RN/22
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird (628/A und 361 d.B. sowie 11721/BR d.B. und 11731/BR d.B.)
Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich bitte um seinen Bericht.
RN/23
Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucherschutz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, so komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Peter Samt: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
RN/24
14.17
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Gestern hatten wir Ausschusssitzung, und ich war etwas erstaunt, dass ich für die Behandlung dieses Gesetzes in den Wirtschaftsausschuss gehen musste. Viele werden sich denken, ja, da geht es eh nur um Meldepflichten, um Verfahrensarten – aber für neue Tabakerzeugnisse. In Wirklichkeit führen wir heute oder sollten wir meiner Meinung nach eine gesundheitspolitische Debatte führen, daher, so meine ich, hätte diese Materie auch in den Gesundheitsausschuss gehört.
Warum? – Es geht tatsächlich, wenn man genauer hinschaut, um Prävention, es geht um Jugendschutz, es geht um Vorsorge und darum, ob der Staat Verantwortung für die Gesundheit der Menschen übernimmt und ob man diesem Anspruch der Menschen gerecht wird oder nicht.
Ja, es wird ein Paragraf, § 10a, im Tabak- und Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucherschutzgesetz eingeführt. Was dieser Paragraf aber tatsächlich bewirkt: Er ersetzt das bisherige Zulassungsverfahren. Wir haben 2016 – wir haben es gestern im Ausschuss gehört – dieses Zulassungsverfahren aus gutem Grund etabliert. Dabei werden neue Tabakerzeugnisse nämlich ganz genau angeschaut – und jetzt ersetzen wir das durch ein pures Meldeverfahren.
Bisher war die Rechtslage zu diesen Sachen in Österreich auch ganz klar und es ist verantwortungsvoll gehandelt worden. Neuartige Nikotinprodukte durften nicht einfach auf den Markt gebracht werden, Hersteller und Importeure mussten nämlich aktiv nachweisen, warum dieses Produkt zugelassen werden soll. Dann hatte das zuständige Ministerium die Möglichkeit, zu prüfen, eventuell auch einzugreifen, Auflagen zu erteilen oder die Zulassung ganz einfach auch zu verweigern.
Dieses Prinzip wird mit der Einfügung des § 10a einfach über Bord geworfen. Es wird aufgegeben. Künftig soll nämlich gelten, dass ein Hersteller oder Importeur ein neues Nikotinprodukt elektronisch beim Gesundheitsministerium meldet, und sechs Monate später darf das Produkt einfach in den Verkehr gebracht werden. – Einfach so!
Ja, es stimmt – der Hinweis darauf wird in der späteren Debatte auch noch kommen –, das Gesetz verlangt nach Informationen zu Inhaltsstoffen, zu Emissionen und auch zu verfügbaren Studien zur Toxizität, zum Suchtpotenzial und auch zur Attraktivität, aber – und jetzt kommt das große Aber – nur soweit diese Informationen verfügbar sind. Ja: Gibt es keine, dann gibt es eben keine. Es gibt keine verpflichtenden Mindestanforderungen, keine formale Genehmigung, keine echte Möglichkeit, den Markteintritt dieses Produktes nach dem Ablauf dieser sechs Monate zu verhindern. Das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht einfach ein Verwaltungsdetail, sondern das ist ein Paradigmenwechsel, nämlich im Gesundheitsschutz. Das führt uns hin zu einem System, bei dem wir nicht mehr kontrollieren können, was den Markt schwemmt.
Es wurde in der Diskussion auch gesagt: Ja, aber in den Nachbarländern kann man das dann sowieso kaufen. – Ja, man mag es in den Nachbarländern kaufen können, aber welcher Jugendliche – ich sage jetzt einmal einfach eine Stadt – aus Liezen fährt in ein benachbartes Ausland und kauft sich dort diese Produkte? – Wahrscheinlich eher keiner. Das sollten wir schon bedenken, denn wir wissen, Nikotin macht abhängig, und wir wissen, dass neue Produktformen gezielt für junge Menschen attraktiv gestaltet werden. Wir wissen auch, dass die Langzeitfolgen erst viel, viel später sichtbar werden und dann auch für unser Gesundheitssystem wieder mit sehr hohen Kosten verbunden sind – nämlich mehr Kosten, als wir jemals Einnahmen aus Steuern auf diese Produkte haben werden.
Es ist heute in einer anderen Debatte schon einmal gesagt worden: Man kann sich als Staat tatsächlich strengere Regeln auferlegen, als die EU vorschreibt. Das ist ja nichts Schlimmes, besser zu sein – und genau dann, wenn es um unseren Gesundheitsschutz geht, sollten wir nämlich besser sein. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte vielleicht noch zu etwas anderem – manche mögen es als Detail sehen – kommen: Dieser Antrag wurde im Nationalrat als Abänderungsantrag einfach ganz schnell eingebracht. Ich musste nämlich ehrlich gesagt auch ein bisschen recherchieren, bevor ich überhaupt kapiert habe, worum es geht, dann kam der Wirtschaftsausschuss und so weiter noch dazu. Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das, war wir heute beschließen, ist nicht einfach eine Verwaltungsvereinfachung oder Bürokratieabbau, sondern wir verwerfen etwas, was 2016 aus gutem Grund eingeführt worden ist.
Ich appelliere an Sie: Diese Nikotinprodukte haben ein hohes Suchtpotenzial, und es werden bei den Jugendlichen Spätfolgen auftreten. Dass man das jetzt einfach mit einem § 10a durchwinkt, damit sind wir Grüne nicht einverstanden, und Sie sollten es auch nicht sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.23
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Karl Weber. Ich erteile es ihm.
RN/25
14.23
Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier herinnen oder vor den Bildschirmen! Was wir heute diskutieren, ist ein wichtiger Tagesordnungspunkt. Es geht um die Vereinfachung des Zulassungssystems für neue Tabakerzeugnisse. Anstelle eines aufwendigen und langwierigen Zulassungsverfahrens soll künftig eine Meldeverpflichtung kommen. Sechs Monate später tritt das Ganze in Kraft, und eines ist mir doch ganz wichtig zu betonen – auch für die Kollegin von vorhin –: Die Meldung erfolgt mit einer detaillierten Beschreibung des Produkts, mit der Gebrauchsanweisung sowie mit den vollständigen Angaben zu Inhaltsstoffen und Emissionen. Das ist aber kein Freibrief, sondern ein klar geregeltes, transparentes Verfahren mit eindeutigen Spielregeln.
Warum machen wir das? – Weil sich einfach der Markt verändert hat. Der Markt für Nikotinprodukte hat sich insofern geändert, als zum Beispiel sogenannte Heats – Tabakerzeugnisse zum Erhitzen – in sämtlichen Nachbarländern zugelassen sind. Sich der Realität zu verweigern, bringt ganz sicher nichts, nämlich nicht mehr Gesundheitsschutz. Was es uns aber bringt, ist doch ein gewisser Steuerentgang, denn die Konsumenten und Konsumentinnen fahren eindeutig ins Ausland, holen es sich von dort, und wenn sie nicht selber hinfahren, lassen sie es sich einfach mitnehmen. Genau so ist es heutzutage.
Wichtig ist auch, zu sagen, dass die bestehenden Vertriebswege in Österreich bleiben und dass damit auch die Steuereinnahmen in Österreich bleiben. Gleichzeitig halten wir aber klar fest: Alle bestehenden Auflagen und Richtlinien bleiben erhalten. Das beschlossene Aromenverbot gilt weiterhin, ebenso sämtliche Vorgaben des Gesundheits- und Konsumentenschutzes. Es geht also nicht um Deregulierung, sondern um kluge Regulierung mit Maß und Ziel und tatsächlich um Bürokratieabbau.
Wir schaffen das komplizierte Zulassungssystem ab, das mittlerweile weder effizient noch zeitgemäß ist, und ersetzen es durch die Meldepflicht, wodurch das Ganze klarer, schlanker, praktikabler wird. Weniger Bürokratie bedeutet auch mehr Transparenz sowie schnellere Verfahren ohne Abstriche beim Schutz.
Der Nichtraucherschutz ist aber für uns trotzdem sehr, sehr wichtig. Deshalb geht eine Novelle in Begutachtung, speziell für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, durch die neuartige Nikotinprodukte, wie Nikotinbeutel und E-Liquids, den klassischen Tabakprodukten rechtlich gleichgestellt werden – mit strengen Alterskontrollen, mit Werbeverboten und mit einer klaren, fairen Besteuerung. Darüber hinaus ist auch vorgesehen, die sogenannten Einweg-E-Zigaretten zu verbieten. Das ist konsequent, das ist zeitgemäß und das ist auch verantwortungsvoll.
Mit der heutigen Regelung zur Meldepflicht schaffen wir somit weniger Bürokratie, klare Spielregeln und mehr Steuergerechtigkeit und passen damit unsere Gesetzgebung an die Realität an, ohne unsere hohen Standards im Gesundheits- und Jugendschutz aufzugeben. Ich lade Sie daher ein, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.27
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner. Ich erteile es ihm.
RN/26
14.27
Bundesrat Sebastian Forstner (SPÖ, Oberösterreich): Danke für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Heute reden wir über Rauch, Dampf und Nikotin, und ausnahmsweise ist das Einzige, was hier wirklich süchtig machen soll, verantwortungsvolle Gesundheitspolitik. Wir beraten heute ein Thema, das weit über ordnungspolitische Fragen hinausgeht. Es geht auch um Gesundheitsschutz und -prävention und ganz besonders um den Schutz unserer jungen Menschen. Aus Sicht der Sozialdemokratie ist klar: Wenn sich Märkte verändern – wie es Kollege Weber schon richtig angesprochen hat –, wenn neue Produkte entstehen und gezielt Schwächere adressieren, darf die Politik nicht wegschauen, dann muss sie nämlich handeln.
Ich möchte noch einmal kurz auf die angesprochene Novelle fokussieren. Unsere Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig hat in ihren Ausführungen sehr, sehr gut auf den Punkt gebracht, worum es hier geht, nämlich um zeitgemäße Regeln für die neuen Realitäten, die am Nikotinmarkt jetzt herrschen, und es geht auch um Verantwortung gegenüber der nächsten Generation. Kollege Weber hat es auch angesprochen: Wir erleben derzeit eine massive Verschiebung im Konsumverhalten: Einweg-E-Zigaretten, Nikotinbeutel, aromatisierte Liquids – die schauen bunt, billig und süß verpackt aus und werden aggressiv beworben, nämlich auch und vor allem über die sozialen Medien. Diesen Punkt darf man nicht vergessen: Diese Produkte werden nicht zufällig so gestaltet, sie richten sich gezielt an Jugendliche – und das tut mir im Herzen richtig weh. Ich habe selber einmal geraucht, habe vor 15 Jahren Gott sei Dank aufgehört – ihr wisst es alle – und habe dann mit dem Extremsport angefangen. Es wird nicht jeder einen Marathon laufen, aber ich glaube, auch da haben wir direkt eine Verantwortung, die wir wahrnehmen müssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Eines muss ich auch noch sagen: Diese aggressive Werbung richtet sich wirklich gezielt an unsere Jugendlichen, sie verharmlost nämlich die Risiken, sie suggeriert Modernität und Ungefährlichkeit. Diese Produkte führen aber nachweislich zu Nikotinabhängigkeit. Eine Zahl, auf die ich in der Recherche gestoßen bin, hat mir richtig wehgetan: Wenn heute bereits 28 Prozent – ich sage es noch einmal: 28 Prozent – der 15-Jährigen regelmäßig zu E-Zigaretten greifen und diese konsumieren, dann ist das mittlerweile kein Randphänomen mehr, sondern ein gesundheitspolitischer Alarmruf für uns alle. (Beifall bei der SPÖ.)
Genau deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir diese Novelle in die Begutachtung schicken und dann auch klare Antworten geben. (Vizepräsident Ruprecht übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben es auch schon gehört: Ein zentraler Punkt dieser Novelle ist die rechtliche Gleichstellung von Nikotinbeuteln und E-Liquids mit den klassischen Tabakprodukten. Warum? – Das ist aus Sicht der SPÖ ein ganz entscheidender Schritt, denn gleiche Risiken müssen auch gleich reguliert werden. Künftig wird der Vertrieb ausschließlich über das Tabakmonopol erfolgen und – ganz wichtig! – es wird verbindliche Alterskontrollen geben, es wird ein umfassendes Werbeverbot geben sowie eine klare Besteuerung. Damit beenden wir den rechtsfreien Raum, von dem bisher vor allem internationale Konzerne profitiert haben – nämlich auf Kosten unserer jungen Menschen, und das kann es nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Besonders wichtig ist auch das konsequente Vorgehen gegen Werbung und Sponsoring. Bis spätestens Februar 2028 müssen bestehende Werbeverträge beendet werden; kein Influencer-Marketing, kein Sponsoring und kein Onlinehandel mehr für Nikotinprodukte. Das ist kein ideologischer Zugang, sondern evidenzbasierte Prävention. Wir wissen genau: Werbung wirkt vor allem auf Jugendliche, und genau deshalb ziehen wir da dann eine klare Grenze.
Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle ist das Verbot von Einweg-E-Zigaretten bis Ende 2026. Diese Produkte sind nicht nur gesundheitlich problematisch, sie sind auch eine ökologische Belastung. Fix verbaute Akkus, giftige Inhaltsstoffe, Brandgefahr auf Deponien: All das zeigt, dass wir es da nicht mit harmlosen Lifestyleprodukten zu tun haben, sondern mit hoch dosierten Suchtmitteln und massiven Umweltproblemen. Dass wir da handeln, ist konsequent und notwendig.
Ein ganz wichtiger Punkt ist darüber hinaus: Auch der Schutz von Kindern im öffentlichen Raum wird gestärkt. Spielplätze sollen sichere Orte bleiben, frei von Zigarettenstummeln, frei von Gesundheitsrisiken. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Dass in Zukunft das Wegwerfen von Tschickstummeln auf Spielplätzen verboten ist, mag auf den ersten Blick ein bisschen klein erscheinen, ist aber ein wichtiges Signal, nämlich für den Schutz unserer Kinder.
Und ja, wir haben es auch schon gehört – deswegen muss ich Kollegin Hauschildt-Buschberger noch einmal ganz kurz widersprechen –: Diese Novelle wird auch fiskalische Auswirkungen haben. Rund 500 Millionen Euro werden an zusätzlichen Einnahmen bis 2029 lukriert. Entscheidend ist aber, wofür dieses Geld dann am Ende des Tages verwendet wird: nämlich zweckgebunden für Prävention, für Aufklärung und für den Ausbau unseres Gesundheitssystems. Genau das ist sozialdemokratische Politik: Belastungen dort, wo Schaden entsteht, und Investitionen dort, wo sie der Allgemeinheit zugutekommen. Genau da muss man ansetzen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Gesundheit ist keine Privatsache, sie ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Mit der Novelle, die dann in Begutachtung geht, setzen wir ein starkes gesundheitspolitisches Zeichen. Wir schützen junge Menschen, wir stärken Prävention und wir passen unsere Gesetze endlich an die Realität an.
Aus Sicht der SPÖ ist klar: Diese Novelle ist kein Verbot um des Verbietens willen, sie ist ein notwendiger, verantwortungsvoller Schritt für mehr Gesundheit, für mehr Fairness und mehr Schutz für jene, die sich selbst noch nicht ausreichend schützen können.
Zum Schluss möchte ich noch sagen: Wenn wir es schaffen, dass auf den Spielplätzen künftig nur noch Seifenblasen aufsteigen und nicht mehr Nikotindampf, dann haben wir alle das Richtige gemacht. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.34
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Kollege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Begrüßen Sie mit mir im Hohen Haus unseren Nationalratsabgeordneten Michael Hammer mit der VIP-Runde aus Gallneukirchen. – Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist unsere Frau Bundesrätin Irene Partl. Ich erteile es ihr.
RN/27
14.34
Bundesrätin Irene Partl (FPÖ, Tirol): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuseher! Zum Kollegen Forstner möchte ich nur Folgendes sagen: Also Tschickstummel gehören nicht nur am Kinderspielplatz verboten, sondern die gehören überhaupt nicht weggeworfen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist, glaube ich, jedem schon klar. (Bundesrat Matznetter [SPÖ/W]: ... in Wien! Danke, Frau Kollegin!)
Bei diesem Beschluss muss man ganz offen sagen: Es geht nicht um Gesundheitspolitik, es geht nicht um Jugendschutz, es geht nicht um Prävention – es geht um Steuern. Der Hintergrund ist simpel: Bestimmte neue Tabak- und Nikotinprodukte sind in unseren Nachbarstaaten legal erhältlich, in Österreich aber noch nicht zugelassen. (Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.]: Wir schützen unsere Leute!) Die Folge war absehbar: Österreicher kaufen diese Produkte im Ausland und Österreich verliert Steuergelder, und jetzt, da das Geld an allen Ecken und Enden fehlt, will man das ändern.
Der Markt ist also da, der Konsum auch, nur der Staat hat keinen Zugriff darauf. Es wurde von uns in der Debatte im Nationalrat auch offen ausgesprochen: Dieser Beschluss ist keine gesundheitspolitische Maßnahme, sondern eine fiskalische Korrektur. Auch von anderer Seite wurde bestätigt, dass es darum geht, diese Produkte erfassen und besteuern zu können, statt weiter zuzusehen, wie das Geld ins Ausland fließt.
Der Kern dieses Beschlusses ist daher die Umstellung vom Zulassungsverfahren auf eine bloße Meldeverpflichtung. Das bedeutet: Verkauf in Österreich rasch möglich, rechtliche Klarheit für den Handel und Steuereinnahmen im Inland statt im Ausland. – Ja, das passt eh, aber gestern im Wirtschaftsausschuss hat die Fragen ein Beamter aus dem Gesundheitsministerium beantwortet – und ja, in den Gesundheitsausschuss hätte dieses Thema auch sicherlich gehört, da gebe ich meiner Kollegin von den Grünen recht. (Beifall bei der FPÖ.)
In dieser Debatte wurde auch auf eine künftige Kinder- und Jugendschutznovelle verwiesen; die ist aber noch in Begutachtung und nicht Teil dieses Gesetzes. Der Jugendschutz wird hier also nicht geregelt, sondern nur angekündigt.
Die FPÖ stimmt diesem Beschluss zu, weil es keinen Sinn macht, Österreicher zum Einkaufen ins Ausland zu treiben und dabei freiwillig auf Steuereinnahmen zu verzichten. Aber wenn es um Steuern geht, soll man das auch ganz ehrlich und offen sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.37
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das sehe ich nicht.
Die Debatte ist somit geschlossen.
RN/28
Präsident Peter Samt: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden.
Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz. (Rufe: Nein, nein, nein!) – Bitte? Entschuldigung, ich war zu schnell. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Er war schon bei 6, 7, 8; wir sind bei 5!) Ich bitte vielmals um Entschuldigung. (Ruf bei der FPÖ: Wir passen auf!) Das war ein Test.
Ich ersuche jede Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.