RN/3
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden (252 d.B. und 356 d.B. sowie 11727/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle IE-R 2025) (254 d.B. und 357 d.B. sowie 11728/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert wird (594/A und 358 d.B. sowie 11729/BR d.B.)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 1 bis 3 ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. – Ich bitte um den Bericht.
RN/4
Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe weiters den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen wiederum in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe weiters den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Investitionsprämie für Unternehmen geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen wiederum in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Peter Samt: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Karacsony. Ich erteile dieses.
RN/5
13.08
Bundesrat Thomas Karacsony (FPÖ, Burgenland): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher vor den Bildschirmen und hier im Saal! Wir reden heute über Änderungen der Gewerbeordnung, des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen und des Mineralrohstoffgesetzes. Das klingt technisch, klingt nach Paragrafen, aber in Wirklichkeit geht es um etwas ganz Konkretes: um Genehmigungen, um Betriebe im ländlichen Raum und um die Frage, wer in diesem Land künftig noch investieren kann und wer nicht.
Es geht bei TOP 1 zum Beispiel um große Kesselanlagen mit über 50 Kilowatt – also nicht um Holzöfen im Einfamilienhaus, sondern um größere Anlagen –: um Heizwerke, Biomasseanlagen, gewerbliche Betriebe. Laut Ausschuss betrifft das derzeit österreichweit rund 93 Anlagen. Das wurde uns so bestätigt, aber jeder, der politische Erfahrung hat, weiß: Heute sind es 93, morgen sind es mehr. So fängt es immer an.
Warum wird das alles gemacht? – Nicht, weil es plötzlich neue Erkenntnisse gäbe, nicht weil es einen akuten Notfall gibt, sondern weil seit Jahren drei EU-Vertragsverletzungsverfahren laufen und weil man sie jahrelang liegen gelassen hat. Jetzt ist es fünf vor zwölf, besser gesagt zwei vor zwölf. Wenn es in Österreich zwei vor zwölf ist, dann läuft es immer gleich ab: Es muss schnell gehen. Die Begutachtungsfrist wird auf ein Minimum reduziert, sechs Tage Zeit für Stellungnahmen für Länder, Gemeinden und Betriebe. Und dann wundert man sich, warum die Leute draußen sagen: Die da oben machen eh, was sie wollen. Die richten sich alles. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wurde uns im Wirtschaftsausschuss ganz offen so gesagt. Dort hört man gerade: Ja, das Verfahren läuft schon lange. Es liegt schon lange in der Schublade, aber jetzt muss man rasch handeln. Aber ehrlich gesagt: Rasch handeln heißt nicht automatisch gut handeln.
Was mich besonders stört, ist die Art und Weise, wie das wieder umgesetzt wird, nämlich besonders brav, besonders schnell, besonders im Sinn von Brüssel. Österreich ist ja darin Weltmeister: Wenn die EU etwas will, dann setzen wir es nicht nur um, sondern legen oft noch einen Schäuferl nach.
Konkret geht es darum, Umweltorganisationen, NGOs zusätzliche Beschwerderechte zukommen zu lassen, und zwar auch dann, wenn sie im ursprünglichen Verfahren gar nicht beteiligt waren. Das muss man sich einmal vorstellen! Ein Beispiel ganz aus der Praxis: Ein regionales Biomassekraftwerk versorgt ein Dorf mit Wärme. Die Anlage muss technisch erneuert werden, die Behörde prüft, die Gemeinde ist eingebunden, alles läuft korrekt. Und dann kommt nachträglich eine NGO und sagt: Nein, so passt das nicht! – nicht weil etwas falsch gelaufen ist, sondern weil man das Projekt grundsätzlich nicht will. Das verzögert alles, macht es teuer, und im schlimmsten Fall steht am Ende die Versorgung auf der Kippe.
Oder ein anderer Fall: Ein Betrieb investiert viel Geld in moderne Kesselanlagen, um Emissionen zu senken – genau das, was politisch immer wieder gefordert wird. Aber statt Planungssicherheit gibt es das Damoklesschwert einer Beschwerde, die jederzeit kommen kann, auch von jemandem, der vorher nie Teil des Verfahrens war. Da frage ich mich schon: Wer investiert da noch mit ruhigem Gewissen?
Und dann kommt noch etwas dazu, das man nicht ausblenden darf: Im Parlament läuft derzeit ein sogenannter kleiner Untersuchungsausschuss, der sich unter anderem anschaut, wie viel Geld in NGOs fließt und woher dieses Geld kommt. Wenn man sieht, welche Summen da teilweise im Spiel sind, dann ist es zumindest legitim, zu fragen, ob es richtig ist, diesen Organisationen immer mehr Rechte zu geben, während unsere Betriebe und Behörden immer mehr Pflichten bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage ganz offen: Wer politisch agiert, wer Verfahren blockieren kann und wer öffentliche Mittel bekommt, der darf nicht außerhalb jeder Verantwortung stehen. Das hat nichts mit Umweltschutzfeindlichkeit zu tun, sondern mit Fairness und Hausverstand. Gerade wir im ländlichen Raum wissen, was Umweltschutz heißt. Wir leben seit Generationen von und mit der Natur. Wir schützen die Umwelt nicht, weil es ein EU-Papier sagt, sondern weil sie unsere Lebensgrundlage ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber Umweltschutz funktioniert nicht mit immer mehr Bürokratie, nicht mit Schnellschüssen und nicht mit Sonderrechten für bestimmte Gruppen. Er funktioniert mit klaren Regeln, mit Verlässlichkeit und mit Augenmaß. Was wir hier wieder sehen, ist ein bekanntes Muster: Jahrelang passiert nichts, dann kommt Druck aus Brüssel und dann wird in Hektik etwas beschlossen, das am Ende jene trifft, die ohnehin schon genug zu tragen haben.
Darum sagen wir als FPÖ klar und deutlich Nein zu diesen Änderungen, Nein zu Husch-Pfusch unter Zeitdruck, Nein zu Sechs-Tage-Begutachtung für komplexe Materien, Nein zu immer mehr NGO-Privilegien. Wir brauchen Gesetze, die verständlich sind, Gesetze, die praxistauglich sind, und eine Politik, die zuerst an Österreich denkt und nicht reflexartig an Brüssel.
Zum Schluss sage ich nur: Wo ist unser Deregulierungsstaatssekretär? Sepp, wo bist du? (Beifall bei der FPÖ.)
13.14
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Sandra Lassnig. Ich erteile es ihr.
RN/6
13.14
Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch vor den Bildschirmen! Bevor ich in die Tagesordnung eingehe und auch auf meinen Kollegen von der FPÖ repliziere, möchte ich heute ganz herzlich meine Mama und meine liebe Freundin Sarah aus meiner Heimatstadt St. Veit an der Glan bei uns hier im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ja, wir haben noch zwei sehr intensive Tage mit vielen wichtigen Tagesordnungspunkten vor uns, mit wichtigen Beschlüssen, mit vielen wichtigen Maßnahmen für die Unternehmerinnen und Unternehmer, für den Wirtschaftsstandort, für die Österreicherinnen und Österreicher.
Und ja, ich stehe jetzt wieder einmal nach meinem Vorredner von der FPÖ hier heraußen, und schon bei den ersten zwei Tagesordnungspunkten kommt einmal wieder nur Kritik. Ihr seid gleich wieder einmal gegen alles und jeden (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), anstatt endlich einmal gemeinsam und konstruktiv für die Österreicherinnen und Österreicher zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Jetzt möchte ich schon einmal auf diese ersten zwei Tagesordnungspunkte eingehen. Ich habe da einen ganz anderen Zugang und sehe das auch ganz anders als der Kollege von der FPÖ. Betreffend Tagesordnungspunkt 1, die Novelle zur Gewerbeordnung und dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, sowie Tagesordnungspunkt 2, die Novelle zum Mineralrohstoffgesetz, reagieren wir. Wir machen notwendige Änderungen, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden beziehungsweise um eben nicht mit Strafzahlungen seitens der EU konfrontiert zu werden. Ich frage mich schon, warum da die FPÖ nicht zustimmen kann, wenn es darum geht, etwaige Strafzahlungen für Österreich abzuwenden. (Beifall bei der ÖVP.)
Weil es der Kollege auch erwähnt hat: Man kann bei diesen Dingen auch nicht von einer weiteren Bürokratisierung sprechen oder davon, dass wir hier quasi noch eines drauflegen, was uns die EU vorschreibt. Nein, es kommt da zu keiner Übererfüllung bei diesen zwei Punkten!
Aber wenn wir jetzt schon ein wichtiges Thema ansprechen, die Bürokratisierung, dann möchte ich auch sagen, dass wir nicht mehr Bürokratisierung brauchen, das stimmt, sondern wir müssen entbürokratisieren. Genau das, sehr geehrte Damen und Herren, tut die Bundesregierung, und zwar mit dem vor zwei Wochen im Ministerrat beschlossenen umfangreichen Entbürokratisierungspaket. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Die Bundesregierung hat da ein ressortübergreifendes Maßnahmenpaket beschlossen, das in allen zentralen Bereichen der Wirtschaft, der Verwaltung und für die Bevölkerung entbürokratisiert. (Ruf bei der FPÖ: Nein!) Es werden jene Regelungen beendet, die Betriebe, Bürger und Projekte seit Jahren ausbremsen. Mit diesem Bürokratieabbau setzen wir wichtige Schritte, damit Österreich einen stabilen und auch einen nachhaltigen Aufschwung erfährt; und noch weitere Schritte werden folgen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die Frage ist, ob es ...!) Das sind nicht nur Worte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das sagt der Almdudler!), das sind Maßnahmen der Bundesregierung, die in Summe eben über 110 Maßnahmen umsetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Die Bundesregierung übernimmt Verantwortung und setzt um. Und was macht die FPÖ? – Sie übt nur Kritik, ohne selbst einen konstruktiven Beitrag zu leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.].) Wir reden nicht nur von Entlastungen, wir schaffen sie.
Jetzt zum Schluss möchte ich aber bitte auch noch kurz auf TOP 3 eingehen. Da geht es um die Verlängerung des Investitionsprämiengesetzes, das in den letzten Jahren wirklich sehr, sehr wichtig für unsere Betriebe war, in sehr schwierigen Zeiten. Dieses wurde im Sommer 2020 beschlossen und würde jetzt mit Ende 2025 auslaufen. Wir wollen es bei diesem Tagesordnungspunkt bis Ende 2029 verlängern. Grund dafür sind einerseits die Prüf- und Berichtspflichten und andererseits die Prüfung der Behaltefrist. Um all das abwickeln zu können, möchten wir es eben bis Ende 2029 verlängern. Ich glaube, und da stimmen Sie mir wohl alle zu, dass das eine gute und wichtige Sache ist.
Ich bitte Sie alle, bei den ersten zwei Tagesordnungspunkten, die wir hier unter einem behandeln, zuzustimmen und bei vielen weiteren wichtigen Tagesordnungspunkten, die heute und morgen folgen werden, noch einmal in sich zu gehen und auch bei diesen Ihre Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.20
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile es ihm.
RN/7
13.20
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident Samt! Werte Staatssekretärin Frau Zehetner! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Besucher hier im Bundesratssaal und zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Frau Kollegin Lassnig, wieso stimmen wir diesen Punkten 1 und 2 nicht zu? – Weil das die Vorgängerregierung verursacht hat und es eine Fehlentscheidung war. Das ist der Grund, wieso wir heute nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu Punkt 3: Das ist ein Abänderungsantrag, der sinnvoll ist; da wird die Verlängerung bis 31. Dezember 2029 erteilt. Als Grund wird angeführt: einerseits die Prüfung der Beitragspflicht und andererseits die Prüfung der Behaltefrist gemäß Richtlinie. Wir Freiheitliche haben 2020 diesem Investitionsprämiengesetz nicht zugestimmt. Die Antragstellung endete bereits am 28. Februar 2021, die Abrechnungslegung dafür war bis 31.5.2023 möglich. Und ja, alles nur, weil diese Prüftätigkeit, dieser Kontrollzwang der EU, dieser gesamte Wahnsinn alles andere als normal ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Investitionsprämie ist eine mögliche Unterstützung und das Problem bleibt die Umsetzung. Laut Experten in der Ausschusssitzung am Dienstag wurden 245 000 Anträge zugesagt, bis Ende dieses Jahres sollen 171 000 Anträge ausbezahlt werden. Die Vorgängerregierung, die diesen Text mit Stichtagen erarbeitet hat, ist nachweislich gescheitert.
Die jetzige Regierung ist nicht handlungsfähig und mit jedem Tag wird das besser ersichtlich. Unsere Kritik betrifft den bürokratischen Aufwand und Staatssekretär Schellhorn, der wiederum nicht aktiv wird. Und das Traurige an dem Ganzen wieder: Wer bezahlt diese Zeche? – Der fleißig arbeitende Österreicher, der von frühmorgens bis in die Abendstunden einer geregelten Arbeit nachgeht, egal ob selbstständig oder angestellt.
Wir stimmen jedoch trotz aller Kritikpunkte diesem Abänderungsantrag zu, weil es ja besser ist, einen kleinen Teilzuschuss zu bekommen, als nichts zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.23
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm.
RN/8
13.23
Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher und Zuhörer:innen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, was man mit Ihnen machen soll, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ. Ich meine, versuchen wir es einmal intellektueller mit einem Zitat aus Goethes Faust: „der Geist, der stets verneint“ – das wäre der Mephistopheles. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: „Es irrt der Mensch, solang er strebt!“) Bei der absurden Argumentation muss man einmal zuhören. Es wird gesagt: Es ist 2 Minuten vor zwölf, wir haben einen dringenden Handlungsbedarf!, aber weil die Begutachtungsfrist nur sechs Tage gewesen ist – offenbar nicht ausreichend für Ihre Behandlung, mag sein –, stimmen Sie jetzt dagegen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, ihr habts ein Jahr Zeit gehabt und nichts zusammengebracht!) Da würde ich Ihnen das andere Faustzitat aus dem gleichen Werk zitieren: „Da steh’ ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor!“ – Das wäre dann das eigentlich passende für die FPÖ. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Bei aller Liebe, Kolleginnen und Kollegen, ich habe viele Jahre in Opposition verbracht, es kann ja eine Lust dahin gehend geben: Ich will gegen alles stimmen, weil es wer anderer gebracht hat! (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: „Walle! walle“! „Der Zauberlehrling“!), nur: Sie haben sich am Beginn dieses Jahres beworben – der berühmte Vokaki, Kickl will Bundeskanzler werden –, und dann sind alle, auch zuletzt die Volkspartei, zur Erkenntnis gekommen: nicht regierungsfit! (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie sich jetzt, wenn das Jahr zu Ende geht, bemühen, dieses Etikett möglichst zu behalten. Congratulations, das ist wenigstens konsequent: Wir beweisen jeden Tag, wir sind dazu nicht in der Lage! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Und das deckt sich doch mit unserem Befund, geschätzte Damen und Herren. Wir hatten die Erfahrung ja schon einmal, ich darf an die Jahre 2000 bis 2006 erinnern – jetzt noch gar nicht mit Knittelfeldzerfall, irgendwelchen Orangenen, hin und zurück (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Echt, da redet ihr jetzt?) –: Allein der Affentanz der FPÖ-Sozialministerinnen und -Sozialminister, da war jede Woche wie eine Drehtür, jeder musste einmal kurz in der Regierung vorbeischauen – die absurdesten Personen mit absurdesten Vorschlägen waren da.
Und dann hat die ÖVP – offensichtlich wie ein Kind, das zweimal auf die Herdplatte greift – das Ganze noch einmal versucht. Da war noch ein gewisser H.-C. Strache, das war der vom Ibizavideo (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Was hat das mit der Sache zu tun?) – ich erinnere nur an die Regierung dieser zwei Jahre. Und jetzt kommen Sie mit dem Argument: Weil die letzte Regierung versagt hat – darüber können wir auch reden (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die letzten, ihr gehört auch dazu!) –, können Sie jetzt einer Reparatur nicht zustimmen.
Beim dritten Punkt aber sagen Sie: Okay, das wäre vielleicht doch zu schlimm, wir wollen ja, dass die Anträge erledigt werden, da können wir nicht dagegenstimmen, damit sie erledigt werden! – Super!
Also echt, meine Damen und Herren, wenn Sie diese Art beibehalten, werden Ihnen auch irgendwelche Meinungsumfragen nicht helfen. Sie beweisen jeden Tag: Sie können es nicht und Sie wären ein Schaden für das Land! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das entscheidet der Wähler, nicht der Matznetter!) Die Amerikaner haben erkannt, welcher Schaden das für das Land war, die Briten sind draufgekommen, was der Brexit bedeutet hat, all diese vom Rechtsaußeneck der Putin- und Trump-Koalitionäre kommenden Vorstellungen werden als das erkannt, was sie sind: Sie schaden dem Land, damit der Wirtschaft und am Ende der Gesellschaft und den Menschen. Diese Erkenntnis wollen Sie aufrechterhalten. Danke schön dafür. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Wer hat denn russischen Boden geküsst?)
13.27
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
RN/9
13.27
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal! Ich hoffe, Sie sind mir jetzt nicht böse, wenn ich wieder auf die Tagesordnungspunkte zurückkomme. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, danke!)
Wir beraten ja heute mehrere Gesetzesänderungen und auf den ersten Blick mag das auch etwas technisch wirken, nämlich die Anpassung der Gewerbeordnung und des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen. Hinter diesen technischen Bestimmungen verbirgt sich aber eine grundsätzliche Frage, die uns als Gesetzgeber:in immer wieder beschäftigt: Wie ernst nehmen wir den Schutz der Umwelt, die Rechte der Öffentlichkeit und auch die Vorgaben des europäischen Rechtes?
Konkret geht es in den vorliegenden Entwürfen darum, anerkannten Umweltorganisationen den Zugang zu Gerichten zu ermöglichen, nämlich auch dann, wenn sie im Genehmigungsverfahren selbst nicht beteiligt waren, und auch noch zu sagen, dass das natürlich nicht missbräuchlich oder unredlich erfolgen darf. Damit setzen wir nun endlich um – 2 Minuten vor 12, so hat es der Kollege auch genannt –, was der Europäische Gerichtshof seit Jahren klar einfordert, nämlich:
Erstens, die Ausweitung des Beschwerderechtes anerkannter Umweltorganisationen auch dann – und da komme ich später noch dazu –, wenn in der ersten Instanz keine Einwendungen erhoben werden.
Zweitens, auch die Möglichkeit, in sogenannten minderschweren Fällen Beschwerde bis zum Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
Drittens, die Klarstellung, dass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bis hin auch zu einer Betriebssperre künftig auch dann zulässig sind, wenn eine unmittelbare erhebliche Gefährdung der Umwelt und nicht nur der Menschen besteht.
Aus grüner Sicht ist das ein richtiger, ein notwendiger Schritt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gestärkt, Rechtsschutzlücken werden geschlossen und die Behörden erhalten klare Instrumente zum Schutz der Umwelt. (Beifall bei den Grünen.)
Warum das so wichtig ist, möchte ich anhand eines konkreten Beispiels aus meinem Heimatbundesland Oberösterreich illustrieren:
Es geht um den geplanten Einsatz einer zentralen Kesselanlage in einem großen und auch energieintensiven Industriebetrieb der Faser- und Grundstoffindustrie. In diesem Betrieb wird seit den späten Achtzigerjahren ein Wirbelschichtkessel betrieben. Nach drei Jahrzehnten – jeder kann das nachvollziehen –, nach 30 Jahren ist dieser Kessel tatsächlich am Ende seiner technischen Nutzung angekommen und muss oder kann erneuert werden. Umweltschutzorganisationen übernehmen hier - - Jetzt bin ich falsch (im Manuskript blätternd) – genau.
Geplant ist der Einsatz einer neuen leistungsfähigen Anlage, die moderner, effizienter und auch emissionsärmer sein soll. Das Ziel ist unter anderem, fossile Energieträger weiter zu reduzieren, die Abwärme besser zu nutzen und belastete Abluftströme aus der Produktion noch einmal energetisch zu verwerten. Das ist grundsätzlich legitim und ökologisch auch absolut sinnvoll.
Gleichzeitig zeigt dieses Projekt aber sehr deutlich, warum starke Verfahrensrechte und ein wirksamer Rechtsschutz notwendig sind. Mit der neuen Anlage steigt die Brennstoffwärmeleistung deutlich, nämlich auf über 100 Megawatt. Es nimmt dadurch auch der Einsatz gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle zu. Damit werden die Schwellenwerte der Umweltverträglichkeitsprüfung überschritten. Somit ist auch die Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend notwendig. Und genau da wird jetzt sichtbar, worum es bei den heutigen Gesetzesänderungen geht. Solche Verfahren sind nämlich maximal komplex, technisch extrem anspruchsvoll und für Bürgerinnen und Bürger schwer durchschaubar.
Jetzt komme ich zu der Rolle der Umweltorganisationen: Es ist tatsächlich in der Realität oft so, dass Bürger:innen vielleicht davon erfahren, dass eine Änderung stattfinden soll, aber kommuniziert wird diese oft erst nach der ersten Verhandlung, bei der Sachen besprochen werden, und dann fragen sich die Bürger:innen: Wie muss das funktionieren? Wie kann das funktionieren? Wie sind die Gesetze dahinter? Jede einzelne Bürgerin, jeder einzelne Bürger müsste zum Experten werden, und das ist oft gar nicht möglich. Genau da können jetzt die Umweltorganisationen einsteigen, nämlich mit ihrer Expertise.
Ich verteufel da - - Es tut mir leid, wenn ich jetzt noch einmal ganz kurz auf den Kollegen Karacsony zurückkommen muss: Die Umweltorganisationen sind nicht böse, die sind hilfreich. Sie liefern Expertise und unterstützen uns als Bevölkerung. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Das war eben bis jetzt nicht möglich, dass die Umweltorganisationen, wenn sie später dazu gerufen werden, einsteigen, und das war europarechtswidrig. Das wird jetzt geändert.
Wenn wir diese Anpassung heute nicht beschließen würden – das wurde auch von Kollegen Matznetter schon ausgeführt –, würde uns ein Vertragsverletzungsverfahren drohen. Das wollen wir alle nicht. Es geht aber nicht nur um das. Es geht vor allen Dingen auch um unsere Glaubwürdigkeit. Wollen wir Umweltrecht nur am Papier haben oder wollen wir es auch tatsächlich durchsetzbar machen? (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)
Gerade bei großen Industrieprojekten wie diesem, das ich kurz angerissen habe, zeigt es sich, dass moderne Industriepolitik und ein starker Umweltschutz kein Widerspruch sind. Aber: Wir brauchen dafür klare Regeln, wir brauchen transparente Verfahren und die Möglichkeit, Entscheidungen auch noch einmal überprüfen zu lassen, auch dann, wenn Umweltinteressen nicht von Beginn an ausreichend berücksichtigt worden sind.
Die vorliegenden Änderungen stärken genau das. Sie verbessern den Rechtsschutz, sie stärken die Rolle der Umweltorganisationen und sie geben den Behörden mehr Klarheit bei der Gefahrenabwehr. Aus grüner Sicht – ich muss es wohl kaum sagen – ist das ein längst überfälliger Schritt in Richtung rechtsstaatlicher und ökologischer Verantwortung. Deshalb werden wir natürlich zustimmen, für einen wirksamen Umweltschutz, für Rechtssicherheit und für die konsequente Umsetzung europäischen Rechts. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.34
Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mag. Elisabeth Zehetner. Ich erteile es ihr.
RN/10
13.34
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Vielen herzlichen Dank. – Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Herren und Frauen Bundesräte und natürlich vor allem liebe Zuseherinnen vor den Bildschirmen, aber auch natürlich hier im Saal! Ich möchte den Fokus meiner Rede auf TOP 3, auf das Investitionsprämiengesetz lenken.
Die Covid-19-Pandemie war nicht nur eine gesundheitliche und gesellschaftliche, sondern natürlich auch wirtschaftlich eine massive Herausforderung für unser Land, eine Phase der großen Unsicherheit, in der es natürlich aus damaliger Sicht auch darum ging, rasch zu handeln, Betriebe zu stabilisieren und vor allem auch Arbeitsplätze zu sichern. Die Politik hat daher gezielt Maßnahmen gesetzt, die unsere Betriebe durch diese schwierige Zeit getragen haben, in der zweiten Phase auch ganz bewusst konjunkturfördernde Maßnahmen – die gewirkt haben. Ein zentrales Instrument war dabei diese Covid-Investitionsprämie.
Damit wurde tatsächlich ein Programm geschaffen, das das Ziel verfolgt hat, die Unternehmen aller Branchen und Größen zu unterstützen, ihre Resilienz zu stärken, sich durch Investitionen aus der Krise de facto herauszuarbeiten. Die Dimension des Programms war auch tatsächlich beeindruckend. 250 000 Anträge wurden eingebracht, davon sind 245 000 genehmigt worden. Das beantragte Zuschussvolumen lag bei rund 8 Milliarden Euro. Tatsächlich werden jetzt etwa 3 Milliarden Euro ausgezahlt. Besonders erfreulich ist, dass die Investitionsprämie vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu Investitionen motiviert hat. 68 Prozent aller Anträge stammen von Kleinstunternehmen, also genau von dort, wo die Investitionen besonders wirksam sind. Die letzten Auszahlungen an die Unternehmen erfolgen planmäßig bis 31. Dezember 2025.
Die nun vorliegende Änderung der gesetzlichen Grundlage ist deshalb notwendig, um dieses Programm ordnungsgemäß abzuwickeln und zu einem positiven Abschluss zu bringen. Die Verlängerung des Bearbeitungszeitraums bis Ende 2029 ist aus mehreren Gründen erforderlich: Zum einen sind die Mittel aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität in voller Höhe nach Österreich zu bringen. Zum anderen sind externe Prüfungen durchzuführen, die in der Richtlinie vorgesehen sind. Die dreijährige Behaltefrist ist zu überprüfen, und deswegen muss der Zeitraum verlängert werden. Auch allfällige gerichtliche Verfahren brauchen ausreichend Zeit, um eine abschließende Klärung herbeizuführen.
Darüber hinaus werden wir natürlich im ersten Quartal 2026 dieses Programm extern evaluieren lassen, damit wir aus diesen Erfahrungen lernen, denn es kann schon sein, dass künftig in Krisenzeiten wieder so ein Programm notwendig wird. Dann braucht es eine fundierte Entscheidungsgrundlage, damit wir es noch besser machen als diesmal.
Abschließend möchte ich mich aber besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums bedanken, die diese Maßnahme auf den Weg gebracht haben und gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWS professionell abgewickelt haben. Ich glaube, wir haben schon gezeigt, auch im Vergleich zu vielen Nachbarstaaten, wie effektiv und handlungsfähig Österreich auch in einer Krise war. Wir haben die richtigen Rahmenbedingungen für Resilienz, Aufschwung und Investitionen gesetzt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.38
Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Kollege Spanring.
RN/11
13.38
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretär! (Zwischenruf des Bundesrates Matznetter [SPÖ/W].) Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuschauer! Herr Matznetter stellt sich hier heraus, hält 4 Minuten lang eine Rede nicht zur Sache, kritisiert aber 4 Minuten lang die FPÖ. Ein bisschen muss man schon darauf eingehen, was er da gesagt hat, weil das einfach wirklich ein Trauerspiel ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ja, es ist in Ordnung, er kann ja das Gesetz erklären, er kann es verteidigen, alles gut. Aber sich hier rauszustellen und nur auf die FPÖ loszugehen – das macht er in letzter Zeit immer mehr –, das muss man - - (Rufe bei ÖVP und SPÖ: Oh!) – Na, ist in Ordnung. Das muss man im wahrsten Sinne des Wortes ein bisschen ins rechte Licht rücken. (Rufe bei der ÖVP: Ins „rechte“? – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)
Wenn Herr Matznetter von Knittelfeld redet – das war ja in der Vergangenheit nicht die Sternstunde der FPÖ –, dann muss ich sagen: Ihr seid jetzt im Moment nicht weit von eurem eigenen Knittelfeld entfernt! Ihr habt tagtäglich irgendeine Streiterei in eurer Partei. Macht nur so weiter, dann erlebt ihr auch, wie lustig das ist! (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Oh, oh!)
Die FPÖ ist heute geeinter denn je. Das fehlt euch.
Wenn Sie sagen, dass die FPÖ bei keinem Tagesordnungspunkt, keinen Vorschlägen zustimmt, dann ist das ganz einfach falsch. Heute stehen 15 Punkte auf der Tagesordnung, die verhandelt werden, und sieben davon stimmt die FPÖ zu. Wir haben auch diesmal wieder Anträge dabei - - (Beifall des Bundesrates Beer [SPÖ/W]. – Bundesrat Beer [SPÖ/W]: Ja, das ist gut! Applaus!) Na ja, somit ist aber die Aussage von Herrn Matznetter ganz einfach falsch. Da sieht man den Wahrheitsgehalt, wenn ein SPÖler am Rednerpult steht. (Ruf bei der SPÖ: Nicht pauschalieren!) Das sind übrigens – für die SPÖ zum Rechnen – fast 50 Prozent; im SPÖ-Excel wären es umgerechnet 25 Prozent, glaube ich. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Wissen Sie, Herr Matznetter, ich könnte auch so polemisch sein und könnte sagen: Der Herr Matznetter war von 2007 bis 2008 Staatssekretär im Finanzministerium und nachher ist die Weltwirtschaftskrise gekommen, sehr bezeichnend! – Das spare ich mir natürlich an dieser Stelle. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Bravo! – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Abschließend will ich aber schon noch eines sagen: Herr Matznetter, natürlich merkt man bei jeder Ihrer Wortmeldungen, wenn Sie rauskommen: Sie sind einfach angefressen. Warum, weiß ich nicht. Vielleicht liegt es daran, dass Sie Herr Babler innerparteilich abgeschossen hat; das weiß ich nicht. Vielleicht liegt es daran, dass Sie in der Wirtschaftskammer den Gagenerhöhungen zugestimmt haben und es deshalb auch innerparteilich Probleme gibt. Weiß das der Rest der SPÖ überhaupt, dass Sie da auch einer der großen Zustimmer waren? – Gratuliere, Herr Matznetter! (Beifall bei der FPÖ.)
Das Dritte: Herr Matznetter hat auch hier im Bundesrat die Abstimmung verloren; Herr Fischer ist der Fraktionsvorsitzende geworden, das wollte er auch werden.
Es ist halt einmal so: Man muss wissen, wann seine politische Zeit ist; Ihre, Herr Matznetter, ist schon lange vorbei, das sage ich Ihnen auch. (Zwischenruf der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.].) Sie erinnern mich jetzt – weil es zu Weihnachten passt – ein bisschen an den Ebenezer Scrooge. Das ist auch so ein Mandl, das halt immer alles schlecht und alles mühsam und alles Uah! findet. Das Problem ist bei Ihnen: halt leider ohne Happy End. (Beifall bei der FPÖ.)
13.42
Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.] hebt die Hand.) – Bitte, Herr Kollege Thoma.
RN/12
13.42
Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Danke, Herr Präsident, schön, dass Sie mich noch gesehen haben. Bonjour, messieurs-dames, schön, dass Sie da sind! Leider kann ich das jetzt nicht auf Französisch erklären, aber wenn Kollege Spanring Kollegen Matznetter vorwirft, dass er nicht zur Sache redet, dann müsste man jetzt Kollegen Spanring sagen, dass er erst recht nicht zur Sache gesprochen und in keinster Weise auf irgendetwas zu diesem Tagesordnungspunkt reagiert hat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Im Übrigen bin ich froh – ich meine, ich habe auch meine Probleme mit den Sozialdemokraten, das möchte ich schon auch sagen – über Kollegen Matznetter als Sozialpartner. – Herr Matznetter, ich bin heilfroh, dass Sie hier herinnen sind und so Klartext sprechen; das darf an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.
Herr Spanring, die Tage – heute und morgen – sind noch so lang, vielleicht können wir uns ein bisschen reduzieren – ich auch –, damit wir keine Herzinfarkte bekommen (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ]), sondern in aller Ruhe dann in die Weihnachtsfeiertage gehen. Wir haben, glaube ich, noch gute 20 Stunden vor uns. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
13.43
Präsident Peter Samt: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich jetzt nicht.
Die Debatte ist damit geschlossen.
RN/13
Präsident Peter Samt: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein, sofern Sie das nicht schon getan haben.
RN/13.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1944 – Entschuldigung, das wäre doch ein bisschen zu alt –, 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/13.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/13.3
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investitionsprämiengesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.