RN/33

13.09

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Zuseher:innen! Sie alle wissen, warum wir mit dem Budgetbegleitgesetz diese Novelle im Erwachsenenschutzgesetz vorgenommen haben. Wir stehen vor der Herausforderung, dass wir das Budget sanieren. Ich darf hier als sozialdemokratische Bundesministerin schon auch sagen: Die Sozialdemokratie übernimmt hier Verantwortung für ein Budgetloch, das sie nicht zu verantworten hat! (Beifall bei der SPÖ.) Das vorangestellt, bitte ich wirklich um - - (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Aber die Schulden in Wien hat schon die Wiener SPÖ - -! Aber für die Schulden in Wien tragen Sie schon Mitverantwortung! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zur Budgetbegleitgesetzgebung, die im Erwachsenenschutzgesetz jetzt zwei Maßnahmen eingeführt hat, möchte ich kurz Stellung nehmen. Es geht hier darum, dass die Frist für die Erneuerung der Erwachsenenschutzvertretung verlängert wird. Das bedeutet nicht primär eine Verschlechterung: Mir erzählen Familienrichter und -richterinnen auch, dass sie etwa in Fällen von Wachkoma vor der Herausforderung stehen, dass sie die Angehörigen da regelmäßig anschreiben müssen und um eine Stellungnahme bitten müssen, und sie bekommen empörte Rückmeldungen, dass ja klar sei, dass da in der Zwischenzeit keine Verbesserung der gesundheitlichen Situation der betroffenen Person eingetreten ist.

Wir sind eine alternde Gesellschaft, die Formen von Demenz nehmen zu. Es gibt da große Herausforderungen für die Erwachsenenschutzvereine, die ja weiterhin tätig bleiben, das möchte ich hier auch betonen. Es ist nicht so, dass jetzt jegliche Erwachsenenvertretung von Rechtsanwält:innen oder Notar:innen zu übernehmen ist, sondern die Erwachsenenschutzvereine bestehen weiter, werden auch im bisherigen Stand weiter gefördert, nur stoßen sie an ihre Kapazitätsgrenzen.

Was hat das zur Folge? – Es hat zur Folge, dass auch Gerichtsverfahren stehen, denn wenn eine Person nicht vertreten ist – denken Sie an ein Verlassenschaftsverfahren, denken Sie an die Eigentumsübertragung bei einem Grundstück –, wenn für eine Person, die in einem solchen Gerichtsverfahren zu beteiligen ist, keine gesetzlich eingerichtete Vertretung vorhanden ist, dann stehen auch diese Verfahren, und vor dieser Herausforderung stehen auch die Richter:innen in Österreich.

Daher sind zwei Maßnahmen getroffen worden: Wir bitten die Rechtsanwält:innen und Notar:innen, befristet – wir führen diese Befristung bis zum Jahr 2028 ein – wieder diese wichtige Aufgabe mit uns zu übernehmen.

Der zweite Punkt betrifft das Clearing bei den Erneuerungsverfahren. Da gibt es jetzt auch für das betroffene Umfeld eine Anregungsmöglichkeit beziehungsweise ein Antragsrecht für die betroffene Person.

Ich möchte noch einmal betonen, dass wir da sehr maßvoll vorgegangen sind, aber leider auch notwendige Schritte zu setzen hatten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ].)

13.13

Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.