RN/7
13.20
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident Samt! Werte Staatssekretärin Frau Zehetner! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Besucher hier im Bundesratssaal und zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Frau Kollegin Lassnig, wieso stimmen wir diesen Punkten 1 und 2 nicht zu? – Weil das die Vorgängerregierung verursacht hat und es eine Fehlentscheidung war. Das ist der Grund, wieso wir heute nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu Punkt 3: Das ist ein Abänderungsantrag, der sinnvoll ist; da wird die Verlängerung bis 31. Dezember 2029 erteilt. Als Grund wird angeführt: einerseits die Prüfung der Beitragspflicht und andererseits die Prüfung der Behaltefrist gemäß Richtlinie. Wir Freiheitliche haben 2020 diesem Investitionsprämiengesetz nicht zugestimmt. Die Antragstellung endete bereits am 28. Februar 2021, die Abrechnungslegung dafür war bis 31.5.2023 möglich. Und ja, alles nur, weil diese Prüftätigkeit, dieser Kontrollzwang der EU, dieser gesamte Wahnsinn alles andere als normal ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Investitionsprämie ist eine mögliche Unterstützung und das Problem bleibt die Umsetzung. Laut Experten in der Ausschusssitzung am Dienstag wurden 245 000 Anträge zugesagt, bis Ende dieses Jahres sollen 171 000 Anträge ausbezahlt werden. Die Vorgängerregierung, die diesen Text mit Stichtagen erarbeitet hat, ist nachweislich gescheitert.
Die jetzige Regierung ist nicht handlungsfähig und mit jedem Tag wird das besser ersichtlich. Unsere Kritik betrifft den bürokratischen Aufwand und Staatssekretär Schellhorn, der wiederum nicht aktiv wird. Und das Traurige an dem Ganzen wieder: Wer bezahlt diese Zeche? – Der fleißig arbeitende Österreicher, der von frühmorgens bis in die Abendstunden einer geregelten Arbeit nachgeht, egal ob selbstständig oder angestellt.
Wir stimmen jedoch trotz aller Kritikpunkte diesem Abänderungsantrag zu, weil es ja besser ist, einen kleinen Teilzuschuss zu bekommen, als nichts zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.23
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.