RN/25
14.23
Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier herinnen oder vor den Bildschirmen! Was wir heute diskutieren, ist ein wichtiger Tagesordnungspunkt. Es geht um die Vereinfachung des Zulassungssystems für neue Tabakerzeugnisse. Anstelle eines aufwendigen und langwierigen Zulassungsverfahrens soll künftig eine Meldeverpflichtung kommen. Sechs Monate später tritt das Ganze in Kraft, und eines ist mir doch ganz wichtig zu betonen – auch für die Kollegin von vorhin –: Die Meldung erfolgt mit einer detaillierten Beschreibung des Produkts, mit der Gebrauchsanweisung sowie mit den vollständigen Angaben zu Inhaltsstoffen und Emissionen. Das ist aber kein Freibrief, sondern ein klar geregeltes, transparentes Verfahren mit eindeutigen Spielregeln.
Warum machen wir das? – Weil sich einfach der Markt verändert hat. Der Markt für Nikotinprodukte hat sich insofern geändert, als zum Beispiel sogenannte Heats – Tabakerzeugnisse zum Erhitzen – in sämtlichen Nachbarländern zugelassen sind. Sich der Realität zu verweigern, bringt ganz sicher nichts, nämlich nicht mehr Gesundheitsschutz. Was es uns aber bringt, ist doch ein gewisser Steuerentgang, denn die Konsumenten und Konsumentinnen fahren eindeutig ins Ausland, holen es sich von dort, und wenn sie nicht selber hinfahren, lassen sie es sich einfach mitnehmen. Genau so ist es heutzutage.
Wichtig ist auch, zu sagen, dass die bestehenden Vertriebswege in Österreich bleiben und dass damit auch die Steuereinnahmen in Österreich bleiben. Gleichzeitig halten wir aber klar fest: Alle bestehenden Auflagen und Richtlinien bleiben erhalten. Das beschlossene Aromenverbot gilt weiterhin, ebenso sämtliche Vorgaben des Gesundheits- und Konsumentenschutzes. Es geht also nicht um Deregulierung, sondern um kluge Regulierung mit Maß und Ziel und tatsächlich um Bürokratieabbau.
Wir schaffen das komplizierte Zulassungssystem ab, das mittlerweile weder effizient noch zeitgemäß ist, und ersetzen es durch die Meldepflicht, wodurch das Ganze klarer, schlanker, praktikabler wird. Weniger Bürokratie bedeutet auch mehr Transparenz sowie schnellere Verfahren ohne Abstriche beim Schutz.
Der Nichtraucherschutz ist aber für uns trotzdem sehr, sehr wichtig. Deshalb geht eine Novelle in Begutachtung, speziell für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, durch die neuartige Nikotinprodukte, wie Nikotinbeutel und E-Liquids, den klassischen Tabakprodukten rechtlich gleichgestellt werden – mit strengen Alterskontrollen, mit Werbeverboten und mit einer klaren, fairen Besteuerung. Darüber hinaus ist auch vorgesehen, die sogenannten Einweg-E-Zigaretten zu verbieten. Das ist konsequent, das ist zeitgemäß und das ist auch verantwortungsvoll.
Mit der heutigen Regelung zur Meldepflicht schaffen wir somit weniger Bürokratie, klare Spielregeln und mehr Steuergerechtigkeit und passen damit unsere Gesetzgebung an die Realität an, ohne unsere hohen Standards im Gesundheits- und Jugendschutz aufzugeben. Ich lade Sie daher ein, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.27
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.