RN/16
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (412/A und 221 d.B. sowie 11708/BR d.B.)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger. – Ich bitte um den Bericht.
RN/17
Berichterstatter Mag. Stephan Auer-Stüger: Ich darf den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, vorbringen. Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor.
Ich komme daher zur Antragsstellung: Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
RN/18
12.06
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, hier im Raum und vor den Bildschirmen! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was heute auf der Tagesordnung steht, betrifft zwei sehr zentrale Fragen in der Bildungspolitik: erstens, wie wir den Zugang zu einem neuen, dringend notwendigen Masterstudium regeln, und zweitens, welche Rolle dabei die Universität Krems in unserem Hochschulsystem künftig spielen soll. Beide Fragen sind wichtig. Beide verdienen eine sachliche und sorgfältige Debatte, denn sie entscheiden darüber, ob unsere Reform der Psychotherapieausbildung wirklich zu mehr Qualität und Fairness führt oder ob sie neue Ungleichheiten schafft.
Das wissen wir alle: Psychische Gesundheit ist zu einem sehr großen Thema unserer Zeit geworden. Immer mehr Menschen suchen Unterstützung, und oft scheitert der Zugang an langen Wartezeiten und den zu hohen Kosten. Bisher war die Ausbildung zur Psychotherapeutin, zum Psychotherapeuten in Österreich ausschließlich privat organisiert, teuer, kompliziert und für viele schlicht unerschwinglich. Das bedeutet, ob man sich diesen Beruf leisten konnte, hing oft von der finanziellen Situation der Familie ab. Darum war es auch ein entscheidender Schritt, dass wir im vergangenen Jahr das Psychotherapiegesetz reformiert haben. Damit wurde der Weg frei für ein öffentliches Bachelor- und Masterstudium, qualitätsgesichert und auch jetzt leistbar.
500 staatlich finanzierte Studienplätze sind vorgesehen, und diese Plätze sollen auf die öffentlichen Universitäten verteilt werden, eben nach Maßgabe ihrer Kapazitäten, Studierende auszubilden und sie auch praxisnah zu begleiten. Das ist ein Fortschritt für die Studierenden ebenso wie für die Versorgung der Menschen im Land.
Doch – und das muss ich jetzt kritisch sagen – die heutige Gesetzesänderung droht, diesen Fortschritt wieder zu verwässern, denn sie enthält zwei Punkte, die wir als Grüne kritisch sehen: erstens die Aufnahme des Masterstudiums Psychotherapie in die Quotenregelung und zweitens die Ausweitung der Kompetenzen der Universität für Weiterbildung Krems.
Zuerst nun zur Quotenregelung: Die Regierung argumentiert, man müsse – wie in der Humanmedizin – einen bestimmten Anteil der Studienplätze für österreichische Staatsbürger:innen reservieren, um die Versorgung im Inland zu sichern. Das klingt auf den ersten Blick, nach der ersten Betrachtung auch durchaus plausibel, hält aber einer genaueren Betrachtung nicht stand, denn der Vergleich mit der Humanmedizin hinkt tatsächlich deutlich. In der Humanmedizin gibt es kein Bachelor-Master-System. Die Zugangsbeschränkung betrifft dort den Einstieg in das Studium überhaupt. Beim neuen Masterstudium Psychotherapie ist es anders. Da geht es um den zweiten Studienabschnitt, den man erst nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium beginnen kann; und viele Studierende haben nämlich schon das einschlägige Bachelorstudium in Österreich absolviert. Sie haben Zeit und Engagement in dieses System investiert. Diesen Menschen nun mit einer Quotenregelung den Zugang zum Master zu erschweren, ist sachlich nicht gerechtfertigt und meiner Meinung nach auch rechtlich fragwürdig. Das bedeutet nämlich, dass die Menschen, die bereits hier studiert haben und sich bewährt haben, plötzlich – nur aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit – benachteiligt würden. Das ist ganz klar gesagt eine Diskriminierung auf Basis dieses Passus. Sie ist nämlich auf dieser Stufe der Ausbildung nicht haltbar.
Darüber hinaus brauchen wir gerade in der Psychotherapie Vielfalt. Wir brauchen Menschen mit unterschiedlichen biografischen, kulturellen und sprachlichen Hintergründen, um den komplexen psychischen Herausforderungen in unserer Gesellschaft gerecht zu werden. Vielleicht füge ich da ganz kurz ein: In meiner früheren Tätigkeit bei der Volkshilfe gab es ein Psychotherapieprojekt. Da ist es ganz wichtig und wesentlich gewesen, auch Therapeuten zu beschäftigen, die muttersprachlich Psychotherapie anbieten könnte, weil es gerade in psychischen Ausnahmesituationen für die Menschen oft vertrauenerweckender ist, wenn sie in ihrer eigenen Sprache über das, was sie bewegt, reden und sich ausdrücken können. Ich glaube, genau dieser Rückschritt – das ist es meiner Meinung nach –, sich auf die österreichische Staatsbürgerschaft festzulegen, wird das massiv behindern. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Ebendiese starre Quotenregelung allein in Bezug auf die Herkunft und Staatsbürgerschaft steht dem Ziel entgegen, dass alle Menschen im Rahmen der Psychotherapie gut begleitet werden können. Ja, und so wird meiner Meinung nach Formalität statt Kompetenz, Herkunft statt Haltung und vielleicht auch ein bisschen Pass statt Eignung bewertet. Wenn wir wirklich eine gute Versorgung sicherstellen wollen, dann müssen wir auf Qualität und nicht auf Quoten setzen.
Nun noch zum zweiten Punkt, der Universität für Weiterbildung Krems: Künftig soll dort das ordentliche Masterstudium Psychotherapie angeboten werden dürfen – und das wirft zu Recht die Frage auf: Wie viel Weiterbildung steckt eigentlich noch in dieser Weiterbildungsuniversität? Die Donau-Universität Krems wurde gegründet, um berufsbegleitende Weiterbildung zu ermöglichen, nicht, um ein zweites Netz an Volluniversitäten aufzubauen. Wenn dort nun immer mehr ordentliche Studiengänge angeboten werden, dann verschwimmt die Grenze zwischen Weiterbildung und regulärem Universitätsbetrieb zunehmend. Zugleich steht die Universität Krems unter erheblichem wirtschaftlichen Druck; das muss man natürlich auch erwähnen. Dass ihr nun durch diese Quotenregelung ein großer Teil der neuen Studienplätze zugeschanzt werden soll, ist nicht nur bildungspolitisch bedenklich, sondern auch gegenüber den anderen Universitäten unfair. Warum? – Die etablierten Universitäten des Landes haben sehr genau berechnet, wie viele Studierende sie mit Anbindung an Kliniken, psychiatrische Abteilungen und wissenschaftliche Betreuung qualitativ hochwertig ausbilden können. Die Zahlen, die von der Donau-Universität Krems hier in den Raum gestellt werden, sind in Fachkreisen äußerst umstritten. Es entsteht der Eindruck, dass quasi durch die Hintertür eine weitere Volluniversität etabliert werden soll, obwohl das Regierungsprogramm ausdrücklich festhält, dass keine neue Volluniversität in Österreich geschaffen werden soll.
An der Stelle vielleicht noch eine kurze Erinnerung an die Regierungsfraktionen und an ihr Versprechen dahin gehend: Sehr geehrte Damen und Herren! Psychische Gesundheit ist eines der großen Zukunftsthemen unserer Gesellschaft. Wir brauchen dringend gut ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten, das ist überhaupt keine Frage – aber wir brauchen sie auf Basis von Chancengleichheit, Qualität und Fairness, nicht auf der Basis von Staatsbürgerschaften oder institutionellen Ausnahmen.
Eine moderne Bildungslandschaft erkennt Leistung an, nicht den Pass; und eine seriöse Hochschulpolitik schafft klare Zuständigkeiten, keine Grauzonen. Darum sagen wir Grüne ganz klar: Diese Gesetzesänderung geht in die falsche Richtung. Wir fordern eine gerechte, transparente und sachlich fundierte Regelung des Zugangs zum Masterstudium Psychotherapie und eine klare Definition der Rolle der Universität für Weiterbildung Krems, denn nur so können Ausbildung, Versorgung und Fairness Hand in Hand gehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
12.14
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA. Ich erteile es ihr. – Sorry, Fehler von mir: Bundesrätin Amelie Muthsam. – Ich bitte um Entschuldigung, Frau Kollegin.
RN/19
12.15
Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucherinnen und Besucher hier im Saal, aber auch vor den Bildschirmen! Mit dieser heutigen Gesetzesnovelle schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Zukunft der psychischen Gesundheit in Österreich. Es geht hier nicht nur um ein neues Studium, sondern auch um ein zentrales Bekenntnis: nämlich dass psychische Gesundheit kein Randthema ist, sondern wirklich ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft.
Jedes Jahr nehmen fast 1 Million Menschen in Österreich psychotherapeutische Hilfe in Anspruch. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass in den nächsten Jahren rund 40 Prozent der heute tätigen Therapeutinnen und Therapeuten in Pension gehen werden. Wir sehen also ganz deutlich: Wenn wir jetzt nicht handeln und keine Schritte setzen, entsteht ein Engpass, der Tausende Menschen betrifft, und zwar quer durch alle Generationen. Genau das tun wir heute: Wir handeln durch die Schaffung einer klaren, strukturierten und langfristigen Lösung.
Dieses neue Masterstudium Psychotherapie macht die Ausbildung endlich vollständig akademisch und damit auch planbar, einheitlich und vor allem auch leistbar. Bisher war der Ausbildungsweg für Psychotherapie nämlich teuer und aufgrund verschiedener Anbieter teilweise unübersichtlich. Künftig wird es eine öffentlich finanzierte Ausbildung geben – und das bedeutet auch: Wer helfen will, kann helfen. Das ist auch ein Schritt dahin gehend, dass wir so sicherstellen, dass sich in den Therapeutinnen und Therapeuten von morgen auch die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt. Das ist ja auch der Kern sozialdemokratischer Bildungspolitik, zu sagen: Qualität und Gerechtigkeit gehen da Hand in Hand. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wissen alle, dass es heute vor allem junge Menschen sind, die unter psychischen Erkrankungen leiden. Sie sind vernetzt wie nie zuvor und doch einsamer. Viele fühlen sich überfordert und glauben trotzdem, sie müssen funktionieren – und das ist kein individuelles Problem, sondern ein gesellschaftliches. Darum ist dieses Gesetz ja auch ein Signal an genau diese Generation, dass wir sagen: Wir sehen euch, wir nehmen das ernst und wir handeln, bevor es zu spät ist. Wir schaffen Strukturen, die euch unterstützen.
Da möchte ich schon kurz auch auf diese Kritik der Grünen an der vorgesehenen Quote eingehen: In meinen Augen ist diese kein Widerspruch zur Offenheit. Wir schließen da keine Menschen aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft aus, weil klar ist, dass es um österreichische Bildungsabschlüsse geht – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das umfasst beispielsweise auch Menschen, die beispielsweise hier eine Berufsreifeprüfung machen und sich dann umorientieren oder auch weiterbilden wollen. So können wir sicherstellen, dass jene, die hier ausgebildet werden, auch hier bleiben, dass die psychotherapeutische Versorgung in Österreich stabil bleibt und weiterwächst. Gleichzeitig sorgen mehrere Universitäten – und zwar im ganzen Land verteilt – dafür, dass die Ausbildung und vor allem auch die Versorgung regional ausgewogen sind; und durch dieses gemeinsame Rahmencurriculum, auf das sich die Universitäten ja schon verständigt haben, auch dafür, dass es quer über alle Universitäten einen einheitlichen Qualitätsstandard gibt.
Diese Reform ist also mehr als nur ein Gesetz. Sie ist ein Versprechen, dass diese Hilfe auch leistbar bleibt, dass die Ausbildung gerecht wird und dass die psychische Gesundheit denselben Stellenwert bekommt wie die körperliche. Eines ist schließlich klar: Eine Gesellschaft, die die seelische Gesundheit ihrer Mitglieder schützt, ist eine starke Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Es ist eine Politik, die das möglich macht – und das tun wir mit dieser heutigen Gesetzesnovelle und allen anderen Maßnahmen, die wir sonst setzen, beispielsweise im Bereich der Schulpsychologie und im Bereich der Schulsozialarbeit, wo wir wirklich ansetzen, dass wir junge Menschen schon von Anfang an auch unterstützen können. Wir zeigen also heute: Wir nehmen psychische Gesundheit ernst, nicht mit Sonntagsreden, sondern auch mit tatsächlichen Taten. Das ist ein starkes Signal – vor allem an unsere jungen Menschen hier im Land, die diese Unterstützung am dringendsten von allen benötigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
12.19
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. Ich bitte jetzt um den Redebeitrag.
RN/20
12.19
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einiges wurde mir inhaltlich schon vorweggenommen, aber nichtsdestotrotz: Diese Gesetzesänderung ist ein Paradigmenwechsel, weil wir die Berufsgruppe der Psychotherapeuten akademisieren. In Österreich sind insgesamt 500 Studienplätze vorgesehen und die Experten sagen uns jetzt schon, dass diese auch ausgeschöpft werden. Man rechnet mit in etwa 475 Absolventinnen und Absolventen pro Jahrgang, und wir führen auch eine Quote ein, damit die Psychotherapie in Österreich auch in den kommenden Jahren sichergestellt ist.
Das mit dem Reisepass ist mir neu. Soweit ich das im Gesetz gelesen habe, bekommen all jene mit österreichischer Reifeprüfung oder mit einem gleichwertigen Abschluss einen Vorzug, nicht aufgrund der Staatsbürgerschaft. Wir haben sehr viele Menschen in Österreich, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und trotzdem die Matura machen, und die werden von diesem Gesetz nicht ausgeschlossen. Diese Menschen leben in Österreich und können in Zukunft dann auch diese Berufsgruppe bedienen beziehungsweise können sie als Psychotherapeuten in Österreich tätig sein. Das soll auch unser vorrangiges Ziel sein, dass Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Österreich tätig sind, damit wir unsere Versorgungsquote auch in Zukunft sicherstellen können. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Gerechnet wird mit in etwa 380, 400 Absolventinnen und Absolventen, die das dann auch wirklich in Österreich ausüben werden. Durch die Einbindung der Universitäten wird die Qualität auf jeden Fall gestärkt. Die Ausbildung soll zukünftig im öffentlichen Sektor angesiedelt sein – bisher musste man sich die Ausbildung privat finanzieren –, und das ist, glaube ich, eine große Erleichterung für diese Berufsgruppe, weil diese Ausbildungen – zu Recht – oft sehr teuer sind, oftmals auch erst später in Anspruch genommen werden und diese Personen dadurch auch weniger lang in dieser Berufsgruppe verbleiben können. Diese Absolventinnen und Absolventen werden in Zukunft jünger sein und bleiben dann auch länger in der Berufsgruppe tätig, was wir auf jeden Fall begrüßen.
Passend dazu ist auch der demografische Wandel ein wichtiger Aspekt. Ein Großteil der aktuell tätigen Therapeutinnen und Therapeuten gehen bald in Pension und dieses Gesetz ist eine Maßnahme, damit wir diesem demografischen Wandel auch entgegenwirken. Wichtig ist: All jene mitten in der Ausbildung können diese auch zu den aktuellen Gegebenheiten abschließen. Es gibt ja wie schon erwähnt Psychotherapieausbildungen. Beim Propädeutikum hat man bis 2030 Zeit und beim Fachspezifikum bis 2040. Wir haben diese Übergangsregelungen also aus gutem Grund sehr großzügig gestaltet, weil wir wissen, dass viele Personen, die in diesen Ausbildungen stecken, erwerbstätig sind und nicht den ganzen Tag in der Ausbildung sitzen, und daher braucht es einfach mehr Zeit.
Was ebenso wichtig ist, ist, dass die Curricula überarbeitet wurden. Die Unis haben sich dafür zusammengeschlossen und so eine Art Rahmencurriculum ausgearbeitet. Das ist insofern neu, als die Universitäten ihre Curricula ja eigenständig erstellen. Ich glaube, dass das durchaus erwähnenswert ist.
Um ein bisschen auf die Kritik an der Donau-Uni einzugehen – ich bin aus Niederösterreich –: Wir können das ehrlich gestanden nicht nachvollziehen, denn die Studienplätze sind von der öffentlichen Hand finanziert und es geht da überhaupt nicht um eine Bevorzugung, sondern lediglich darum, dass diese Ausbildungen schlussendlich auch abgeschlossen werden. Es geht dabei eben vor allem um das Gemeinwohl.
Abschließend möchte ich noch auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt hinweisen. Ich glaube, dass es neben den vielen Therapiestunden, die in Österreich oftmals gemacht werden müssen, insgesamt einfach ein größeres Miteinander braucht. Jeder von uns wird wahrscheinlich jemanden kennen, der schon einmal eine Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Die gesellschaftliche Akzeptanz dazu ist in den letzten Jahren einfach viel größer geworden, vor allem auch, weil junge Menschen viel aktiver darüber sprechen und man nicht heimlich in die Psychotherapiestunde geht, wie das vielleicht früher der Fall war.
Die meisten Parteien in diesem Haus haben auch schon länger verstanden, dass man gemeinsam einfach zu besseren Lösungen kommt. In der letzten Sitzung im Bundesrat war Landeshauptmann Kunasek hier und hat eine sehr verbindliche Rede gehalten – so verbindlich, wie man sie hier im Saal von der FPÖ nicht kennt, glaube ich, kann man sagen. (Zwischenrufe der Bundesräte Pröller [FPÖ/OÖ] und Repolust [FPÖ/Stmk.].) Man sieht: Wenn man in Verantwortung ist, dann kann man auch zusammenarbeiten und auch das Verbindliche suchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der FPÖ.)
Danke für das Klatschen, aber ich glaube, ihr (in Richtung FPÖ) klatscht gleich nicht mehr. (Allgemeine Heiterkeit.) Hier im Bundesrat wird viel zu oft Propaganda verbreitet (Ruf bei der FPÖ: Was ist Propaganda? – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Stimmt!) und die dient niemandem – außer der FPÖ zur potenziellen Stimmenmaximierung, denn: Sind die Menschen draußen unzufrieden, dann sieht die FPÖ potenzielle Stimmen und sonst gar nichts. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe der Bundesräte Kofler [FPÖ/NÖ] und Pröller [FPÖ/OÖ].)
Und weil Kollegin Theuermann vorhin recht lange darüber gesprochen hat, dass wir als Regierungsparteien offenbar nur die wissenschaftlichen Arbeiten anerkennen, die unserer – offensichtlichen – Ideologie entsprechen: Das möchte ich schon dementieren. (Zwischenrufe der Bundesräte Kofler [FPÖ/NÖ].)
RN/20.1
Doch was die FPÖ mit Menschen, die ihrer Ideologie nicht mehr entsprechen, macht, ist schon beträchtlich. (Ruf bei der FPÖ: Dünnes Eis! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Was machen wir denn?) Ich möchte das schon ansprechen: In Neunkirchen in meinem Bundesland haben wir gesehen, was mit Mitgliedern gemacht wird, die in einer Koalition gemeinschaftlich einen Sparplan aufstellen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, das ist ÖVP-Korruption, tut mir leid!) und darüber dann auch gemeinsam abstimmen wollen. Da werden die Leute im Stasi-Style (Rufe bei der FPÖ: Oh! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Dünnes Eis!) vor dem Arbeitsplatz abgepasst (Ruf bei der FPÖ: Du hast eine rege Fantasie!) und wenn sie sich dann nicht an die Manier der Kickl-Linie halten, dann werden sie einfach rausgeschmissen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, korrupt ist falsch bei uns, bei euch ... der Minister, das ist der Unterschied, oder Klubobmann!) – So viel zur Anerkennung anderer Meinungen.
Liebe FPÖ (Ruf bei der ÖVP: Sag’s ihnen!), dass ihr euch für solche Aktionen nicht schämt (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein!), ist für mich unerklärlich. – So viel dazu, dass ihr andere Meinungen akzeptiert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Korruption ist keine Meinung!)
12.27
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann. Ich erteile es ihr.
RN/21
12.27
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren ein für mich ambivalentes Thema. Zunächst zum Positiven: Es ist durchaus erfreulich, dass künftig das Masterstudium Psychotherapie mit bis zu 500 Studienplätzen pro Jahr, aufgeteilt auf mehrere Universitäten in Österreich, angeboten wird. Die Standardisierung dieser wichtigen Ausbildung ist längst überfällig. Begrüßenswert ist auch die Österreichquote von 75 Prozent für dieses Psychotherapiestudium. Auch wenn man diesbezüglich noch nachschärfen müsste, gilt es jedenfalls, in weiterer Folge attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die zukünftigen Absolventen auch dauerhaft in Österreich bleiben und dem heimischen Gesundheitssystem zur Verfügung stehen.
Die negative Seite dieser Materie wiegt aber ebenso schwer: Das ist nämlich der Umstand, dass es auch tatsächlich den Bedarf für so viele Psychotherapeuten gibt, weil unsere Gesellschaft und vor allem unsere Jugend in den letzten Jahren von den Systemparteien mit ihrem verantwortungslosen Coronaregime psychisch krank gemacht wurde. (Beifall bei der FPÖ.)
Ihre Lockdowns haben bei besonders vielen Kindern und Jugendlichen vielfach Angststörungen, Depressionen und auch Essstörungen ausgelöst, unter denen sie bis heute leiden. Ich halte an dieser Stelle fest, dass wir nicht vergessen, was die schwarz-rot-grün-pinke Einheitspartei unserer Gesellschaft in diesen Jahren angetan hat. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Beschäftigst du dich mit irgendeinem anderen Thema als Corona? Mein Gott! – Ruf bei der FPÖ: Wir vergessen nicht, Herr Thoma!) – Herr Thoma, wir vergessen nicht. (Ruf bei der FPÖ: Und auch nicht die Bevölkerung! – Beifall bei der FPÖ.) Du hättest gerne, dass wir vergessen, aber leider ist es ein Problem, das uns noch bis heute beschäftigt und das uns viel Geld kostet. Das ist Fakt. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... was Sie anders gemacht hätten bei Corona außer diese ...?)
Im Resultat sind wir der Meinung, dass es eine gute und richtige Entscheidung ist, die Studienplätze im neuen Masterstudium Psychotherapie anzubieten, zumal es – verursacht durch die brutalen Coronamaßnahmen – einen akuten Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung gibt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und dann lacht ihr noch! Das findet ihr lustig?) Daher werden wir auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.30
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Präsident Peter Samt: Bevor wir zur nächsten Rednerin kommen, möchte ich Frau Kollegin Geieregger mitteilen: Für die Verwendung des Wortes Stasimethoden in diesem Haus bekommen Sie einen Ordnungsruf.
(Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.
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12.30
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal, aber natürlich auch vor den Bildschirmen! Heute sichern wir die Zukunft der psychotherapeutischen Ausbildung in Österreich und damit auch die psychische Gesundheit vieler Menschen.
Ich werde jetzt gar nicht lange auf meine Vorrednerin eingehen, ich möchte nur noch einmal mitgeben: Psychische Gesundheit war früher kein Thema, weil man es einfach ignoriert hat. (Ruf bei der FPÖ: Ja, ja, genau!) Das gab es davor genauso, psychische Erkrankungen sind nichts Neues, nichts, was im 21. Jahrhundert erfunden wurde (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber Triage hat es nur dort gegeben!), aber wir sind immerhin aufgewacht und kümmern uns heute darum und reden auch offen darüber, denn es muss kein Tabu mehr sein. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
Mit der Novelle, über die wir jetzt debattieren, schaffen wir den rechtlichen Rahmen für das neue Masterstudium Psychotherapie, welches ab dem Wintersemester 2026/27 an zehn Universitäten in Österreich angeboten wird, mit insgesamt 500 Studienplätzen, finanziert durch den Bund. Das ist ein wichtiger Schritt für die Versorgung der psychischen Gesundheit, aber auch für die Qualität der Ausbildung und für die Anerkennung eines Berufs, der unverzichtbar ist, denn psychische Gesundheit ist wirklich kein Randthema, sie betrifft uns alle – ob in der Schule, im Berufsleben, im Alltag oder auch im Alter. (Vizepräsident Ruprecht übernimmt den Vorsitz.)
Wenn Menschen monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen, dann ist das nicht nur eine persönliche Krise, dann ist das ein gesamtgesellschaftliches Versagen. Darum investieren wir genau dort, wo es die größte Wirkung entfaltet, nämlich in die Ausbildung für Menschen, die hier leben, die hier gebraucht werden und die hier bleiben. Die Novelle verankert ähnlich wie in der Humanmedizin – ich bin selber Humanmedizinabsolventin – eine Österreichquote. Drei Viertel der Studienplätze werden künftig Bewerberinnen und Bewerbern mit einem österreichischen Reifezeugnis oder gleichgestellten Gruppen vorbehalten sein. Das haben wir heute auch schon erläutert. Es soll damit einfach sichergestellt werden, dass jene Menschen, die hier ausgebildet werden, hier bleiben und praktizieren und unser Gesundheitssystem so auch langfristig stärken.
Wir wissen aus der Medizin, was passiert, wenn man darauf verzichtet. Nach dem Wegfall des Herkunftslandprinzips 2005 ist der Anteil ausländischer Studierender stark gestiegen, und viele haben Österreich nach dem Studium wieder verlassen. Das war ein großes Problem im medizinischen Bereich. In der Psychotherapie wäre das auch fatal, aber nicht, weil wir Studierende aus dem Ausland ausschließen wollen, im Gegenteil, aber wir brauchen die Versorgung in Österreich, wir müssen sie sichern. Sie ist ohnehin schon sehr angespannt, und dagegen wollen wir etwas unternehmen.
Schon heute sind rund 925 000 Menschen wegen psychischer Erkrankungen in Behandlung. Es gibt ungefähr 12 600 anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, und 40 Prozent davon werden in den nächsten zehn Jahren in Pension gehen. Wenn wir jetzt nicht handeln, dann droht eine Lücke, die wir wirklich kaum noch schließen können. Genau da setzt eben diese Quotenregelung an. Wir investieren gezielt in Ausbildung, die dort Wirkung zeigt, wo sie gebraucht wird, und das ist Österreich. Wir tun das auf einem universitären Niveau, das ist ein Fortschritt, das ist eine Stärkung in der Qualität der Ausbildung, es schafft mehr Forschung, mehr Austausch zwischen Theorie und Praxis und macht den Beruf insgesamt sichtbarer und auch attraktiver für die nächste Generation. Das ist auch ein Schritt hin zu mehr Evidenz, mehr Innovation und letztlich zu einer moderneren Gesundheitsversorgung.
Diese Novelle verbindet also zwei Dinge: einen realistischen Blick auf die Versorgungslage und Verantwortung gegenüber all jenen, die psychotherapeutische Unterstützung brauchen. Deswegen freue ich mich, dass wir damit dafür sorgen, dass das neue Psychotherapiestudium nicht nur einen akademischen Titel bringt, den man dann tragen kann, sondern dass es ein Beitrag zur psychischen Gesundheit in diesem Land ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
12.34
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.
Zu Wort gemeldet hat sich unsere Frau Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner. Ich erteile es ihr.
RN/24
12.34
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Vielen herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder des Bundesrates! Der heutige Beschluss zeigt eindrucksvoll, dass psychische Gesundheit und Versorgung keine gesellschaftspolitischen Randthemen mehr sind, sondern verschiedenste Bereiche unser aller Arbeit beeinflussen und prägen, dass es auch Antworten und Lösungen gibt und dass ein Augenmerk darauf gelegt wird.
Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag wird eindeutig ein starker Fokus auf die Versorgungswirksamkeit im Bereich der Psychotherapie gelegt. Besonders betonen möchte ich, dass der Weg bis zum später von Ihnen zu fassenden Beschluss, sofern Sie diesem Antrag eine Mehrheit geben, natürlich ein gemeinsamer war. Die erste Initiative und die Grundlage wurde durch den ehemaligen grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch gelegt. Später, als dieser Antrag auch im Nationalrat diskutiert worden ist, gab es im parlamentarischen Prozess weitere Zustimmung nicht nur durch die Regierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS, sondern auch von der FPÖ. Also viele, eigentlich alle Parteien bekennen sich zu diesem Grundprinzip, dass es eine klare Versorgung und Notwendigkeit im Bereich der Psychotherapie braucht, deshalb möchte ich Ihnen diesbezüglich mein großes Dankeschön aussprechen, werte Mitglieder des Bundesrates. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.].)
Nun noch zu einigen Eckpunkten des Antrages, die bereits erwähnt worden sind: Ja, wir erachten es als notwendig, dass wir, wenn es um die Versorgungswirksamkeit geht, auch in diesem Bereich – wie beim Studium der Humanmedizin – eine entsprechende Quotierung einführen. Ich kann Ihnen sagen, dass diesbezüglich wirklich die aktive Kontaktaufnahme durch Österreich positiv von der Europäischen Kommission bewertet worden ist. Ich bin also zuversichtlich, dass wir diese Quotierung entsprechend durchführen können.
Gleichzeitig sichern wir auch die budgetäre Bedeckung unserer Universitäten durch ergänzende Leistungsvereinbarungsergänzungen bei den anbietenden Universitäten. Das ist auch wichtig, um das Studium gut anbieten zu können und auch klar zu sagen: Die angebotenen Studienplätze werden landauf, landab bei zehn Universitäten geschaffen, und wir finanzieren auch die gute Qualität.
Der Fokus des neuen Psychotherapiemasterstudiums ist ganz klar: Es geht um soziale Durchlässigkeit, es geht darum, dass zukünftige Therapeutinnen und Therapeuten aus unterschiedlichen sozialen, ökonomischen, regionalen, kulturellen Bereichen kommen und somit auch die Klientinnen und Klienten, die Patientinnen und Patienten bestmöglich widerspiegeln, betreuen und auch unterstützen können. Also die Durchmischung ist wirklich ein sehr positiver Effekt, der dadurch auch erzielt wird.
Ich möchte noch kurz den Passus, der sich auf die Universität für Weiterbildung Krems bezieht, erwähnen. Da geht es explizit darum, dass ein Masterstudium aufgrund der Erfahrung und Expertise der UWK in diesem Bereich angeboten wird. Es ist keine generelle Öffnung von ordentlichen Masterstudien für die Universität für Weiterbildung Krems – keine generelle Öffnung! –, denn ich bin davon überzeugt, dass wir, gerade auch mit Blick auf die Hochschulstrategie, Stärken stärken sollten und eben die UWK insbesondere im Weiterbildungsbereich großartige Expertise aufweist, die wir weiterhin stärken wollen, worauf auch ganz klar der Fokus gelegt werden muss, ganz entsprechend dem Programm der Bundesregierung: keine Gründung einer neuen Volluniversität des Bundes. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.38
Vizepräsident Günther Ruprecht: In der Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. Ich erteile es ihm.
RN/25
12.38
Bundesrat Sebastian Stark, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Ausbau der Therapiemöglichkeiten, die Verlängerung von Gesund aus der Krise, die Einführung eines neuen Ausbildungswegs sind richtige Schritte, um die Versorgung im Sinne der Gesundheit in Österreich sicherzustellen. Aus zwei Gründen ist das wichtig: einerseits aufgrund des steigenden Bedarfs und andererseits der Knappheit des Angebots.
Eine Studie der Gesundheit Österreich GmbH aus 2023 stellt fest, dass 34 Prozent der eingetragenen Psychotherapeutinnen und knapp 38 Prozent der eingetragenen Psychotherapeuten über 56 Jahre alt sind. Weiters sind rund 21 Prozent der eingetragenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mindestens 65 Jahre alt. Es ist also klar, die neue Ausbildungsoffensive muss die Versorgungsquote in Österreich absichern. Die Quotenregelung für die Absolventinnen und Absolventen ist dementsprechend ein richtiger, notwendiger Schritt.
Darüber hinaus – Frau Ministerin Holzleitner hat sie bereits erwähnt – muss die Hochschulstrategie 2040 eine ähnliche, praxistaugliche Stoßrichtung haben und Qualität, Kooperation und klare Profile stärken. Unsere Hochschulen sind nämlich Motoren von Innovation und Fortschritt – und das gemeinsam mit unseren Unternehmen.
Österreich hat eine Forschungsquote von 3,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und eine dynamische Spin-off-Kultur. Ein Viertel aller Start-ups in Österreich entwickelt sich aus universitärer Forschung heraus, und damit entwickeln sich auch große Wertschöpfung und vor allem auch Wohlstand fürs Land. Wir brauchen dementsprechend gerade für die Zukunft noch stärkere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Universitäten, verstärktes Einwerben von Drittmitteln und noch stärkere Orientierung an unserer Industrie, damit Universitäten weiter exzellent arbeiten können und unsere Unternehmen eine starke technologische Grundlage für ihr Wachstum haben.
Anschließend, mehr oder weniger auch abschließend, darf ich manchen Kolleginnen und Kollegen auch noch etwas mitgeben. Ich durfte selbst am Dienstag Sponsion haben, gemeinsam mit 140 anderen Kolleginnen und Kollegen. (Allgemeiner Beifall.) – Danke sehr, danke. Dafür wollte ich es tatsächlich eigentlich nicht sagen. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP und FPÖ.) Worum es mir eigentlich geht: Bei dieser Sponsion werden 140 Studentinnen und Studenten der Reihe nach aufgerufen, und das Schöne dran ist: Die Abschlussarbeiten werden mit aufgerufen. Und ich hätte einige Kolleginnen und Kollegen gerne eingeladen, beim Aufruf dieser 140 Abschlussarbeiten und deren Themen zuzuhören. Da hätte man ein realistischeres Bild, woran wirklich geforscht wird, woran gearbeitet wird, wo die Leistung entsteht, denn diese Spin-offs fallen immerhin nicht vom Himmel.
Apropos vom Himmel fallen, wenn wir schon bei den Sprichwörtern sind: Herr Kollege Kofler hat vorhin noch ein Statement gebracht in Richtung: „Ist der Bürger unangenehm“. Da kann ich es mir als Niederösterreicher nicht verkneifen, denn da hält es die FPÖ Niederösterreich anscheinend ein bisschen anders als er, nämlich in Neunkirchen: Ist der eigene Vizebürgermeister unangenehm – vermutlich, weil er konstruktiv arbeitet –, wird er unter Druck gesetzt und gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Gemeinderates aus der Partei geworfen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Der ist jetzt eh schon Mitglied bei euch!) Ich bemühe ganz einfach ein weiteres Sprichwort: Wer im Glashaus sitzt. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
12.42
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/26
Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag - - (Rufe bei der ÖVP: Nein! Die Grünen nicht! Die Grünen!) – Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.