RN/164

28. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der „Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ (429/A(E)-BR/2025 sowie 11675/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Ich bitte um den Bericht.

RN/165

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Herr Vizepräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Kinderrechteausschusses über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der ‚Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge‘“. 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Annahme des Entschließungsantrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Kinderrechteausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle dem vorliegenden Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der ‚Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge‘“ die Zustimmung erteilen.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank. 

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist unsere Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler. – Ich erteile es dir.

RN/166

20.18

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf sagen, ich freue mich sehr, dass wir heute diesen Antrag beschließen können. Warum? – Die Vorgeschichte war so: Wir waren im Rahmen der Veranstaltungsreihe Bundesrat im Bundesland in Salzburg. Wir waren im Kinderschutzzentrum, und der Geschäftsführer hat uns auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Wir haben uns alle zusammengesetzt und haben gesagt, da machen wir einen Antrag. 

Dieser Antrag liegt nun vor. Wir haben es geschafft, diesen Antrag hier gemeinsam zusammenzubringen. Jetzt liegt es an uns, zu schauen, dass wir das wirklich vereinfachen, nämlich die Ausstellung der speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge für alle, die im Kinder- und Jugendbereich arbeiten. Das ist wichtig, das ist notwendig, und ein erster Schritt ist getan.

Ich bedanke mich bei allen, die dazu beigetragen haben. – Vielen Dank, und es freut mich wirklich sehr! (Allgemeiner Beifall.)

20.19

Vizepräsident Günther Ruprecht: Frau Bundesrätin, ich bedanke mich sehr herzlich für deine Rede. 

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag.Daniela Gruber-Pruner. – Ich erteile es dir.

RN/167

20.19

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Danke, Herr Präsident. – Ich habe jetzt von meinen Kolleg:innen die Freigabe bekommen, als letzte Rednerin noch ein bisschen auszuholen. (Allgemeine Heiterkeit.) Ich werde das gerne nutzen. – Vielen Dank dafür. (Ruf bei der ÖVP: Ist aber nicht notwendig!) 

Auch ich möchte meine Freude mit Ihnen teilen. Ich finde, es ist jetzt noch so ein bisschen eine Sternstunde des Parlamentarismus. Die Entstehungsgeschichte dieser gemeinsamen Entschließung hat die Kollegin ja schon erzählt. Vielleicht noch ganz kurz zum Hintergrund: Worum geht es bei dieser Strafregisterbescheinigung? – Gerade um diese Jahreszeit sind Tausende Kinder in Ferienlagern oder Ferienaktionen unterwegs. Diese Veranstaltungen werden oft von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern organisiert, ob das die Jungschar, die Pfadfinder, die Kinderfreunde, wer auch immer sind. – Vielen Dank an alle, die das machen! 

Kinderschutz wird bei diesen Aktivitäten großgeschrieben. Das ist gut und wichtig. Es ist aber nicht leicht für diese ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, zu dieser Strafregisterbescheinigung zu kommen. Das kostet je nach Magistrat unterschiedlich viel Geld und es braucht Zeit, weil man mit einem Schrieb von der Organisation zum Amt muss und sich dann diese Strafregisterbescheinigung abholen muss. Das führt zu Recht zu Unmut. 

Wir wollen daher einerseits den Kinderschutz befördern, andererseits den Ehrenamtlichen diese Hürden nehmen, indem wir sagen: Diese Strafregisterbescheinigung muss kostenlos werden. Sie soll wie die sozusagen normale, die große Strafregisterbescheinigung auch digital abrufbar sein. Das ist, glaube ich, eine Win-win-Situation für alle; und wenn wir das hier miteinander auf den Weg bringen, tun wir, glaube ich, etwas Gutes im Sinne des Kinderschutzes und für das Ehrenamt. 

Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die da mitgegangen sind. Ich glaube, das ist ein schöner Abschluss für diesen parlamentarischen Tag und auch für dieses Halbjahr. Ich wünsche einen schönen Abend und eine gute Heimreise! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

20.21

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Ja, der Fraktionsvorsitzende Mag. Harald Himmer.

RN/168

20.22

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich beim Vorsitzenden der Sozialdemokraten, Christian Fischer, sehr herzlich dafür bedanken, dass er sich an unsere informelle Vereinbarung über die Dämpfung der Redezeit gehalten hat. 

Ich darf mich auch bei Andreas Spanring, der dieser Vereinbarung nicht beigetreten ist, aber trotzdem dazu beigetragen hat, dass wir hier zu einer entsprechenden Zeit fertig werden, bedanken, und darf allen Mitgliedern des Bundesrates einen schönen Sommer und eine gute Erholung wünschen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.22 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Bundesrat. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/169

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte, nehmen Sie Ihre Plätze ein. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, den gegenständlichen Entschließungsantrag anzunehmen, ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit angenommen. (370/E-BR/2025)

Die Tagesordnung ist erschöpft.