RN/24

14.17

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Gestern hatten wir Ausschusssitzung, und ich war etwas erstaunt, dass ich für die Behandlung dieses Gesetzes in den Wirtschaftsausschuss gehen musste. Viele werden sich denken, ja, da geht es eh nur um Meldepflichten, um Verfahrensarten – aber für neue Tabakerzeugnisse. In Wirklichkeit führen wir heute oder sollten wir meiner Meinung nach eine gesundheitspolitische Debatte führen, daher, so meine ich, hätte diese Materie auch in den Gesundheitsausschuss gehört.

Warum? – Es geht tatsächlich, wenn man genauer hinschaut, um Prävention, es geht um Jugendschutz, es geht um Vorsorge und darum, ob der Staat Verantwortung für die Gesundheit der Menschen übernimmt und ob man diesem Anspruch der Menschen gerecht wird oder nicht. 

Ja, es wird ein Paragraf, § 10a, im Tabak- und Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucherschutzgesetz eingeführt. Was dieser Paragraf aber tatsächlich bewirkt: Er ersetzt das bisherige Zulassungsverfahren. Wir haben 2016 – wir haben es gestern im Ausschuss gehört – dieses Zulassungsverfahren aus gutem Grund etabliert. Dabei werden neue Tabakerzeugnisse nämlich ganz genau angeschaut – und jetzt ersetzen wir das durch ein pures Meldeverfahren.

Bisher war die Rechtslage zu diesen Sachen in Österreich auch ganz klar und es ist verantwortungsvoll gehandelt worden. Neuartige Nikotinprodukte durften nicht einfach auf den Markt gebracht werden, Hersteller und Importeure mussten nämlich aktiv nachweisen, warum dieses Produkt zugelassen werden soll. Dann hatte das zuständige Ministerium die Möglichkeit, zu prüfen, eventuell auch einzugreifen, Auflagen zu erteilen oder die Zulassung ganz einfach auch zu verweigern.

Dieses Prinzip wird mit der Einfügung des § 10a einfach über Bord geworfen. Es wird aufgegeben. Künftig soll nämlich gelten, dass ein Hersteller oder Importeur ein neues Nikotinprodukt elektronisch beim Gesundheitsministerium meldet, und sechs Monate später darf das Produkt einfach in den Verkehr gebracht werden. – Einfach so! 

Ja, es stimmt – der Hinweis darauf wird in der späteren Debatte auch noch kommen –, das Gesetz verlangt nach Informationen zu Inhaltsstoffen, zu Emissionen und auch zu verfügbaren Studien zur Toxizität, zum Suchtpotenzial und auch zur Attraktivität, aber – und jetzt kommt das große Aber – nur soweit diese Informationen verfügbar sind. Ja: Gibt es keine, dann gibt es eben keine. Es gibt keine verpflichtenden Mindestanforderungen, keine formale Genehmigung, keine echte Möglichkeit, den Markteintritt dieses Produktes nach dem Ablauf dieser sechs Monate zu verhindern. Das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht einfach ein Verwaltungsdetail, sondern das ist ein Paradigmenwechsel, nämlich im Gesundheitsschutz. Das führt uns hin zu einem System, bei dem wir nicht mehr kontrollieren können, was den Markt schwemmt.

Es wurde in der Diskussion auch gesagt: Ja, aber in den Nachbarländern kann man das dann sowieso kaufen. – Ja, man mag es in den Nachbarländern kaufen können, aber welcher Jugendliche – ich sage jetzt einmal einfach eine Stadt – aus Liezen fährt in ein benachbartes Ausland und kauft sich dort diese Produkte? – Wahrscheinlich eher keiner. Das sollten wir schon bedenken, denn wir wissen, Nikotin macht abhängig, und wir wissen, dass neue Produktformen gezielt für junge Menschen attraktiv gestaltet werden. Wir wissen auch, dass die Langzeitfolgen erst viel, viel später sichtbar werden und dann auch für unser Gesundheitssystem wieder mit sehr hohen Kosten verbunden sind – nämlich mehr Kosten, als wir jemals Einnahmen aus Steuern auf diese Produkte haben werden.

Es ist heute in einer anderen Debatte schon einmal gesagt worden: Man kann sich als Staat tatsächlich strengere Regeln auferlegen, als die EU vorschreibt. Das ist ja nichts Schlimmes, besser zu sein – und genau dann, wenn es um unseren Gesundheitsschutz geht, sollten wir nämlich besser sein. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte vielleicht noch zu etwas anderem – manche mögen es als Detail sehen – kommen: Dieser Antrag wurde im Nationalrat als Abänderungsantrag einfach ganz schnell eingebracht. Ich musste nämlich ehrlich gesagt auch ein bisschen recherchieren, bevor ich überhaupt kapiert habe, worum es geht, dann kam der Wirtschaftsausschuss und so weiter noch dazu. Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das, war wir heute beschließen, ist nicht einfach eine Verwaltungsvereinfachung oder Bürokratieabbau, sondern wir verwerfen etwas, was 2016 aus gutem Grund eingeführt worden ist.

Ich appelliere an Sie: Diese Nikotinprodukte haben ein hohes Suchtpotenzial, und es werden bei den Jugendlichen Spätfolgen auftreten. Dass man das jetzt einfach mit einem § 10a durchwinkt, damit sind wir Grüne nicht einverstanden, und Sie sollten es auch nicht sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.23

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Karl Weber. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.