RN/90
RN/90.1
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Peter Samt: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 15 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkte 1 bis 3:
Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 1:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkt 2:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkt 3:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 4:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 5:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkte 6 bis 8:
Es liegt zu Tagesordnungspunkt 8 ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR hinsichtlich des gegenständlichen Ausschussantrages, keinen Einspruch zu erheben, vor.
Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 6:
„Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.“
Tagesordnungspunkt 7:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkt 8:
„Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird in namentlicher Abstimmung bei abgegebenen Stimmen: 59 mit Ja-Stimmen: 44 und Nein-Stimmen: 15 angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 16.22 Uhr bis 16.23 Uhr.
2. Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Tagesordnungspunkte 9 und 10:
Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 9:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkt 10:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 11:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 12:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 13:
Die Bundesräte Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag ein.
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.
Tagesordnungspunkte 14 und 15:
Abstimmungen:"
Tagesordnungspunkt 14:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkt 15:
"Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen."
RN/90.2
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 15 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates ist bereits auf schriftlichem Wege erfolgt. Als Sitzungstermin ist morgen Donnerstag, der 18. Dezember 2025, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Ich wünsche allseits einen schönen Abend.
Die Sitzung ist somit geschlossen.