RN/66

15.00

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Schönen guten Nachmittag! Es gibt zwei Herausforderungen, an denen wir besonders stark arbeiten. Das eine ist die Energiewende und das andere ist die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP), und beides ist zentral dafür, dass dieser Standort Österreich Zukunft hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn ich jetzt auf die zwei Gesetze eingehe, so braucht es, gerade wenn es um die Energiewende, um die Transformation, die wir in diesem System vorhaben, auch um die Herausforderung geht, neue Wege, um energieeffizienter, ökologischer und nachhaltiger zu gewinnen und zu nutzen. Und genau da setzen wir mit dieser Reform des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes an.

Wir gehen nicht den Weg des Verbots gasförmiger Energiequellen, sondern wir sagen: Die sind grundsätzlich schon gut, aber wir wollen die bestehende Infrastruktur nutzen und durch gezielte Förderung klima- und zukunftsfit machen. Das EAG enthält daher diese Finanzierungsmöglichkeit für Biomethan- und Biogasanlagen. 

Dafür werden 20 Millionen Euro aus der Ökostromfinanzierung mobilisiert. 2024 gab es nämlich Fördercalls für Investitionszuschüsse für Biomethan. Da wurde bereits Finanzierung zugesichert und die müssen wir jetzt sicherstellen und auch abdecken. Aber jenen Anlagen, die in den Jahren 2025 und 2026 fertiggestellt werden, können wir auch so eine Finanzierung ermöglichen.

Zusätzlich können wir mit dem EAG sicherstellen, dass die Nachfolgeprämie für Biogasverstromungsanlagen weiterhin erhalten bleibt. Für die Verträge, die 2026 auslaufen würden, haben wir somit eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung geschaffen. So werden gezielt Förderungen für nachhaltige Technologien gewährleistet und bereits bestehende Infrastruktur als zentraler Bestandteil der Energiewende genutzt. 

Darüber hinaus werden im EAG die Nachhaltigkeitskriterien für flüssige Biobrennstoffe und Biomassebrennstoffe angepasst und dadurch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Das ist ein wichtiger Schritt, auch um die österreichischen Energiegesetze an die Veränderungen der Zeit anzupassen und für die Zukunft fit zu machen. 

Die Reform des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt. Ich betone: Es ist ein wichtiger Schritt, denn an allen anderen Schritten, die angesprochen worden sind, arbeiten wir hart und so zügig es geht, um die Energiewende voranzutreiben. Unser Ziel ist, dass die Energie effizient und ökologisch nachhaltig erzeugt wird. Dafür muss die Energie genau diesen beiden Kriterien entsprechen und leistbar sein. 

Ja, die gestiegenen Energiekosten während der letzten Jahre betreffen uns alle: private Haushalte, öffentliche Haushalte, die Landwirtschaft, die Wirtschaft und die Industrie. Die Bundesregierung arbeitet, wie gesagt, an einer Vielzahl neuer Gesetze, um Entlastung zu schaffen. Unser Credo ist: saubere, sichere und leistbare Energie. Wir wollen die Rahmenbedingungen im Energiebereich insoweit verbessern, als wir das dann auch sicherstellen können. 

Jetzt ist es uns mit dem Entlastungspaket, das als zweites Gesetz heute hier zur Abstimmung steht, gelungen, zumindest einen ersten Schritt für die österreichische Energie zu gehen und ein Entlastungspaket für die Industrie zu mobilisieren. 

Die Energiekosten sind von zentraler Bedeutung für die Industrie, insbesondere für die energieintensiven Branchen. Ihre Auswirkungen haben weitreichende Folgen für Wettbewerbsfähigkeit, Standortentscheidungen, Investitionsentscheidungen und damit am Ende des Tages auch für die Arbeitsplätze und unseren Wohlstand. Es ist daher in Zeiten von hohen Energiekosten ein richtiger und wichtiger Schritt, den wir als Bundesregierung setzen, um Standortabsicherung, Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie zu stärken. Mit dem Standortabsicherungsgesetz, SAG, ist uns dies gelungen. Wir ermöglichen eine gezielte Entlastung der Unternehmen, die durch steigende Strompreise – auch infolge der Einbeziehung der indirekten CO2-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel und einem tatsächlichen Risiko von Verlagerung von CO2-Emissionen – betroffen sind. 

Das Risiko von Carbon-Leakage, also das Abwandern der Firmen ins Ausland, um Emissionsstandards zu umgehen, ist bei uns allgegenwärtig. Und genau durch diese Ausgleichsmaßnahme können wir diese Abwanderung verhindern und sowohl die wichtigen ökologischen Standards der Europäischen Union als auch ein wirtschaftsfreundliches Umfeld aufrechterhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Zusammengefasst: Wir verhindern nicht nur die wirtschaftlichen Nachteile für österreichische Betriebe, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zur Attraktivierung unseres Standorts und zum Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im Inland. Das SAG steht für einen verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Umgang mit wirtschafts- und klimapolitischen Herausforderungen. Mit diesem Leitbild werden die Maßnahmen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Unterstützung geschaffen. Konkret werden 75 Millionen Euro pro Jahr für die Jahre 2025 und 2026 mobilisiert, um dadurch eine Förderung von bis zu 75 Prozent für die indirekten CO2-Kosten abzufedern. 

Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Unternehmen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung investieren. Im Unterschied zur Vorgängerversion schreibt das neue SAG hier den konkreten Investitionsumfang vor. Es müssen mindestens 80 Prozent der gewährten Fördersumme als Investitionen und die Hälfte davon in Energieeffizienzmaßnahmen oder Dekarbonisierungsmaßnahmen getätigt werden. 

In Zeiten einer angespannten Budgetlage war das tatsächlich ein Kraftakt dieser Bundesregierung, aber es ist ein wichtiges und richtiges industriepolitisches Signal, um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. Wir werden diese Herausforderungen weiter aktiv adressieren, um sowohl die energetische Transformation zu schaffen als auch die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 

Wenn es gute Ideen gibt, die aus der Wirtschaft kommen, mit denen man es auch tatsächlich schafft, aus Kläranlagen – ich kenne auch eine oberösterreichische Firma, die das kann, vielleicht ist das die gleiche – Wasserstoff zu produzieren, dann werden wir, das kann ich Ihnen versichern, aktiv die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass solche Innovationen zum Nutzen unseres Standorts und unserer Bürger hier in Österreich eingesetzt werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.07

Präsident Peter Samt: Danke, Frau Staatssekretärin.

Als Nächster ist Bundesrat Christoph Thoma zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.