RN/10

13.34

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Vielen herzlichen Dank. – Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Herren und Frauen Bundesräte und natürlich vor allem liebe Zuseherinnen vor den Bildschirmen, aber auch natürlich hier im Saal! Ich möchte den Fokus meiner Rede auf TOP 3, auf das Investitionsprämiengesetz lenken. 

Die Covid-19-Pandemie war nicht nur eine gesundheitliche und gesellschaftliche, sondern natürlich auch wirtschaftlich eine massive Herausforderung für unser Land, eine Phase der großen Unsicherheit, in der es natürlich aus damaliger Sicht auch darum ging, rasch zu handeln, Betriebe zu stabilisieren und vor allem auch Arbeitsplätze zu sichern. Die Politik hat daher gezielt Maßnahmen gesetzt, die unsere Betriebe durch diese schwierige Zeit getragen haben, in der zweiten Phase auch ganz bewusst konjunkturfördernde Maßnahmen – die gewirkt haben. Ein zentrales Instrument war dabei diese Covid-Investitionsprämie.

Damit wurde tatsächlich ein Programm geschaffen, das das Ziel verfolgt hat, die Unternehmen aller Branchen und Größen zu unterstützen, ihre Resilienz zu stärken, sich durch Investitionen aus der Krise de facto herauszuarbeiten. Die Dimension des Programms war auch tatsächlich beeindruckend. 250 000 Anträge wurden eingebracht, davon sind 245 000 genehmigt worden. Das beantragte Zuschussvolumen lag bei rund 8 Milliarden Euro. Tatsächlich werden jetzt etwa 3 Milliarden Euro ausgezahlt. Besonders erfreulich ist, dass die Investitionsprämie vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu Investitionen motiviert hat. 68 Prozent aller Anträge stammen von Kleinstunternehmen, also genau von dort, wo die Investitionen besonders wirksam sind. Die letzten Auszahlungen an die Unternehmen erfolgen planmäßig bis 31. Dezember 2025. 

Die nun vorliegende Änderung der gesetzlichen Grundlage ist deshalb notwendig, um dieses Programm ordnungsgemäß abzuwickeln und zu einem positiven Abschluss zu bringen. Die Verlängerung des Bearbeitungszeitraums bis Ende 2029 ist aus mehreren Gründen erforderlich: Zum einen sind die Mittel aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität in voller Höhe nach Österreich zu bringen. Zum anderen sind externe Prüfungen durchzuführen, die in der Richtlinie vorgesehen sind. Die dreijährige Behaltefrist ist zu überprüfen, und deswegen muss der Zeitraum verlängert werden. Auch allfällige gerichtliche Verfahren brauchen ausreichend Zeit, um eine abschließende Klärung herbeizuführen.

Darüber hinaus werden wir natürlich im ersten Quartal 2026 dieses Programm extern evaluieren lassen, damit wir aus diesen Erfahrungen lernen, denn es kann schon sein, dass künftig in Krisenzeiten wieder so ein Programm notwendig wird. Dann braucht es eine fundierte Entscheidungsgrundlage, damit wir es noch besser machen als diesmal. 

Abschließend möchte ich mich aber besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums bedanken, die diese Maßnahme auf den Weg gebracht haben und gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWS professionell abgewickelt haben. Ich glaube, wir haben schon gezeigt, auch im Vergleich zu vielen Nachbarstaaten, wie effektiv und handlungsfähig Österreich auch in einer Krise war. Wir haben die richtigen Rahmenbedingungen für Resilienz, Aufschwung und Investitionen gesetzt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.38

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Kollege Spanring.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.