RN/66
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank. – Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden, vorbringen.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke schön.
Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. Ich erteile es ihm.