RN/123
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (209 d.B. und 231 d.B. sowie 11697/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (232 d.B. sowie 11698/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (211 d.B. und 235 d.B. sowie 11699/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 12 bis 14, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Als Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa vorgesehen. – Ich bitte um die Berichte.
RN/124
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Ministerin! Ich darf jetzt drei Tagesordnungspunkte aufrufen.
Ich starte mit Tagesordnungspunkt 12: Ich darf den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden, vorlegen.
Der Bericht dazu ist Ihnen in schriftlicher Form zugegangen; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Kommen wir zu TOP 13: Den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, darf ich Ihnen ebenfalls bringen.
Auch der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Kommen wir zu Top 14: Weiters lege ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, vor.
Der Bericht dazu liegt Ihnen ebenfalls vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte in.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Repolust. – Bitte.
RN/125
19.45
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Wir behandeln heute drei Gesetzesänderungen im Bündel, und wieder einmal erleben wir eine Gesetzesflut unter dem Deckmantel der Arbeitsmarktmodernisierung, in Wahrheit geht es aber um nichts anderes als um noch mehr Bürokratie, noch mehr Belastung für die arbeitenden Menschen (Zwischenrufe bei der SPÖ) und noch mehr Zuwanderung in unser Sozialsystem. Die drei heute behandelten Gesetzesvorlagen zeigen das sehr deutlich: Egal ob beim Arbeitsmarktservice, bei der Einkommensteuer oder beim Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Bundesregierung schraubt an Symptomen, aber nicht an den Ursachen der Probleme auf unserem Arbeitsmarkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Arbeitsmarktpaket: Was da groß als Modernisierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein weiterer Schritt zur Umwandlung des AMS in eine sozialpolitische Verwandlungsmaschine, könnte man sagen. Anstatt die Vermittlung von Arbeitswilligen in den Mittelpunkt zu stellen, wird weiter auf Programme, Projekte und Pseudoqualifizierungen gesetzt, die zwar viel Geld kosten, aber kaum jemanden wirklich in Beschäftigung bringen (Bundesministerin Schumann: Na, also das ...!) – und die Finanzierung zahlt wie immer der Steuerzahler. Allein im Jahr 2024 stehen dem AMS laut Bundesfinanzgesetz rund 9 Milliarden Euro zur Verfügung – eine Summe, die Jahr für Jahr steigt, ohne dass sich die Vermittlungszahlen nachhaltig verbessern. Davon fließen etwa 6,8 Milliarden Euro in Leistungszahlungen, wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, rund 1,5 Milliarden Euro in Schulungen und Projekte. Das zeigt: Es fehlt nicht an Geld, es fehlt an der Konsequenz. (Beifall bei der FPÖ.) Wir brauchen kein AMS, das zum Sozialbüro verkommt, sondern eines, das vermittelt, fordert und fördert – in dieser Reihenfolge.
Zum Einkommensteuer- und Arbeitslosenversicherungsgesetz – das ist TOP 13 –: Da wird wieder einmal unter dem Vorwand der Entlastung eine Umverteilungspolitik betrieben, die Leistung bestraft und Passivität belohnt. Wenn jemand arbeitet, Überstunden macht und Verantwortung übernimmt, dann darf er sich in Zukunft noch weniger Geld von seinem Gehalt erwarten; wenn jemand hingegen nicht arbeiten will und das AMS-System ausnutzt, dann winken zusätzliche Unterstützungen. (Bundesrat Beer [SPÖ/W]: Das ist eine Unterstellung!) Das ist keine Sozialpolitik, das ist eine Demotivationspolitik. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitliche sagen klar: Arbeit muss sich wieder lohnen! Nicht das Warten auf Förderungen, sondern das Aufstehen in der Früh und der Einsatz für das eigene Einkommen sollen sich lohnen. Die Bundesregierung schafft aber das Gegenteil und wundert sich dann über den Fachkräftemangel. Dabei ist der Fachkräftemangel zum großen Teil selbst verschuldet durch Fehlanreize, durch zu hohe Abgaben und durch ein Bildungssystem, das Leistung nicht mehr belohnt.
Zur Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – das nächste Kapitel dieser Fehlentwicklung –: die weitere Öffnung des Arbeitsmarktes für Drittstaatsangehörige. Wieder einmal wird behauptet, man müsse die Fachkräftezuwanderung erleichtern. In Wahrheit erleichtert man damit vor allem die Zuwanderung in unser Sozialsystem. (Zwischenruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn!) Wir erleben es doch täglich: Zehntausende Menschen kommen nach Österreich – nicht, weil sie hier gebraucht werden, sondern, weil sie hier versorgt werden wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Währenddessen befinden sich heimische Jugendliche in Warteschleifen, bleiben Lehrstellen unbesetzt und werden ältere Arbeitnehmer vom System regelrecht ausgespuckt. Mit diesem Gesetz wird der Fachkräftemangel in Österreich nicht geringer, sondern größer, denn wer glaubt, man könne durch immer neue Aufenthaltstitel echte Fachkräfte herbeizaubern, der verkennt die Realität. Was fehlt, ist keine Migration, sondern eine Politik, die eigene Leute wieder in Beschäftigung bringt. Was wir brauchen, sind keine neuen Aufenthaltstitel, sondern ehrliche Anreize für jene, die hier leben, sich ausbilden und anpacken wollen.
Fazit: Diese drei Gesetzesänderungen sind kein Schritt nach vorne, sondern ein Schritt tiefer hinein in ein System der Verantwortungslosigkeit, ein System, in dem der Staat alles regelt, aber am Ende keiner mehr arbeitet. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen sagen klar: Wir brauchen eine Politik, die Eigenverantwortung stärkt, die Leistung belohnt und die Zuwanderung in den Sozialstaat endlich stoppt. Solange diese Bundesregierung aber glaubt, sie könne mit noch mehr Geld, noch mehr Projekten und noch mehr Migration die Probleme lösen, so lange wird sich auf unserem Arbeitsmarkt nichts verbessern. Im Gegenteil: Es wird schlimmer.
Meine Damen und Herren, diese Gesetze sind ein weiterer Beweis dafür, dass die Regierung nicht die Interessen der arbeitenden Bevölkerung vertritt, sondern die Interessen der Förderindustrie, der NGOs und der Zuwanderungslobby. (Beifall bei der FPÖ.)
Darum lehnen wir Freiheitliche diese Beschlüsse entschieden ab. Wir stehen auf der Seite jener, die tagtäglich arbeiten, Steuern zahlen und sich ein lebenswertes Österreich erarbeiten wollen – und nicht auf der Seite jener, die unser Sozialsystem ausnützen.
Herr Matznetter – ich hoffe, er ist noch hier (Bundesrat Matznetter hebt die Hand [SPÖ/W]), jawohl! – hat ja ein wunderbares Zitat geprägt, das sehr oft aufpoppt, er sagt immer: Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass unser Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv bleibt, mit fairen Wettbewerbsbedingungen und Förderung von Innovation und Ausbildung. – Liebe Sozialministerin, genau das fehlt mir bei Ihnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W].)
19.53
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile es ihr.
RN/126
19.53
Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Danke für Ihre Ausführungen – ich darf da jetzt eigentlich alles berichtigen. (Beifall und Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Ich finde es echt spannend, wie viel Unwahrheiten man sagen kann, wenn man die Fakten eigentlich völlig ignoriert.
Es geht jetzt um ein Thema, das für Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land entscheidend ist, es geht um die Weiterbildungsbeihilfe.
Wir leben in Zeiten, in denen sich Berufsbilder rasend schnell verändern, in denen uns Digitalisierung, Automatisierung, Fachkräftemangel vor enorme Herausforderungen stellen, und deswegen braucht es gezieltere Chancen auf Weiterbildung. Es braucht Modelle, die Menschen ermutigen, sich weiterzubilden, umzuschulen und neue Wege zu gehen, und das mit Sicherheit, mit Planung, aber auch mit sozialer Absicherung.
Die alte Bildungskarenz war ein Erfolgsmodell, obwohl sie nicht perfekt war, es gab Anpassungsbedarf. Die Bildungskarenz war viele Jahre ein wichtiges und auch ein erfolgreiches Modell, im Zuge der budgetär gebotenen Sparmaßnahmen war es aber notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Bildungskarenz neu zu regeln und sie weiterzuentwickeln. Heute geht es stärker darum, gezielt jene zu unterstützen, die sonst eigentlich kaum einen Zugang zu Weiterbildung hätten: Menschen mit geringeren Einkommen, ohne formale Ausbildung oder Menschen, die beruflich wieder durchstarten wollen. Mit der neuen Weiterbildungsbeihilfe schaffen wir dafür klare Strukturen, soziale Treffsicherheit und Qualität, damit öffentliche Mittel dort wirken, wo sie Zukunft schaffen sollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Das neue Modell der Weiterbildungsbeihilfe berücksichtigt die Empfehlungen des Rechnungshofes und des Wifos und soll insbesondere weniger qualifizierten Beschäftigten eine Höherqualifizierung ermöglichen. Schon allein aufgrund des reduzierten Volumens von 650 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro ist klar, dass die neue Regelung etwas anders aussieht als zuvor, nämlich folgendermaßen:
Förderung statt wie bisher Rechtsanspruch, kein Anschluss der Bildungskarenz an die Elternkarenz mehr, eine höhere inhaltliche Anforderung an die Bildungsinhalte, eine 15-prozentige Beteiligung durch die Arbeitgeber:in für höhere Einkommensgruppen, eine verpflichtende Bildungsberatung bei einem Monatseinkommen von bis zu 3 225 Euro und eben die Deckelung der Förderung auf maximal 150 Millionen Euro jährlich gesamt.
Was wirklich positiv ist, ist, dass es uns gelungen ist, die Mindestunterstützung während der Weiterbildungszeit deutlich zu erhöhen, nämlich auf 1 212 Euro pro Monat. Das ist ein ganz entscheidender Schritt, denn er eröffnet gerade jenen Gruppen neue Chancen, die bisher oft zu kurz gekommen sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Aus sämtlichen Untersuchungen zur betrieblichen Weiterbildung wissen wir: Gerade in diese Gruppen wird viel zu wenig investiert. Mit der neuen Weiterbildungsbeihilfe setzen wir daher ein ganz klares Signal: dass Weiterbildung kein Privileg für wenige, sondern eine Chance für viele sein muss. So stellen wir sicher, dass Weiterbildung keine leere Phrase, sondern ein Instrument sozialer Chancengleichheit ist.
Wenn wir über Verantwortung reden, dann müssen wir auch die Doppelmoral der FPÖ benennen. Im Parlament tritt die FPÖ lautstark als Verteidigerin der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, aber gleichzeitig haben FPÖ-Vertreter in Brüssel – genauer gesagt ist es Ihr Bundesparteivorsitzender Herbert Kickl – die Abschaffung der Bildungskarenz als Sparmaßnahme vorgeschlagen, und zwar ohne Ersatzleistungen. Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP): erst die Einsparungen fordern, aber dann die Empörung zu inszenieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Die SPÖ, allen voran unsere Bundesministerin, hat hingegen dafür gesorgt, dass die Reform sozial ausbalanciert, treffsicher und qualitätsgesichert umgesetzt wird. Die Weiterbildungsbeihilfe ist daher ein notwendiger Kompromiss, da die Kassen von der Vorgängerregierung leer hinterlassen wurden. Aber wir haben dafür gesorgt, dass soziale Treffsicherheit, Qualitätskontrolle und die Förderung Geringqualifizierter erhalten bleiben. Wir werden diese Novelle mit voller Überzeugung unterstützen: zum Wohl der Menschen, die sich weiterbilden wollen, zum Wohl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Chancen verdienen, und zum Wohl eines Bildungssystems, das Zukunft schafft.
Erlauben Sie mir bitte, auch noch kurz zu TOP 14 zu sprechen. Da geht es um eine Gesetzesänderung, die auf den ersten Blick recht klein wirkt, die aber für viele Betriebe und Arbeitnehmer:innen in den Grenzregionen einen echten Unterschied machen wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nämlich drittstaatsangehörigen Grenzgänger:innen ohne Wohnsitz in Österreich eine Beschäftigung in einem politischen Grenzbezirk ermöglicht und dafür ein eigener Aufenthaltstitel eingeführt werden.
Was ist wichtig dabei? – Es kommt dadurch zu keiner Ausdehnung der Zulassung Drittstaatsangehöriger zum österreichischen Arbeitsmarkt (Ruf bei der FPÖ: Nein!), weil die nötigen inhaltlichen Kriterien nicht geändert werden. Die einzige Änderung ist, dass zukünftig der Wohnsitz in Österreich nicht verpflichtend sein soll.
Mit dem neuen Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger schließen wir eine Lücke, die in der Praxis eigentlich längst spürbar war. Es geht um Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in einem unserer Nachbarländer haben, dort rechtmäßig leben, dort arbeiten dürfen – und die künftig auch in Österreich einer Beschäftigung nachgehen können. Das ist vernünftig, das ist praxisnah und das ist auch sozialpartnerschaftlich gedacht, denn eines ist klar: Unser Arbeitsmarkt steht vor großen Herausforderungen – in vielen Branchen. Ob es die Pflege ist, ob es die Produktion ist, ob es der Tourismus ist, es fehlen einfach teilweise qualifizierte Fachkräfte.
Gleichzeitig müssen wir aber sicherstellen, dass faire Löhne, faire Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung nicht unter Druck geraten. Diese Balance ist ganz entscheidend, und sie findet sich auch in dieser Gesetzesnovelle wieder, denn der neue Aufenthaltstitel ist kein Freifahrtschein, sondern an klare Voraussetzungen gebunden: Das AMS prüft, ob es im Inland geeignete Bewerberinnen oder Bewerber gibt, und erst dann kann eine Stelle mit einem Grenzgänger, einer Grenzgängerin besetzt werden. Genau das ist ein fairer und ausgewogener Ansatz. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wir begrüßen, dass da ein Instrument geschaffen wurde, das gezielt dort hilft, wo der Arbeitskräftemangel besonders groß ist, etwa in den westlichen Bundesländern. Wir begrüßen, dass diese Menschen künftig in Österreich auch Beiträge leisten. Sie zahlen hier Steuern, sie tragen zur Wertschöpfung bei und sie sind Teil unseres Wirtschaftslebens. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: So wie in Wien!) Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für einen Arbeitsmarkt, der fair und solidarisch ist und der offen bleibt und für eine Politik, die Menschen zusammenbringt, statt sie gegeneinander auszuspielen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Deswegen funktioniert’s so gut!) Deshalb werden wir dieser Novelle natürlich zustimmen: weil sie praktikabel ist, weil sie sinnvoll ist und weil sie zeigt, dass Fortschritt in diesem Land nur mit sozialer Handschrift gelingt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.00
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl.
RN/127
20.01
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich habe eine Frage an Kollegen Repolust: Wovon haben Sie eigentlich mit „Sozialsystem ausnutzen“ gesprochen? Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Bildungsförderung. (Präsident Samt übernimmt den Vorsitz.)
Bildung ist, finde ich, förderungswürdig, weil wir gebildete Menschen haben wollen; also zumindest wir. Das ist eine gute Sache. (Heiterkeit bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrätin Geieregger [ÖVP/NÖ]: Wir auch!)
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, als ich mich für diesen Tagesordnungspunkt vorbereitet habe, hatte ich irgendwann ein lebhaftes Bild davon im Kopf, wie Sie wohl hier heraußen reagiert hätten, wenn wir in den letzten fünf Jahren so etwas wie das vorliegende Weiterbildungsgeld hier vorgelegt und vorgestellt hätten. Ich glaube, Sie hätten uns möglicherweise ordentlich die Leviten gelesen. (Bundesministerin Schumann: Das tun Sie jetzt!) – Das tue ich jetzt, genau (Heiterkeit der Rednerin), es ist ein bisschen ein Rollentausch. Manchmal muss man halt etwas, das man mittragen muss, Reform nennen, auch wenn es in Wahrheit ein Rückschritt ist. (Bundesministerin Schumann: Das ist es nicht! Nein, nein!)
Kollegin Schweiger, Sie haben davon gesprochen, Menschen zu ermutigen, sich weiterzubilden, Sie haben von Chancen für viele Menschen gesprochen. – Das sehen wir ein bisschen anders. Die Bildungskarenz war nicht perfekt und es gab Verbesserungsbedarf, ja, das ist unumstritten. Nicht jede Weiterbildung war sinnvoll, es gab auch Fälle, mit denen das System überfordert wurde. Sie hat aber einen ziemlich wichtigen Wert gehabt, sie hat es nämlich Menschen ermöglicht, selbst zu entscheiden, welchen Bildungsweg sie einschlagen wollen, ob für eine berufliche Neuorientierung oder einfach nur so zur Qualifizierung – also einfach nur so. Diese Freiheit war so etwas wie – das kann man sagen – fast das Herzstück der Bildungskarenz, und genau diese Freiheit wird jetzt leider abgeschafft.
Was nun als Weiterbildungshilfe präsentiert wird, ist unserer Ansicht nach keine Reform, sondern stellt eine massive Verschlechterung dar. Es ist eine Kürzung auf vielen Ebenen, nämlich in inhaltlicher, finanzieller und auch sozialer Hinsicht; ich muss das leider so deutlich sagen. Es stehen nur noch 150 Millionen Euro statt wie bisher 600 Millionen Euro zur Verfügung, das entspricht nur mehr einem Viertel – dies in einer Zeit, in der sich der Arbeitsmarkt durch Digitalisierung, durch künstliche Intelligenz, aber auch durch die Erfordernisse, die die Folgen des Klimawandels mit sich bringen, rasant ändert. Wir bräuchten gerade jetzt mehr Unterstützung für Weiterbildung, und nicht weniger. Es ist eigentlich völlig unverständlich, wie die werten Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie so etwas mittragen können. (Beifall bei den Grünen.)
Zukünftig zählt nun nicht mehr, was Arbeitnehmer:innen lernen wollen, sondern ob das Gelernte für den Betrieb verwertbar ist. Wer mehr als 3 225 Euro brutto verdient, muss sogar auf die Zustimmung und finanzielle Unterstützung oder Beteiligung des Arbeitgebers hoffen – 15 Prozent der Beihilfe müssen die Betriebe mitzahlen. Damit wird Weiterbildung in dieser Art ausschließlich zur betrieblichen Investition und nicht mehr zu einer Chance auf persönliche oder berufliche Weiterentwicklung. Die Bildungskarenz, im Kern eine Möglichkeit zur Stärkung individueller Selbstbestimmung, mutiert damit zu einer Art AMS-gesteuerter Unternehmensförderung.
Und: Besonders hart trifft das wieder Frauen. Ich habe wieder ein sehr lebhaftes Bild vor Augen, wie Sie hier am Rednerpult zur Höchstform auflaufen. (Bundesministerin Schumann: Das tue ich heute noch einmal, was glauben Sie?!) – Ja, na bitte, dann freue ich mich schon darauf. Viele Frauen haben die Bildungskarenz tatsächlich genutzt, um nach der Babypause den Wiedereinstieg mit einer Weiterbildung zu verbinden. Diese Möglichkeit fällt in Zukunft komplett weg. Das ist nicht nur schade, das ist ein Rückschritt für die Gleichstellung und auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Es verwundert mich besonders, dass das, was ich jetzt im Folgenden sage, von Ihnen mitgetragen wird, denn auch Menschen mit Behinderungen werden benachteiligt. Während es für Eltern mit Betreuungspflichten eine geringere Mindeststundenanzahl gibt, gilt das nicht für Menschen mit Behinderungen. Das ist nicht nachvollziehbar und nicht wirklich gerecht und das Gegenteil von Inklusion. (Bundesministerin Schumann: Das hat es vorher auch nicht gegeben!) – Ja, es hätte jetzt die Möglichkeit gegeben, das einzubinden. Das ist wirklich schade, denn das ist das Gegenteil von Inklusion, nämlich Exklusion.
Zudem schafft das neue Modell neue Unsicherheiten: Das AMS bekommt große Ermessensspielräume, die genaue Ausgestaltung soll erst durch zwei Richtlinien festgelegt werden, die es noch gar nicht gibt. Niemand weiß, wie die begrenzten Mittel überhaupt vergeben werden. Geschieht das dann nach dem First-come-first-served-Prinzip? Entscheidet dann nicht der Bedarf, sondern die Geschwindigkeit, die Macht des Stärkeren, des Schnelleren? Chancengleichheit schaut meiner Meinung nach anders aus.
Es gibt auch Verbesserungen: Wir finden zum Beispiel die Einführung der Mindesthöhe der Beihilfe und auch die Bildungsberatung, die die Kollegin vorhin schon angesprochen hat, für gut. Vieles andere bedeutet aber einen Rückschritt für Bildungsgerechtigkeit, für soziale Durchlässigkeit und wie gesagt halt auch für Chancengleichheit.
Wenn Weiterbildung vermehrt zu einem Privileg wird, und das wird es damit, dann verliert nicht nur jeder Einzelne und jede Einzelne, sondern dann verliert auch die gesamte Gesellschaft, und das kann doch nicht wirklich im Sinne der Sozialdemokratie sein. Wir brauchen Menschen, die sich weiterentwickeln können, nicht nur dann, wenn der Betrieb es will und der Betrieb es gutheißt und es für den Betrieb gut ist, sondern auch dann, wenn es das Leben erfordert. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.07
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile es ihr.
RN/128
20.08
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Jänner 1998, das war vor 28 Jahren, wurde die Bildungskarenz mit dem Ziel eingeführt, geringer Qualifizierten eine Ausbildungszeit zur Weiterbildung zu gewähren. Arbeitsmarktpolitisch nach wie vor notwendig ist diese jedoch vor allem in den letzten Jahren am eigentlichen Sinn vorbeigegangen.
Was ist denn passiert? – Wir haben es schon gehört, ich erwähne es aber trotzdem: Die Kosten sind regelrecht durch die Decke gegangen, von anfangs ein paar Millionen Euro auf knapp 700 Millionen Euro. Wenn eine Förderung so derart explodiert, dann muss man den Ursachen zu Recht auf den Grund gehen und etwas ändern. Der Rechnungshof und eine Wifo-Analyse haben dies außerdem auch aufgezeigt.
Was ist nun genau passiert? – Erstens haben viel, viel mehr höher Qualifizierte als niedrig Qualifizierte die steuerfinanzierte Bildungszeit genutzt. Zweitens wurde die Bildungskarenz gerade in den letzten Jahren sehr oft für eine Verlängerung der Elternkarenzzeit herangezogen – befeuert von Institutionen, für die die Ausbildung meines Erachtens nur ein Randthema war. Das sind zwei Punkte, die zeigen, dass die Bildungskarenz reformbedürftig wurde. Das steht außer Frage und wir sind uns darüber auch alle einig.
Es geht nun aber um das Nachfolgemodell. Bei dieser Debatte beziehungsweise auch bei dem, was im Nationalrat darüber debattiert worden ist, habe ich ehrlich gesagt schon das Gefühl, dass man anscheinend mit dem neuen Namen ein Problem hat: die Weiterbildungsbeihilfe. Ich möchte nämlich daran erinnern, liebe FPÖ: Liest man den Beschluss zur Bildungskarenz im Jahre 1997 nach, sieht man, es war die FPÖ, die dagegen war. Ich weiß – und es ist eh sicher allgemein bekannt –, dass die FPÖ mit dem Neuen immer keine Freude hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich finde, dass mit der Weiterbildungsbeihilfe ein gutes und wieder zielgerichtetes Nachfolgemodell zur Bildungskarenz gelungen ist, gerade deshalb, weil es wieder den Kern der Sache trifft, diesen nicht aus den Augen verliert, und zwar bietet es Ausbildung für Menschen mit formal geringem Abschluss für mehr Chancen am Arbeitsmarkt, denn Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg. Also, lieber Herr Kollege von der FPÖ, Bildung ist es, was im Endeffekt dann die Chance bietet, am Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen zu können und so weiter (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, für Österreicher!) – also alles zu negieren, das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. (Beifall bei der ÖVP. –Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Was sind die drei wesentlichen Verbesserungen? – Erstens: Ausbildungen müssen arbeitsplatzpolitische Relevanz haben – das ist ein sperriges Wort. Das hört sich jetzt sehr arbeitnehmerfeindlich an. Da geht es aber nicht darum, den Unternehmen zu gefallen, sondern darum, wo es gesamtwirtschaftlich Sinn macht, wo es sich auszahlt, eine Aus- und Weiterbildung zu machen.
Ehrlich gesagt, wenn man eine gute Ausbildung hat und seine Talente in der Arbeit einbringen kann und Freude dabei hat: Was ist denn da schlecht dabei? Also ich weiß es nicht. Man arbeitet ja nicht für den Unternehmer, sondern wenn man selber Freude hat und sein Talent einbringen kann – also ich verstehe ehrlich gesagt die Welt nicht mehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Was ich sehr gut an der Sache finde, ist, dass es jetzt AMS-Beratungen gibt. Da orientiert man sich an der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – das ist eh erwähnt worden. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Die unter der Hälfte von 3 225 Euro brutto – und das finde ich persönlich als ehemalige Gemeindebedienstete gar nicht einmal so wenig – bekommen eine AMS-Beratung, bei der man wirklich passend vermittelt wird, wo man gefordert und gefördert wird, Herr Kollege. AMS: Was Sie (in Richtung FPÖ) fordern, wird da im Endeffekt durchgeführt. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Wenn ein Einkommen über der Hälfte dieser Höchstbeitragsgrundlage liegt, dann haben die Unternehmer bei der Weiterbildungsbeihilfe eine Beihilfe zu leisten. Ich persönlich finde das nicht schlecht. Ehrlich gesagt: Meine Kollegin hat vorhin behauptet, das ist schlecht, wenn der Unternehmer plötzlich mitreden muss. – Nein, so ist es nicht. Das war auch bei der Bildungskarenz so: Da hat der Unternehmer ebenso seine Zustimmung geben müssen. Das ist jetzt ebenfalls so. Es hat also da jetzt keine große Veränderung gegeben. Ich glaube, ich brauche es jetzt nicht noch einmal zu erwähnen: Unternehmen sind nicht böse! Im Endeffekt: Wenn man zusammenhilft, dann hat jeder etwas davon. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wenn es wieder Richtung Fremde geht, die zu uns ins Land kommen, und dass im Endeffekt genau diese Systeme wie die Weiterbildungskarenz ebenso wieder diese Flüchtlinge oder Asylwerber unterstützen – Sie haben es jetzt zwar nicht explizit erwähnt, aber es wird in den Medien oder in euren Blasen gerne so kommuniziert –, möchte ich schon eines sagen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Um das geht es nicht! Es geht um das Sozialsystem! Äpfel und Birnen miteinander zu vergleichen!) Es ist dezidiert festgelegt: Man muss mindestens ein Jahr arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen sein – das heißt, arbeiten; falls man es nicht versteht –, um überhaupt einen Antrag auf Weiterbildungsbeihilfe stellen zu können. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Zum Entschließungsantrag der FPÖ, der noch kommt, aber den wir natürlich bereits kennen – da wird der Rechtsanspruch erwähnt –: Der Rechtsanspruch ist vorher kein Thema gewesen und ist es jetzt auch wieder nicht; also ebenso falsch. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)
Zu Punkt zwei der Verbesserungen, bei dem es um Folgendes geht: Menschen mit niedriger Qualifikation haben auch einen höheren finanziellen Anreiz, sich auszubilden und zu arbeiten, und eine bessere finanzielle Absicherung – die Kollegin hat es vorhin schon erwähnt –, weil der Mindestsatz der Weiterbildungsbeihilfe deutlich erhöht wird, von täglich 14,53 Euro auf mindestens 40,40 Euro, also monatlich mindestens 1 212 Euro. Da kann man schon sehr gut die Zeit der Weiterbildung nutzen und sich auch gut darauf vorbereiten.
Verbesserungspunkt Nummer drei: Ja, mit der Weiterbildungszeit ist eine Verlängerung der Elternkarenz nicht mehr möglich. Ehrlich gesagt habe ich sehr, sehr viele in meinem Bekanntenkreis gehabt, die die Bildungskarenz genutzt haben. Sie haben ehrlich gesagt: Warum soll ich das nicht in Anspruch nehmen? Es ist ein schönes Geld, das ich damit kriege.
Den Nutzen haben sie selber nicht erwähnt. Ich habe gefragt, als ich einmal mit einer gesprochen habe: Was machst du für eine Ausbildung?, und sie hat gesagt: Ja, ich suche mir schon irgendetwas. – Da habe ich gesagt: Bitte mach eine Ausbildung, die dir etwas bringt! – Die war am Anfang perplex und hat dann aber nach einer Zeit gesagt: Ich habe mir jetzt etwas gesucht, das mir etwas bringt. – Ehrlich gesagt fangen die dann schon zum Überlegen an.
Sie haben gesagt: Wenn ihr das System nicht ändert, dann nutzen wir es auch! – Da sind sie sehr, sehr ehrlich gewesen. Darum finde ich schon, dass das bei diesem System, bei dem es im Endeffekt um die Ausbildung gegangen ist, um eine sinnbringende Ausbildung für den Wiedereinstieg in den Beruf – das war bei diesem Fall so –, vor allem befeuert durch die Institute, ein Randthema war.
Von einer Verschlechterung für Frauen, für Mütter und für junge Familien zu sprechen, finde ich in diesem Sinn wirklich falsch, denn im Endeffekt hat man mit der Weiterbildungskarenz nach wie vor die Möglichkeit – nicht unmittelbar im Anschluss an die Karenz, aber nach wie vor –, sich weiterzubilden. Weiterbildung heißt nicht unmittelbar nur nach der Karenz, sondern es ist jederzeit möglich. Wir wissen: Bildung ist bis ins hohe Alter möglich, außerdem fordert es und tut den Menschen überhaupt gut. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Sehr geehrte Damen und Herren! Sanieren, Reformieren und Wachsen: Das ist das Motto des Doppelbudgets 2025/2026. Ja, es ist ein Sparmodell, aber ehrlich gesagt muss ich sagen, wenn man auf diese Art und Weise spart, nämlich damit man gezielt wieder in die richtige Richtung kommt: Was ist denn da falsch dabei? Ich glaube, wir sind wirklich mittendrin im Sanieren, Reformieren und im Wachsen.
Wir haben bei der Bildungskarenz wirklich etwas weiterentwickelt. Es ist mit der Weiterbildungsbeihilfe eine gute Lösung geschaffen worden. Es trifft – ich fasse es noch einmal zusammen – wieder den Kern der Sache. Wir ermöglichen Menschen mit formal geringem Abschluss ein Weiterkommen – ein Weiterkommen durch Ausbildung. Es schafft Sicherheit am Arbeitsmarkt und sorgt für eine finanzielle Unabhängigkeit, denn Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg am Arbeitsplatz und für den Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.17
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. Ich erteile es ihm.
RN/129
20.17
Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz zu meiner Vorrednerin: Das hat mich fasziniert, dass die Klimakatastrophe natürlich wieder nicht als Ursache für die sozialen Probleme in Österreich und Wien fehlen durfte. Ich versuche da jetzt gerade, einen Konnex herzustellen: Weil wir hier mehr Auto fahren, gehen die Südseeinseln unter, und dann kommen die auch zu uns?, oder wie ist das gemeint, dass dann noch weitere Nachfrage entsteht? Hoffen wir also, dass das nicht passieren wird. – Die Klimakatastrophe kann ja heute nirgends mehr fehlen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und Grünen, die Verantwortung für diese Situation, die Sie beklagen – dass die Weiterbildung nicht mehr finanziert werden kann – tragen genau Sie. Wir haben Ihnen im Wiener Landtag bei jeder Sitzung, glaube ich, gesagt, dass dieses System nicht finanzierbar ist und dass dieses System ausufert und gebremst werden muss. Was Sie uns damals an den Kopf geworfen haben, Frau Ministerin – also Ihre Partei und Ihre Fraktion –, möchte ich jetzt gar nicht wiederholen; das wäre auch zu ausführlich. Es hat wahrscheinlich dort geendet, wo einmal eine englische Premierministerin gesagt hat: Irgendwann geht Ihnen das Geld der anderen Leute aus! – Das ist das Problem, das nun eingetreten ist.
In der Bevölkerung wurde die Bildungskarenz nämlich an und für sich zwiespältig gesehen: einerseits als eine gute Idee, die vielen geholfen hat, andererseits hat man immer mitgehört: Dieses System wird maßlos missbraucht; es ist ein System ohne Grenzen; da kann sich jeder nehmen, was er will.
Ich habe erst vor kurzer Zeit ein Gespräch zwischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund gehört, bei dem sie gemeint haben: Was machst du beruflich?, und einer hat dann gesagt: Ich mache AMS!, und hat dann genau das erklärt, was Sie gesagt haben, nämlich wie man dieses eine Jahr umgeht und in das System hineinkommt. Das war in Wien derartiges Allgemeinwissen, dass es überhaupt nicht länger diskutiert werden musste – das wusste die Bevölkerung.
Mangelnde Kontrolle wurde erwähnt: dass man sich aussuchen kann, welche Ausbildung man macht, egal ob die mit irgendwelchen Fortschritten am Arbeitsmarkt verbunden ist oder nicht. Es war klar, dass man das alles umgehen kann.
Um Ihnen hier also nun eine Gelegenheit zu geben, diesen sozialen Anspruch, den Sie betont haben, unter Beweis zu stellen, bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:
RN/129.1
Entschließungsantrag
des Bundesrates Nikolaus Amhof, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche Arbeitnehmern einen fairen Zugang zu Weiterbildungen ermöglicht. Dabei soll der Fokus auf einer Qualitätsoffensive statt einem bürokratischen Kostendeckel liegen.“
Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
20.21
Der Gesamtwortlaut des Antrages is unter folgendem Link abrufbar:
RN/129.2
Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Nikolaus Amhof, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Staat – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile es ihr.
RN/130
20.21
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, sollten sich noch welche bei uns im Livestream befinden! Wir alle wissen, die Arbeitswelt verändert sich. Sie wird schneller, sie wird digitaler, sie wird anspruchsvoller. Wer da mithalten will, braucht einfach mehr als Routine – der braucht die Chance, sich weiterzubilden. Weiterbildung ist kein Lückenfüller: Sie ist ein Neustart im Job, im Leben – im Endeffekt für uns alle.
Mit der Weiterbildungsbeihilfe schaffen wir jetzt ein modernes und auch treffsicheres Modell. Sie ersetzt die alte Bildungskarenz – das haben wir heute schon des Öfteren besprochen –, die ein Instrument war, das über die Jahre aus dem Gleichgewicht gefallen ist: fast 700 Millionen Euro jährlich und doch oft vorbei an der guten Intention, die sie hatte. Nur ein kleiner Teil der Mittel hat tatsächlich diejenigen erreicht, die sie am meisten gebraucht haben, und zwar die mit dem niedrigen Bildungsniveau, die von mehr Weiterbildung wirklich am meisten profitiert hätten. Zu oft wurde daraus eine verlängerte Pause statt echter Weiterbildung, und das ist einfach nicht im Sinne dieser Idee und auch nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, denn die öffentliche Hand ist nicht dafür zuständig, dass die Ausbildung zum Yogalehrer finanziert wird. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Wir ziehen deshalb einen Schlussstrich und starten neu: Wir fördern Weiterbildung dort, wo sie wirklich gebraucht wird – das ist die Weiterbildungsbeihilfe. Künftig gilt: Weiterbildungen müssen für den Arbeitsmarkt relevant sein. Menschen mit niedriger Qualifikation erhalten eine bessere Absicherung. Missbrauch als verlängerte Karenz wird ausgeschlossen – das ist schon auch ein wichtiger Punkt, denn dafür war diese Bildungskarenz ja auch nie gedacht, das muss man einfach ein für alle Mal klären. Bei einem mittleren Einkommen beteiligt sich auch der Arbeitgeber. Das macht auch Sinn, denn Weiterbildung ist auch gemeinsame Verantwortung, und dass der dann bei den mittleren Einkommen auch selbst einschreitet, ist notwendig und richtig.
Fördern heißt eben auch, hinzuschauen, ob es wirkt. Wer Verantwortung ernst nimmt, muss den Mut haben, ein System zu verändern, wenn es aus dem Gleichgewicht geraten ist, und das war eben bei der Bildungskarenz der Fall.
Der zweite Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, betrifft die neue Grenzgängerregelung für Drittstaatsangehörige. Nur ganz kurz, weil es eh auch schon öfters Thema war: Wer bei unseren Nachbarn lebt und dort arbeiten darf, der soll das einfach auch bei uns können. Darüber brauchen wir eigentlich gar nicht lange zu reden – das ist pragmatisch, das ist unkompliziert und unbürokratisch. So stärken wir die Betriebe. Wir haben es eh schon gehört: Vor allem in den westlichen Bundesländern ist das ein großes Thema. Wir bekämpfen den Fachkräftemangel direkt vor Ort.
Beide Maßnahmen zeigen aber letztendlich, worum es uns geht: Chancengerechtigkeit, aber auch Eigenverantwortung statt einer Dauerförderung. Weiterbildung soll die Menschen befähigen, Neues zu wagen. Sie eröffnet Perspektiven für den Einzelnen, für die Betriebe und auch für Österreich als solches. Die Reform stärkt Menschen, sie stärkt den Arbeitsmarkt, und sie stärkt das Vertrauen, dass diese Förderungen tatsächlich das tun, was sie sollen: Perspektiven schaffen und Zukunft sichern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
20.25
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile es ihm.
RN/131
20.25
Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher – ob freiwillig oder unfreiwillig – hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, es ist schon spannend: Herr Kollege Amhof hat eben einen Entschließungsantrag der FPÖ eingebracht, der besagt, dass dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten ist, „welche Arbeitnehmern einen fairen Zugang zu Weiterbildung ermöglicht“, und dabei „soll der Fokus auf einer Qualitätsoffensive“ liegen. – Das zeigt symptomatisch, dass die FPÖ derzeit zur Partei der leeren Meter, zur Partei der leeren Worthülsen und zur Partei der leeren Versprechungen geworden ist, denn der Antrag fordert genau das, was wir heute beschließen. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)
Auch der heutige Dringlichkeitsantrag zeigt uns ja: Für Klicks und mediale Aufmerksamkeit tun sie alles; für Österreich und seine Stabilität tun sie nichts. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Du bist aber nicht in der Gemeinde!) – Ich weiß, ich bin, Entschuldigung - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Dringlichkeitsantrag war’s keiner!) – Ja, die Dringliche Anfrage (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Passt! – Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ]) – da sind wir uns einig. Für diese tatsächliche Berichtigung bin ich offen.
Das ändert aber nichts daran, dass euch für das Auffallen nichts heilig ist – nicht einmal die Neutralität. Ich sage nur eines: Mit unserer Neutralität spielt man nicht, und schon gar nicht eignet sie sich für halbillegalen Aktionismus mit Potemkin’schen Taferldörfern. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Aber Arbeitsverweigerung und leere Meter sind wir ja auch von den Regierungsverhandlungen gewohnt. Der mangelhafte 7-Stunden-Einsatz des Möchte-gern-, Volks- und Will-nicht-Kanzlers war verantwortungslos, und deshalb ist die FPÖ auch noch immer die Verantwortung los. (Beifall bei der ÖVP.)
Dagegen zeigt die Volkspartei weiter Verantwortung: Verantwortung für das Sparen mit Augenmaß, Verantwortung für Weiterentwicklung und Aufschwung und damit Verantwortung für unser schönes Österreich.
Zurück zu dem Antrag mit den leeren Worthülsen: Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag wird ja gerade eine Qualitätsoffensive angegangen. Außer Streit steht nämlich, dass unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich eine umfassende und faire Möglichkeit zur Weiterbildung haben. Ja, ich möchte fast sagen, dass jede und jeder hier im Land jederzeit die Möglichkeit hat, den höchsten Bildungsabschluss zu erlangen, wenn er oder sie das möchte – man denke nur an das Selbsterhalterstipendium oder an die vielen Wifi- und VHS-Kurse und Abschlussmöglichkeiten. Hier jetzt zu kritisieren, dass die Weiterbildung, die vom Staat und den Arbeitgebern mitfinanziert wird, strenger kontrolliert wird, ist ein starkes Stück und genauso fadenscheinig wie der Trinkgeld- und Bargeldalarmismus der FPÖ – SOS! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Jetzt aber weiter zu einem anderen Gesetzentwurf, den wir heute hier beschließen, und zwar zur Gesetzesänderung betreffend die sogenannten Grenzgänger: Diese schließt eine Lücke bei der Zulassung von Ausländer:innen zum österreichischen Arbeitsmarkt. Mit dem neuen Aufenthaltstitel Grenzgänger wird Drittstaatsangehörigen, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarland Österreichs haben und dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen, die Ausübung einer unselbstständigen Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht. Voraussetzung dafür ist ein Gutachten des AMS, mit dem bestätigt wird, dass keine geeignete Ersatzarbeitskraft auf die zu besetzende Stelle vermittelt werden kann.
Der Aufenthaltstitel für Grenzgänger:innen wird grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr ausgestellt, außer der Arbeitsvertrag weist eine kürzere Dauer auf, und das ist notwendig, weil wir wissen, dass der Fachkräftemangel eines der größten wirtschaftlichen Probleme unsere Zeit ist. Von der Gastronomie über das Handwerk bis zur Pflege, und da vor allem auch in Grenzregionen – überall fehlen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das AMS hat in den letzten Jahren immer wieder Fälle gehabt, in denen hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus einem Nachbarstaat pendeln wollten, aber nicht durften, weil es für sie keinen passenden Aufenthaltstitel gab, und das war weder im Interesse der Betriebe noch im Sinne einer geordneten Migrationspolitik. Mit dieser Novelle schaffen wir Rechtssicherheit! Es gibt also auch kein Lohndumping, denn die Entlohnung muss dem Kollektivvertrag entsprechen. Es gibt keinen Wohnsitz in Österreich, keinen Familienanzug, es gibt keinen Anspruch auf Sozialleistungen – im Gegenteil, die Arbeitskräfte leisten ihren Beitrag über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und helfen, dass unsere Betriebe weiterarbeiten.
Damit sorgen wir für Klarheit, für Kontrolle und für Fairness, und genau das ist es, was der Arbeitsmarkt braucht, was unsere Wirtschaft braucht, was unser schönes Österreich braucht, für das die Volkspartei in einer stabilen, aktiven Regierung Verantwortung trägt! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Abschließend wünsche ich allen einen feinen Nationalfeiertag – früher Tag der Fahne –, und ich glaube, in einem sind wir uns alle einig: Es ist schön, in Österreich zu sein, schön für Österreich zu arbeiten, und schön, hier in Österreich daheim zu sein! – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.31
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.
RN/132
20.31
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Am Beginn darf ich kurz auf eine Rede replizieren, die sehr stark die Organisation des Arbeitsmarktservices angegriffen hat. Ich darf darauf hinweisen, dass das AMS großartige Arbeit leistet, gerade in diesen schwierigen Zeiten, gerade in Zeiten, in denen wir eine sehr hohe Arbeitslosigkeit haben, gerade in Zeiten, in denen wir gute Qualifizierung brauchen, in denen wir starke Vermittlung brauchen. (Zwischenruf des Bundesrates Repolust [FPÖ/Stmk.].) Das AMS als Organisation hat wirklich höchst engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sie haben nicht verdient, dass man so über sie spricht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Nun zum Thema der Weiterbildungszeit: Ja, die Bildungskarenz wurde abgeschafft. Ich darf nur daran erinnern, dass das Schreiben, das aufgrund der budgetären Situation, in der wir uns befinden, in der höchst schwierigen budgetären Situation, in der wir uns befinden, an die EU ging, dass dieses Schreiben, das noch gemeinsam von FPÖ und ÖVP nach Brüssel geschickt wurde, auch die Abschaffung der Bildungskarenz erhielt. Auch das ist eine Tatsache.
Wichtig war: Wir brauchen ein Nachfolgemodell, weil man wusste, die Bildungskarenz hatte nicht mehr jene Treffsicherheit, mit der ein Bildungsinstrument ausgestattet sein sollte, und es war wichtig, eine Nachfolgeregelung zu finden, die mehr Chancen gibt.
Natürlich wissen wir um die budgetären Einschränkungen, das ist ganz klar, trotzdem – und ich darf das wirklich mit Stolz sagen – ist es gelungen, ein Nachfolgemodell zu schaffen, das Chancen gibt. In einer Arbeitswelt, die sich so derartig im Wandel befindet, ist nichts wichtiger und dringender, als den Menschen die Möglichkeit zur Qualifizierung zu geben, und zwar besonders jenen, die einen niedrigen Qualifizierungsgrad oder ein geringes Einkommen haben. Wir wissen ganz genau, dass jede Qualifizierung in diesem Bereich den Menschen hilft, dass sie den Arbeitsplatz sicherer haben, dass sie weniger Gefahr laufen, arbeitslos zu werden, und gesamt mehr Chancen am Arbeitsmarkt und auch ein besseres Einkommen haben.
Das ist der Sinn der Weiterbildungszeit! Und das ist die große Errungenschaft, dass man die Weiterbildungshilfe jetzt so festgesetzt hat, dass eben diese Personengruppe sich wirklich überlegen kann, in eine Qualifizierung zu gehen. Der Betrag wird gegenüber dem vorherigen – bei der Bildungskarenz – verdreifacht, das ist wirklich eine Leistung! Mit den 1 212 Euro ist es gerade für jene Gruppe wirklich möglich, dass sie in eine Ausbildung gehen. Ganz ehrlich, ich glaube, wir alle hier freuen uns über jeden und jede, der oder die einen Bildungsabschluss nachholt und damit mehr Chancen hat. Das muss die Zielrichtung unserer Arbeit, unserer politischen Arbeit, sein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wesentlich ist auch: Natürlich, es haben viele genützt, um die Babykarenz zu verlängern. Das war aber nicht der Sinn der Sache, und das wurde auch vom Rechnungshof kritisiert. Ja, wir brauchen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber das kann nur der Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen sein, das kann das Angebot an die Frauen sein – es sind meist Frauen –, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Da war die Bildungskarenz nicht das richtige Modell.
Es ist auch wichtig, dass jene Menschen, die sich entscheiden: Ich gehe jetzt in eine Qualifizierungsmaßnahme!, eine Beratung vom AMS bekommen. Das ist ein guter Schritt, weil das AMS genau weiß: Welche Bereiche sind denn in der Qualifizierung wesentlich, was braucht man am Arbeitsmarkt, was hilft dieser Person persönlich weiter, um sich gut qualifizieren zu können? Das ist ein guter Schritt, gibt auch den Menschen Sicherheit, gibt den Unternehmen Sicherheit, weil es eine Vorplanungsphase gibt. Das ist der Weg, den wir jetzt gemeinsam beschreiten.
Es werden auch die Anforderungen an die Weiterbildungszeit etwas höher gesetzt, auch was die ECTS-Punkte bei universitärer Ausbildung angeht. Ja, das sind lauter Schritte, die man macht, um die Qualität dieses Instruments zu steigern, und ich glaube, das ist wirklich im größten Ausmaß gelungen.
Jetzt gilt es, all jene zu motivieren, sich auf einen Qualifizierungsweg zu begeben. Es geht ja um jene Beschäftigten, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Wir brauchen den Willen der Beschäftigten, zu sagen: Ich gehe in eine Qualifizierung!, wir brauchen aber auch die Unterstützung der Unternehmen, der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sagen: Das ist gscheit, ich möchte, dass meine Leute gut qualifiziert sind, weil ich damit die Facharbeiter und Facharbeiterinnen bekomme, die ich dringend brauche. Dieses Zusammenwirken brauchen wir. Das heißt, wir investieren in die Weiterbildung von Menschen, achten auf die Arbeitsmarktrelevanz genauso wie auf die Sicherung des Lebensunterhalts und schaffen dadurch Chancen.
Noch ein Wort zur Grenzgängerregelung: Das ist eigentlich nur ein Nachholen einer Notwendigkeit, die schon bestanden hat. Das ist eine Personengruppe von circa 250 Personen, die nun einen erleichterten Grenzübertritt hat. Das ist keine Maßnahmen, um irgendwie den Arbeitsmarkt weiter zu öffnen, denn sie müssen ja bereits eine Beschäftigungsbewilligung vom AMS erhalten haben. Das ist auch wichtig. Es hilft den Unternehmen in der Grenzregion; und wir werden natürlich – und das machen wir alle gemeinsam – ein genaues Auge darauf haben, dass das nicht zu einem Geschäftsmodell wird, aber das sehen wir hier in diesem Fall überhaupt nicht. Es ist der Wunsch der Unternehmen, dass sie die Fachkräfte holen können, und das ermöglichen wir damit. Noch einmal: Es geht um 250 Personen, und nichts anderes ist da hineinzuinterpretieren. Ich ersuche Sie um Ihre Unterstützung beim Beschluss. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.38
Präsident Peter Samt: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
RN/133
20.38
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Minister Schumann hat in Ihrer Rede behauptet, dass einer der beiden freiheitlichen Bundesräte in seiner Rede gesagt hätte, dass die Mitarbeiter des AMS schlecht arbeiten oder sie auch sonst irgendwie schlechtgemacht hätten. (Bundesministerin Schumann: Nein, das habe ich nicht gesagt!) – Das ist falsch und ich berichtige tatsächlich: Weder Kollege Repolust noch Kollege Amhof haben in ihrer Rede die Mitarbeiter des AMS schlechtgemacht. Vielmehr haben sie darauf hingewiesen, dass durch Ihre Politik die Mitarbeiter des AMS oft missbraucht werden. (Bundesministerin Schumann: Mitarbeiter missbraucht?)
Dass Sie als Minister hier so polemisch agieren, ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.] – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Du kennst nicht einmal die Geschäftsordnung! Lies sie nach! Du kennst dich einfach nicht aus! Aber du ...!)
20.39
Präsident Peter Samt: Eine weitere Wortmeldung liegt mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
RN/134
Präsident Peter Samt: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt.
RN/134.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/134.2
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Nikolaus Amhof, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerechte und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“ vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
RN/134.3
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/134.4
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.