RN/49
13.46
Bundesrätin Margit Göll (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Ja, wir beschließen heute die wichtige Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Das sind zwei zentrale Gesetze, die das Fundament unserer österreichischen Familienpolitik bilden. Die heutige Änderung betrifft vor allem jene Menschen, die aufgrund des furchtbaren Krieges bei uns Zuflucht gefunden haben, denen wir Zuflucht gewährt haben.
Österreich hat vorbildlich reagiert, schnell und entschlossen, aber vor allem auch menschlich. Wir haben Schutz gewährt, wir haben Unterkunft bereitgestellt und Familien unterstützt, die alles verloren haben. Viele Gemeinden im ganzen Land haben ukrainische Familien aufgenommen, so auch meine Gemeinde. Auch wir haben ukrainischen Familien geholfen und sie unterstützt – mit großem Einsatz, aber auch mit viel Herz. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.) Ich möchte das ausdrücklich anerkennen. Danke dafür!
Kinder und Jugendliche konnten in ihren Gemeinden ein Stück Normalität erleben, weg von Krieg, weg von Angst und weg von Zerstörung. Sie gehen heute zur Schule, haben Freundschaften geschlossen, die Sprache gelernt und sich auch gut in unsere Gesellschaft integriert. Das war und ist Ausdruck unserer Solidarität und unseres Versprechens: Wir helfen den Menschen.
Eines muss aber natürlich auch klar gesagt werden: Sozialleistungen dürfen nicht bedingungslos ausbezahlt werden. Und nein, wir verteilen das Geld nicht mit vollen Händen! Darum ändern wir auch das Gesetz, wir evaluieren es und passen es an. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Sozialleistungen müssen an eine aktive Mitwirkung, an Eigenverantwortung, aber natürlich auch an die Bereitschaft zur Integration geknüpft und angepasst sein, denn nur so können wir sicherstellen, dass unsere Unterstützung den Menschen auch gerecht, nachhaltig und zielgerichtet zugutekommt.
Genau aus diesem Grund führen wir heute die Gesetzesänderung durch. Ab 1. November 2025 wird der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer an eine unselbstständige beziehungsweise selbstständige Erwerbstätigkeit gebunden. Wenn eine Beschäftigung vorübergehend nicht möglich ist, weil etwa kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt oder die Qualifikation noch nicht anerkannt werden kann, dann genügt auch eine Vormerkung beim AMS. Das ist daran geknüpft. Somit setzen wir auch das Prinzip fördern und fordern um.
Wer arbeitet oder aktiv Arbeit sucht, erfüllt die Voraussetzungen für den Bezug von Familienleistungen. Wir unterstützen jene, die sich um Integration bemühen und schaffen gleichzeitig faire, aber auch nachvollziehbare Regeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich wissen wir, dass es auch Menschen gibt, denen eine Erwerbstätigkeit objektiv nicht zumutbar oder möglich ist. Deshalb gibt es auch da klare Ausnahmen, wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, aber auch ältere Menschen über 65 Jahren sowie Eltern, die Kinder mit einer Behinderung zu betreuen haben. Für sie bleibt der Anspruch auf Familienleistungen weiterhin bestehen. Das ist auch gut so, denn unsere Hilfe gilt auch jenen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Änderung ist kein Bruch unseres humanitären Versprechens, sie ist eine Weiterentwicklung hin zu mehr Gerechtigkeit, zu mehr Verantwortung, aber natürlich auch an die Integration gebunden. Wir haben vielen ukrainischen Familien in einer Zeit der größten Not geholfen. Heute helfen wir ihnen dabei, in Österreich Fuß zu fassen, sich gut zu integrieren und selbstbestimmt zu leben. Ich glaube, das ist es ja, was jeder gerne möchte, nämlich selbstbestimmt zu leben.
Ich danke daher allen Gemeinden, allen Freiwilligen, aber auch Organisationen, die diese Hilfsbereitschaft mitgetragen haben. Größere wie auch kleinere Maßnahmen waren da notwendig. Sie haben dazu beigetragen, dass Familien und Kinder aus der Ukraine in Österreich Sicherheit, Bildung und Zukunft finden konnten.
Mit dieser Novelle sichern wir, dass unsere sozialen Leistungen weiterhin dort ankommen, wo sie gebraucht werden, und dass sie verantwortungsvoll eingesetzt werden. Ich ersuche daher um Ihre Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.52
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. – Herr Kollege, ich erteile es dir.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.