RN/76
18.13
Bundesrat Ing. Thomas Schmid (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher, die Sie unsere Sitzung via Livestream verfolgen! Wir beraten heute das Vergaberechtsgesetz und damit ein Gesetz, das auf den ersten Blick etwas technisch wirken mag, in Wahrheit aber enorme Auswirkungen auf unser tägliches Leben, auf die Arbeitsplätze, auf die Gemeinden und auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes hat, denn öffentliche Beschaffung ist kein Nebenschauplatz. Österreich vergibt im Jahr rund 70 Milliarden Euro an öffentlichen Aufträgen, das entspricht etwa 18 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes.
Wer bei diesen Summen glaubt, der Staat sei nur Zuseher, der irrt. Gerade hier entscheidet sich, wie Wertschöpfung entsteht, wie fair sie verteilt wird und ob sie nachhaltig ist. Aus sozialdemokratischer Sicht ist daher klar: Öffentliches Geld muss öffentlichen Nutzen schaffen. Es muss gute Arbeit sichern, die regionale Wirtschaft stärken, die Umwelt schützen und faire Bedingungen gewährleisten. Und genau hier setzt diese Novelle an. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ein zentraler Punkt ist die Überführung der Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht. Was bisher immer wieder verlängert wurde, wird nun dauerhaft verankert. Das schafft Stabilität, Planbarkeit, Rechtssicherheit, vor allem für Gemeinden, für kleinere öffentliche Auftraggeber und für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über große Rechtsabteilungen verfügen. Die Anhebung einzelner Schwellenwerte im Unterschwellenbereich bringt mehr Spielraum für Direktvergaben. Es bedeutet schnellere Verfahren, weniger Bürokratie, geringere Kosten, gleichzeitig bleibt die Transparenz aber erhalten. Ab 50 000 Euro müssen weiterhin mindestens drei Vergleichsangebote angefordert und dokumentiert werden. Das ist ein vernünftiger, ausgewogener Zugang, effizient, aber kontrolliert.
Ich kann als Bürgermeister meiner Gemeinde sagen, dass diese Vorgangsweise, diese Umsetzung ein richtiger Weg ist, denn genau so kann man die Projekte schnell und sinnvoll in einem Rahmen umsetzen, der der Bevölkerung dient, und die schnelle Umsetzung hat sich die Bevölkerung verdient. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Für uns als SPÖ ist es besonders wichtig, dass diese Reform kleinere Betriebe in den Regionen stärkt, denn es sind oft lokale Unternehmen, die zwar gute Arbeit leisten, Lehrlinge ausbilden und Steuern vor Ort zahlen, bisher aber an der überbordenden Bürokratie gescheitert sind.
Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 stellen wir um, dass qualitativ, wirtschaftlich, ökologisch gute Angebote, die besten Angebote angenommen werden. Wir betrachten den gesamten Zyklus eines Produkts von der Anschaffung über die Nutzung und den Energieverbrauch bis hin zur Entsorgung. Das ist ökonomisch sinnvoll, ökologisch notwendig und sozial gerecht. Wer heute effizient einkauft, zahlt morgen weniger.
Gleichzeitig setzen wir wichtige europarechtliche Vorgaben um. Seit Oktober 2023 sind die elektronischen Standardformulare, die sogenannten E-Forms, verpflichtend. Diese werden nun vollständig ins nationale Recht übernommen. Einheitliche Datenformate bedeuten weniger Doppelarbeit, weniger Fehlerquellen und mehr Effizienz für Auftraggeber und Unternehmer.
Kollege Spanring, weil Sie gesagt haben, diese E-Forms seien noch mehr Bürokratie und so weiter: Wir haben das in meiner Gemeinde bereits umgesetzt, ein Teil ist bereits papierlos. Es geht viel, viel schneller, und ich glaube, wenn es viel, viel schneller geht, ist das auch in Ihrem Interesse. Bezüglich dieser E-Forms sollten Sie sich das, glaube ich, noch einmal anschauen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Auch bei unlauteren Handelspraktiken, insbesondere beim Zahlungsverzug und bei der energieeffizienten Beschaffung, passen wir unser Recht an EU-Richtlinien an. Gerade die öffentliche Hand muss da Vorbild sein, denn wer pünktlich zahlt und fair vergibt, stärkt vor allem kleinere Betriebe und sichert Arbeitsplätze.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Rechtsschutz. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes macht Anpassungen notwendig und wir nutzen diese Gelegenheit sinnvoll. Das System der Pauschalgebühren wird vereinfacht und klar am Auftragswert ausgerichtet. Das schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit und senkt die Hürden für berechtigte Rechtsmittel. Auch die Regeln zu Rahmenvereinbarungen werden präzisiert. Klare, einheitliche Vorgaben sorgen für Rechtssicherheit und verhindern Missbrauch – ein Anliegen, das wir als SPÖ ausdrücklich unterstützen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 machen wir das öffentliche Auftragswesen einfacher, moderner, rechtssicherer. Wir stärken Qualität statt kurzfristiger Billiglösungen, Nachhaltigkeit statt Wegwerfmentalität und regionale Wertschöpfung statt unnötiger Bürokratie. Ich bin auch überzeugt davon, dass dieses Gesetz spürbare Verbesserungen für öffentliche Auftraggeber, für Unternehmer und letztlich für die Menschen in unserem Land bringt. Ich ersuche Sie daher um breite Zustimmung für diese wichtige Reform. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
18.19
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.