RN/67
17.42
Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Danke vielmals, Herr Präsident! Danke nochmals, Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ist ein Tagesordnungspunkt, bei dem wir alle fröhlich sind und gute Laune haben. Nochmals danke, dass das so schnell geklappt hat. Ich glaube, es gibt niemanden in diesem Saal, der sich nicht schon darüber geärgert hat oder selbst einmal davon betroffen war, dass er, wenn er sein Fahrzeug irgendwo abgestellt hat, eine Verständigung bekommen hat, dass, wenn er eine Zahlung einer bestimmten monetären Größe zu leisten bereit ist, von jeder anderen Verfolgung als Besitzstörung Abstand genommen wird.
Ich glaube, diese Forderungen waren mehr als überhöht. Es war in keinem Ausmaß, bei dem die Verschuldensfrage gestellt worden ist, sondern manchmal hat man ganz einfach auf einem Grundstück umgedreht oder man hat kurz angehalten, weil man jemanden aus dem Auto hat aussteigen lassen, und schon ist man von einer Kamera gefilmt worden beziehungsweise hat man dann dieses Schreiben zu Hause im Postfach erhalten.
Ich glaube, mit diesem Gesetz wird eine einvernehmliche Lösung in Österreich erzielt, indem man gesagt hat, solche Abzockemaschinerien dürfen in unserer zivilisierten Gesellschaft nicht zum Einsatz kommen. Man soll ja keine Berufsgruppen da jetzt miteinander ins Boot nehmen, aber ich glaube, es haben viele davon profitiert, nämlich jene, die tatsächlich das Grundstück, auf dem das Auto geparkt oder gewendet hat, zur Verfügung gestellt haben, und jene, die sie dann beraten haben. Ich glaube, mit dem jetzigen Gesetz ist uns wirklich etwas gelungen, mit dem wir zwar nicht ausschließen können, dass man trotzdem etwas zu zahlen hat, mit dem aber letztendlich der Rechtsrahmen ermöglicht worden, der Verfahrensrahmen geöffnet worden ist und man jetzt kostengünstig im Endeffekt für sein Recht eintreten beziehungsweise dieses verfolgen kann.
Danken muss man, glaube ich, auch dafür, dass die Verhandlungen so geführt worden sind, dass die Rechtsanwaltskammer bereit war, da mitzumachen, dass der OGH bereit war, mitzumachen, dass, wenn man mit einer Revisionsbeschwerde bis zum OGH kommt, vielleicht noch die Möglichkeit besteht, dass Entscheidungen in solchen Fällen, die das ganze Land betreffen, dann einheitlich sind und wir nicht davon abhängig sind, wie die Landesgerichte letztendlich unterschiedlich entscheiden. Ich glaube, das ist der Sinn dieses Gesetzes.
Persönlich als Österreicher danke ich, weil es mir wichtig ist, dass wir letztendlich unsere Arbeitsleistung mit Korrektheit zur Verfügung stellen. Ich glaube, diese Besitzstörungsklagen, oder Androhungen von solchen, waren mehr als überzogenen. Ich glaube, das haben wir in Österreich nicht notwendig, sondern wir haben genug Intellekt, genug Mut und genug Kraft, um unsere Leistungskraft auf ehrliche und verständnisvolle Weise zur Verfügung zu stellen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
17.45
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.