RN/70

14.17

Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Vielen Dank für diese Dringliche Anfrage, die zum Teil wichtige Themen und auch Problemfelder anspricht, zum Teil auch nicht. Es sind einige Themen dabei, bei denen es wirklich wichtig ist, dass wir sie diskutieren wie beispielsweise Fragen des Fachkräftemangels im Bereich der Schulen oder auch Fragen der Sicherheit an der Schule und der Gewalt an Schulen. 

Mir ist es wichtig, dass die Schule ein Ort der Entfaltung ist, ein Ort, an dem sich alle wohlfühlen können, und mir ist auch wichtig, dass alle angstfrei zur Schule gehen können. Und da gibt es Bedarf an Maßnahmen. Darum setzen wir als Bundesregierung genau solche Maßnahmen wie beispielsweise erst heute im Bildungsausschuss, in dem – auch mit Zustimmung der FPÖ – ein Paket für Sicherheit an Schulen beschlossen worden ist, mit einer zukünftigen Suspendierungsbegleitung, sodass suspendierte Schülerinnen und Schüler eine pädagogische und psychosoziale Begleitung bekommen, mit sogenannten Perspektivengesprächen, sodass Schülerinnen und Schüler, die die Schule abbrechen, nicht ins Leere fallen, sondern mit der Schule einen Plan für die Zukunft erarbeiten, und auch mit dem Kopftuchverbot für Kinder. Das sind nämlich drei Maßnahmen, die wir erst heute im Ausschuss beschlossen haben. 

Ich möchte auf die Fragen wie folgt antworten: 

Auf die Frage 1: 

Es hat weniger Ausschreibungen als im Vorjahr gegeben. Der Bedarf an Lehrkräften stabilisiert sich, insbesondere deshalb, weil in den letzten Jahren viele Maßnahmen zur Attraktivierung des Lehrberufs gesetzt worden sind, und durch die Einführung des Quereinstiegs in der Allgemeinbildung. 

Frage 2: 

Keine Stelle aus der Ausschreibung von 2025/2026 ist unbesetzt. Es sind aktuell allerdings 195 Stellen österreichweit auf der zentralen Plattform Get Your Teacher ausgeschrieben. Das ist eine recht normale Zahl, denn es gibt ständig Fluktuation in einem System von über 100 000 Lehrkräften, beispielsweise durch Karenzierungen oder auch unterjährige Pensionierungen. Es wird auch in Zukunft laufend Ausschreibungen geben, um auch laufend den Bedarf der Schulen erfüllen zu können.

Die Frage 3 kann ich inhaltlich – was mit „voll ausgebildeten Aushilfskräften“ gemeint ist – nicht nachvollziehen. Diese Berufsgruppe kenne ich in der Schule nicht. Da müsste man die Frage klarer und spezifischer formulieren. (Beifall des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].)

Bei Frage 4 möchte ich sagen, dass 2024/25 684 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger neu begonnen und davon lediglich 32 aufgehört haben. Das sind nur 4,6 Prozent. Das ist eine erstaunlich geringe Zahl. Es sind entgegen der Annahme der begründenden Rednerin nicht viele, die aufgehört haben, sondern erstaunlich wenig. Zeigen Sie mir einmal ein Großunternehmen, in dem es eine Fluktuation von unter 5 Prozent gibt! Das ist eigentlich ein erfreuliches Bild, das sich auch für die anderen Jahre zeigt, und damit zeigt sich, dass der Quereinstieg attraktiv ist und viele in der Schule arbeiten wollen. Das ist ein gutes Zeichen in unserer Gesellschaft. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Frage 5: 

Der Bedarf, den wir an den Schulen haben, muss und soll natürlich bedarfsgerecht mit ausgebildeten Lehrkräften abgedeckt werden, aus meiner Sicht mit studierten Lehrkräften und mit Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern. Was ich die nächsten Jahre deutlich reduzieren möchte, sind diejenigen, die noch im Studium schon Vollzeit im Klassenzimmer arbeiten. Es wird dafür der Bedarf auch laufend evaluiert, auch ausgeschildert. Zum Beispiel kann man bei der Qualifizierung zum Quereinstieg sehen, welche Fächer besonders gefragt sind. Wir haben nämlich keinen österreichweiten Lehrkräftemangel mehr, sondern nur einen regionalen und in unterschiedlichen Fächern. Um diesen zu erfüllen, gibt es laufende Arbeiten in den Bundesländern gemeinsam mit den Unis, den pädagogischen Hochschulen und den Bildungsdirektionen – um den Lehrkräftebedarf der Zukunft zu sichern. 

Das Studium wird weiter attraktiviert, auch verkürzt, um es international vergleichbar und anschlussfähig zu machen, und mit mehr Praxis ausgestattet, damit die Lehrkräfte besser für den Alltag im Klassenzimmer ausgebildet sind. Wir sehen aktuell deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber an der Pädagogischen Hochschule Wien. Es gab ja in der eröffnenden Begründung einen starken Fokus auf Wien. In Wien gibt es zum Beispiel mittlerweile einen Überschuss an Bewerberinnen für das Volksschullehramt. Erstmals seit vielen Jahren konnte die Pädagogische Hochschule Wien aussuchen, welche Studierenden einen Platz bekommen und welche nicht, und das ist eine Entwicklung in die richtige Richtung – aber da ist auch noch vieles zu tun.

Frage 6: 

Da möchte ich auf Programme wie Teach for Austria hinweisen, die für Studierte, die dann in der Schule auch unterrichten wollen, eine zusätzliche Möglichkeit der Qualifizierung für den Lehrberuf ermöglichen. Wir haben dieses Erfolgsprojekt auf die Primarstufe ausgedehnt. Dieses Projekt kommt sehr gut an, es gab sehr viele Bewerbungen – zehnmal mehr Bewerbungen als Teach for Austria Plätze hatten –, und die Schulen sind mit dem Programm auch sehr zufrieden.

Frage 7: 

Gesetzlich verankert ist die Masterverpflichtung. Dazu bekenne ich mich auch: dass der Master von Lehrkräften dann auch während des Arbeitens nachgeholt werden muss, wenn er nicht davor schon absolviert wurde. Was wir schaffen müssen, ist eine bessere Verbindung zwischen dem Studium und der Lehrpraxis, um so auch gemeinsam aus Theorie und Praxis lernen zu können.

Frage 8: 

Circa ein Drittel der Lehrkräfte ist in Teilzeit; es sind aktuell 35,5 Prozent der Lehrkräfte in Teilzeit. Die Frage war, wie sich das die letzten zehn Jahre entwickelt hat. Ähnlich wie in der gesamten Gesellschaft: Eine Zunahme von 30,4 Prozent in Teilzeit auf 35,5 Prozent in Teilzeit. Das ist erstaunlich hoch, auch zu hoch, weil damit der Lehrkräftemangel natürlich zusätzlich befeuert wird. Es ist aber, wenn man die Geschlechterverhältnisse bereinigt, im Vergleich zur Privatwirtschaft: eine ähnlich hohe Zahl. In Österreich gibt es einfach eine unglaublich hohe Anzahl, vor allem an Frauen, in Teilzeit, und das sieht man in einem sehr weiblich dominierten Berufsfeld wie bei den Lehrkräften sehr. Ich bemühe mich darum, dass mehr Lehrkräfte Vollzeit arbeiten und dass auch generell in der Gesellschaft Vollzeit wieder attraktiver wird.

Frage 9: 

Durch Freiraum Schule senken wir die bürokratischen Auflagen für die Schulen und schaffen Autonomie und Freiräume. Mehr Dienstleistungen, Überstunden sind in Höhe von bis zu 5 Mehrstunden, die geleistet werden können, möglich; darüber hinaus im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer.

Frage 10: 

Die Frage zum gewachsenen Verwaltungsaufwand kann ich bejahen: Der ist die letzten Jahre mehr geworden. Daher geht es einerseits darum, Bürokratie wieder zu senken und administrative Unterstützung auszubauen. 51 Prozent der Lehrkräfte wünschen sich weniger Bürokratie, deshalb einerseits meine Maßnahme, 80 Prozent der ministeriellen Anweisungen an die Schulen zu streichen. Das ist bereits geschehen: 80 Prozent weniger Regelungsdichte des Ministeriums an den Schulen. Darüber hinaus gibt es mit Freiraum Schule einen partizipativen Prozess für Lehrkräfte, um ihre Vorschläge einzubringen. 19 000 Lehrkräfte haben österreichweit mitgemacht, 11 000 verwertbare Ideen sind daraus entstanden. 5 000 Personen arbeiten laufend an der Vertiefung dieser Ideen – morgen werde ich die ersten Maßnahmen ankündigen –, um das Leben in den Klassenzimmern zu vereinfachen und Zeit für die Bildungsarbeit zu gewinnen. 

Frage 11: 

Aufgrund der Kompetenzverteilung im Bildungsbereich liegt mir diese Zahl nicht vor, insbesondere deshalb, weil die Vorbereitungszeit nicht besonders lange war und die Bildungsdirektionen vorher dazu gefragt werden müssen. 

Das Gleiche gilt für Frage 12.

Frage 13: 

Eine zentrale Erfassung von Fällen von Gewalt liegt nicht innerhalb der Schulverwaltung vor, sondern lediglich bei der Polizei. Das ist auch gut so, denn sie wollen auch weniger Bürokratie, und das wäre eine zusätzliche Verwaltungserhebung an den Schulen, wenn auch darüber Stricherllisten oder andere Formen der Erhebungen geführt werden müssen. Eine parallele Erhebung macht da aus meiner Sicht keinen Sinn, dementsprechend ist diese Frage an die Polizei und das Innenministerium zu stellen. 

Die Zahl der Suspendierungen betrug im Jahr 2023/24 insgesamt 2 013. Das vergangene Schuljahr ist noch nicht erhoben – das wird aber bald so sein.

Frage 15: 

Die aktuelle gesetzliche Regelung sieht keine begleitenden Maßnahmen bei Suspendierung vor. Es gibt einzelne Bundesländer, die da schon etwas gemacht haben, wie zum Beispiel Tirol oder auch die Steiermark. Im heutigen Ausschuss wurde zumindest beschlossen, dass ab 2026/27 eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung im Ausmaß von 8 bis 20 Stunden kommen soll und kommen wird.

Frage 16: 

Gewalt an Schulen ist leider ein fixer Bestandteil in der Gesellschaft, und es ist ein fixer Bestandteil der Arbeit des Bildungsministeriums, diese zu verhindern. Insbesondere im Regierungsprogramm gibt es dazu einen großen Schwerpunkt, einerseits über präventive Maßnahmen, über Kinderschutzkonzepte, aber genauso über Unterstützungsleistungen, wenn etwas am Schulstandort passiert. Es gibt dazu externe Angebote für die Schulen, vom Bildungsministerium finanziert, früher Extremismusprävention macht Schule, ab dem Schuljahr 2026 Starke Schule, starke Gesellschaft, weil neben der Extremismusprävention auch Angebote zur psychischen Gesundheit dazukommen, denn wir wissen, dass Täter und auch Täterinnen oft psychische Probleme oder auch Erkrankungen haben.

Frage 17: 

Die Anzahl der Schulpsychologen hat sich von 2023 von 189,5 Vollzeitäquivalenten auf 259,5 erhöht. Es gibt damit eine deutliche Erhöhung. Alleine in diesem Schuljahr konnten wir den Bildungsdirektionen 70 neue Vollzeitplanstellen in der Schulpsychologie zuweisen. In der Schulsozialarbeit ist es mit diesem Jahr gelungen, den Bildungsdirektionen 30 zusätzliche Planstellen zuzuweisen, sodass mit heute 150,3 Vollzeitäquivalente bereitstehen. Das ist ein Plus von 12 Prozent in dem abgefragten Zeithorizont.

Frage 18: 

Da möchte ich auch auf die Aufstockung der Planstellen in der Schulpsychologie verweisen und darauf hinweisen, dass diese in den nächsten zwei Jahren weiterhin ausgebaut werden; genauso im Bereich der Sozialarbeit.

Frage 19: 

Es gibt in den Kinderschutzkonzepten jeweils Vorgehensweisen im Verdachtsfall von Gewaltvorfällen.

Frage 20: 

Eine Zentralerfassung liegt auch da nur der Polizei vor, dazu gibt es keine zentrale Erfassung im Bildungsministerium.

Die Beantwortung der Frage 21 ist gleichlautend mit der vorigen Beantwortung.

Zu Frage 22:

Durch die Initiative Sichere Schule werden Lehrerinnen und Lehrer gestärkt, um ihnen in der Schule Angstfreiheit zu garantieren. Sichere Schule hat natürlich auch mit den Lehrkräften zu tun. Es gibt Unterstützungsmaßnahmen, Fortbildungen, Weiterbildungen, aber auch Unterstützung im Akutfall für Lehrerinnen und Lehrer.

Zu Frage 23:

Die Basis für eine gute Bildungsintegration ist die Sprache. Deshalb haben wir die Anzahl der Sprachförderkräfte in Österreichs Schulen schon jetzt mehr als verdoppelt. Es gibt aktuell circa 1 300 Planstellen, an denen Deutschförderung in der Schule betrieben wird. Zusätzlich wird es mehr Autonomie im Bereich der Deutschförderung geben, um noch erfolgreicher zu werden. Eine indexbasierte Finanzierung durch den Chancenbonus soll im kommenden Schuljahr in Kraft treten.

Zu Frage 24:

Um Mobbing an Schulen zu verhindern, gibt es das Motto des Bildungsministeriums „Null Toleranz gegen Gewalt leben“, mit unterschiedlichen – vorhin schon erwähnten – Programmen wie beispielsweise externen Workshopangeboten. Es gibt aber auch in Kooperation mit Rat auf Draht eine eigene Hotline für Lehrkräfte, aber auch Schülerinnen und Schüler und auch Eltern, die unter der Nummer 0800-211320 erreichbar ist – so sind sie telefonisch erreichbar, es gibt darüber hinaus auch eine Chatberatung in diesem Bereich.

Zu Frage 25:

Es gibt laufend an österreichischen Schulen Fälle, in denen Kriseninterventionsteams gebraucht werden, beispielsweise beim Amoklauf im Borg Dreierschützengasse, den wir auch hier im Bundesrat gemeinsam besprochen haben. Da war ein Team bestehend aus Schulpsycholog:innen, Sozialarbeitern und auch Ärzten vor Ort. Schulpsycholog:innen sind dort noch immer vor Ort.

Zu Frage 26 – wie viele davon profitiert haben beziehungsweise ob es messbare Verbesserungen gibt –: 

Im Schuljahr 2025/26 wurden 1 685 Schülerinnen und Schüler aufgrund einer akuten Krise von der Schulpsychologie betreut.

Zu Frage 27:

Aufgrund der hohen Anzahl der Lehrkräfte, die wir jedes Jahr anstellen – in diesem Schuljahr über 6 000 –, kann es leider in manchen Fällen auch zu Verzögerungen kommen. Mir ist wichtig, dass die Prozesse möglichst schnell laufen und auch digitalisiert und automatisiert werden, um so serviceorientiert zu arbeiten und insbesondere Lehrkräfte und Junglehrkräfte gut über die Bildungsdirektionen zu servicieren.

Zu Frage 28 darf ich auf meine Antwort von Frage 27 verweisen.

Zu Frage 29 – IT-Systeme in den Schulen –:

Mir ist eine österreichweite Vereinheitlichung der technischen Systeme für Bildungsdirektionen und auch für Schulen besonders wichtig, insbesondere ein medienbruchfreier Kommunikationsprozess zwischen Zentralstelle, Bildungsministerium, Bildungsdirektionen und Schulen, damit es für die Schulen möglichst einfach ist, Daten zu erheben, und sie diese nicht mehrfach oder auch in Papierform erheben müssen.

Es gab jetzt deutliche Fortschritte über Get Your Teacher, um Lehrkräfte anzustellen.

Ein nächster Schritt wird es sein, über Teachers Direct, eine Plattform und eine App für Lehrkräfte, Themen, die mit den Lehrkräften zu tun haben, direkt und medienbruchfrei digital erledigen zu können, wie beispielsweise eine Meldung zur Karenzierung. Bisher brauchte man einen Zettel, den man hinschicken musste. Das wird in Zukunft digital mit einem Knopfdruck ermöglicht werden.

Darüber hinaus soll es Unterstützungstools für Anfrage- und Beschwerdemanagement geben, um einerseits gegenüber beschwerdeeinbringenden Personen eine erhöhte Transparenz zu schaffen und andererseits weniger Verwaltungsaufwand für die Behörden zu verursachen.

Zu Frage 30:

Das Projekt Freiraum Schule, das ich schon erwähnt habe, ist in laufender Umsetzung. Morgen werden die ersten Maßnahmen öffentlich präsentiert und dann wird das Projekt bis zum Ende der Legislaturperiode laufend weiterentwickelt werden, um so ständig Verbesserungen in die Schulen zu bringen, um auch weniger Bürokratie zu verursachen.

Frage 31 ist ähnlich wie Frage 30, daher ist auch die Antwort gleichlautend.

Zu Frage 32:

Schulbücher müssen dem österreichischen Lehrplan entsprechen und werden hinsichtlich ihres pädagogischen Werts und ihrer wissenschaftlichen Richtigkeit bewertet. Insbesondere bei sensiblen Themen wie Sexualität und Geschlechtsidentität muss die Darstellung sachlich, altersgemäß und diskriminierungsfrei erfolgen.

Es gibt für Schulbücher ein Approbationsverfahren mit einer inhaltlichen und didaktischen Begutachtung durch Gutachterkommissionen, die aus Expertinnen und aus Experten der unterschiedlichen Fachbereiche zusammengesetzt werden. Es gibt bundesweit einheitliche Standards und auch Überprüfungen.

Zu Frage 33:
Für die Anmeldung bei Bundesschulen werden verschiedene digitale Systeme bereitgestellt, insbesondere das System Sokrates Bund, das an Bundesschulen flächendeckend für die Verwaltung und Erhebung von Daten von Schülerinnen und Schülern eingesetzt wird.

Darin werden die Geschlechter erwähnt und auch als Möglichkeit dargestellt, die in einer VfGH-Entscheidung 2018 als verpflichtend festgestellt wurden, nämlich weiblich, männlich, divers, offen, inter und keine Angabe. Damit erfüllen wir als Bildungsministerium die Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs und damit einhergehend rechtliche Verpflichtungen.

Die Schulerhalterschaft für die Pflichtschulen liegt bei den Gemeinden. Dort gibt es unterschiedliche IT-Systeme. Dementsprechend sind die Anfragen an die schulerhaltenden Stellen zu richten. Ich gehe aber davon aus, dass sie es gleich handhaben, weil es da eine einheitliche Vorgehensweise gibt.

Zu Frage 34:

Um ideologische Inhalte in Lehrmaterialien und Formularen zu vermeiden, orientieren wir uns am Beutelsbacher Konsens. Für die, die nicht wissen, was das ist: Das ist ein Konsens im Bildungsbereich, der dazu verpflichtet, die Themen sachlich und vielfältig darzustellen. Er beinhaltet ein Überwältigungsverbot für die Kinder und ein Kontroversitätsgebot. Das ist der Rahmen. Der Lehrplan muss weltanschaulich neutral gestaltet sein, das ist immer das Ziel; und es ist die Verantwortung der Schulen und der Lehrkräfte, dies auch im Unterricht entsprechend zu vermitteln.

Alle Unterrichtsmaterialien, die verwendet werden, werden in einem sorgfältigen Verfahren auf pädagogische, rechtliche und auch lernplanbezogene Standards geprüft.

Die Schulbücher werden regelmäßig hinsichtlich der Qualität überprüft. Gibt es berechtigte Rückmeldungen und Beschwerden, werden diese auch laufend bearbeitet und in den Begutachtungskommissionen besprochen, um so sicherzustellen, dass alle Unterlagen, die in den Schulen verwendet werden, diesen hohen Qualitätsstandards entsprechen.

Abschließend möchte ich dazu noch erläutern, dass dieses Verfahren in Österreich sehr aufwendig und sehr streng ist und dass sich die Regierung im Regierungsprogramm vorgenommen hat, das Approbationsverfahren zu reformieren und auch zu vereinfachen, um so schneller Veränderungen in der Gesellschaft auch ins Klassenzimmer zu bringen.

Ich danke für die Anfrage. Das war die Beantwortung von den 34 Fragen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Kittl [Grüne/W] und Deutsch [NEOS/W].)

14.38

Präsident Peter Samt: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. 

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates auf insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.