RN/77
18.19
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, via Livestream wahrscheinlich! Es wurde schon gesagt: Wir beraten heute eine Sammelnovelle zur Änderung der Vergabegesetze, also jener Regeln, die festlegen, wie öffentliche Aufträge vergeben werden. Es geht dabei um viel Geld, es geht aber auch um Fairness im Wettbewerb, um Transparenz und um die Frage, welche Ziele der Staat mit seinem Einkauf verfolgt. Ich möchte gleich zu Beginn festhalten: Dieses Gesetz hat tatsächlich eine Reihe positiver Punkte, und es ist wichtig, das auch zu erwähnen.
Dabei sind aus unserer Sicht die nachhaltigen Aspekte im Vergabeverfahren, der Klimaschutz und die Reduktion der Flächeninanspruchnahme hervorzuheben, denn das werden neue Vergabegrundsätze und -kriterien im Gesetz sein.
Künftig können ökologische und nachhaltige Aspekte auch bei der Festlegung der Eignungskriterien berücksichtigt werden. Das ist richtig, denn die öffentliche Hand – und das sehen wir immer wieder – hat eine sehr große Marktmacht, und sie muss diese auch verantwortungsvoll einsetzen.
Positiv ist tatsächlich auch die Verbesserung der Transparenz. Wir haben es heute schon gehört: Ab einem Auftragswert von 50 000 Euro müssen verpflichtend drei Vergleichsangebote oder zumindest unverbindliche Preisauskünfte eingeholt werden. Das stärkt die Nachvollziehbarkeit und hilft, öffentliche Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Ebenso begrüßen wir die strengen Regeln gegen Korruption oder die Ausweitung der Ausschlussgründe für Unternehmen bei schweren Korruptionsdelikten, etwa bei wettbewerbsschädigenden Absprachen, Amtsmissbrauch oder Anfütterung.
Das ist aus unserer Sicht alles absolut richtig, denn wer öffentliche Aufträge erhalten will, muss sich eben an klare Regeln halten. Auch die Möglichkeit, kleine und mittlere Unternehmen fördernde Kriterien stärker zu berücksichtigen, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für gemeinsame Beschaffung im Verteidigungsbereich auf europäischer Ebene sind Punkte, die wir grundsätzlich positiv sehen.
Also warum können wir dem Gesetz nicht zustimmen? – Der zentrale Knackpunkt ist die Übernahme und gleichzeitige Anhebung der sogenannten Schwellenwerte ins Dauerrecht. Diese Schwellenwerte legen fest, bis zu welchen Geldbeträgen öffentliche Aufträge vereinfacht vergeben werden können, also freihändig oder in Verfahren mit deutlich geringerer Transparenz und weniger Wettbewerb.
Bisher waren ebendiese Schwellenwerte in einer befristeten Verordnung geregelt, und sie wurden als Ausnahmemaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eingeführt. Es war nie vorgesehen, diese Regelung dauerhaft ins Gesetz zu übernehmen, und schon gar nicht, sie auch noch anzuheben – und genau das passiert nun. Besonders problematisch ist, dass die Schwellenwerte vor allem bei Bauaufträgen deutlich erhöht werden. Gerade dort, nämlich wo es eh schon um große Summen geht, werden Wettbewerb und Transparenz zurückgedrängt.
Der Rechnungshof – ich meine, das ist ja nicht irgendwer – warnt ausdrücklich davor, dass sich diese Entwicklung nachteilig auf Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und die Gleichbehandlung der Bieter:innen auswirken kann. Ich denke, diese Kritik ist durchaus ernst zu nehmen.
Erschwerend kommt hinzu, dass nach der Begutachtung zwei zentrale Verbesserungen aus dem Ministerialentwurf wieder gestrichen wurden: erstens die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, dass analog zum Bund auch die Länder jeden zu vergebenden Auftrag ab 50 000 Euro öffentlich bekannt geben müssen – das wurde entfernt und ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, warum –, zweitens die verpflichtende Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Bauaufträgen ab 1,5 Millionen Euro – diese wurde ebenfalls gestrichen und gerade im Baubereich ist das genau das falsche Signal.
Aus diesen Gründen werden wir heute einen Entschließungsantrag einbringen. Im Bereich des Bundes ist es bereits geltende Rechtslage, dass Aufträge ab einem Wert von 50 000 Euro öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Das gehört auch für die Länder so gemacht.
Ich möchte mich ausdrücklich bei Kollegen Spanring dafür bedanken, dass er unseren Antrag unterstützt. Er hat ja auch als Beispiel die Gemeinden angeführt. Ich bin zwar keine Bürgermeisterin, nur Gemeindevorständin, aber ich kann Ihnen sagen: Nichts ist schlimmer, als wenn in den Gemeinden Aufträge intransparent und vielleicht einfach so vergeben werden. Wir hatten gerade bei uns in der Gemeinde den Fall, da wurde das falsch interpretiert. Das hätte laut Bundesvergaberecht eine Konzession sein sollen. Dann ist es einfach so vergeben worden, dann hat sich der unterlegene Bieter, der gar nicht berücksichtigt worden ist, beschwert. Der ganze Prozess musste dann noch einmal aufgerollt werden, dann musste eine Agentur beauftragt werden, und jetzt endlich, gestern im Gemeinderat, wurde es transparent und richtig abgewickelt. – Ich denke, wir sollten da wirklich drauf schauen, gerade bei der öffentlichen Hand, dass alles richtig abläuft.
Ich komme zu meinem Antrag. Den lese ich ganz kurz vor. Die Begründung: „Im Bereich des Bundes“ – das habe ich schon gesagt – „müssen nach geltender Rechtslage Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 50 000 Euro bekanntgegeben werden“. Im Ministerialentwurf zum Vergaberechtsgesetz war das vorgesehen. Diese Bekanntgabeverpflichtung im Unterschwellenbereich ist aus Transparenzüberlegungen auf Auftraggeber:innen im Vollziehungsbereich der Länder auszudehnen. „Mit dem gegenständlichen Antrag sollen die Länder wie ursprünglich im Entwurf vorgesehen bei Vergaben mit einem Auftragswert von mindestens 50 000 Euro die Auftragsdaten öffentlich bekanntmachen müssen.“
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahme für Transparenz bei der Auftragsvergabe in den Ländern“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass auch die Länder bei Vergaben mit einem Auftragswert von mindestens 50 000 Euro die Auftragsdaten öffentlich bekanntmachen müssen.“
Liegt ja schon irgendwo, ist also gar nicht so schwierig. – Danke schön dafür. (Beifall bei den Grünen.)
18.26
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Maßnahme für Transparenz bei der Auftragsvergabe in den Ländern“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr das Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.