RN/68

17.45

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Herzlichen Dank, geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ob freiwillig oder unfreiwillig, hier im Saal und vor den Bildschirmen! Kollege Mertel hat in seiner gewohnt kärntnerisch charmanten Art ja schon dargelegt, was dieses Gesetz beinhaltet, ich möchte es aber trotzdem noch ein bisschen erläutern. 

„Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut“ – so einfach wäre es in den zehn Geboten beschrieben; und würden sich alle daran halten, bräuchten wir diese Gesetzesänderung nicht zu beschließen. Weil aber einige findige Mitbürger, von der Gier getrieben und von wenigen Anwälten unterstützt, aus Lappalien mittels läppischer Briefe ein bedeutsames Geschäftsmodell entwickelt haben, müssen wir als Gesetzgeber eingreifen und sozusagen eine Erläuterung zum zehnten Gebot beschließen. 

Um also dem Missbrauch eines Rechts, nämlich dem auf Eigentum, und der Kollaboration „am Rande von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes“ – wie es der für diese Gesetzesvorlage federführend verantwortliche Nationalratskollege Klaus Fürlinger aus dem Dienstrecht zitiert hat – Einhalt zu gebieten, werden zwei Maßnahmen gesetzt: Einerseits werden die Tarifbemessungen im Gerichtsgebührengesetz und im Rechtsanwaltsgesetz herabgesetzt, sodass es kein einträgliches Geschäftsmodell mehr wird. Andererseits wird temporär der Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof zugelassen. Letzteres soll auch dazu dienen, Leitpflöcke für die neun Landesgerichte einzuschlagen, damit dort einheitlich auf diese krumme Tour der schnellen Geldbeschaffung reagiert werden kann. 

Zu betonen ist dabei aber, dass massive Besitzstörungen, die es ja auch wirklich gibt, weiterhin gerichtlich verfolgt werden können. Es wird aber explizit festgehalten und für die Gerichte auch vorgegeben, „dass geringfügige Eingriffe, wie etwa das einmalige kurzfristige Anhalten, Befahren oder Umdrehen auf einer befestigten Fläche, ohne dass dadurch jemand behindert worden oder ein Schaden entstanden ist, keine Störungshandlung darstellen“. Damit gehören hoffentlich Forderungen von 400 bis 800 Euro unter der Androhung eines noch teureren Gerichtsverfahrens der Vergangenheit an, weil die Drohung sich nicht mehr halten lässt. 

Was sehr begrüßenswert ist, ist die mitbeschlossene Sunset-Clause, die bei dem Ganzen fünf Jahre Zeit gibt, mithilfe des OGH, der seine Mithilfe zur Lösung dieses Problems ja angeboten hat, Klarheit zu schaffen. Ich freue mich sehr, dass hier der Justizausschuss des Nationalrates – und hier sei noch einmal der Vorsitzende Klaus Fürlinger erwähnt, der trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen einen Elan und eine differenzierte, umsichtige Genauigkeit an den Tag gelegt hat, die ihresgleichen sucht – wirklich gute Arbeit geleistet hat. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätinnen Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ] und Deutsch [NEOS/W].)

Ich glaube, deswegen ist auch die Zustimmung aller Parteien gewährleistet.

Zum Abschluss noch eine kurze Abrundung: Die viel geschätzte Gerichtsgutachterin Heidi Kastner hat angekündigt, nach ihren Büchern über die Wut, die Dummheit, die Feigheit – allesamt Buchempfehlungen, auch für Parlamentarier –, ein Buch über die Gier als das derzeit virulente Problem der Gesellschaft zu verfassen. Wenn wir also diesem Gierproblem mit einer durchdachten Lösung, zugegeben auf beschränktem Terrain – im wahrsten Sinn des Wortes –, entgegentreten und der Gier ab dem kommenden Jahr 2026 noch mehr die Grundlage entziehen, dann wird das ein gutes Jahr, was ich uns allen von Herzen wünsche. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

17.49

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.