RN/43
Präsident Peter Samt: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt.
Sitzen schon alle? – Ja.
RN/43.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird.
Ich lasse über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, abstimmen.
RN/43.2
Es ist hierzu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen.
Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe – nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge – mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Wortmeldung.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Kolar geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
Präsident Peter Samt: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.