RN/37

13.04

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucherinnen und Besucher! Besonders möchte ich heute auch meinen Sohn begrüßen, der hier ist. (Allgemeiner Beifall.) Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Die heutige vorliegende Gesetzesänderung ist eine Antwort auf das schreckliche Attentat an einer Schule in Graz am 10. Juni. Wir haben heute jetzt schon einiges darüber gehört. 

Die vorliegende Gesetzesänderung ist auch ein Signal an die Gesellschaft. Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst und wir stellen die öffentliche Sicherheit in den Mittelpunkt. Die Kollegen Schwindsackl und Reisinger – und auch andere Vorredner, aber diese beiden speziell – haben schon sehr ausführlich über die Änderungen in dieser Gesetzesvorlage berichtet, daher möchte ich das jetzt nicht noch einmal wiederholen. Bevor ich aber auf die Argumente vonseiten der FPÖ eingehe, weil ich einfach nicht ganz verstehe, wie man diesem Gesetz nicht zustimmen kann, möchte ich trotzdem noch einmal ein paar Punkte erwähnen, warum diese Gesetzesänderung wichtig und richtig ist.

Erstens die strengen Altersgrenzen: Der Erwerb von Schusswaffen der Kategorien A und B wird künftig nur noch ab 25 Jahren und der Kategorie C ab 21 Jahren möglich sein. Wir wissen, Reife, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung sind einfach zentrale Faktoren im Umgang mit Waffen.

Dann die verlängerte Wartefrist: Die sogenannte Abkühlphase beim erstmaligen Erwerb von Schusswaffen wird nun von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Damit verhindern wir Impulskäufe und erhöhen die Chance, dass gefährliche Kurzschlussentscheidungen nicht zu einer Tragödie führen. 

Die Probephase und die Verlässlichkeitsprüfung finde ich auch sehr wichtig. Waffenbesitzkarten und Waffenpässe werden künftig zunächst auf fünf Jahre befristet ausgestellt. Erst danach gibt es eine unbefristete Bewilligung, und das auch nur nach einer erneuten Prüfung. So stellen wir sicher, dass die Verlässlichkeit von Waffenbesitzern nochmals kontrolliert wird.

Auch die psychologischen Gutachten finde ich sehr wichtig, inklusive eines verpflichtenden persönlichen Gesprächs mit einem Psychologen. Dies soll gewährleisten, dass nur verantwortungsvolle Menschen Waffen besitzen, denn es geht ja nicht nur um die Waffen an sich, sondern vor allem um die Menschen, die sie in Händen halten. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz ist ein Schutzschild für unsere Kinder, unsere Familien und unsere Gesellschaft. Jeder seriöse Waffenbesitzer weiß: Verantwortung geht immer vor. Das Attentat von Graz hat uns gezeigt, dass wir bestehende Lücken schließen müssen. Natürlich kann niemand mit absoluter Sicherheit jede Tat verhindern, aber wir können wie gesagt die Hürden erhöhen, wir können Gefährder rechtzeitig erkennen und wir können das Risiko verringern. 

Und ja, es ist auch eine Frage der Haltung: Welche Gesellschaft wollen wir sein – eine Gesellschaft, die wegschaut, wenn Gefahren sichtbar werden, oder eine, die reagiert und Konsequenzen zieht, den Schutz der Menschen über alles andere stellt und darum jetzt eben auch dieses Waffengesetz anpasst? (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Nun möchte ich aber gerne auf ein paar Punkte der FPÖ eingehen. Sowohl meine Vorarlberger Bundesratskollegin Sandra Jäckel als auch Bundesrat Herbert Kober haben gesagt, dass wir eigentlich nicht beim legalen Waffenbesitz, sondern bei den illegalen Waffen ansetzen müssen. – Natürlich müssen wir auch gegen illegale Waffen vorgehen, und unsere Polizei hat da auch in jüngster Zeit immer wieder Erfolge verbuchen können, aber ich möchte daran erinnern: Das Attentat in Graz wurde mit einer legal erworbenen Waffe verübt. Auch viele andere Morde in Österreich wurden mit legalen Waffen verübt. (Zwischenruf bei der FPÖ.

Wenn man sich zum Beispiel die Femizide anschaut, die Kollegin Jäckel ja auch in ihrer Rede erwähnt hat: Zwei Drittel aller Frauenmorde in Österreich werden mit legalen Schusswaffen getätigt. Wir müssen also sehr wohl auch in diesem Bereich ansetzen, und das tun wir heute mit dieser Gesetzesänderung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen.)

Kollegin Jäckel hat auch gesagt, die Regeln seien übertrieben bürokratisch. – Vier Wochen Wartefrist oder ein fünfjähriger Prüfzyklus sind aber keine Hürden aus Misstrauen, sondern Sicherheitsmaßnahmen, die Menschenleben retten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen.)

Werner Gradwohl von der FPÖ hat vorhin in seiner Rede auch erwähnt, dass der Täter des Attentats in Graz eine Waffenbesitzkarte besessen hat, die er – ich zitiere – „nur durch die fehlende Kommunikation“ der Behörden erwerben konnte. 

Jetzt komme ich zu dem Punkt, über den ich in der heutigen Sitzung bisher am meisten verwundert war, und zwar zur Aussage des steirischen Landeshauptmannes Mario Kunasek zu Beginn unserer Sitzung. Er hat gesagt, dass er den Datenaustausch zwischen den Behörden sehr wichtig findet – darüber war ich jetzt noch nicht verwundert, denn das finde ich auch sehr wichtig. Über seine Aussage aber, dass er nicht gewusst habe, dass kein Datenaustausch zwischen den Behörden stattfinde, war ich verwundert, denn es war genau in der Zeit, als er Verteidigungsminister war, als das Wehrgesetz das letzte Mal novelliert wurde und unter anderem in Bezug auf den Datenschutz präzisiert wurde, dass es eben nicht zu diesem Datenaustausch kommt und dass die Daten, die beim Bundesheer erhoben werden, beim Bundesheer bleiben müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: ... Verteidigungsminister Darabos hat das eingeführt!)

Genau damals hätte er als Verteidigungsminister eingreifen können und dies im Zuge der Novellierung im Wehrgesetz ändern können, damit zumindest die Waffenbehörden die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt bekommen. Also entweder hat der steirische Landeshauptmann eine Gedächtnislücke (Ruf bei der FPÖ: Hallo!) in Bezug auf das Wehrgesetz, oder er hat sich damals als Minister nicht richtig damit auseinandergesetzt, was natürlich auch nicht gut wäre. (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: ... Kleingeld wechseln, gell? ... was sie uns immer vorwerfen!)

Jetzt ändern wir auf jeden Fall diesen Punkt, damit dieser Datenaustausch möglich wird, und jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, stimmen Sie – für mich unverständlich – gegen diese Änderung, obwohl Sie das Thema Sicherheit immer so stark für sich reklamieren wollen. 

Ich möchte noch kurz auf einen Punkt von Bundesrat Herbert Kober eingehen. Er hat nämlich außerdem gemeint, das Gesetz würde ehrliche Bürgerinnen und Bürger bestrafen. – Das stimmt nicht. Ziel ist nicht die Einschränkung, sondern der Schutz. Wir schützen Kinder, Familien und seriöse Waffenbesitzer gleichermaßen. 

Ich sage klar: Dieses Gesetz ist ein notwendiger, entschlossener Schritt; es macht unser Land sicherer, ohne das Recht ehrlicher Bürgerinnen und Bürger zu beschneiden. Ich schließe mich Gabriele Kolar an, die heute zu Beginn der Sitzung an die FPÖ appelliert hat: Denken Sie bei dieser Gesetzesänderung an die Hinterbliebenen der Opfer des Attentats in dieser Schule in Graz! Auf der einen Seite bekunden Sie den Hinterbliebenen Ihr Beileid, aber auf der anderen Seite sind Sie dagegen, dass wir jetzt gleich erste Maßnahmen treffen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr so einfach passieren kann. Auch da möchte ich den steirischen Landeshauptmann Mario Kunasek noch einmal zitieren: Auch er ist für Verschärfungen in diesem Bereich, um die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen. Vielleicht stimmt ja der eine oder andere von Ihnen nun doch noch dieser Gesetzesanpassung zu. 

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sich ein Attentat wie jenes in Graz nicht wiederholt – aus Respekt vor den Opfern, aus Verantwortung gegenüber unseren Kindern und aus dem klaren Bekenntnis: Sicherheit ist nicht verhandelbar. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) 

13.13

Vizepräsident Michael Wanner: Danke. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Kerschler. Ich erteile es ihr. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.