RN/35

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird (408/A und 214 d.B. sowie 11705/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht, Frau Kollegin.

RN/36

Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Frau Kollegin.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Ing. Thomas Schmid. – Ich erteile es Ihnen. Herr Bundesrat, Sie haben das Wort.

RN/37

13.15

Bundesrat Ing. Thomas Schmid (SPÖ, Burgenland): Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Verehrte Besucher und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Heute beschließen wir eine Änderung des Bundesvergabegesetzes 2018. Mit dieser Änderung wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dieser Schritt war längst notwendig, und hier auch ein herzliches Dankeschön, Frau Minister, dafür, dass das jetzt wirklich so schnell gegangen ist! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.].)

Diese Entscheidung ist mehr als ein formaler Akt, sie ist ein konkreter Schritt für ein besser vernetztes, leistungsfähigeres Europa und für eine moderne, effiziente Verkehrsinfrastruktur in Österreich und darüber hinaus.

Ein klares Ziel ist es, wichtige Verkehrsprojekte in Europa schneller und einfacher auf den Weg zu bringen. Es geht um das transeuropäische Verkehrsnetz – gemeint sind Bahnstrecken, Straßen, Wasserwege, Häfen, die Europa verbinden, grenzüberschreitend, effizient und zukunftsfähig. Wir alle wissen, Großprojekte dieser Art sind dringend notwendig, aber sie verzögern sich oft über Jahre; der Grund liegt nicht selten allein in komplizierten und langwierigen Genehmigungsverfahren, die von Land zu Land unterschiedlich, oft ineffizient und für Projektträger schwer überschaubar sind. Gerade für Österreich – wir liegen mitten im Herzen Europas – ist es von großer Bedeutung, dass es eine gut funktionierende und auch grenzüberschreitende Infrastruktur gibt. Ich kann ein Lied davon singen, das Burgenland ist da sicherlich ein großer Profiteur.

Österreich als starke Exportnation lebt von gut funktionierenden Verbindungen, von Bahnlinien, Straßen, Wasserwegen, die unsere Wirtschaft mit ganz Europa verknüpfen. Mit der Änderung des Bundesvergabegesetzes schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass Österreich künftig solche Großprojekte gemeinsam mit anderen EU-Staaten einfacher und schneller umsetzen kann. Kernpunkte dabei sind vereinfachte Verfahren bei grenzüberschreitenden Projekten. Öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Staaten können sich auf ein einheitliches Vergabeverfahren nach dem Recht eines beteiligten Staates einigen – ein großer Schritt in Sachen Effizienz. 

Rechtssicherheit: Es wird klar geregelt, dass diese Verfahren nicht zur Umgehung bestehender öffentlich-rechtlicher Vorschriften genutzt werden dürfen; Fairness und Transparenz sollen gegeben sein.

Übergangsregelungen sorgen dafür, dass laufende Projekte nicht betroffen sind und alle Beteiligten wissen, woran sie sind. 

Darüber hinaus verpflichtet uns die Richtlinie dazu, eine zentrale Anlaufstelle, eine sogenannte Genehmigungsbehörde, einzurichten, bei der künftig alle nötigen Verkehrsschritte gebündelt werden. Statt von einer Stelle zur nächsten geschickt zu werden, haben Projektverantwortliche einen Ansprechpartner, der alles koordiniert. Das ist Verwaltungsmodernisierung im besten Sinne. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe es bereits angesprochen: Besonders profitieren werden natürlich unsere Grenzregionen in Österreich. Jedoch für uns als SPÖ gilt: Beschleunigung darf nie zulasten von Transparenz, der Bevölkerung oder von Umweltstandards gehen. Öffentliche Gelder müssen gerecht, ökologisch und fair eingesetzt werden. Schneller bauen heißt nicht billig bauen. Auch bei europäischen Projekten darf es keinen Wettlauf nach unten geben. Gute Arbeit, faire Löhne und klare Regeln sind unser Maßstab für ein Europa, das nicht nur schneller, sondern auch gerechter wächst. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir große Infrastrukturprojekte schneller umsetzen können, zum Beispiel neue Bahnverbindungen wichtiger Korridore, dann profitiert nicht nur die Wirtschaft, sondern es profitieren auch die Pendlerinnen und Pendler, Reisende und die Umwelt, weil dadurch emissionsärmere Transportmittel gestärkt werden.

Die neue Regelung betrifft nur wirklich große Projekte, nämlich solche mit einem Investitionsvolumen von über 300 Millionen Euro, und sie betrifft nur Projekte von europäischer Bedeutung. Es geht also nicht um jeden Radweg oder Bahnhofsausbau, sondern um die großen Verkehrsadern unseres Kontinents.

Mit dem heutigen Beschluss haben wir bereits unsere Hausaufgaben gemacht, sowohl im Nationalrat – da ist es bereits beschlossen worden – als auch hier im Bundesrat, wo es jetzt beschlossen werden soll. Damit das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann, braucht es auch die Zustimmung der Bundesländer. Es ist daher wichtig, dass auch die Bundesländer diese Änderung mittragen, denn sie sind es, die in der Praxis maßgeblich an Genehmigungsverfahren beteiligt sind. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesvergabegesetz ist ein wichtiger Mosaikstein auf dem Weg zu einem modernen, vernetzten, starken Europa. Es geht um mehr als Paragrafen: Es geht um Verkehrsadern, die Menschen verbinden, um eine Wirtschaft, die wächst, und um eine Zukunft, die wir aktiv gestalten. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit und zur Verantwortung, die wir als Mitgliedstaat übernehmen.

Ich danke der Bundesregierung, allen voran der Frau Minister, allen, die an dieser Novelle mitgewirkt haben, und appelliere an die Länder, nun zügig ihre Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.21 

Vizepräsident Günther Ruprecht: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile es ihr. 

RN/38

13.21

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier bei uns im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Mit der heute vorliegenden Novelle des Bundesvergabegesetzes setzen wir eine EU-Richtlinie um, nämlich die Richtlinie zur Beschleunigung der Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes. 

Es handelt sich zwar um ein technisches Vorhaben, aber in seiner Wirkung ist es ein durchwegs bedeutendes Gesetz, denn es geht um nichts weniger als um die Frage, wie schnell und effizient wir in Europa gemeinsame Infrastrukturprojekte umsetzen können. Was auf den ersten Blick wie gesagt technisch klingt, hat in Wahrheit eine sehr große politische, aber vor allem auch wirtschaftliche Bedeutung. Es geht um die Grundlage dafür, dass Europa besser zusammenwächst: durch gut ausgebaute Verkehrsverbindungen, durch effizientere Verfahren und durch weniger bürokratische Hürden bei grenzüberschreitenden Infrastrukturprojekten. 

Für Österreich ist das von zentraler Bedeutung. Als kleines, exportorientiertes Land im Herzen Europas sind wir auf funktionierende Verkehrswege angewiesen: auf Schienen, Straßen, Wasserwege, aber auch digitale Netze, die unsere Wirtschaft verbinden. Rund 60 Prozent unserer Wirtschaftsleistung hängen direkt oder indirekt vom Export ab. Transeuropäische Verkehrsnetze tragen wesentlich zum Funktionieren des EU-Binnenmarktes bei, daher ist die Umsetzung dieser Richtlinie eine sinnvolle und notwendige Maßnahme. 

Gerade für ein Land wie Österreich, das an wichtigen Nord-Süd- und Ost-West-Achsen liegt, ist das von zentraler Bedeutung. Ob Schiene, Straße oder auch der Wasserweg über die Donau: Unser Wohlstand und damit zusammenhängend auch Arbeitsplätze in Österreich hängen auch davon ab, dass wir gut angebunden sind, dass Menschen, aber auch Waren sicher, rasch und umweltfreundlich über Grenzen hinweg unterwegs sein können – von Vorarlberg bis zum Schwarzen Meer, von Tirol bis Skandinavien. Projekte wie der Brennerbasistunnel beziehungsweise auch der Korridor München–Verona oder der baltisch-adriatische Korridor sind Teil dieser großen europäischen Vision. 

Damit solche Projekte rascher umgesetzt werden können, braucht es klare rechtliche Grundlagen. Genau das leistet diese Novelle: Sie schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, indem künftig bei grenzüberschreitenden Vorhaben einheitlich festgelegt wird, welches nationale Vergaberecht zur Anwendung kommt. Das ist keine Kleinigkeit, sondern ein wesentlicher Beitrag, um Verfahren zu vereinfachen, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und Projekte schneller zu realisieren. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Inhaltlich geht es auch darum, dass bei grenzüberschreitenden Projekten künftig das Vergaberecht eines beteiligten Mitgliedstaates anzuwenden ist – in der Regel jenes, in dem die gemeinsame Projektstelle ihren Sitz hat. Diese klare Regelung verhindert rechtliche Unsicherheiten und macht Verfahren einfacher und schneller.

Gerade für Regionen wie zum Beispiel mein Heimatbundesland Vorarlberg oder das benachbarte Tirol, die täglich vom internationalen Austausch leben, ist das transeuropäische Verkehrsnetz von wirklicher Bedeutung und ein echter Zukunftsfaktor. Wenn Transportwege stabil und effizient sind, können unsere Produkte pünktlich geliefert, unsere Lieferketten gesichert und neue Märkte erschlossen werden. Gut funktionierende Verkehrsverbindungen sind die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolgs, insbesondere für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen in ganz Österreich, die in alle Welt exportieren. Österreich lebt vom Austausch, vom Handel, vom Transport, kurz: von der Verbindung. Wenn große, grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte nicht oder nur schleppend umgesetzt werden, kostet das Europa und Österreich jährlich Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. 

Diese Novelle ist ein kleiner, aber entscheidender Baustein, damit Europa in Bewegung bleibt und mit ihm auch Österreichs Wirtschaft, unsere Regionen und unser Wohlstand. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrät:innen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)

13.26 

Vizepräsident Günther Ruprecht: In der Debatte zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, ich erteile es dir. 

RN/39

13.26

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Mit diesem vorliegenden Gesetz beziehungsweise mit dieser Gesetzesnovelle wird das Bundesvergabegesetz an europarechtliche Vorgaben angepasst. Was heißt das auf Deutsch? – Dass es hier eine EU-Richtlinie gibt, die aus dem Jahr 2021 stammt, und die wird jetzt endlich in nationales Recht übernommen. 

Wenn wir Freiheitliche einmal sagen, dass eine EU-Richtlinie endlich übernommen wird, dann hat das schon eine gewisse Bedeutung, denn wenn man sich den zeitlichen Ablauf anschaut, dann muss man sich schon fragen: Was hat da jetzt eigentlich so lange gedauert? Ausnahmsweise kommt einmal etwas wirklich Vernünftiges von der Europäischen Union, eine Initiative zur Vereinheitlichung und zur Beschleunigung wichtiger Infrastrukturprojekte, und was passiert dann? Was macht die Bundesregierung oder auch die Vorgängerbundesregierung? – Sie lässt die Umsetzungsfrist verstreichen, riskiert damit ein Vertragsverletzungsverfahren – das ja auch eingeleitet wurde – und schafft es dann erst Jahre später, das Notwendige umzusetzen. 

Und weil Herr Bundesrat Schmid heute angesprochen hat, dass ja auch noch die Bundesländer miteingebunden werden müssen: Ja, das stimmt, wir haben aber extra im Ausschuss die Experten gefragt, und die haben gesagt: An den Bundesländern ist es nicht gelegen.

Also von 2021 bis 2025 hat es gedauert. Das ist leider so bezeichnend für die Arbeit dieser Regierung und natürlich auch, wie gesagt, der Vorgängerregierung. Und ich bin mir ja gar nicht sicher, ob die Grünen das nicht sogar, weil es ja im grünen Ministerium war, absichtlich haben liegen lassen. Wenn es aber andererseits dann darum geht, neue Auflagen, neue Verbote und neue Regulierungen aus Brüssel umzusetzen – nämlich blindlings und dann auch noch zum Schaden der Österreicher –, dann geht immer alles ratzfatz, und das ist etwas Gescheites und es dauert vier Jahre. (Beifall bei der FPÖ.)

Warum ist das Ganze vernünftig? – Weil es der Wirtschaft, dem Verkehr und dem Binnenmarkt nützt. Das ist jetzt jahrelang verzögert, verschleppt und auch vertrödelt worden, und das, meine Damen und Herren – das gebe ich auch Ihnen als Ministerin mit –, ist kein verantwortungsvoller Umgang mit guten Gesetzen und schon gar kein Zeichen für Kompetenz oder Weitblick. 

Wir Freiheitliche haben immer gesagt, wir stehen zur wirtschaftlichen Integration Europas, aber nicht zur Bevormundung durch Brüssel. Diese Harmonisierung des Binnenmarktes, die Verbesserung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten, meine Damen und Herren, das ist in Wahrheit die eigentliche Kernaufgabe der Europäischen Union, und genau deshalb unterstützen wir auch heute dieses Projekt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht um die transeuropäischen Verkehrsnetze, also um jene Lebensadern, die Länder, Regionen und Menschen verbinden sollen, es geht um Straßen, es geht um Bahnstrecken, es geht um Wasserwege. Diese Projekte sind entscheidend für den europäischen Handel, gerade jetzt in dieser Zeit, und damit natürlich auch für unseren Standort. Aber dafür braucht es eben klare und unbürokratische Verfahren und auch verlässliche rechtliche Grundlagen. Da sagen wir auch eines ganz klar: Auf österreichischem Boden gilt österreichisches Recht und nicht das Recht irgendeines anderen Mitgliedstaates, nicht irgendeine Flickschusterei aus Bestimmungen, bei der am Ende niemand mehr weiß, was jetzt wirklich gilt. (Beifall bei der FPÖ.) 

Wir stimmen also zu, aber nicht, weil die Regierung so großartige Arbeit geleistet hat, sondern trotz ihrer Versäumnisse. 

Frau Minister, noch eine persönliche Anmerkung meinerseits: Ich bin jetzt sicher nicht der Verteidiger der ÖVP oder der Grünen, aber weil Sie das vorhin mit der Finanzmisere gesagt haben und dass Sie von der SPÖ ja nicht zuständig seien, kann ich Ihnen nur sagen – und ich habe es schon ein paarmal gesagt –: Die SPÖ war in den letzten Jahren bei allen Entscheidungen, die uns geschadet haben, mit dabei, egal ob bei Corona, bei den Sanktionen oder sonst irgendetwas. Bei all diesen Maßnahmen, die uns dorthin geführt haben, wo wir heute stehen, war die SPÖ mit dabei, also machen Sie hier keine Kindesweglegung! (Beifall bei der FPÖ.)

Weil ja auch die Kritik von Kollegen Himmer gekommen ist, dass Sie das als Ministerin hier ansprechen: Dasselbe denke ich mir auch. Sie sollten als Ministerin vielleicht gewisse Dinge, die Sie schon getan haben, nicht machen. Ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie sich mit derselben Energie, mit der Sie zum Beispiel guten Freunden noch bessere Posten verschaffen oder – und das ist das, was mich besonders ärgert – zweideutige Memes politisch posten und Andersdenkende damit verunglimpfen, wirklich einmal um Ihre eigentlichen Aufgaben kümmern. Denn: Sie, Frau Minister, und jene aus dem linken Lager, die sich moralisch immer überlegen fühlen und uns dann immer Hass und Hetze vorwerfen, sind genau jene, die dieses Verhalten setzen, das sie uns ständig unterstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Gleichzeitig gehen Sie bei einer Pressekonferenz her und sagen, für Sie gibt es die Antifa nicht – das ist jene Gruppierung, die regelmäßig mit Gewalt gegen Andersdenkende auffällt, die sie propagiert und leider manchmal auch ausübt. Ja, Frau Minister, auch die RAF hatte kein Vereinsstatut, das stimmt, aber dass Sie das auf dem linken Auge ausblenden, ist wirklich brandgefährlich. Ich sage Ihnen noch etwas: Vor einigen Stunden hat der Herr Innenminister eine Pressekonferenz gemacht – und er kennt die Antifa. Also vielleicht reden Sie sich innerhalb der Regierung einmal zusammen, dann wissen Sie auch, wer das ist. 

Also es gäbe genug zu tun, vor allem im Justizministerium, Stichwort überfüllte Justizanstalten, Stichwort fehlende Justizwachebeamte und natürlich auch überlastete Gerichte, aber da sieht man von Ihnen wenig. Was man von Ihnen sieht, sind beleidigende und unterstellende Memes, auf denen Sie sogar mit Ihrer Funktion als Justizministerin draufstehen und posieren. Würde ich jetzt Ihr Meme aufgreifen und auf Sie ummünzen, dann müsste ich hier heute sagen: Keine Linksextremen und keine Postenschacherer in Regierungsämtern! – Freundschaft, Genossin! (Beifall bei der FPÖ.) 

13.33

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Anna Sporrer. Ich erteile es ihr. 

RN/40

13.33

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseher:innen! Ich beziehe mich auf den Tagesordnungspunkt: Es geht hier um eine kleine Vergaberechtsnovelle, die im Zusammenhang – es wurde schon erwähnt – mit einem Vertragsverletzungsverfahren steht. Ich bin als Bundesministerin für Justiz seit 3. März im Amt, und wir sind darangegangen, diesen Reformstau aufzulösen, den wir vorgefunden haben. Es wurden im Hinblick auf dieses Vertragsverletzungsverfahren bereits vor dem Sommer das Schifffahrtsgesetz und das UVP-Gesetz novelliert. 

Warum hat diese kleine Vergaberechtsnovelle etwas länger gedauert? – Wir wollten ein größeres Vergaberechtspaket, das in Vorbereitung ist, zusammen mit dieser kleinen Novelle beschließen. Wir haben dann die kleine Novelle herausgelöst, weil wir gesehen haben, wir kommen mit dem größeren Paket nicht so rasch weiter. Daher hat sich das etwas verzögert. Wir sind es zügig angegangen. 

Inhaltlich geht es vor allem darum, bei grenzüberschreitenden Vergabeverfahren zu definieren, welches Vergaberecht gelten soll, und zwar soll es das Vergaberecht des Sitzstaates der gemeinsamen Stelle sein. Es kann dann also sehr wohl sein, dass in Österreich nicht österreichisches Recht zur Anwendung kommt, wenn eben die gemeinsame Stelle einen anderen Sitzstaat hat. 

Noch ein Wort: Es ist eine Minimalumsetzung ohne Gold-Plating. Das wird hier auch immer wieder gefordert, und das kann ich in diesem Fall zusichern. Dann möchte ich noch darauf verweisen, dass eine weitere Vergaberechtsnovelle, in der unter anderem auch die Schwellenwerte für die Direktvergabe auf gesetzlicher Basis neu geregelt werden, in Vorbereitung ist. 

Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit und ersuche um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm.

RN/41

13.35

Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise hätte ich mich jetzt nicht zu Wort gemeldet, aber Kollege Spanring bringt es sogar zustande, zu einem Zeitpunkt, wo man froh ist, dass man jetzt die Umsetzung gemeinsam beschließen kann, mit anderen Dingen daherzukommen und unsere Frau Bundesministerin, die eine gute Arbeit macht, völlig ungerechtfertigt anzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie, Herr Kollege Spanring, der Meinung sind, es gäbe eine terroristische Vereinigung namens Antifa, dann können Sie jederzeit und überall beim Justizapparat eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung machen. Wenn das aber gar nicht besteht, wenn Sie es gar nicht nennen können – na um was handelt es sich da? Vielleicht um engagierte Menschen, die ein Nie-mehr-wieder ernst nehmen? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Antifa? Ja, genau!) Und das ist ein Problem für Sie?! Das ist ein Problem für Sie?! – Ich will es nur wissen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) 

Ich fange jetzt gar nicht an, über die Gründung der FPÖ zu reden, darüber, welche Menschen das waren. Aber dass Sie sich heute noch, im Jahr 2025, hierherstellen und eine Ministerin angehen, weil sie engagierte Leute nicht verfolgt (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Sie kennt es nicht!), die nie mehr wieder etwas aus diesem Eck haben wollen, das ist nicht zu verstehen. Ich will es nicht, die Österreicher wollen es nicht, und Sie sollten sich überlegen, ob Sie nicht auch Abstand nehmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

13.37

Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/42

Abstimmung

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.