RN/76
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (494/A sowie 11693/BR d.B. und 11703/BR d.B.)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sandro Beer. Ich bitte um seinen Bericht.
RN/77
Berichterstatter Sandro Beer: Sehr geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Peter Samt: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA. Ich erteile es ihr.
RN/78
15.35
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher:innen – ja, Besucher:innen – und Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Ja, eine Erhöhung des Investitionsfreibetrags zur Belebung der Konjunktur ist grundsätzlich natürlich eine gute Sache. Steuern einzuheben oder sie so wie heute zu erlassen, bedeutet, wie das Wort schon sagt, Steuerung. Steuern sind also Lenkungsmaßnahmen, und hier sind es im Konkreten wirtschaftliche Lenkungsmaßnahmen. – (In Richtung Bundesministerin Schumann:) Frau Ministerin, hallo!
Das heißt, wir müssen oder wir wollen vorausschauend mit unserem Geld umgehen.
An die Zukunft zu denken bedeutet aber eben auch, an das Klima zu denken und alles dafür zu tun, unsere Natur zu schützen, unsere Existenzgrundlage zu sichern und sie nicht zu unserem Schrecken werden zu lassen. Es scheint aber so zu sein, dass die aktuelle Bundesregierung das nicht sieht. Sie geben weniger Geld für Klimaschutzmaßnahmen, aber mehr Geld für klimaschädliche Maßnahmen aus – und ich wiederhole das hier so oft, bis es sich endlich ändert.
Im Bereich der Wirtschaft haben Sie nun bereits den Transformationsfonds gekürzt und damit Investitionen in die Energiewende verhindert. Das ist aber ein Desaster für das Klima und eben auch für unsere Zukunft. Wir brauchen Unternehmen für eine erfolgreiche Wirtschaft, aber auch für eine erfolgreiche Energiewende und für die Sicherheit unserer Zukunft. Wir brauchen hierfür vor allem Unternehmen, die viel Energie brauchen und viel CO2 ausstoßen. Eines dieser Unternehmen ist der Düngemittelerzeuger LAT Nitrogen Linz. Mein Kollege Schwarz hat das schon im Nationalrat verdeutlicht: Das Unternehmen hat Hunderte Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz von circa 2 Milliarden Euro, aber es ist durch seinen hohen Energiebedarf einer der größten Verursacher von Treibhausgasen in Österreich. Mithilfe des Transformationsfonds wollte es von fossiler auf erneuerbare Energie umsteigen. Der Transformationsfonds wurde nun aber gekürzt und das Projekt ist gestorben.
Nun hätte die Regierung zumindest auf der steuerlichen Einnahmenseite den Transformationsprozess fördern können, aber das tun Sie nicht. Diese Chance lassen Sie unverständlicherweise an sich vorbeistreichen. Sie könnten sich ein Beispiel an den nordischen Ländern – an Dänemark zum Beispiel – nehmen, die in der Transformation hin zu Erneuerbaren einen wirtschaftlichen Motor sehen, und es wird ihnen recht gegeben, denn ihrer Wirtschaft geht es gut.
Wir haben heute schon über die Wissenschaft geredet. Sehr geehrte Kolleg:innen von den Regierungsparteien: Hören Sie auf die mehr als 2 000 Wissenschaftler:innen, die die Energiewende als Wirtschaftsmotor sehen! Leider aber sehen Sie und auch die FPÖ die Energiewende immer als Hemmschuh – und dieser Hemmschuh, das muss ich Ihnen jetzt unterstellen, fußt nicht auf wirtschaftlichen Überlegungen, sondern auf populistischen. Die Umwelt aber ist nicht so geduldig wie das Papier, auf dem die Klimaziele stehen. Umweltkatastrophen aufgrund des Klimawandels häufen sich. Sie kosten Geld, aber vor allem kosten sie viel zu viele Menschenleben. Oder denken wir an die wachsende Billigkonkurrenz aus China: Sie lacht sich bei unserem Hin und Her im Bereich Fossile oder Erneuerbare ins Fäustchen. Noch keine Regierung hat so viel Planbarkeit in der Energiewirtschaft zerstört wie diese. (In Richtung Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]:) Danke für dieses Stichwort, Simone.
2 Prozent mehr Investitionsfreibetrag für ökologischen Herstellungs- und Anschaffungsaufwand sind kein Extrabonus und schon gar kein Ansporn, ökologische Investitionen zu tätigen. Das ist maximal eine Extrawurst!
Es muss sichergestellt werden, dass Lenkungsmaßnahmen effektiv und effizient sind. Leider ist das beim allgemeinen Investitionsfreibetrag nicht passiert. Die Regierung hat das Gesetz schnell durchgepeitscht, ohne wirkungsorientierte Folgenabschätzung und sogar ohne Ausschussberatung im Nationalrat. Und anscheinend gibt es da keinen Plan, wie viel wirklich investiert werden soll, welchen Effekt der Investitionsbeitrag haben wird und wie viel Geld im Budget fehlen wird. Das ist unserer Meinung nach keine umsichtige Budgetpolitik. Vielmehr würde ein echter Fokus auf einen ökologischen Investitionsfreibetrag ein betrieblicher Dekarbonisierungsturbo sein. Es wäre auch fiskalisch effizienter als der allgemeine Investitionsfreibetrag, da weniger Mitnahmeeffekte zu erwarten sind.
Sie aber lassen diese Chance leider liegen. Das sehen wir als eine falsche Lenkungsmaßnahme und werden sie daher nicht unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
15.40
Präsident Peter Samt: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich Frau Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege Korinna Schumann hier im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile es ihm.
RN/79
15.41
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der heutigen Änderung des Einkommensteuergesetzes setzen wir eine Maßnahme aus dem Regierungspaket um, und zwar die Erhöhung des Investitionsfreibetrags. Damit stärken wir gezielt den Wirtschaftsstandort Österreich, schaffen Anreize für neue Investitionen und sichern Arbeitsplätze in unserem Land.
Nach Jahren, die von Krisen geprägt waren – Pandemie, hohe Energiepreise, internationale Unsicherheiten –, braucht es jetzt eines: Vertrauen und Zuversicht in die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes. Diese Maßnahme ist ein konkreter Beitrag dazu.
Unternehmen, die investieren, tragen nicht nur zur Konjunktur bei, sondern schaffen Arbeitsplätze, Lehrstellen und Wertschöpfung vor Ort. Deshalb erhöhen wir den Investitionsfreibetrag von 10 auf 20 Prozent, für ökologische Investitionen sogar auf 22 Prozent. Damit belohnen wir jene, die in nachhaltige Technologien, Energieeffizienz oder klimafreundliche Produktion investieren.
Der Freibetrag kann für Investitionen bis zu 1 Million Euro pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden, und für die begünstigten Monate 2025 gilt diese Grenze anteilig. Damit stellen wir sicher, dass der Impuls gezielt, aber fair wirkt – besonders für kleine und mittlere Betriebe, die das Rückgrat unserer Wirtschaft sind.
Besonders wichtig ist mir als Bürgermeister: Investitionen in Betriebe bedeuten auch Investitionen in Gemeinden. Wo Unternehmen modernisieren, dort sichern sie lokale Arbeitsplätze, füllen kommunale Auftragsbücher, und dadurch entsteht jene wirtschaftliche Stabilität, von der unser ganzes Land profitiert. Ein lebendiger Wirtschaftsstandort beginnt in unseren Gemeinden, dort, wo Menschen leben, arbeiten und Zukunft gestalten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].)
Mit dieser Maßnahme setzen wir einen klaren Impuls für Wachstum und leistbare Preise, wie es im Regierungsprogramm festgehalten ist. Sie ist gemeinsam mit dem Standortfonds, dem Breitbandausbau und der Unterstützung energieintensiver Betriebe Teil eines größeren wirtschaftspolitischen Rahmens. Alles zusammen ergibt ein stimmiges Bild: Wir schaffen Planungssicherheit, fördern Innovation und sorgen dafür, dass der Aufschwung bei unseren Menschen ankommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass unser Land wächst – gerecht, nachhaltig und solidarisch. Mit dieser Änderung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Betriebe investieren, Arbeitsplätze gesichert und unsere Gemeinden stark bleiben. – Ich danke für eure Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
15.44
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc. Ich erteile es ihm.
RN/80
15.44
Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Fischer ist, glaube ich, gerade rausgegangen – ah, da hinten steht er! –, wir sind aus dem gleichen Bezirk, wir haben unsere Rede ähnlich aufgebaut. (Allgemeine Heiterkeit.)
Was wir heute diskutieren und was wir hoffentlich auch gemeinsam beschließen werden, ist die Anhebung des Investitionsfreibetrages. Mit dieser Anhebung setzen wir ein starkes Signal für unsere Wirtschaft und unsere Betriebe. Damit schaffen wir ein wirtschaftspolitisches Werkzeug, das punktgenau dort ansetzt, wo Österreichs Stärken liegen: bei unseren Betrieben, in unseren Regionen und bei den Menschen, die Verantwortung übernehmen. Ab November 2025 bis Dezember 2026 wird der Investitionsfreibetrag für allgemeine Investitionen von 10 auf 20 Prozent erhöht und für Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Energieeffizienz von 15 auf 22 Prozent. – Frau Kollegin Kittl, das ist auch nicht nichts, möchte ich dazusagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: 2 Prozent!)
Die Bemessungsgrundlage bleibt weiterhin bei 1 Million Euro pro Jahr pro Betrieb. Das bedeutet einen steuerlichen Vorteil von bis zu 220 000 Euro pro Betrieb pro Jahr. Dieser steuerliche Vorteil wirkt dann direkt auf den Gewinn und stärkt damit unmittelbar die Liquidität der Betriebe. Wir wollen nämlich, dass in Österreich mehr und nicht weniger investiert wird. Wir wollen, dass Betriebe modernisieren, statt abzuwarten, und wir wollen, dass Wachstum aus eigener Kraft entsteht und nicht aus Schulden.
Ich möchte es an einem konkreten Beispiel aus unserem Heimatbezirk, dem wunderschönen Bezirk Lilienfeld, festmachen. Wir haben rund 25 000 Einwohner und 1 800 Betriebe, KMUs und EPUs; etwa 45 Prozent davon sind KMUs, das sind 800 Betriebe, die damit gestärkt werden. Diese Betriebe bilden unsere Lehrlinge aus, diese Betriebe schaffen regionale Wertschöpfung, diese Betriebe sichern unsere Familien ab, und genau für diese Betriebe macht der neue Investitionsfreibetrag einen klaren Unterschied: Wenn zum Beispiel ein Tischler eine neue Maschine anschafft, wenn ein Bäcker einen energieeffizienten Ofen aufstellt oder wenn ein IT-Unternehmen seine Systeme modernisiert, dann hilft der Investitionsfreibetrag, diese Investitionen leistbarer und auch planbarer zu machen. Damit stärken wir nicht nur die einzelnen Firmen, sondern geben den Betrieben Rückhalt und schaffen Perspektiven, denn jeder Euro, der im Betrieb bleibt, sichert Arbeitsplätze vor Ort – vor Ort im Bezirk, vor Ort im Land und vor Ort in Österreich.
Der Investitionsfreibetrag steht nicht isoliert, sondern ist eingebettet in die 2-1-0-Formel unseres Bundeskanzlers Christian Stocker: die Senkung der Inflation auf 2 Prozent, mindestens 1 Prozent Wirtschaftswachstum in einem ersten Schritt und 0 Prozent Toleranz gegenüber jenen, die unsere Werte infrage stellen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)
Diese Formel ist kein Schlagwort, sie ist ein Bekenntnis zu Verantwortung und Stabilität, und genau diese Verantwortung zeigt sich in der Verdoppelung des Investitionsfreibetrages. Der Investitionsfreibetrag ist kein Geschenk und der Investitionsfreibetrag ist auch keine Subvention, er ist ein Anreiz, Eigeninitiative zu zeigen, und ein Werkzeug, das Vertrauen schafft. Und das ist es, was wir derzeit am dringendsten brauchen: Zuversicht, Optimismus und Vertrauen – Vertrauen in die Stabilität unserer Wirtschaft, Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Politik. Wir sagen unseren Betrieben mit dem neuen Investitionsfreibetrag: Wenn ihr investiert, dann steht der Staat hinter euch, und wenn ihr Arbeitsplätze schafft, dann steht euch die Politik nicht im Weg, sondern sie steht an eurer Seite!
Eines ist klar: Der Aufschwung beginnt nicht irgendwo, nicht im Nationalrat, nicht im Bundesrat, sondern vor Ort in den Werkstätten, in den Büros und in den Betrieben unseres Landes. Lassen Sie uns daher gemeinsam am Aufschwung für Österreich arbeiten – mit Zuversicht, mit Verantwortung und mit Hausverstand. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)
15.49
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile es ihm.
RN/81
15.49
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kollegen hier im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Österreicher! Dieser Antrag auf Änderung ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. (Ruf bei der ÖVP: Ts!) Die Regierung hat es sich zum Prinzip gemacht, die Opposition zu schwächen beziehungsweise zu behindern, und deshalb fand zum wiederholten Mal keine Ausschusssitzung vor der Nationalratssitzung statt. Diese Vorgehensweise ist nicht nachvollziehbar und wird von uns nicht unterstützt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ausschüsse sind der Garant für Demokratie, denn Wissen ist Macht.
Unser Nationalrat Arnold Schiefer stellte im Sommer einen Antrag, den Antrag 382/A(E), und dieser wurde nicht berücksichtigt. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Der Antrag betreffend „Investitionsfreibetrag erhöhen und heimische Wirtschaft entfesseln“ ist zu unterstützen. Ich stelle hiermit fest, dass diese Gesetzesnovelle von uns und nicht von den antragstellenden Parteien ausgegangen ist. Der jetzt hier zur Debatte stehende Antrag ist mit dem von Arnold Schiefer nicht deckungsgleich, aber er ist eine Verbesserung zur jetzigen Regelung.
Diese Änderung kann nur der Beginn sein, weitere Änderungen müssen folgen. Man bedenke: Unsere Wirtschaft ist in der schwersten Krise seit 1945, positive Jahresabschlüsse sind vereinzelt möglich, der Investitionsfreibetrag gilt von November 2025 bis Ende Dezember 2026, ist positiv zu sehen und wird auf 20 Prozent erhöht. Das entspricht jedoch nur zu einem kleinen Teil den tatsächlichen Anforderungen unserer Unternehmen.
Diese Änderung ist wie jene bei der Wohnbaumilliarde: Es wird etwas beschlossen, was nicht beansprucht werden kann, da es nicht möglich ist. Warum ist es nicht möglich? – Weil die gesetzlichen Grundlagen nicht beziehungsweise nur schwer erfüllbar sind. Das ist populistische Politik am Rücken unserer österreichischen Unternehmen, populistische Politik sondergleichen, betrieben von dieser Bundesregierung.
Da uns als FPÖ eine zielführende Politik wichtig ist und jede auch noch so kleine Verbesserung positiv wirkt, ist diese Änderung gut. Im Sinne unserer österreichischen Unternehmen stimmen wir dem Antrag zu dieser Änderung trotz all dieser Kritikpunkte zu. (Beifall bei der FPÖ.)
15.52
Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/82
Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Antrag ist somit angenommen.