RN/132
20.31
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Am Beginn darf ich kurz auf eine Rede replizieren, die sehr stark die Organisation des Arbeitsmarktservices angegriffen hat. Ich darf darauf hinweisen, dass das AMS großartige Arbeit leistet, gerade in diesen schwierigen Zeiten, gerade in Zeiten, in denen wir eine sehr hohe Arbeitslosigkeit haben, gerade in Zeiten, in denen wir gute Qualifizierung brauchen, in denen wir starke Vermittlung brauchen. (Zwischenruf des Bundesrates Repolust [FPÖ/Stmk.].) Das AMS als Organisation hat wirklich höchst engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sie haben nicht verdient, dass man so über sie spricht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Nun zum Thema der Weiterbildungszeit: Ja, die Bildungskarenz wurde abgeschafft. Ich darf nur daran erinnern, dass das Schreiben, das aufgrund der budgetären Situation, in der wir uns befinden, in der höchst schwierigen budgetären Situation, in der wir uns befinden, an die EU ging, dass dieses Schreiben, das noch gemeinsam von FPÖ und ÖVP nach Brüssel geschickt wurde, auch die Abschaffung der Bildungskarenz erhielt. Auch das ist eine Tatsache.
Wichtig war: Wir brauchen ein Nachfolgemodell, weil man wusste, die Bildungskarenz hatte nicht mehr jene Treffsicherheit, mit der ein Bildungsinstrument ausgestattet sein sollte, und es war wichtig, eine Nachfolgeregelung zu finden, die mehr Chancen gibt.
Natürlich wissen wir um die budgetären Einschränkungen, das ist ganz klar, trotzdem – und ich darf das wirklich mit Stolz sagen – ist es gelungen, ein Nachfolgemodell zu schaffen, das Chancen gibt. In einer Arbeitswelt, die sich so derartig im Wandel befindet, ist nichts wichtiger und dringender, als den Menschen die Möglichkeit zur Qualifizierung zu geben, und zwar besonders jenen, die einen niedrigen Qualifizierungsgrad oder ein geringes Einkommen haben. Wir wissen ganz genau, dass jede Qualifizierung in diesem Bereich den Menschen hilft, dass sie den Arbeitsplatz sicherer haben, dass sie weniger Gefahr laufen, arbeitslos zu werden, und gesamt mehr Chancen am Arbeitsmarkt und auch ein besseres Einkommen haben.
Das ist der Sinn der Weiterbildungszeit! Und das ist die große Errungenschaft, dass man die Weiterbildungshilfe jetzt so festgesetzt hat, dass eben diese Personengruppe sich wirklich überlegen kann, in eine Qualifizierung zu gehen. Der Betrag wird gegenüber dem vorherigen – bei der Bildungskarenz – verdreifacht, das ist wirklich eine Leistung! Mit den 1 212 Euro ist es gerade für jene Gruppe wirklich möglich, dass sie in eine Ausbildung gehen. Ganz ehrlich, ich glaube, wir alle hier freuen uns über jeden und jede, der oder die einen Bildungsabschluss nachholt und damit mehr Chancen hat. Das muss die Zielrichtung unserer Arbeit, unserer politischen Arbeit, sein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wesentlich ist auch: Natürlich, es haben viele genützt, um die Babykarenz zu verlängern. Das war aber nicht der Sinn der Sache, und das wurde auch vom Rechnungshof kritisiert. Ja, wir brauchen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber das kann nur der Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen sein, das kann das Angebot an die Frauen sein – es sind meist Frauen –, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Da war die Bildungskarenz nicht das richtige Modell.
Es ist auch wichtig, dass jene Menschen, die sich entscheiden: Ich gehe jetzt in eine Qualifizierungsmaßnahme!, eine Beratung vom AMS bekommen. Das ist ein guter Schritt, weil das AMS genau weiß: Welche Bereiche sind denn in der Qualifizierung wesentlich, was braucht man am Arbeitsmarkt, was hilft dieser Person persönlich weiter, um sich gut qualifizieren zu können? Das ist ein guter Schritt, gibt auch den Menschen Sicherheit, gibt den Unternehmen Sicherheit, weil es eine Vorplanungsphase gibt. Das ist der Weg, den wir jetzt gemeinsam beschreiten.
Es werden auch die Anforderungen an die Weiterbildungszeit etwas höher gesetzt, auch was die ECTS-Punkte bei universitärer Ausbildung angeht. Ja, das sind lauter Schritte, die man macht, um die Qualität dieses Instruments zu steigern, und ich glaube, das ist wirklich im größten Ausmaß gelungen.
Jetzt gilt es, all jene zu motivieren, sich auf einen Qualifizierungsweg zu begeben. Es geht ja um jene Beschäftigten, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Wir brauchen den Willen der Beschäftigten, zu sagen: Ich gehe in eine Qualifizierung!, wir brauchen aber auch die Unterstützung der Unternehmen, der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sagen: Das ist gscheit, ich möchte, dass meine Leute gut qualifiziert sind, weil ich damit die Facharbeiter und Facharbeiterinnen bekomme, die ich dringend brauche. Dieses Zusammenwirken brauchen wir. Das heißt, wir investieren in die Weiterbildung von Menschen, achten auf die Arbeitsmarktrelevanz genauso wie auf die Sicherung des Lebensunterhalts und schaffen dadurch Chancen.
Noch ein Wort zur Grenzgängerregelung: Das ist eigentlich nur ein Nachholen einer Notwendigkeit, die schon bestanden hat. Das ist eine Personengruppe von circa 250 Personen, die nun einen erleichterten Grenzübertritt hat. Das ist keine Maßnahmen, um irgendwie den Arbeitsmarkt weiter zu öffnen, denn sie müssen ja bereits eine Beschäftigungsbewilligung vom AMS erhalten haben. Das ist auch wichtig. Es hilft den Unternehmen in der Grenzregion; und wir werden natürlich – und das machen wir alle gemeinsam – ein genaues Auge darauf haben, dass das nicht zu einem Geschäftsmodell wird, aber das sehen wir hier in diesem Fall überhaupt nicht. Es ist der Wunsch der Unternehmen, dass sie die Fachkräfte holen können, und das ermöglichen wir damit. Noch einmal: Es geht um 250 Personen, und nichts anderes ist da hineinzuinterpretieren. Ich ersuche Sie um Ihre Unterstützung beim Beschluss. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
20.38
Präsident Peter Samt: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.