RN/155
Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (89 d.B. und 177 d.B. sowie 11659/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden (90 d.B. und 178 d.B. sowie 11653/BR d.B. und 11660/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 24 und 25, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 24 und 25 ist Frau Bundesrätin Mag.a Bernadette Kerschler. – Ich bitte um die Berichte.
RN/156
Berichterstatterin Mag. Bernadette Kerschler: Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden.
Auch dazu liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor, und ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen:
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Wir begrüßen wieder unsere Bundesministerin Dr. Anna Sporrer in Vertretung unseres Bundesministers Peter Hanke. – Noch einmal: Herzlich willkommen bei uns! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist unser Kollege Michael Bernard. Ich erteile ihm das Wort.
RN/157
19.51
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit habe ich mich für eine kurze Zusammenfassung der zum Beschluss vorliegenden Bundesgesetze entschieden.
Das Schifffahrtsgesetz soll an neue EU-Richtlinien angepasst werden, die im Zusammenhang mit der Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes stehen. Natürlich gibt es, wie bei so vielen EU-Gesetzen, das Bekenntnis zu einer geplanten Verwaltungsvereinfachung – leider ist nur eine einzige erkennbar, da geht es um die Verlängerung der Befähigungsausweise –, meiner Meinung nach ist sogar das Gegenteil der Fall: Unter dem Titel der Vermeidung von Doppelkontrollen sollen alle zuständigen Behörden ein Verzeichnis über die gewerbsmäßige Schifffahrt führen, ein sogenanntes Kontrollregister.
Natürlich darf auch die Ankündigung nicht fehlen, dass Entscheidungen und Verordnungen der Schifffahrtsbehörden im Einklang mit und im Sinne des Klimaschutzes ausgeführt werden, ohne genauere Präzisierungen. Auf diesbezügliche Anfrage meinerseits im Verkehrsausschuss konnte die anwesende Expertin keine Auskünfte geben.
Was bleibt in der Kurzzusammenfassung über? – Zusätzliche Bürokratie, vernetzt mit der Umsetzung von Klimahysterie, die, wie man als gelernter Österreicher weiß, sicher zu höheren Passagier- und Fahrtkosten führen wird. Anstatt einer Verwaltungsvereinfachung ist es ein großer Mehraufwand. Wir Freiheitliche fordern eine Gesamtreform des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes als Beitrag zu einer zukunftsfitten Standortpolitik statt nur einer kleinen Änderung bezüglich der Landstromanlagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Beim nächsten Tagesordnungspunkt geht es unter anderem um die Anpassung beim Datenaustausch im grenzüberschreitenden Verkehr im europäischen Raum. Die vergangene Regierung hat die Anpassung seit 2022 verschlafen. Verlangt wird die verpflichtende Aufnahme bestimmter Fahrzeugdaten in das Verkehrsunternehmensregister. Dazu zählen auch die Anhänger der Klassen O1 bis O4, bei diesen wurde vergessen, sie zu den Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinzuzufügen. Diese Ergänzung ist erforderlich, da in der bisherigen Fassung die ausdrückliche Nennung der betreffenden Anhängerklassen unterblieben war, obwohl wie gesagt ihre Erfassung im Verkehrsunternehmensregister zwingend geboten ist.
Kurzzusammenfassung: Für uns Freiheitliche gibt es datenschutzrechtliche Bedenken bei der zusätzlichen Verknüpfung von Unternehmensdaten mit Sozialversicherungs- und Versicherungsdaten der Mitarbeiter. Auch der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datenminimierung findet sich da nicht wieder. Zusätzlich wird es zu einer erheblichen Mehrbelastung für Klein- und Mittelbetriebe im Verkehrsbereich führen, die die Mehrbelastung weitergeben werden, und somit sind weitere Teuerungen für die Bevölkerung zu befürchten.
Die Regelung des Widerrufs von Ausbildungsstättenermächtigungen wird erweitert, somit wird in nationales Recht eingegriffen. Auffallend ist auch, dass der Neuzugang zum Beruf Kraftverkehrsunternehmer im Gesetzestext erwähnt ist, das aber nach Recherche und Anfrage nichts anderes als eine Umbenennung der Güterbeförderungsunternehmer ist. Was bleibt? – Viel zusätzliche Bürokratie durch Umschreiben sämtlicher bestehender Konzessionen.
Wir Freiheitliche können als anscheinend einzige Vertreter der Interessen der österreichischen Bevölkerung solchen Gesetzentwürfen unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)
19.55
Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächster in der Debatte zu Wort gemeldet ist unser Kollege Bundesrat Daniel Schmid. – Ich erteile dir dieses.
RN/158
19.56
Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Von mir sehr geschätzter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich sage es ganz offen: Als Bundesrat aus dem Tiroler Oberland habe ich mit der Binnenschifffahrt eher wenig zu tun, nicht viel am Hut. (Allgemeine Heiterkeit.) Mein einziger Bezug dazu ist ein Schiffsführerpatent, aber nicht für Wasserstraßen wie die Donau, sondern für das Rafting auf Gebirgsflüssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Als Lokführer weiß ich aber auch, wie sehr unser Verkehrssystem auf gute Planung und funktionierende Abläufe angewiesen ist. Genau da setzen die zur Debatte stehenden Gesetzesänderungen an, mit klaren Verbesserungen für Klima, Infrastruktur und Verwaltung. – Konkret bringen wir Verbesserungen in drei Bereichen.
Erstens geht es, wie wir schon gehört haben, um die Schifffahrt. Viele in Österreich denken ja an unsere wunderschönen Seen, dabei haben wir mit der Donau eine der wichtigsten Wasserstraßen Europas. Mit dieser Novelle setzen wir eine EU-Richtlinie um, die das transeuropäische Verkehrsnetz stärkt – durch moderne Häfen, Landstromversorgung entlang der Donau und bessere Kontrollstrukturen.
Wir wissen, die Schifffahrt ist ja pro Tonne sehr, sehr effizient, aber bei langen Liegezeiten, gerade in den Häfen – sei es jetzt in Krems, in Linz oder in Wien –, entstehen sehr hohe Emissionen, weil stundenlang die Dieselgeneratoren laufen müssen, um die Bordsysteme am Laufen zu halten. Durch diese Novelle können künftig Landstromanlagen durch die Behörde verpflichtend vorgeschrieben werden – ein wichtiger Schritt für saubere Energie, ein wichtiger Schritt für die Energieversorgung in den Häfen.
Dazu habe ich ein ganz gutes Beispiel, nämlich wie moderne Infrastruktur funktionieren kann, wie sie gelingen kann. Das Ganze sehen wir in unserer Bundeshauptstadt Wien: Ab 2026 können dort bis zu 50 Schiffe gleichzeitig mit 100 Prozent Ökostrom versorgt werden.
Zusätzlich schafft die Novelle die Grundlage für eine moderne Datenerfassung – Kollege Bernard, ich sehe da eigentlich keine datenschutzrechtlichen Bedenken –, damit Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes national wie international besser zusammenarbeiten können.
Die Novelle verbessert die Kontrolle und die Sicherheit auf unseren Wasserstraßen, und sie stärkt die Umwelt und die Sicherheitsinfrastruktur.
Zweitens steht auch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Fokus. Wir reagieren ja auf eine EU-Vorgabe zur raschen Umsetzung von Projekten, die das transeuropäische Verkehrsnetz betreffen. Damit lösen wir nicht nur das Problem mit dem Vertragsverletzungsverfahren, sondern schaffen auch auf nationaler Ebene mehr Verlässlichkeit in der Planung.
Als Eisenbahner weiß ich, wie sehr Infrastrukturprojekte gerade vom Tempo der Genehmigungen abhängen. Viele Verfahren dauern Jahre – und das nicht selten, weil Anträge unvollständig sind und dadurch ein langes Hin und Her mit den Behörden entsteht. Deshalb wird jetzt gehandelt. Wenn ein Antrag vier Monate nach Einreichung noch gravierende Mängel aufweist, kann die Behörde diesen zurückweisen. Das sorgt für Klarheit, zum einen für die Projektwerber, aber auch für die Behörden und alle, die sich an diesem Verfahren beteiligen.
Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen ganz klar Ja zu schnelleren Verfahren, aber nur – und jetzt richte ich den Blick auf die Kolleginnen von den Grünen –, wenn sie fair, nachvollziehbar und rechtssicher bleiben. Diese Novelle schafft dafür eine sachliche Grundlage.
Last, but not least gibt es drittens Verbesserungen beim Güterverkehr. Auch beim Güterverkehr bringen wir praxisnahe Verbesserungen. Bisher mussten Gemeinschaftslizenzen und Konzessionen in Österreich alle fünf Jahre neu beantragt werden – und das ist jetzt interessant –, obwohl sie EU-weit bereits zehn Jahre gültig sind. Da machen wir eine Anpassung, damit dieser unnötige Aufwand für die Unternehmen und die Behörden sinkt. Mit der Novelle wird die Gültigkeit jetzt auf zehn Jahre verlängert. Das ist wie bereits erwähnt ein sehr, sehr sinnvoller Schritt zur Harmonisierung.
Außerdem, Kollege Bernard hat es auch erwähnt, wird eine Meldepflicht für Mietfahrzeuge eingeführt.
Weiters: Das Verkehrsunternehmensregister wird technisch aufgerüstet. Das bringt uns mehr Transparenz, aktuelle Daten und eine effizientere Verwaltung. – Also Kollege Bernard, ich sehe nicht, dass wir die Bürokratie da mehr oder minder aufblasen, sondern ich sehe, dass das Gegenteil der Fall ist: Wir schauen, dass wir die Verwaltung effizienter machen.
Fassen wir das Ganze zusammen: Alle drei Novellen – die zur Schifffahrt, die zum UVP-Verfahren und die zum Güterverkehr – bringen uns letztendlich schon voran. Sie zeigen, dass wir die europäischen Vorgaben ernst nehmen und sie mit Augenmaß national umsetzen. Daher: Sagen wir Ja zu mehr Klimaschutz, Ja zu effizienteren Verfahren und Ja zu klaren, nachvollziehbaren Regeln!
Mit Blick zu den Kollegen der Freiheitlichen Partei: Wir übernehmen Verantwortung! Wir übernehmen Verantwortung für die Umwelt, Verantwortung für die Wirtschaft und Verantwortung für die Menschen in diesem Land. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das wäre aber besser, wenn es nicht so wäre! Echt!) – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
20.04
Vizepräsident Günther Ruprecht: Danke, Herr Kollege Schmid.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Herr Kollege, ich erteile dir dieses.
RN/159
20.04
Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier und alle, die noch von zu Hause aus unserer Sitzung beiwohnen! Die Frau Berichterstatterin hat ja die Gesetze angesprochen, die novelliert werden sollen.
Es geht da wirklich um Transport- und Versorgungssicherheit in allen Bereichen, international. Ich glaube, das ist das Wesentliche, und ich denke, wir, die ganze Gesellschaft und alle, wie wir hier sind – da werde ich niemanden ausnehmen –, die Wirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten leben in einer Zeit, in der es selbstverständlich scheint, dass die Versorgungssicherheit in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen sichergestellt und garantiert ist, und das schnell und verlässlich.
Das ist nicht selbstverständlich, und es hat sich in der letzten Zeit wahnsinnig entwickelt, auch die Menge, die Tonnagen und alles, was mit Transport und Güterverkehr zusammenhängt; und es muss alles sehr schnell gehen.
Der nationale und auch internationale Güterverkehr in und durch unser Österreich spielt sich zum großen Teil auf der Straße ab. Warum eigentlich? – Weil in Österreich die Situation so ist, dass man nicht die großen Flüsse hat, die Eisenbahn keinen Anschluss in entlegene Gebiete hat und der Transport über die Straßen wirtschaftlich doch besser darstellbar ist.
Man muss aber sagen, was den Eisenbahnausbau betrifft, ist in letzter Zeit sicher sehr, sehr viel geschehen. Es sind moderne Verladebahnhöfe geschaffen worden. Es wurde viel Geld in die Hand genommen, es wurde viel investiert, und auch für die Zukunft sind die Finanzen gut aufstellt, dass weiter investiert werden kann und die Möglichkeiten oder die Einrichtungen verbessert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zum Gütertransport auf den europäischen Flüssen. Kollege Schmid hat es schon gesagt: Österreich ist mit großen Flüssen nicht reich gesegnet, aber der Schiffsverkehr ist einfach international, und das sind wirklich wichtige Wirtschaftsstraßen für den Frachtverkehr. Sie sind absolut notwendig und von riesengroßer Bedeutung.
Daher gibt es auch im Rahmen der transeuropäischen Netze die Aufforderung an Österreich, dass die Verfahren schneller und effizienter werden, um rascher zu Ergebnissen zu kommen.
Was sind die wesentlichen Punkte, die geändert werden, die das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglichkeitsgesetz betreffen?
Das ist einmal die Implementierung einer Kontrolldatenbank, um den zuständigen Organen die Vollziehung des Schifffahrtsrechtes zu erleichtern.
Zum Zweiten: Im Sinne des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit ist die Errichtung von Landstromanlagen ein wichtiger Teil, um verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen zu vermeiden, damit wir auch klimagerecht unterwegs sind. Dies sollte bei Neuanlagen im Verordnungswege verpflichtend werden.
Zur gewerbsmäßigen Schifffahrt ist das Führen eines Verzeichnisses von den zuständigen Behörden notwendig und soll eine Verwaltungsvereinfachung bringen.
Schließlich geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes.
Bei der Novelle des Güterbeförderungsgesetzes, des Gelegenheitsverkehr-Gesetzes und des Kraftfahrliniengesetzes geht es um eine EU-konforme Erfassung von Daten von Transportunternehmen.
Die erforderlichen Änderungen betreffen eine Meldepflicht hinsichtlich der amtlichen Kennzeichen der Mietfahrzeuge, die Erweiterung des Verkehrsunternehmensregisters um die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge und die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen.
Die Gültigkeitsdauer der Lizenzen – und das ist sonderbar, dass die in Österreich immer fünf Jahre war – wird jetzt auf zehn Jahre erhöht, was eigentlich in der ganzen EU schon gang und gäbe ist.
Um eben den Veränderungen im EU-Recht nachzukommen und ein anhängiges Vertragsverletzungsverfahren nicht wirksam werden zu lassen, ist die Novelle dringend notwendig und das österreichische Recht an das EU-Recht anzupassen. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
20.09
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/160
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/160.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/160.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.