RN/15
RN/15.1
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Peter Samt: Hinsichtlich des eingelangten Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundeskanzlers in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verweise ich auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
RN/15.2
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Peter Samt: Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/15.3
RN/15.4
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Entschließungsantrag 433/A(E)-BR/2025 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das sehe ich nicht.
RN/15.5
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Peter Samt: Damit gehe ich in der Tagesordnung weiter. Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 6 und 7, 12 bis 14 sowie 15 und 16 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
RN/15.6
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Peter Samt: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nur gelebte Neutralität sichert Österreichs Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ an den Herrn Bundeskanzler vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.