RN/143

19.11

Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das vorliegende Geschäftsstück beschäftigt sich mit der Transformation einer EU-Verordnung in innerstaatliches Recht. Das heißt, es soll inhaltlich ein erleichterter Zugang zu Daten geschaffen werden und das mündet eben in diese österreichische Gesetzesvorlage. 

Der Weg, mit dem dieses Ziel erreicht werden soll, beinhaltet eine Unmenge von bürokratischen Vorschriften. Es geht darum, dass Stellen geschaffen werden, dass diese Stellen Aufträge erhalten, welche Schriftstücke sie bereitzuhalten und welche Berichte sie abzusenden haben, welche Formulare geschaffen und verwendet werden. Es sind natürlich Strafbestimmungen vorhanden, für jeden, der sich nicht an diese Sachen hält. Das Ganze erscheint also sehr umfangreich und ist eine große Menge an Bürokratie.

Ich möchte hier drei Punkte erwähnen und auf diese eingehen. Der erste ist die Frage der Notwendigkeit. Ich habe mit einem Datenprofi, der das beruflich macht, ein längeres Gespräch geführt. Der war zunächst erstaunt, dann hat er gesagt, er hat von diesem Gesetz schon gehört. Es ist ihm aber in seiner jahrelangen Tätigkeit nicht aufgefallen, dass da irgendein Regelungsbedarf beziehungsweise eine Notwendigkeit besteht, dieses Gesetz zu erlassen. Das sollte man sich einmal in Erinnerung rufen: Es wurde etwas geregelt, aber die Leute, die damit zu tun haben, sagen, es ist eigentlich nicht notwendig. Mich hat das ein wenig an die legendäre Gurkenkrümmung der EU erinnert. Das hat eigentlich auch niemand im Obsthandel gebraucht, aber es wurde beschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt ist, dass man sich trotzdem überlegen muss, was der Vorteil dieser Regelung ist. Es mag schon so sein, dass auch solche Überregulierungen – was es meiner Meinung nach ist – einen gewissen Vorteil haben. Ich habe mir einen Fall überlegt: Ich hatte einmal eine Behandlung im Spital und anschließend wollten die behandelnden Ärzte, die bereits die Einwilligung von mir hatten, dass diese Daten – weil da neue Medikamente getestet wurden – veröffentlicht werden und von anderen Ärzten oder Patienten abgerufen werden können. Ich habe dann gesagt: Gut, einverstanden, ich mache das. Dann hat es geheißen, das ist nicht so einfach, da muss man einen Vertrag unterzeichnen und unterschreiben, wie mit diesen Daten umgegangen wird. Das heißt, das ist ja alles schon geregelt, das muss man auch sagen. Es ist eine große neue Regelung, aber alle diese Bestimmungen, die da drinnen sind, sind im Prinzip bereits vorhanden.

Der dritte Punkt, auf den ich eingehen wollte, ist aber der wichtigste: Ich habe da einmal eine Vorlesung an der Johannes-Kepler-Universität gehört, da ging es um das Thema Verrechtlichung. Das war mir damals noch kein Begriff, also bin ich hingegangen. Heute würde dieser Professor, der das vorgetragen hat, dies vielleicht nicht mehr so einfach machen können, denn gestern habe ich in einer Ausschreibung gelesen, dass an der Johannes Kepler Universität keine Männer eingestellt werden dürfen. Da würde man den ausgezeichneten Fachmann sozusagen nicht einsetzen können. – Aber gut. Ich komme wieder zurück zur Verrechtlichung. Die Verrechtlichung ist an und für sich eine abzulehnende Rechtsentwicklung – ähnlich der Bürokratie. Es geht darum, dass das Recht immer mehr in das Alltagsleben der Menschen einsickert und die Tendenz besteht, für alle zwischenmenschliche Aktionen, für alles immer eine Rechtsvorschrift zu schaffen. 

Genauso wie bei der Bürokratie kann man dann sagen, das ist eine sehr umfangreiche Sache, die Verrechtlichung ist aber eine viel gefährlichere Sache. Es besteht nämlich ein Konfliktpotenzial mit der Demokratie. In dem Augenblick, wo man Rechtsvorschriften erlässt, setzt man unter Umständen demokratische Institutionen, zum Beispiel Gemeinderäte oder Parlamente, außer Kraft. Da entscheiden dann nicht mehr die gewählten Mandatare, sondern da entscheiden dann Gerichte und Richter. Genau diese Entwicklung haben wir in der EU. Jetzt kann man sagen: Gut, das ist so. Es ist nur ein Problem, weil diese Richter ja von niemanden mehr gewählt worden sind. Wir als Mandatare sind gewählt worden beziehungsweise indirekt gewählt. Aber wer hat diese Richter bestellt? (Beifall bei der FPÖ.) – Sie werden irgendwo in irgendwelchen Hinterzimmern besprochen und beschlossen, werden dann eingesetzt und haben letzten Endes die Macht in der Hand. 

Die Verrechtlichung, die dieser Professor damals zurückdrängen wollte, ist überhaupt nicht eingetreten, sondern es ist ein immer mehr anschwellender Prozess, dass eine Rechtsnorm nach der anderen beschlossen wird, um einen Regulierungswahn der Europäischen Union voranzutreiben. Alles muss geregelt werden, für alles muss es ein Gesetz geben. Wissen Sie, worin das Problem liegt? – Nicht nur darin, dass die Demokratie in eine gewisse Gefährdungslage kommt. Das Problem ist auch, dass das niemand mehr umsetzt. Ich habe mir diese millionenteuren bürokratischen Vorgänge durchgelesen, diese Berichte, die zu liefern sind – sie werden vielleicht geschrieben, aber sie landen im nächsten Schredder oder werden elektronisch gelöscht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist nicht mehr umsetzbar. Diese Maschine produziert eine Rechtsnorm nach der anderen, ohne sich zu überlegen, wer das kontrollieren und wozu das alles überhaupt noch stattfinden soll. Ich glaube deshalb, dass die Kollegen unserer Partei im Nationalrat die richtige Entscheidung getroffen haben, wenn sie gegen dieses Gesetz gestimmt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

19.18 

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Klara Neurauter. Ich erteile es ihr. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.