge von bürokratischen Vorschriften. Es geht darum, dass Stellen geschaffen werden, dass diese Stellen Aufträge erhalten, welche Schriftstücke sie bereitzuhalten und welche Berichte sie abzusenden haben, welche Formulare geschaffen und verwendet werden. Es sind natürlich Strafbestimmungen vorhanden für jeden, der sich nicht an diese Sachen hält. Das Ganze erscheint also sehr umfangreich und ist eine große Menge an Bürokratie.

Ich möchte hier drei Punkte erwähnen und auf diese eingehen. 

Der erste ist die Frage der Notwendigkeit. Ich habe mit einem Datenprofi, der das beruflich macht, ein längeres Gespräch geführt. Der war zunächst erstaunt, dann hat er gesagt, er hat von diesem Gesetz schon gehört. Es ist ihm aber in seiner jahrelangen Tätigkeit nicht aufgefallen, dass da irgendein Regelungsbedarf beziehungsweise eine Notwendigkeit besteht, dieses Gesetz zu erlassen. Das sollte man sich einmal in Erinnerung rufen: Es wird etwas geregelt, aber die Leute, die damit zu tun haben, sagen, es ist eigentlich nicht notwendig. Mich hat das ein wenig an die legendäre Gurkenkrümmung der EU erinnert. Das hat eigentlich auch niemand im Obsthandel gebraucht, aber es wurde beschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt ist, dass man sich trotzdem überlegen muss, was der Vorteil dieser Regelung ist. Es mag schon so sein, dass auch solche Überregulierungen – was es meiner Meinung nach ist – einen gewissen Vorteil haben. Ich habe mir einen Fall überlegt: Ich hatte einmal eine Behandlung im Spital und anschließend wollten die behandelnden Ärzte, die bereits die Einwilligung von mir hatten, dass diese Daten – weil da neue Medikamente getestet wurden – veröffentlicht werden und von anderen Ärzten oder Patienten abgerufen werden können. Ich habe dann gesagt: Gut, einverstanden, ich mache das. – Dann hat es geheißen, das ist nicht so einfach, da muss man einen Vertrag unterzeichnen und unterschreiben, wie mit diesen Daten umgegangen wird. Das heißt, das ist ja alles schon geregelt, das muss man auch sagen. Es ist eine große neue Regelung, aber alle diese Bestimmungen, die da drinnen sind, sind im Prinzip bereits vorhanden.

Der dritte Punkt, auf den ich eingehen wollte, ist aber der wichtigste: Ich habe da einmal eine Vorlesung an der Johannes-Kepler-Universität gehört, da ging es um das Thema Verrechtlichung. Das war mir damals noch kein Begriff, also bin ich hingegangen. Heute würde dieser Professor, der das vorgetragen hat, dies vielleicht nicht mehr so einfach machen können, denn gestern habe ich in einer Ausschreibung gelesen, dass an der Johannes-Kepler-Universität keine Männer eingestellt werden dürfen. Da würde man den ausgezeichneten Fachmann sozusagen nicht einsetzen können – aber gut. Ich komme wieder zurück zur Verrechtlichung: Die Verrechtlichung ist an und für sich eine abzulehnende Rechtsentwicklung – ähnlich der Bürokratie. Es geht darum, dass das Recht immer mehr in das Alltagsleben der Menschen einsickert und die Tendenz besteht, für alle zwischenmenschliche Aktionen, für alles immer eine Rechtsvorschrift zu schaffen. 

Genauso wie bei der Bürokratie kann man dann sagen, das ist eine sehr umfangreiche Sache, die Verrechtlichung ist aber eine viel gefährlichere Sache. Es besteht nämlich ein Konfliktpotenzial mit der Demokratie. In dem Augenblick, in dem man Rechtsvorschriften erlässt, setzt man unter Umständen demokratische Institutionen, zum Beispiel Gemeinderäte oder Parlamente, außer Kraft. Da entscheiden dann nicht mehr die gewählten Mandatare, sondern da entscheiden dann Gerichte und Richter. Genau diese Entwicklung haben wir in der EU. Jetzt kann man sagen: Gut, das ist so. Es ist nur ein Problem, weil diese Richter ja von niemandem mehr gewählt worden sind. Wir als Mandatare sind gewählt worden beziehungsweise indirekt gewählt. Aber wer hat diese Richter bestellt? (Beifall bei der FPÖ.) – Sie werden irgendwo in irgendwelchen Hinterzimmern besprochen und beschlossen, werden dann eingesetzt und haben letzten Endes die Macht in der Hand. 

Die Verrechtlichung, die dieser Professor damals zurückdrängen wollte – das ist überhaupt nicht eingetreten –: Es ist ein immer mehr anschwellender Prozess, dass eine Rechtsnorm nach der anderen beschlossen wird, um einen Regulierungswahn der Europäischen Union voranzutreiben. Alles muss geregelt werden, für alles muss es ein Gesetz geben. Wissen Sie, worin das Problem liegt? – Nicht nur darin, dass die Demokratie in eine gewisse Gefährdungslage kommt, das Problem ist auch, dass das niemand mehr umsetzt. Ich habe mir diese millionenteuren bürokratischen Vorgänge durchgelesen, diese Berichte, die zu liefern sind – sie werden vielleicht geschrieben, aber sie landen im nächsten Schredder oder werden elektronisch gelöscht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist nicht mehr umsetzbar. Diese Maschine produziert eine Rechtsnorm nach der anderen, ohne sich zu überlegen, wer das kontrollieren und wozu das alles überhaupt noch stattfinden soll. Ich glaube deshalb, dass die Kollegen unserer Partei im Nationalrat die richtige Entscheidung getroffen haben, wenn sie gegen dieses Gesetz gestimmt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

19.18 

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Klara Neurauter. Ich erteile es ihr. 

RN/144

19.18

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher hier und via Livestream! Jeder, der sich mit diesem Gesetz beschäftigt, wird verstehen, dass ich mit meinem Vorredner natürlich nicht einverstanden sein kann. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Mit dem vorliegenden Gesetz soll der europäische Daten-Governance-Rechtsakt national umgesetzt werden. Das Ziel ist, einen behördlichen und strukturellen Rahmen zu schaffen, um das Vertrauen in den Datenaustausch und die Datenverfügbarkeit zu erhöhen sowie technische Hindernisse bei der Weiterverwendung von geschützten Daten zu überwinden. 

Mit dem Beschluss dieses Datenzugangsgesetzes setzen wir einen großen Schritt in Richtung digitale Zukunft für Österreich, für Europa, für unseren Binnenmarkt und für unsere Wirtschaft. Derzeit haben wir keine Möglichkeit, in der Welt mitzuspielen. Wir nutzen unseren Datenschatz nicht, weil wir keine juristischen Instrumentarien geschaffen haben. Es ist notwendig, dass wir das jetzt nachholen. 

Ziel ist auch die Sicherheit für den Endkunden. Ein Beispiel: Wo derzeit KI-Modelle trainiert werden, sind die europäischen Daten nicht inkludiert. Wir alle reden über Amazon, Google, Alibaba und so weiter; dahinter stecken datengetriebene Geschäftsmodelle. Wenn wir auf dem Markt mittun wollen, brauchen wir dieses Datenzugangsgesetz. 

Ja, wer die Daten hat, hat die Macht, und wo Macht ist, braucht es klare Regeln. Daten gehören nicht in fremde Hände und schon gar nicht in die Hände von wenigen Großkonzernen, sondern müssen selbstbestimmt, gemeinwohlorientiert und sicher genutzt werden. 

Da geht es aber auch um die Macht, dass wir die Welt zu etwas Besserem verändern können, dass wir Krankheiten besiegen können, dass wir bessere Lösungen für gesellschaftspolitische Probleme haben. Das ist mit Daten möglich. Machen wir den Leuten nicht Angst, sondern klären wir sie auf! (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wir sprechen über ein Gesetz, das im ersten Moment sehr technisch klingt, in Wahrheit geht es aber um Demokratie, Kontrolle und Vertrauen. Es geht um eines der zentralen Themen unserer Zeit. Datenschutz ist kein Hindernis, sondern Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Digitalisierung. Daten sind das digitale Spiegelbild unseres Lebens. Wer sie nutzt, muss mit größter Sorgfalt handeln. Deshalb ist es richtig, dass die Datenschutzbehörde eine zentrale Rolle im Gesetz bekommt. Sie schützt, was schützenswert ist, nämlich unsere Privatsphäre. 

Auch die neuen Datenvermittlungsdienste haben höchste Sicherheits- und Transparenzstandards einzuhalten, denn gerade da zeigt sich auch: Datennutzung ist kein Selbstzweck, sondern muss den Menschen dienen. Deshalb sind die Verfahren auch gebührenfrei. 

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft Spielregeln, wo bislang Unsicherheit geherrscht hat. Es öffnet Türen für Innovation, aber es lässt die Tür zur Privatsphäre verschlossen. Datennutzung und Datenschutz sind keine Gegensätze. Fairer Zugang, klare Regeln und ein starker Schutz für die Menschen: So geht digitale Verantwortung im Interesse der Gesellschaft. 

Das Datenschutzgesetz ist ein zentraler Baustein für einen innovativen und zukunftsfitten Forschungsstandort und Wirtschaftsstandort Österreich. Ohne Daten gibt es keine künstliche Intelligenz, und ohne künstliche Intelligenz gibt es keine Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. 

Gerade vorgestern – das habe ich dem Fernsehen entnommen – hat das Pentagon millionenschwere Verträge mit führenden US-Tech-Firmen unterzeichnet, um künstliche Intelligenz stärker zur Bewältigung zentraler sicherheitspolitischer Herausforderungen einzusetzen. 

Mit diesem Gesetz schaffen wir die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass einfacher, transparenter und effizienter Zugang zu öffentlichen Daten bei gleichzeitigem Schutz der Daten gewährt wird. Das bringt, wie schon gesagt, den Unternehmen, der Forschung und der Gesellschaft insgesamt sehr viel, weil es neue Möglichkeiten eröffnet. 

Ich möchte auch von einem konkreten Beispiel aus Tirol berichten: Mountresilience. Das ist ein EU-weites Klimaprojekt mit Tiroler Beteiligung. Ziel ist es, die Bergregionen widerstandsfähiger gegen die Klimakrise zu machen, indem man naturbasierte Anpassungsmaßnahmen macht. Dafür werden in neun europäischen Regionen prototypische Lösungen entwickelt und getestet. 

Bei einem anderen Beispiel geht es um Wetter- und Stromprognosen für erneuerbare Energie. Die KI-gestützten Modelle analysieren dann auf der einen Seite kurzfristige Wettereinflüsse, auf der anderen Seite auch langfristige Klimarisiken. 

Genau solche Projekte profitieren von diesem Gesetz. Es ist die österreichische Umsetzung einer wichtigen europäischen Gesetzgebung. Da geht es um den geordneten und datenschutzkonformen Umgang mit Daten für Wissenschaft und Forschung und für die Verwaltung, und es werden die Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. 

Also das ist eine gute und wichtige Sache. Sie sollte unser aller Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

19.24

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Alexander Pröll. Ich erteile es ihm. 

RN/145

19.24

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie jetzt wenig verwundern, dass ich mit meiner Vorrednerin massiv übereinstimme. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.

Mit der Regierungsvorlage zum Datenzugangsgesetz schaffen wir nämlich einen behördlichen und strukturellen Rahmen für die Weiterverwendung von Daten. Wir erhöhen dadurch das Vertrauen in den Datenaustausch, die Datenverfügbarkeit und überwinden technische Hindernisse bei der Weiterverwendung von Daten. Darüber hinaus setzen wir den Data Governance Act um. In weiterer Folge – und darum ist das so zentral – kann dadurch das enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten im Hinblick auf neue Produkte und Dienstleistungen ausgeschöpft werden. 

Konkret schaffen wir mit dem Datenzugangsgesetz Rechtssicherheit in vier wesentlichen Punkten beziehungsweise Fragen. 

Erstens: Zuständige Behörden und Stellen werden benannt. Eine zentrale Steuerungsrolle wird der Bundeskanzler einnehmen. Die Statistik Austria unterstützt das Bundeskanzleramt technisch-organisatorisch bei seiner Tätigkeit als zentrale Informationsstelle. 

Zweitens: Das bestehende Datenportal data.gv.at wird als Informationsstelle ausgebaut, mit einer Anbindung an das europäische Datenportal data.europa.eu. 

Drittens: Es werden Rahmenbedingungen für Datenvermittlungsdienste geschaffen, wodurch die Vertrauenswürdigkeit der Anbieter und somit die Datenwirtschaft gestärkt werden. 

Viertens: Datenspenden werden für die freiwillige gemeinsame Nutzung von Daten mittels Einwilligung betroffener Personen für die Ziele von allgemeinem Interesse ermöglicht. 

Zusammenfassend werden also mit dem Datenzugangsgesetz einerseits für Unternehmen und Forschung neue Innovationspotenziale eröffnet, andererseits wird gleichzeitig das Vertrauen in den Datenaustausch und die Datenverfügbarkeit über die Etablierung von Governance-Strukturen in der öffentlichen Verwaltung erhöht. Es freut mich, dass wir mit diesem Vorhaben einen weiteren wichtigen Schritt für die Digitalisierung setzen und die österreichische Datenwirtschaft stärken können. 

Apropos wichtiger Schritt für die Digitalisierung: Derzeit ist die ID Austria auf Servicetour, ganz nach dem Motto: Das Amt kommt zu den Bürgern, und nicht die Bürger kommen zum Amt. Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos ohne Anmeldung bei rund 100 Terminen in ganz Österreich die ID Austria holen. Wir verstehen uns da ganz klar als Servicedrehscheibe. 

Für alle Zuseherinnen und Zuseher: Die Termine der Servicetour sind öffentlich unter digitalaustria.gv.at einsehbar. Mein Team der ID Austria und ich würden uns über Ihren Besuch bei einem unserer Stopps freuen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.) 

19.27

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Gabriele Kolar. Ich darf es ihr erteilen. 

RN/146

19.28

Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Danke, geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer über die digitalen Kanäle! Zuallererst möchte ich dir, geschätzter Herr Präsident, lieber Peter Samt, alles Gute für deine Präsidentschaft wünschen, eine gute Hand und – was du heute schon gesagt hast – eine neutrale Sitzungsführung, damit wir Steirerinnen und Steirer, egal, welcher Couleur, die wir hier im Bundesrat sitzen, am Ende dieses halben Jahres richtig stolz auf deine Präsidentschaft sein können. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ, ÖVP und FPÖ.) 

Jetzt komme ich ganz kurz zum Thema, denn es wurde ja schon fast alles zu diesem Datenzugangsgesetz gesagt, nur nicht von mir. Aber keine Angst, ich werde nicht alles wiederholen. 

Heute geht es eben um dieses Gesetz, das Datenzugangsgesetz. Es betrifft uns alle, denn Daten sind heute überall: in der Verwaltung, in der Forschung, in der Wirtschaft und auch in unserem Alltag. Dieses Gesetz – und jetzt wende ich mich in Richtung Freiheitliche Partei – setzt die europäische Daten-Governance-Verordnung in Österreich um. 

Herr Kollege Amhof hat gemeint, wir brauchen das nicht, es ist sowieso alles vorhanden. Ich bin heute ein bisschen verwirrt – in Richtung Freiheitliche Partei. Es war nämlich immer so: Haben wir ein EU-Gesetz heute hier umgesetzt, dann war das Thema der Freiheitlichen Partei: Warum können wir nicht ein nationales Gesetz machen? Haben wir heute über ein nationales Gesetz gesprochen, ist dann die Freiheitliche Partei auf einmal auf die Idee gekommen, sie wollen doch warten, bis es ein EU-Gesetz gibt. Ich bin heute wirklich schon ein bisschen verwirrt. 

Das jedenfalls brauchen wir; wir haben das schon sehr intensiv gehört, auch heute von Frau Kollegin Neurauter. Es gibt klare Regeln, wer solche Daten vermitteln darf: Nur registrierte Stellen dürfen das machen, damit kein Missbrauch passiert.

Geschätzter Herr Staatssekretär, ich wünsche Ihnen alles Gute! Wir als Sozialdemokratie sind natürlich auch dafür – und dieses moderne Gesetz für ein digitales Europa ist ein wirklich wichtiger Schritt in die Zukunft. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

19.30

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/147

Abstimmung

Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung, bitte nehmen Sie die Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.