RN/30

12.17

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Vizepräsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Die Wunden sitzen noch tief. Unfassbares Leid und viele Emotionen gibt es nicht nur bei den betroffenen Eltern, Familien, Schülern, Lehrern, Partnern, sondern auch noch nach Monaten in der Bevölkerung von Graz und darüber hinaus. Die Wahnsinnstat eines ehemaligen Schülers am 10. Juni im Borg Dreierschützengasse – an einem sicheren Ort, einem Ort der Entfaltung, einem Ort der Wertschätzung und einem Ort, an dem man sich sicher fühlen sollte – ist einfach unbegreiflich. 

Es gab eine großartige Solidarität. Die Republik, der Bundeskanzler, die Bundesregierung, das Land Steiermark und die Stadt Graz: Alle haben in dieser so schwierigen Situation sehr entschlossen und sehr rasch reagiert. Dem eindrucksvollen und emotionalen Aufruf des Schulsprechers – „Bitte, liebe Regierung, ändern Sie etwas!“ – wurde nachgekommen: Die Bundesregierung hat ganz schnell reagiert. Bereits Wochen später wurde ein Ministerratsbeschluss gefasst und ein Maßnahmenpaket beschlossen. Unser im internationalen Vergleich sehr strenges Waffengesetz stammt aus dem Jahre 1996 und wurde aufgrund der vielen offenen Fragen – etwa wie der junge Täter legal zu Waffen kommen konnte, wie es sein kann, dass zwischen verschiedenen Behörden kein Datenaustausch stattfand; darüber war auch Landeshauptmann Kunasek ganz erstaunt, er hat das auch nicht gewusst – überarbeitet und novelliert. 

Gestatten Sie mir bei aller emotionalen Reizbarkeit, was Waffen betrifft, einige sachliche – auch kurz geschichtliche – Beleuchtungssequenzen einzubringen. Das Wort Waffe ist eng verbunden mit dem Wort Wappen, gewappnet sein. Waffe ist ein Oberbegriff zur Waffentypologie und für Legaldefinitionen. Bezeichnet werden Waffen unter anderem als Gegenstände, die dazu bestimmt oder geeignet sind, Lebewesen infolge von Verletzung oder Tod in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen. 

In Österreich gibt es derzeit 1,5 Millionen legale Waffen und 374 000 waffenrechtliche Dokumente. Daraus geht klar hervor, dass Waffenbesitz in Österreich kein Randthema ist. Dazu kommen noch die Berufswaffenbesitzer – ich nenne nur den Großteil –: Polizei und auch das Bundesheer. Somit betrifft dieses Gesetz einen großen Teil der Bevölkerung.

Die wesentlichen Eckpunkte des novellierten Gesetzes sind, kurz dargestellt: Die Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit wird verbessert, das klinisch-psychologische Gutachten vertieft. Das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen wird bei den Kategorie-B-Waffen von 21 auf 25 Jahre, bei den C-Waffen auf 21 Jahre erhöht. Auch bei den Kategorie-C-Waffen wird es in Zukunft notwendig sein, eine Bewilligung vorzulegen. Das ist Ihnen als Polizeibeamtin, Frau Jäckel, ja bestens bekannt. Die Abkühlphase beim Ersterwerb wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Das geschieht nicht aus Jux und Tollerei; das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden wird auch entscheidend verbessert. 

Ganz wichtig: Die Regelungen für Jäger, Sportschützen – welche unser Land in zahlreichen Bewerben, auch internationalen Bewerben, hervorragend vertreten –, Schützenvereine und Menschen, die in ihrem Beruf mit Waffen zu tun haben, bleiben weitestgehend unverändert, auch was die Altersvorschrift betrifft. Es gibt also keine Altersdiskriminierung. Ebenso wichtig ist aber auch, dass wir jene, die bereit sind, das Land mit der Waffe zu verteidigen, nicht einschränken. Für Soldatinnen und Soldaten und für die Miliz gilt als Alterslimit weiterhin 18 Jahre. Unsere Soldatinnen und Soldaten verfügen über eine fundierte Ausbildung und Wissen im Umgang mit Schusswaffen, das ist der Unterschied. 

Es ist einfach nicht nachvollziehbar, dass die Freiheitliche Partei dieser wichtigen, elementaren Novelle nicht zustimmt. Da wird – leider – die Parteitaktik vor das bei Ihnen abhanden gekommene Verantwortungsbewusstsein – wie wir es mittlerweile ja kennen – gestellt.

Der heute im Bundesrat anwesend gewesene steirische Landeshauptmann Mario Kunasek, immerhin ein ehemaliger Berufssoldat und Verteidigungsminister, hat ausdrücklich gesagt – O-Ton –: Ja, eine Verschärfung in manchen Bereichen, die Anhebung des Alters, die Verbesserung der Gutachten, das ist vertretbar und ist auch erwünscht. Ich glaube, dieser sehr verantwortungsvolle FPÖ-Politiker, Landeshauptmann Kunasek, hat das richtig angeschnitten, und ich glaube, auch die Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat sollten seiner Meinung folgen und nicht irgendwelchen anderen Dingen nachlaufen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Mit dieser Novelle stehen wir absolut in der Mitte der Gesellschaft. Sie soll und wird die bestmögliche Sicherheit für unsere Bevölkerung bringen. 

Zum Abschluss lade ich alle – möglichst viele – ein, bei Gelegenheit das steirische Landeszeughaus in Graz zu besuchen. 32 000 Exponate verschiedenster Waffenarten und Ausstattung für 16 000 Männer und Frauen wird dort gelagert und instand gehalten. Es ist die größte Rüstkammer der Welt, die noch dazu weitgehend im Originalzustand erhalten ist. Und das Besondere: Der Besuch ist ohne Waffenschein (Heiterkeit der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/V]) jederzeit möglich, man braucht nur eine gültige Eintrittskarte. – Glück auf! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

12.24

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Gradwohl.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.