RN/61

17.29

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Ja, normalerweise beträgt die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche 30 Jahre, und das gilt natürlich auch für Rückforderungsansprüche, die aufgrund von falsch vorgeschriebenen Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen eingeklagt werden. Nun werden aber die gesetzwidrigen Indexklauseln in Mietverträgen, die dann natürlich folglich ebenso zu einer gesetzwidrigen Mieterhöhung führen, rückwirkend legalisiert, da die Verjährungsfrist auf fünf Jahre reduziert wird.

Das ist eindeutig, sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrter geschätzter Kollege von der SPÖ, nicht im Sinne der Mieter:innen, sondern es ist eindeutig eine mieter:innen- und konsument:innenfeindliche Regelung und hat zudem auch gar nichts beziehungsweise nur bedingt mit Rechtssicherheit zu tun, und wir werden dem sicher nicht zustimmen.

Weiters dürfen gewerbliche Vermieter:innen – wir haben es vom Kollegen von der FPÖ schon gehört – nun bei neuen Mietverträgen sofort nach Mietbeginn die Mieten anheben, bisher mussten sie damit ein Jahr warten. Das heißt, man zieht in eine neue Wohnung, hat einen Mietvertrag mit einer bestimmten Miete, und früher musste man ein Jahr warten, die zu erhöhen, und jetzt darf man sie sofort erhöhen. Auch das ist nichts Positives für Mieter:innen, aber es ist natürlich etwas Positives für unternehmerische, für gewerbliche Vermieter:innen.

Das sage nicht nur ich, sondern das sagen auch SPÖ-nahe Organisationen wie die Mietervereinigung, die von einer Nationalratsabgeordneten der SPÖ geführt wird, und das sagt auch der ÖGB, beide sehen dieses Indexierungs-Anpassungsgesetz total kritisch. Sie sehen es auch so, dass es ein total überschießender, ein wirklich überschießender Eingriff in die Wertsicherung von Dauerschuldverhältnissen ist. (Präsident Samt übernimmt den Vorsitz.)

Natürlich – auch das haben wir schon gehört, ich möchte es aber nochmals unterstreichen – fördert das die Rechtsunsicherheit und natürlich ein Misstrauen, und mit Konsument:innenschutz hat das nichts mehr zu tun. Daher stimmen wir wie gesagt nicht dafür. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

17.32

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile es ihr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.