RN/130

20.21

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, sollten sich noch welche bei uns im Livestream befinden! Wir alle wissen, die Arbeitswelt verändert sich. Sie wird schneller, sie wird digitaler, sie wird anspruchsvoller. Wer da mithalten will, braucht einfach mehr als Routine – der braucht die Chance, sich weiterzubilden. Weiterbildung ist kein Lückenfüller: Sie ist ein Neustart im Job, im Leben – im Endeffekt für uns alle.

Mit der Weiterbildungsbeihilfe schaffen wir jetzt ein modernes und auch treffsicheres Modell. Sie ersetzt die alte Bildungskarenz – das haben wir heute schon des Öfteren besprochen –, die ein Instrument war, das über die Jahre aus dem Gleichgewicht gefallen ist: fast 700 Millionen Euro jährlich und doch oft vorbei an der guten Intention, die sie hatte. Nur ein kleiner Teil der Mittel hat tatsächlich diejenigen erreicht, die sie am meisten gebraucht haben, und zwar die mit dem niedrigen Bildungsniveau, die von mehr Weiterbildung wirklich am meisten profitiert hätten. Zu oft wurde daraus eine verlängerte Pause statt echter Weiterbildung, und das ist einfach nicht im Sinne dieser Idee und auch nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, denn die öffentliche Hand ist nicht dafür zuständig, dass die Ausbildung zum Yogalehrer finanziert wird. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Wir ziehen deshalb einen Schlussstrich und starten neu: Wir fördern Weiterbildung dort, wo sie wirklich gebraucht wird – das ist die Weiterbildungsbeihilfe. Künftig gilt: Weiterbildungen müssen für den Arbeitsmarkt relevant sein. Menschen mit niedriger Qualifikation erhalten eine bessere Absicherung. Missbrauch als verlängerte Karenz wird ausgeschlossen – das ist schon auch ein wichtiger Punkt, denn dafür war diese Bildungskarenz ja auch nie gedacht, das muss man einfach ein für alle Mal klären. Bei einem mittleren Einkommen beteiligt sich auch der Arbeitgeber. Das macht auch Sinn, denn Weiterbildung ist auch gemeinsame Verantwortung, und dass der dann bei den mittleren Einkommen auch selbst einschreitet, ist notwendig und richtig.

Fördern heißt eben auch, hinzuschauen, ob es wirkt. Wer Verantwortung ernst nimmt, muss den Mut haben, ein System zu verändern, wenn es aus dem Gleichgewicht geraten ist, und das war eben bei der Bildungskarenz der Fall.

Der zweite Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, betrifft die neue Grenzgängerregelung für Drittstaatsangehörige. Nur ganz kurz, weil es eh auch schon öfters Thema war: Wer bei unseren Nachbarn lebt und dort arbeiten darf, der soll das einfach auch bei uns können. Darüber brauchen wir eigentlich gar nicht lange zu reden – das ist pragmatisch, das ist unkompliziert und unbürokratisch. So stärken wir die Betriebe. Wir haben es eh schon gehört: Vor allem in den westlichen Bundesländern ist das ein großes Thema. Wir bekämpfen den Fachkräftemangel direkt vor Ort.

Beide Maßnahmen zeigen aber letztendlich, worum es uns geht: Chancengerechtigkeit, aber auch Eigenverantwortung statt einer Dauerförderung. Weiterbildung soll die Menschen befähigen, Neues zu wagen. Sie eröffnet Perspektiven für den Einzelnen, für die Betriebe und auch für Österreich als solches. Die Reform stärkt Menschen, sie stärkt den Arbeitsmarkt, und sie stärkt das Vertrauen, dass diese Förderungen tatsächlich das tun, was sie sollen: Perspektiven schaffen und Zukunft sichern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

20.25

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.