RN/43

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das EU-Amtshilfegesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz 2022, das Alkoholsteuergesetz 2022, das Werbeabgabegesetz 2000, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025) (294 d.B. und 331 d.B. sowie 11720/BR d.B. und 11741/BR d.B.)

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zum 6. Tagesordnungspunkt. 

Berichterstatter ist Herr Sandro Beer. – Ich bitte um den Bericht.

RN/44

Berichterstatter Sandro Beer: Danke, geschätzter Vizepräsident! Hiermit lege ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 - - (Unruhe im Saal.)

Vizepräsident Michael Wanner: Darf ich um Geräuschdisziplin bitten? – Danke schön. 

Berichterstatter Sandro Beer (fortsetzend): Hiermit bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das EU-Amtshilfegesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz 2022, das Alkoholsteuergesetz 2022, das Werbeabgabegesetz 2000, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden, Abgabenänderungsgesetz 2025. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller.

RN/45

12.39

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Recht herzlichen Dank, Herr Vizepräsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Mit dem Abgabenänderungsgesetz werden – wir haben es gerade vom Berichterstatter gehört – über 20 Bundesgesetze geändert: vom Einkommensteuergesetz über das Kommunalsteuergesetz bis zum Tabaksteuergesetz und vielen anderen. Es ist also ein Riesenpaket mit durchaus positiven Dingen, aber auch mit Belastungen. Der Schwerpunkt sollte auf Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren liegen.

Dieses Gesetz ist auch wieder ein gutes Beispiel dafür, wie diese Regierung es gerne macht, und Sie werden es dann von den nachfolgenden Rednern hören: Sie loben es und betonen, dass alles so super ist, und: Alles geht in die richtige Richtung, wir haben erkannt, wo wir überall die Schrauben stellen müssen. – Aber im Hintergrund werden auch Steuern und Gebühren erhöht.

Solange diese Regierung nicht bereit ist, einmal bei sich selbst zu sparen, sind wir gegen jede neue Steuer oder gegen Steuererhöhungen. Wir haben die teuerste und größte Regierung aller Zeiten, die jede Möglichkeit nützt, den Bürger – also Sie – zu belasten, ohne bei sich selber zu sparen. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Miesenberger, Tag für Tag verkündet die Regierung vermeintliche Maßnahmen gegen die Teuerung, präsentiert diese in unzähligen Pressekonferenzen, aber in der Realität verbessert sich durch die Marketingfeuerwerke von ÖVP, SPÖ und NEOS nichts an der Situation des einzelnen Österreichers – nämlich um exakt 0,0 Prozentpunkte. Der Staat hat kein Geld und die Regierung versucht, auch über Gebührenerhöhungen dieses Budgetloch auf Kosten der Gebührenzahler zu stopfen, treibt aber zugleich selbst die Inflation weiter an. Das ist nur ein weiterer Grund, nicht zuzustimmen.

Wie bereits erwähnt, liegt ein riesiges Abgabenänderungsgesetz vor, das durchaus akzeptable Dinge beinhaltet, bei denen man auch mitstimmen könnte, aber es gibt keine Sicherheit, dass das wirklich am Ende des Tages bei den Menschen ankommt. Viele Maßnahmen werden auf eine Senkung der Inflation, die derzeit immer noch bei über 4 Prozent liegt, keine positiven Auswirkungen haben. Angesichts der Ankündigungen von Bundeskanzler Stocker, aber auch von Ihnen, Herr Minister, die Inflation auf 2 Prozent zu drücken, wären ehrliche Maßnahmen notwendig und keine Mogelpackungen.

Es wird die Mietpreisbremse immer wieder angesprochen – ja, aber merken die Menschen draußen wirklich, dass es billiger wird? – Bis dato nicht. Ich merke es nicht. Auch für den Billigstrom oder den Günstigstrom wird immer viel PR gemacht, gibt es viele Konferenzen, aber in Wirklichkeit wird es nicht markant billiger. Auch die 4 Euro sind schon mehrmals angesprochen worden: 4 Euro im Monat, 48 Euro bis 50 Euro im Jahr wird es dadurch billiger. Das hat keine Auswirkungen in Richtung Linderung der Situation. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.].)

Daher, meine geschätzten Damen und Herren: Hören Sie auf mit den Marketingfeuerwerken und Pressekonferenzen, bei denen am Ende nichts rauskommt, und arbeiten Sie an den Ursachen, an den Wurzeln! Wir werden dieses Gesamtpaket ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Manfred Mertel. – Bitte.

RN/46

12.43

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geschätzte Fraktionsvorsitzende! – Ist leider keiner hier, aber stellvertretend sind wir hier. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie recht herzlich begrüßen! Ganz besonders freut mich aber heute, dass die Jugend im Saal ist. Ich glaube, es sind ganz, ganz wichtige Dinge, die auch die Jugend hören muss.

Zuerst möchte ich meine Rede – Kollege Pröller, Sie entschuldigen vielleicht, aber es ist mir wirklich eine Herzensangelegenheit, und als Kärntner spricht man viel mit seinem Herzen – mit einem Dank an den Herrn Bundesminister beginnen, weil wir einen erfolgreichen Kurs eingeschlagen haben und nun auf einem erfolgversprechenden Kurs sind.

Was mich aber ganz besonders freut, Herr Minister, ist, dass Sie heute die Beamtenschaft so wohltuend gelobt haben, dass Sie sie als Experten bezeichnen, und gesagt haben, dass wir nicht externe Experten brauchen, sondern genau jene Menschen, die sich von Anfang an mit den Materien beschäftigen, zurate ziehen, wenn es darum geht, wie wir das Leben für unsere Mitmenschen besser machen können. Dafür, glaube ich, gebührt Ihnen ein Applaus, stellvertretend für Ihre Beamten. Ich möchte aber auch noch erwähnen, dass die Beamten selbst bei der Inflationsanpassung Verzicht geübt haben und ebenfalls zur Budgetsanierung beitragen. Ich glaube, es ist auch sehr wichtig, dass wir unsere Beamten loben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Kollege Pröller hat es, glaube ich, sehr treffend gesagt: Es werden an die 20 Gesetze novelliert, zum Teil sind neue Ergänzungen geschaffen worden. Ich glaube, das Wichtigste war, dass wir auch hier ein Zeichen setzen mussten, dass natürlich die Budgetkonsolidierung voranzuschreiten hat.

Ich möchte nicht immer meine Finger in Wunden legen, aber eines muss man schon sagen: Wir sind seit März hier im Bundesrat mit einer Bundesregierung, glaube ich, konfrontiert, die es mit den Mitmenschen ernst meint, die Fehlverhalten, Fehlleistungen vielfach korrigieren möchte, damit es gerade der Jugend in Zukunft wieder besser geht, und bei der Bildung und Innovation einen besonderen Stellenwert haben. Ich glaube, das kann man nur machen, wenn man zuerst einmal das Budget konsolidiert. An dieser Stelle möchte ich auch sagen, Herr Finanzminister, dass Sie einen sehr wertschätzenden Umgang auch mit den Oppositionsparteien haben. Das gefällt mir als älterem Menschen ganz besonders. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Wenn wir bei diesem Abgabenänderungsgesetz die Tabaksteuer vielleicht als den großen Faktor heranziehen, so ist dabei natürlich zu beachten, dass Tabak nicht gesundheitsfördernd, sondern letztendlich gesundheitsgefährdend ist. Ich darf als älterer Mensch schon darauf hinweisen, dass wir hier eine Lenkungsmaßnahme des Bundes dahin gehend haben, dass wir zukünftig weniger für unser Gesundheitssystem zahlen müssen, auch wenn es eine ausschließliche Bundesabgabe ist, von der die Länder und Gemeinden nichts haben.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch sagen, dass sich die Digitalisierung beziehungsweise die Vereinfachung der Abwicklung zwischen Abgabenbehörden und Abgabenschuldner in diesem Gesetz wiederfindet und dass das auch ein erheblicher Beitrag ist, wenn die Steuerschuldner schneller in Kontakt mit den Steuerbehörden kommen. Ich glaube, das ist in diesem Abgabenänderungsgesetz wunderbar herausgearbeitet worden.

Gestatten Sie mir, Kollege Thoma, dass ich Sie jetzt besonders anspreche, und ich kenne Ihre Reaktion schon (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Bist ein Hellseher!): Wir stehen vor Weihnachten und vor Weihnachten hat man Wünsche. Es geht aber vor Weihnachten nicht nur darum, dass die Wünsche erfüllt werden, sondern auch darum, dass wir Wertschätzung erhalten. In dem Zusammenhang möchte ich noch einmal die Vertragstreue des Herrn Finanzministers herausstreichen, aber als Kärntner, der in einer Stadt wie Klagenfurt wohnt, darf ich schon darauf hinweisen, dass die Finanzen in den Kommunen sehr angespannt sind.

Ich habe es schon gesagt, wir reden heute von der Tabaksteuer, die eine ausschließliche Bundesabgabe ist, aber für die Finanzierung von Krankenhäusern, von Spitälern kommen nach wie vor die Länder und die Gemeinden auf. Aus diesem Grund spreche ich jetzt Kollegen Thoma an, weil ich seine Reaktion weiß, wenn ich jetzt meinen Wunsch äußere – ich fordere gar nichts, ich versuche nur, den Wunsch zu äußern –, über die Grundsteuer nachzudenken. Ich glaube, die Grundsteuer ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Gemeinden, das sie brauchen. Denken Sie daran, was die Gemeinden und die Kommunen alles finanzieren! 

Ich möchte den Blick jetzt Richtung FPÖ richten: Wenn Sie von Gebührenerhöhungen sprechen, so darf ich einmal klarstellen, dass eine Gebühr immer eine Leistungsinanspruchnahme voraussetzt. Das heißt, für eine Gebühr gibt es eine Gegenleistung.

Ich möchte aber die Gelegenheit auch nutzen, Herr Finanzminister, Ihnen klarzumachen, wie es in den Kommunen derzeit läuft. Budgets können teilweise nur erstellt werden, wenn man sich aus dem Gebührenhaushalt Gelder ausleiht. Ich glaube, das ist eine sehr, sehr ernste Situation. Wir sollen über Finanzierungsquellen nachdenken, um der Jugend in Zukunft in den Gemeinden, in den Städten, in denen sie aufwachsen, entsprechende Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung zu stellen, auch Einrichtungen im Bildungsbereich, die sie ganz besonders brauchen. 

Wenn ich also abschließen darf, Herr Finanzminister: Vielleicht finden meine Worte dahin gehend eine Verstärkung, da im letzten Monat die U-17-Fußballnationalmannschaft so in den Mittelpunkt gerückt ist. Der Kapitän dieser Mannschaft und der Torschützen-Leader dieser Fußballweltmeisterschaft kam von meinem Verein, vom KAC, und ich hatte selbst die Ehre – früher hatte ich die Aufgabe –, sie teilweise zu trainieren. Damit möchte ich unterstreichen: Wenn wir uns für die Jugend einsetzen, geht es auch darum, dass wir für die Jugend Verständnis haben und dass wir auch Finanzierungsquellen brauchen, damit wir der Jugend eine gute Zukunft ermöglichen können. 

Ich darf darauf hinweisen, weil es heute bereits gesagt wurde, auch wieder in Richtung Jugend: Der Koralmtunnel ist ein Jahrtausendprojekt für die Steirer und Kärntner. Wir haben damit die Fahrt von Klagenfurt nach Graz, die Zugverbindung, von 3 Stunden auf 45 Minuten verkürzt. Es geht aber nicht nur um die Steiermark und um Kärnten, sondern es geht auch um den baltischen und den adriatischen Raum. (Zwischenruf des Bundesrates Stotter [ÖVP/T].) Ich glaube, auch das ist ihre Zukunft. Warum spreche ich dieses Thema an? – Im Endeffekt sind dort 6 Milliarden Euro investiert worden, die uns heute vielleicht im Budget fehlen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Marterbauer.) Es wäre ja gut, wenn wir die hätten; aber diese 6 Milliarden Euro sind gut investiert. 

Ich möchte mit der Grundsteuer abschließen und Ihnen sagen: Ich habe ein Privileg gehabt; ich habe etwas können, von dem andere befunden haben, dass es finanziell unterstützt gehört. Ich war Profifußballer und habe daneben studieren dürfen – und ich habe es genossen, Bildungseinrichtungen gratis zur Verfügung gestellt zu bekommen, und bin dafür immer dankbar. Ich bin auch bereit, meinen Beitrag dafür zu leisten, wenn es um die Kommunen und wenn es um die Förderung von jungen Leuten geht. Ich glaube aber auch, dass wir jene Menschen, die tatsächlich Vermögen haben, dazu motivieren sollten, dazu anregen sollten, dass sie uns in diesen schwierigen Zeiten helfen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

12.53

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Christoph Stillebacher. – Bitte.

RN/47

12.53

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Danke, Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier im Saal und liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Meine geschätzten Kollegen, Herr Pröller und Herr Mertel, haben ja schon viele Eckpunkte dieses Gesetzeswerkes umrissen. Ich möchte daher nicht auf die Paragrafenreitereien eingehen, sondern auf den Geist dieses Gesetzes und die konkreten Auswirkungen für die Menschen und Unternehmen in unseren Bundesländern. Das Abgabenänderungsgesetz 2025 ist weit mehr als eine technische Anpassung; es ist ein Bekenntnis zur Fairness, zu Gesundheitsschutz und zu einem modernen Unternehmertum. 

Lassen Sie mich mit einem Punkt beginnen, der bereits angesprochen wurde und auch im Nationalrat öfters behandelt worden ist: die Novellierung des Tabakmonopols. Wir alle wissen, wie rasant sich der Markt verändert hat: Nikotinbeutel, E-Liquids, Hanfblüten – diese Produkte sind Realität, insbesondere in der Lebenswelt von jungen Menschen. Bisher herrschte da oft ein Wildwuchs, der weder dem Jugendschutz noch einem fairen Wettbewerb diente. Mit diesem Gesetz schaffen wir Ordnung. Wir holen diese Produkte dorthin, wo sie hingehören: in einen regulierten und kontrollierten Verkauf. 

Warum ist das wichtig? – Nicht nur wegen des Jugendschutzes, der uns allen am Herzen liegt, sondern weil wir damit ein österreichisches Erfolgsmodell absichern: unsere Trafikantinnen und Trafikanten. Mehr als die Hälfte dieser Unternehmer sind Menschen mit Behinderung. Wenn wir den Verkauf dieser neuen Produkte in die Trafiken lenken, dann sichern wir nicht nur Steuereinnahmen, sondern wir sichern auch Existenzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.) Wir ermöglichen damit Hunderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben als Unternehmer. Das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist gelebte Inklusion und Standortpolitik zugleich. 

Natürlich hören wir die Kritik der Freiheitlichen, die von einer Belastungswelle sprechen. Schauen wir uns aber die Realität an: Wir leben in Zeiten, in denen Budgetkonsolidierung kein Nice-to-have, sondern eine Notwendigkeit ist. Wir sehen auch bei unserem Nachbarn Deutschland, dass eine Rückkehr zu fiskalischer Vernunft und Stabilität in Europa das Gebot der Stunde ist. Die Anpassung der Tabaksteuer – auch für die neuen Produkte – ist daher ein Akt der Fairness und der budgetären Verantwortung. Wer Nikotin konsumiert, egal in welcher Form, leistet einen Beitrag, und das ist nur gerecht. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Dieses Gesetz kann aber noch mehr. Es beweist, dass die Bundesregierung ein Herz für die kleinen Unternehmen hat, für das Brauchtum – und für die Vereinfachung. Ich spreche hier ganz bewusst die sogenannte Kalte-Hände-Regelung an. Denken Sie an die Maronibrater im Winter, an die Christbaumverkäufer, an die kleinen Standler auf unseren Märkten in den Bundesländern! Wir erhöhen die Umsatzgrenze für die Ausnahme von der Belegerteilungspflicht von 30 000 auf 45 000 Euro. Das ist eine direkte Entlastung von unnötiger Bürokratie für jene, die bei Wind und Wetter draußen stehen und arbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Dazu kommt die Digitalisierung: Wir schaffen die Pflicht ab, jeden Bon auszudrucken; digitale Belege werden erleichtert. Das spart Papier, das spart Kosten, das schont die Umwelt. – Das ist eine moderne Verwaltung, wie wir sie uns im Jahr 2025 vorstellen. 

Wir modernisieren auch die Verwaltung im Hintergrund. Wenn Grunderwerbsteuer und Versicherungssteuer künftig digital abgewickelt werden, dann beschleunigt das Verfahren und schafft Rechtssicherheit für Häuselbauer und Versicherungsnehmer. 

Meine sehr geehrten und geschätzten Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Dieses Gesetz ist ein Balanceakt, der gelungen ist. Es wägt zwischen den Interessen der Wirtschaft, der Gesundheitspolitik und der Trafikanten ab. Es bringt notwendige Einnahmen für den Staatshaushalt, entlastet aber gleichzeitig die kleinsten Unternehmer von der Bürokratie. Und es stellt sicher, dass unser einzigartiges Solidaritätsmodell für Tabaktrafikanten auch im Zeitalter von E-Zigaretten und Nikotinbeuteln eine Zukunft hat. Ich bitte Sie daher um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.58

Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen vor. Frau Bundesrätin Eder-Gitschthaler. – Bitte.

RN/48

12.58

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pröller hat mich vorhin herausgefordert, weil er wieder gesagt hat: Was sind denn schon 50 Euro?! Ich halte das in Zeiten wie diesen, in denen viele Menschen sparen müssen, einfach für eine gewisse Überheblichkeit. 

Ich bin Mitglied im Kuratorium der Salzburger Landeshilfe, und ich habe nachgeschaut: Ungefähr 1 000 Menschen haben 2024 einen Antrag auf 50 Euro Landeshilfe – jetzt Weihnachtsbeihilfe – gestellt; schon im Jahr davor und auch im heurigen Jahr. Also ich denke, diese Geringschätzigkeit ist nicht angebracht. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

12.58

Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/49

Abstimmung

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.