11.37
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter Bernard! Finden Sie irgendein Zitat von mir, dass ich sage, im Budget ist alles super, so wie es jetzt ist? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Oja, das haben Sie gerade gesagt! Das haben Sie gerade gesagt!) Ich glaube, Sie hören mir nicht zu. (Zwischenruf des Bundesrates Bernard [FPÖ/NÖ].) Ich habe ein Budget übernommen, bei dem überhaupt nichts super war. Ohne Budgetsanierungsmaßnahmen wäre das Defizit gesamtstaatlich heuer bei 28 Milliarden Euro gelegen, 5,8 Prozent des BIP. Unser Ziel ist es, im heurigen Jahr auf 4,5 Prozent zu konsolidieren, nächstes Jahr auf 4,2 Prozent.
Haben Sie gelesen, was der Fiskalrat dazu sagt? Für die Jahre, für die Budgets vorliegen, 2025 und 2026, ist der Fiskalrat optimistischer als das Bundesministerium für Finanzen. Schauen Sie sich doch die Berichte an! Dann reden wir über die Fakten. (Beifall bei der SPÖ.)
Für die Jahre, für die noch keine Budgets vorliegen - - (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.].) – Vielleicht wollen Sie mir zuerst zuhören, dann können wir gerne noch einmal in die Debatte einsteigen. Für die Jahre, für die noch keine Budgets vorliegen, 2027 und folgende, sagt der Fiskalrat: Es fehlen noch konkrete Maßnahmen, um die Budgetziele der Bundesregierung, 2028 auf 3 Prozent des BIP zu kommen, zu erreichen. Na, wo werden denn die konkreten Maßnahmen vorgelegt werden? – Im Bundesfinanzgesetz 2027, 2028. Das wird dann im kommenden und im darauffolgenden Jahr verabschiedet. Genauso macht man vernünftige Budgetpolitik, und Sie werden sehen, wir erreichen alle unsere Ziele. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das werden wir sehen! Aber vielleicht kommen Sie dann auch auf einen Topjob nach Brüssel!)
11.39
Vizepräsident Günther Ruprecht: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Kollege Bundesrat Steinmaurer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.