RN/69
17.49
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Ja, Herr Bundesrat Ruf hat es teilweise sehr amüsant beschrieben – es war angenehm zu lauschen –, leider ist das Thema in Wahrheit nicht so amüsant, wie es geklungen hat, weil eben viele Autofahrer in der Vergangenheit schon genau diese Erfahrungen gemacht haben, wie es auch Kollege Mertel beschrieben hat: einmal irgendwo gewendet, einmal kurz das Auto irgendwo falsch stehen lassen oder einmal, ja, auf einem schlecht gekennzeichneten Parkplatz geparkt – und wenig später im Postkasten ein nettes Schreiben von irgendeinem Anwalt mit einer horrenden Forderung.
Das ist in Wahrheit für viele leider ein wirkliches Geschäftsmodell geworden, und die Regierungsvorlage geht das Problem zumindest jetzt einmal dort an, wo es wehtut, nämlich beim finanziellen Anreiz. Wenn dann bei solchen – unbestrittenen – Kfz-Besitzstörungen die Gebühr auf 70 Euro sinkt und der Anwaltstarif über eine Sonderbemessungsgrundlage in Richtung der 100 Euro geht, dann ist das Ganze deutlich weniger lukrativ. Genau das ist der richtige Hebel, weil man aus der ganzen Geschichte einfach den Profit herausnehmen muss, dann gibt es auch kein Druckmittel mehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte auch ein Beispiel erzählen, weil mich es selber leider auch vor einigen Jahren erwischt hat: Ich war in Sankt Pölten und habe mich mit meiner Lebensgefährtin getroffen – sie ist aus Wien gekommen. Wir waren noch dazu mit zwei Autos unterwegs – damit es sich richtig auszahlt! – und sind in der Purkersdorfer Straße bei einem Kaffeehaus auf dem Parkplatz stehengeblieben. Wir sind dann nicht in dieses Kaffeehaus, sondern in das kleine Tschecherl direkt nebenan, das aber im gleichen Gebäude ist und sogar von dem Kaffeehausbesitzer vermietet wird.
Wir waren dort auf zwei Kaffee drinnen. Eine halbe Stunde später sind wir herausgekommen, und das, was nämlich wirklich ganz mies war, war – ich meine, wenn es ein Privater macht, ist es eigentlich schon arg, aber wenn das ein Unternehmer macht, dann ist das ja eine wirklich ganz arge Geschichte –: Da draußen war so ein kleiner Vorgarten oder eine Art Balkon vor der Straße, und man hat uns so komisch angegrinst, und ich habe mir gedacht: Hä? Das ist ganz komisch! – Aber gesagt hat man natürlich nichts zu uns, und der Chef – jetzt weiß ich, dass das der Chef ist – war da auch dabei. Und ich sage noch zu meiner Lebensgefährtin, als wir über die Straße gehen: Hast du das jetzt mitgekriegt? Das war jetzt irgendwie ganz komisch. – Und sie darauf: Ja.
Ja, und zwei Wochen später habe ich gewusst, warum das so war: Da war das erste Schreiben für mein Auto im Postkasten, und noch einmal eine Woche später hat sie dann auch das Schreiben im Postkasten gehabt, und wir haben dann halt für zwei Kaffee rund 600 Euro gezahlt. Das war der teuerste Kaffee meines Lebens, muss ich dazusagen. – Wir haben natürlich auch versucht, das Ganze zu bekämpfen, aber die Rechtsberatung hat uns gesagt: Lasst es sein, das ist ziemlich chancenlos!
Genau aus diesem Grund, meine Damen und Herren, bin ich froh, dass wir heute dieses Gesetz beschließen, denn wir reden als Politiker oft über Dinge, die uns vielleicht selbst gar nicht so wirklich betreffen, aber wenn man einmal selbst betroffen ist und sich über so etwas ärgert, dann weiß man, wie mühsam so etwas ist.
Der zweite wesentliche Punkt wurde auch angesprochen, das ist die Öffnung des Instanzenzuges zum Obersten Gerichtshof. Auch das ist in Wahrheit wichtig, weil wir halt in neun Bundesländern natürlich neun verschiedene Zugänge haben, und wer: Rechtsstaat!, sagt, der muss dann am Ende des Tages auch Rechtssicherheit liefern. Leitentscheidungen schaffen halt nun einmal Klarheit – das ist so, überhaupt in der Justiz.
Bei diesem Gesetz – wir unterstützen es natürlich – fehlt uns aber noch eine Kleinigkeit. Ein bisschen was fehlt, damit es ein Allheilmittel ist, und zwar fehlt eine Formulierung, damit man genau weiß: Was ist am Ende des Tages eine Störung? Wenn das noch dazukommt, dann wäre das Gesetz fast perfekt. Auf alle Fälle: Wir stimmen so zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
17.54
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.