RN/148

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 geändert wird (353/A und 155 d.B. sowie 11650/BR d.B. und 11658/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrat Sandra Lassnig. Ich bitte um den Bericht.

RN/149

Berichterstatterin Sandra Lassnig: Danke, Herr Präsident. – Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und daher komme ich auch gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht. 

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Isabella Theuermann. Ich erteile es ihr. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: ... schlechteste, teuerste ...!)

RN/150

19.32

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Ja, mittlerweile kennt ihr euch schon aus. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Gut, dass ihr es akzeptiert. – Sehr geehrte Damen und Herren! Soziale Medien sind aus unserem Alltag ja nicht mehr wegzudenken und sie sind auch für die Politik ein wichtiges Kommunikationsmittel. Wie in jedem anderen Bereich auch gibt es bei der Arbeit mit den sozialen Medien eine klare Trennung zwischen dem öffentlichen Amt und der Partei. Das zeigt sich besonders beim Personaleinsatz – und so wurde es bisher mit Strafe bedroht, wenn beispielsweise öffentlich bedienstete Mitarbeiter von Ministerien an den Social-Media-Accounts der Minister mitgewirkt haben, insbesondere wenn diese laut Impressum auf die jeweilige Partei liefen – so weit, so logisch. Immerhin dürfen keine Personal- und Sachressourcen des Staates ohne Kostenersatz durch die Partei genutzt werden, andernfalls wäre es eine unzulässige Spende. Auch der Rechnungshof hat das ganz klar so gesehen. (Vizepräsident Ruprecht übernimmt den Vorsitz.)

So weit, so unspektakulär; die Einheitspartei schafft es aber, anhand dieses kleinen Beispiels ihre Doppelmoral in Reinkultur zu zeigen. Nachdem nun tatsächlich Strafen gegen ÖVP, NEOS und Grüne im Raum stehen, weil es laut UPTS Verstöße gegen die zuvor genannte Regel gab, wollten sie sich zunächst selbst eine rückwirkende Amnestie erteilen. Frei nach dem Motto: Was nicht passt, das wird dann eben passend gemacht, ändert man einfach das Gesetz und will nun festhalten, dass man aus dem Ministerium heraus künftig offen Parteiwerbung betreiben darf. (Beifall bei der FPÖ.)

Und weil man eben gerade dabei ist, erlöst man sich selbst von den bereits verhängten Strafen – das ist ganz praktisch. Da war der Aufschrei aber dann doch etwas zu groß, und die rückwirkende Straffreiheit will man dann aus optischen Gründen doch nicht so richtig durchziehen und hat es last minute dann teilweise korrigiert. 

Was bleibt, ist dennoch eine dreiste Anlassgesetzgebung zum eigenen Vorteil der Einheitspartei: Immerhin führt diese neue Regelung zu einer massiven Ungleichbehandlung und zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Opposition.

Was bisher vom Rechnungshof als illegale Parteienfinanzierung gesehen wurde, erlaubt sich die Bundesregierung nun explizit selbst. Die regierenden Parteien richten es sich also und legalisieren ihren vollen Zugriff auf staatliche Ressourcen für parteiische Zwecke, womit ein fundamentaler demokratischer Grundsatz verletzt wird. Dieser Anlassgesetzgebung werden wir daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.35

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsäckl. Ich erteile dieses. (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: „Säckl!“ – Ruf bei der SPÖ: Schwindsackl!)

RN/151

19.35

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Wir kennen uns nicht so gut. (Allgemeine Heiterkeit. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Trotzdem: Geschätzter Herr Präsident! Lieber Herr Staatssekretär! Geht-nicht, Dagegen-sein ist immer ein Mangel an Fantasie und Visionen. Größtenteils ist das die Haltung der Freiheitlichen Partei, vor allem wenn es um Transparenz geht. Frau Mag. Theuermann hat es ja gleich nach ihrer kurzen Einleitung auf den Punkt gebracht, worum es bei Ihnen geht: um die nicht besonders erfreuliche Form der Transparenzgebung.

Es ist ja nicht unausgesprochen: Da gibt es diesen längeren Konflikt zwischen der FPÖ und dem Rechnungshof bezüglich der Prüfung der Wahlkampfkosten. Das ist Ihnen ja nicht unbekannt. Die FPÖ verweigert ja diese Prüfung durch den Rechnungshof schon längere Zeit. Das ist ja ein Teil, den Sie als Schwerpunkt herausgenommen haben. Der eigentliche und wesentliche Punkt bei dieser Änderung, bei dieser Gesetzesnovelle ist ja die neue Regelung für die Mitwirkung von Kabinetts- und Büromitarbeiter:innen an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern. Das ist eigentlich einer dieser Schwerpunkte.

Parteien sind sehr wichtig, um das Funktionieren der Demokratie zu ermöglichen – darum geht es ja bei dieser Gesetzesnovelle. Deswegen ist es auch wichtig, dass man, so wie jetzt, darüber diskutiert, wie die Rahmenbedingungen für die politische Arbeit in Zukunft noch besser funktionieren können. Gut ist gut, aber besser ist noch besser. Medial wird ja im Kontext des Parteiengesetzes immer über die Bundespolitik diskutiert. Viele Mandatare und Mandatarinnen bekommen ja für ihre Arbeit im Gemeinderat eine Aufwandsentschädigung. Der überwiegende Teil der Arbeit wird ehrenamtlich geleistet, egal, ob das durch ihre Tätigkeit im Gemeinderat, in einer Parteistruktur oder in einem Verein passiert.

Die Politik steht zu Recht unter intensiver öffentlicher Begutachtung. Das ist auch ganz wesentlich und wichtig, und darum brauchen wir auch diese Form. Gestatten Sie mir schon, dass ich hier zum Ausdruck bringe, dass gerade junge Menschen sich sehr genau überlegen, ob sie in die Politik gehen und sich engagieren – und das weiß ich auch als Seniorenvertreter. Wer sich dann engagieren will, merkt gleich, dass er sich in einem Paragrafendschungel befindet und stecken bleibt und dann wahrnimmt, dass eigentlich die Veränderung und die Freude an dieser Arbeit (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr macht es immer schlimmer und schlimmer!) möglicherweise nicht so groß sind, wie sie das sein könnten.

Ein Teil der Gesetzesänderungen betrifft die Ausweitung der Spendenmeldungen von vierteljährlich auf jährlich – das ist auch ein Punkt. Das ist aber ganz explizit auf die Bürgermeister und die ehrenamtlichen Gemeinderäte ausgerichtet. Es gibt ja einige Abgeordnete im Nationalrat und auch Mitglieder des Bundesrates, die auch gewählte Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen sind, eine Parteifunktion haben oder in einer Interessengemeinschaft tätig sind. Nach der jetzigen Auslegung müsste man das für jede einzelne Funktion trennen, mit eigenen Accounts und eigenen Mitarbeitern. Das ist einfach nicht praktikabel, daher brauchen wir eine adäquate Verbesserung. 

Gleichzeitig werden auch klare Regeln für die Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern auf Bundes- und auf Landesebene und für die Landtags- und auch Parlamentsklubs gesetzt. Dies gilt nicht nur für die Regierung, sondern auf allen Ebenen, wie es im Gesetzestext auch gut nachzulesen und abgebildet ist. Künftig können beispielsweise Kabinettsmitarbeiter, wenn die Inhalte entsprechend gekennzeichnet sind und sich diese nur auf die Arbeit der Minister, Ministerin beziehen, diesbezügliche Inhalte posten, wenn auch das Impressum darauf hinweist. 

Mitarbeiter der Parteien kommunizieren für ihre – was sonst? – Partei. Das heißt, es gibt keinen einzigen Mitarbeiter in einem Ministerium oder in einem Klub, der für eine Partei arbeitet. In der Vergangenheit gab es eine gewisse Grauzone: der Social-Media-Auftritt einiger politischer Verantwortungsträger. 

Die jetzige Regelung – diese wichtige Änderung – ist diesbezüglich ein Fortschritt und eine gut überlegte Erneuerung für mehr Transparenz und noch mehr freundliches Bürgerentgegenkommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

19.41

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege Schwindsackl, für deinen Redebeitrag.

Zu Wort gemeldet ist Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm.

RN/152

19.41

Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Danke, Herr Vizepräsident. – Der „Säckel“ war wahrscheinlich an die Budgetsituation denkend. (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.] – erheitert –: Budget! – Allgemeine Heiterkeit.) Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und, falls noch einzelne Zuhörerinnen und Zuhörer da sind, die auch! Es ist ein zu wichtiges Kapitel, um es einfach so pauschal abzudecken. Eine parlamentarische Demokratie wie unsere lebt davon, dass Parteien auch ihrer Tätigkeit nachkommen können. 

Kollege Schwindsackl hat es ja, glaube ich, sehr klar gesagt: Oft ist das nicht voneinander trennbar. Man tut sich leichter, wenn man sich überlegt: Wie wäre es in der analogen Welt? – Wenn der Herr Bundesminister oder die Frau Bundesministerin in ihren Wahlkreis fährt und dort einen Auftritt hat, werden ein paar Daten aus der Arbeit des Ministeriums für sie vorbereitet, die sie dort berichten kann. Es findet zwar nichts auf Social Media statt, aber ein Findiger beim Rechnungshof oder UPTS könnte hergehen und sagen: Moment, das ist ja eigentlich eine Sachleistung, diesen Teil der Arbeit soll gefälligst der Herr Minister, die Frau Ministerin – wann auch immer sich Zeit ergibt – selber machen! – Daher müssen wir versuchen, im Parteiengesetz 2012 durch Nachschärfungen möglichst klare Regelungen zu haben, aber auch Regeln zu haben, die administrierbar sind.

Jetzt bin ich bald 25 Jahre – ich glaube, ich feiere bald 25 Jahre – in der Sozialdemokratie für die Parteifinanzen zuständig. Das ist immer ein schwieriger Dialog, den du führst, wenn die Nachfrage kommt: Passt das? Passt das nicht? Waren die Wahlkampfkosten eingehalten? – Das kennen wir alles. 

Unsere Freunde (in Richtung FPÖ) kennen es auch. Du (in Richtung Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) hast ja schon darauf hingewiesen. Die haben eine rege Brieffreundschaft mit der Frau Präsidentin des Rechnungshofes. Sie wollen nichts herzeigen. Ich verstehe das. Da waren in der Vergangenheit die Geldsäcke im Kofferraum von Jörg Haider. Die haben ja alles Mögliche – dem Norbert Hofer sein Haus – gehabt. Ich verstehe das ja, aber in dieser Situation - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nur Schwachsinn! Nur Schwachsinn!) – Okay. Ihr wollt aber den Schwachsinn nicht beim Rechnungshof herzeigen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Entweder er schläft oder er ist ungut, unfassbar! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wie der Schennach! Ein guter Ersatz für den Schennach!)

Ich habe ja Verständnis dafür geäußert. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wenigstens schläft er in der hinteren Reihe, da fällt es nicht so auf!) Ich war jetzt gar nicht bösartig. Ich habe nur daran erinnert, was wir so alles kennen. Es gab auch Clash-of-Clans-Abrechnungen von Tausenden Euros – das wurde gespielt. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich habe Jörg Haider spielen gesehen; es ist ja nicht so, dass es nicht so ist – Entschuldigung, H.-C. Strache. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – Beifall spendend –: Ja, genau! Bravo! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.

Wir können schon über Jörg Haider reden. Da waren so Hubschrauber, die einfach reingeflogen sind. Wenn ich mich richtig erinnere, wurden beim Industriellen Turnauer vom späteren Rechnungshofpräsidenten Plastiksackerl abgeholt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich glaube, die SPÖ muss ganz ruhig sein ...!) – Ach so. Wir haben aber keine Plastiksackerl bekommen, also ehrlich gesagt - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr seid nur korrupt! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Warum muss man da ruhig sein, das verstehe ich jetzt nicht? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ihr seid nur korrupt!) – Nein. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist so!) – Ah, okay. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.].) 

Ich dachte, dass die Sporttaschen mit Geld und die Plastiksackerl voll Geld eher ein Symbol dafür seien. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Stimmt das? Hat es eine Verurteilung gegeben? Dann rede nicht ...!) – Ich brauche keine Verurteilung. Ich brauche einen ehrlichen Menschen: Dr. Moser hat gesagt, er hat nicht reingeschaut (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Ja, genau!), aber er hat sie abgeholt. (Rufe bei der FPÖ: Genau!) – Was jetzt: Er hat es abgeholt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, ja, na klar! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Woher war denn das Geld für die diversen - - Wo sind denn die Autos von Jörg Haider hergekommen? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na, von der SPÖ nicht, weil ihr seid pleite!) – Nein, wir brauchen uns nicht darauf einzulassen. 

Herr Kollege, ich wollte nur sagen, es wäre in diesem Zusammenhang günstig, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil ihr wahrscheinlich in dieser Abgrenzung möglicherweise – ich versuche eh, es nett für euch zu formulieren – mehr Probleme habt, als andere Parteien in diesem Bereich haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) 

Ehrlich gesagt – reden wir einmal davon –: Was soll denn der Nutzen sein? Ich will die Postings, die die Regierungsmitglieder in diesem Bereich von sich abgeben, nicht schmälern, aber ich würde den Wert nicht überbewerten. Der Nutzen für die Partei hält sich bei diesen Dingen wahrscheinlich in Grenzen. 

In Wahrheit gibt es die Abgrenzung nicht. Wenn der Herr Staatssekretär in die „ZIB“ geht, steht daneben Staatssekretär und in Klammer die Partei. Alles, was er jetzt dort vorträgt, macht er mit welchem Hut? Da müsste man ihm seinen Kopf aufschneiden und schauen, ob die Synapsen entweder auf ÖVP-Politiker oder Staatssekretär geschaltet sind. Das wird uns nicht wirklich gelingen. Daher mein Vorschlag an alle, auch an die, die in Brieffreundschaft mit der Frau Präsidentin des Rechnungshofes sind: Stimmt zu! Schauen wir, dass wir nachschärfen und dass wir gescheite Regelungen kriegen! Die Demokratie ist es wert. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Rufe bei der FPÖ: Peinlich! Peinlicher Typ!

19.45 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank. 

Zu Wort gemeldet ist Kollegin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile es ihr.

RN/153

19.46

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Ja, dass Sie sich, Frau Kollegin von der FPÖ, heute überhaupt melden! Wir haben aber eh gesehen, es hat sich nur eine Kollegin von der FPÖ gemeldet, und das auch nur für 3 Minuten. Es ist schon sehr eigenartig. Ich muss mich da meinen Vorrednerinnen und meinen Vorrednern anschließen, dass wir das auch ziemlich dreist sehen, dass gerade Sie sich echauffieren, nachdem Sie dem Rechnungshof für eine Prüfung anscheinend die Einsicht in Unterlagen verweigern. Das finden wir schon eine große Chuzpe. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Damit aber nicht genug. Es wurde auch schon kurz angesprochen: die 100 000 Euro, die der Grazer Gemeinderatsklub illegal an die Partei gespendet hat – das ist genauso eine Beeinflussung des Wahlkampfs und eine Wettbewerbsverzerrung –; Salzburger und oberösterreichische Landtagsabgeordnete der Freiheitlichen, die wegen unzulässiger Parteispenden und mangelhafter Buchhaltung vom Rechnungshof gerügt wurden. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Wo steht das ...? Das ist eine Lüge!) Kehren Sie einmal vor der eigenen Tür, bevor Sie sich herauswagen! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Weil schon vorhin recht gut erklärt wurde, worum es geht, möchte ich noch ganz kurz etwas dazu sagen. Es wird auch immer wieder gesagt, gerade auch von der FPÖ, dass die Mitarbeiter:innen von öffentlichen Dienststellen, von Ministerien dann Parteiarbeit machen dürfen: Nein, das dürfen sie nicht.

Was vielleicht noch ein Punkt ist: Es ging darum, dass es nachvollziehbar sein muss, dass Sachverhalte, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, nicht den detaillierten Voraussetzungen wie der Kennzeichnung im Impressum – das steht in den Erläuterungen – unterliegen und daher die bereits anhängigen Verfahren vor dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat nach der alten Rechtslage behandelt werden sollen. Das haben wir im Nationalrat mit diesem Abänderungsantrag gemeinsam mit den Regierungsparteien klargestellt. 

Ich glaube, dass die vorliegende Novelle jetzt im Umgang mit Social-Media-Accounts von Politikern Rechtssicherheit bringt, und das ist gut so. Ich bin schon wirklich auf die nächsten Rechnungshofberichte neugierig, nämlich wer sich wie daran halten wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

19.48

Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/154

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.