RN/96

14. und 15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden (587/A und 344 d.B. sowie 11722/BR d.B. und 11749/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (299 d.B. und 345 d.B. sowie 11750/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Ruprecht: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Ich begrüße dazu Frau Bundesministerin Korinna Schumann. – Herzlich willkommen, Frau Bundesministerin! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Berichterstatterin zu den Punkten 14 und 15 ist Frau Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa. – Ich bitte um die Berichte.

RN/97

Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden, vorbringen. 

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der nächste Tagesordnungspunkt ist TOP 15, und ich darf Ihnen deswegen den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Herzlichen Dank.

Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank. 

Wir gehen nun in die Debatte ein, und zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. – Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich erteile es dir.

RN/98

16.21

Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Opferfürsorgegesetz, das der Nationalrat mit einer Änderung beehrt hat, beschäftigt sich mit den Ansprüchen der Opfer der NS-Gewaltherrschaft, und das Gewicht des Themas bedeutet natürlich, dass man dieser Thematik mit dem entsprechenden Respekt und der entsprechenden Achtung entgegentritt. 

Es geht da um eine Änderung der Fristen, weil sich nämlich diese Frist, die bis jetzt bis 31.12.1949 begrenzt war, als nicht ausreichend herausgestellt hat, weswegen man diese Frist nun bis zum Tag der Staatsvertragsunterzeichnung, bis zum 15.5., verlängert. Es geht um das Recht von Flüchtlingen vor der NS-Gewaltherrschaft, hier auch einen Antrag nach ihrer Flucht zu stellen, das heißt, auch wenn diese Flucht zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat, an dem der Zweite Weltkrieg bereits beendet war.

Zur Erklärung vielleicht ein Beispiel: Ein Bekannter meiner Großmutter, der damals einen Fremdenverkehrsbetrieb geführt hat, ist einmal im Jahr aus New York nach Wien gekommen, und da ich damals dort gearbeitet habe, habe ich ausreichend Zeit gehabt, mich mit ihm zu beschäftigen. Er ist eine sehr sympathische Person gewesen, damals schon an der Grenze zum Eintritt in das Pensionsalter.

Die Sache hat sich so abgespielt: Er hat 1938 beim Anschluss Österreichs, entsetzt über die plötzlich auftretende Gewalt, kurzerhand die Flucht ergriffen, hat sich von seinen Eltern verabschiedet und ist, so wie er war, Richtung Italien geflüchtet. Es ist ihm gelungen, die Grenze zu überschreiten, und er ist dann draufgekommen, dass er eigentlich von einer aussichtslosen Position in die andere geraten ist – er befand sich in einem Staat, in dem er sich nicht aufhalten durfte, konnte die Sprache nicht, hatte keine Beziehungen, viel zu wenig Geld –, und er hat sich dann mit anderen Flüchtlingen zusammengeschlossen. 

Damals gab es zwei Möglichkeiten, wie man in dieser Situation agiert – davor hat es ja noch eine Konferenz gegeben, die vielleicht wenig bekannt ist, bei der eigentlich alle Staaten der Welt beschlossen haben, diesen Flüchtlingen keine Visa auszustellen; sie saßen also sozusagen fest. Es gab zwei Schlupflöcher: Das eine war Lissabon – diesbezüglich hat er erkannt, dass er mit seinen Kräften und mit seinen Finanzmitteln diese Reise nicht mehr schafft –, die zweite Möglichkeit war Shanghai. Das war eine Stadt, von der er eigentlich nur den Namen kannte. Es haben sich dann mehrere zusammengeschlossen, und mit dem letzten Geld und Anbieten der Arbeitskraft erfolgte dann die Flucht nach Shanghai.

Die Lebensverhältnisse dort waren folgendermaßen: Es hat sogar eine eigene – Little Vienna hat sie geheißen – österreichische Gemeinschaft gegeben. 20 000 Flüchtlinge aus dem deutschsprachigen Raum sind dort gestrandet, darunter sehr viele Österreicher und sehr viele Wiener. Es gab keine Unterkünfte beziehungsweise viel zu wenige, es gab nur schlecht bezahlte, harte Arbeit und natürlich viel zu wenig Geld. Es gab Hunger und andere Probleme, es war also alles andere als ein Vergnügen. 1941 wurde dann durch die Attacke der Japaner auf Pearl Harbor auch jede Schiffsverbindung abgeschnitten.

1943 stellte sich dann die nächste Problematik. Da haben die Japaner ein Internierungslager eingerichtet und diese Flüchtlinge auf Druck des Dritten Reiches interniert, ebenfalls unter sehr harten Bedingungen. Er meinte: Wer jung war, gesund war, zäh war und bereit war, sich anzupassen, hatte, wenn er viel Glück hatte, eine gewisse Überlebenschance in dieser Situation.

1945 geriet Shanghai und mit ihm das Lager dann in einen Bombenangriff der US-Amerikaner, die nicht nur die Stadt getroffen haben, sondern auch das Flüchtlingslager, wobei sehr viele österreichische Flüchtlinge ums Leben gekommen sind. 

Mit der Besetzung von Shanghai durch die US-Armee war die Sache aber nicht beendet. Es gab ja in dem zerstörten China nicht nur keine Rückreisemöglichkeit, sondern es war auch unmöglich, sich dort irgendwie dauerhaft festzusetzen, denn sie gerieten dann in den chinesischen Bürgerkrieg zwischen Rotchina und Chiang Kai-shek. 

1948 war dann, nachdem die Flüchtlinge dort weiterhin festsaßen, der erste Lichtschimmer die Gründung des Staates Israel. Es hat bis 1949 gedauert, bis es die erste Möglichkeit zur Ausreise gab, woraufhin der Bekannte von mir dann in die USA gekommen ist. Dort hat er 1950 erfahren, dass seine kleinere Schwester diese NS-Herrschaft überlebt hat, und er hat sich nun aufgemacht, um sie zu suchen. Er hat sie auch gefunden, und genau auf diese Schwester trifft nun diese Änderung zu, denn diese ist 1950 emigriert, weil sie bis dahin traumatisiert war, in Österreich festgesessen ist und auch keine Mittel zur Ausreise gehabt hat. 

Genau an diese Personengruppe richtet sich diese Gesetzesänderung – ich glaube, es ist ein Allparteienantrag gewesen. Wir werden dem natürlich zustimmen.

Eine Bemerkung kann man sich hier vielleicht nicht sparen, nämlich dass das Ganze natürlich etwas spät kommt, denn der Bekannte von mir ist Jahrgang 1920 und wäre jetzt also 105 Jahre, wenn er noch leben würde, aber besser spät als nie. – Der Antrag ist auf jeden Fall unterstützenswert.

Etwas weniger Begeisterung herrscht beim zweiten Antrag, nämlich der Änderung der Sozialversicherungsgesetze. Da muss man sagen, es sind zwar einige Punkte drinnen, die durchaus positiv sind – also diese Regelung der Mitversicherungen kann man machen –, was uns aber stört, ist die Möglichkeit, dass dadurch in Videokonferenzen Abstimmungen durchgeführt werden können, denn diese Personen in den Gremien werden ja bezahlt dafür, und wenn es sozusagen einreißt, dass man nicht mehr persönlich bei Abstimmungen anwesend ist, dann könnte man das ja dann im Bundesrat auch machen: Da sitzt dann jeder nur noch vor einem Bildschirm. – Es sind auch noch einige andere Punkte drinnen, sodass es beim anderen Tagesordnungspunkt keine Zustimmung unsererseits geben wird. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)

Vielleicht noch ein Kommentar zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Ich habe mir das durchgelesen. Es ist eigentlich nicht so sehr das das Problem, was drinnen steht, das Problem ist eigentlich mehr das, was nicht drinnen steht. Denn wenn man sich die Situation in Österreich und in Wien anschaut, dann haben wir ja eine Situation, die eine durchaus bedenkliche ist. 

Mir kommt es so vor, als ob wir eigentlich eine zweigeteilte Welt haben zwischen der Welt hier herinnen, über die wir eigentlich gehört haben, dass alles in Ordnung ist – der Herr Minister hat uns erklärt, dass es keine tiefgreifenden Probleme gibt, und es wird alles schöngeredet –, es gibt sozusagen aber auch eine Welt draußen, die man als Kommunalpolitiker dann bei Gesprächen mit den Menschen hautnah erlebt. Ich wollte die Gelegenheit hier nutzen und in Anwesenheit der Frau Minister einige Punkte ansprechen. 

Wenn mir Pensionistinnen in Sprechstunden erzählen, dass sie im Supermarkt Obst und Gemüse ansehen gehen, weil sie sich das nicht leisten können und sie es wenigstens sehen wollen, weil bei einer Pension von 1 200 Euro, wenn man die Miete gezahlt hat, das Geld dafür einfach nicht mehr überbleibt, oder wenn wir hier hören, dass bei der medizinischen Versorgung alles bestens läuft, muss man das hinterfragen. – Also wenn Sie im AKH anrufen und als Schmerzpatient eine ausständige Operation verlangen, dann haben Sie da eine lange Wartezeit. Ich habe selber einem Bekannten beim Gespräch zugehört, und dem hat man dann gesagt, er soll im März wieder anrufen, und das ist für einen Patienten, der unter Schmerzen leidet und dringend einen Termin braucht, eigentlich ein völlig unhaltbarer Zustand. (Beifall bei der FPÖ.)

Man könnte sich auch mit den Eltern von – ich sage es einmal so – rauschgiftsüchtigen Jugendlichen beschäftigen. Der Ausdruck suchtkrank behagt mir eigentlich nicht, denn ein Kranker kann sozusagen nichts für seine Krankheit, während zum Suchtverhalten schon ein gewisser Eigenbeitrag notwendig ist. 

Trotzdem: Diese Jugendlichen warten auf Therapiezeiten – oft sterben sie den Eltern unter den Händen weg –, natürlich muss man denen helfen. Ein Jahr Wartezeit, derartige Zustände sind einfach absolut unmöglich. Zum Beispiel werden Personen, die in der Psychiatrie nicht behandelt werden können, zu den Angehörigen zurückgeschickt, und es stellt sich dann heraus, dass da ebenfalls jahrelange Wartezeiten sind. Es wäre ganz gut, sich dieser Realität zu stellen und sich zu vergegenwärtigen, dass wir zwei unterschiedliche Ebenen haben: die eine, die die reale Welt draußen ist, und die andere, die sich manche Politiker hier schönreden. 

Vielleicht noch zu Frau Kollegin Herunter: Seien Sie mir nicht böse, aber das hat mich heute ein wenig an Marie-Antoinette erinnert, als Sie hier bei all den Problemen, die wir haben, aufgetreten sind und erklärt haben – Sie haben hier 50 Euro oder 53 Euro vorgezeigt –, damit werden wir die Probleme lösen. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Das hat sie aber nie gesagt! Das ist jetzt wirklich eine - -!) Marie-Antoinette hat ja einmal gemeint: Wenn die Leute kein Brot mehr haben, dann sollen sie eben Kuchen essen. Sie sagen halt: Wenn die Menschen kein Geld mehr haben für Behandlung und für Lebensmittel, dann kriegen sie 53 Euro im Jahr. – Das ist zu wenig! – Ich sage: Fröhliche Weihnachten! (Beifall bei der FPÖ.)

16.31

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sandro Beer. – Bitte.

RN/99

16.31

Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen via Livestream! Wir behandeln heute eine Novelle mit enormer moralischer Bedeutung: Es geht um Menschen, die unter NS-Verfolgung gelitten haben und oft erst nach 1945 endgültig flüchten konnten, wie wir gehört haben. Viele von ihnen wurden im Sozialrecht bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Der Nationalrat hat dieses Anliegen einstimmig unterstützt – ein wirklich starkes und wichtiges Signal. Historische Verantwortung kennt keine Parteigrenzen. 

Die Kernpunkte dieser Novelle: Im ASVG wird der begünstigte Nachkauf von Versicherungszeiten auf 15. Mai 1955 ausgeweitet, und im Opferfürsorgegesetz erhalten sogenannte Spätmigrant:innen, die nach 1945 auswanderten, erstmals Zugang zum Pflegegeld. Wir holen historische Versäumnisse nach, und ja, das hätte schon wesentlich früher passieren können – da gebe ich meinem Vorredner recht –, und es ist wichtig, hier weiter ein Stück Gerechtigkeit umzusetzen. 

Diese Novelle macht unser Rechtsstaatssystem fairer und zeigt, dass Österreich Verantwortung nicht nur benennt, sondern auch lebt. 

Betreffend die gesetzlichen Änderungen in TOP 15 bin ich nicht so ganz der Meinung der FPÖ, denn in der Zeit von Digitalisierung ist, glaube ich, die digitale Teilnahme an Verwaltungssitzungen eine Selbstverständlichkeit. Bisher war es so, dass die stimmberechtigten Mitglieder nur über eine eingerichtete Schnittstelle teilnehmen konnten, was veraltet und relativ unpraktisch ist. Mit der Novelle ist in Zukunft eine Videoteilnahme flexibel möglich, ohne bürokratische Hürden, Sicherheit bleibt gewährleistet, Effizienz und Alltagstauglichkeit steigen. 

Wichtig für die Menschen ist dabei – es soll ja daraus auch etwas entstehen –: Entscheidungen können schneller getroffen werden, Beteiligung wird erleichtert und in diesem Fall auch weiter ermöglicht – praktische, spürbare Verbesserungen im Alltag. 

Dann kommen wir zu einem Thema, das wir auch hier im Bundesrat schon behandelt haben: Die Teilpension nach § 4a APG ermöglicht einen sanften Übergang in den Ruhestand. Und da gibt es jetzt durch die Novelle ein paar kleine Änderungen und klar definierte Regeln. 

Begriffe: Die bisherige „Teilpension“ wird zur „Anteilspension“ – trennscharf und verständlich vor allem im Zusammenhang mit der I-Pension oder Berufsunfähigkeitspension. Das Bonussystem: Wer länger arbeitet, profitiert weiterhin; Gleichbehandlung ist gesichert. Arbeitszeitreduktion: flexibel zwischen 25 und 75 Prozent; nur das Maximum wird zur Vereinfachung auf volle Stunden gerundet; und das letzte Jahr wird klar definiert als die zwölf Monate vor dem Pensionsbeginn. – Nicht mehr und nicht weniger. 

Und das ist eine absolut wichtige Regelung und wichtige Ergänzung: Menschen können ihren Übergang in den Ruhestand selbst gestalten, ohne unklare Regeln und ohne irgendwelche Stolperfallen. 

Der nächste Punkt, der von enormer Wichtigkeit ist: die Aktualisierung und die Anpassung, was Familien betrifft, bei den Mitversicherten. Die bisherigen Regeln entsprachen nicht den Rollenbildern, das ist nicht mehr zeitgemäß. Wer sich aktiv der Kindererziehung widmet, ist mitversichert, unabhängig von der Haushaltsführung oder vom Verwandtschaftsgrad; modernes Familienmodell wird anerkannt; Eltern werden nicht benachteiligt; die Mitversicherung spiegelt die Realität der jungen Familien in diesem Aspekt wider. 

Und dann kommen wir noch zu einem kleinen Thema, einem Abänderungsantrag für die knappschaftliche Pensionsversicherung: Das ist ein historisch gewachsener Teilbereich im österreichischen Pensionssystem – den kennen viele gar nicht, weil er nicht oft im Gespräch ist –, er gilt für bestimmte Gruppen, aber wichtige Gruppen, für Menschen, die wirklich hart arbeiten, vor allem im Bergbau und in vergleichbaren Tätigkeiten. Die knappschaftliche Pensionsversicherung betrifft ungefähr 711 Personen, davon 405 im wesentlichen Teil mit bergmännischer Tätigkeit. Die Übergangsregelung wird bis 2035 verlängert, finanziert durch einen Zusatzbeitrag von 5,5 Prozent durch den Dienstgeber. 

Warum ist das wichtig? – Das habe ich schon ausgeführt: weil schwere körperliche, anspruchsvolle Arbeit geleistet wird und hier nicht verschärft werden darf, sondern abgefedert werden muss. 

Fazit zu diesen Novellen: Digitale Flexibilität erleichtert Beteiligung; die Teilpension schafft Sicherheit und Planbarkeit; die Mitversicherung reflektiert moderne Familienverhältnisse. Und der Abänderungsantrag schützt eine kleine, aber wichtige und verdiente Berufsgruppe. Kurz gesagt: Wir verbessern das System genau dort, wo die Menschen es spüren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.36

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl

RN/100

16.36

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir behandeln heute viele Gesetzesänderungen, und ich möchte jetzt zwei wesentliche Säulen hervorheben, die für unsere Gesellschaft sehr wichtig sind: Zum einen ist es die historische Verantwortung gegenüber den Opfern des Faschismus und zum anderen ist es die Modernisierung unserer Sozialversicherungssysteme. 

Zuerst zum Opferfürsorgegesetz – wir haben es schon gehört und ich möchte es hier noch unterstreichen –: Es ist unsere moralische Pflicht, jenen Menschen beizustehen, die unter dem Ständestaat oder der NS-Diktatur politisch verfolgt wurden. Mit der heutigen Entscheidung erweitern wir den Zeitraum, verschieben den Stichtag für diese Sonderregelung vom 31. Dezember 1949 auf den 15. Mai 1955, an dem der Staatsvertrag unterzeichnet worden ist. Das gilt auch für den Bereich des Pflegegeldes, was ich für sehr, sehr wichtig finde. Kurzum: Damit setzen wir einen weiteren Schritt zur Wiedergutmachung und sorgen dafür, dass die Lebensleistung dieser Menschen auch im Alter würdig anerkannt wird. 

Ich möchte mit dem zweiten Punkt weitermachen und da geht es um – ich möchte es so umfassen –: Schluss mit bürokratischen Hürden. Ich möchte jetzt insbesondere den Familienbereich, den Kinderbetreuungsbereich hervorheben. Das betrifft eine längst überfällige Klarstellung im Sozialversicherungsrecht, wir schließen heute nämlich eine Lücke, die viele engagierte Ehepaare bisher vor unzumutbare Hürden gestellt hat. 

Ich bringe hier ein Beispiel: Wenn zwei Elternteile sich die Betreuung ihrer Kinder aufteilen, dann folgt genau in dem Moment, in dem der zweite Elternteil in Karenz geht und das Betreuungsgeld endet, das böse Erwachen, und zwar ist bislang eine Mitversicherung bei der Sozialversicherung plötzlich nicht mehr möglich gewesen. Wir ändern das heute und das ist sehr wichtig und richtig. 

Im Detail: Mütter oder Väter, die im Anschluss an die Karenz des ersten Teils die Betreuung übernehmen, können künftig lückenlos mitversichert werden. Ich will anmerken: Wir halten zwar an der Voraussetzung der zehnmonatigen Haushaltsgemeinschaft fest, aber wir passen das Gesetz endlich an die modernen Lebensrealitäten an. 

Ich möchte jetzt als dritten Punkt einen Appell für ein gesellschaftliches Umdenken aussprechen – meine Kollegin Margit Göll hat das hier in eine gewisse Richtung auch gemacht, und ich glaube, gerade im Zusammenhang mit der Mitversicherung ist das auch erwähnenswert –: In acht von zehn Partnerschaften beteiligen sich die Väter nach wie vor überhaupt nicht an der Karenz, nur 3 Prozent der Männer gehen länger als drei Monate in Karenz. Woran liegt das? – Ich möchte gar nicht sagen, dass es das gesellschaftliche Denkbild ist, sondern es sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Mit der heutigen Änderung ermöglichen wir den Vätern, sich auch an der Kindererziehung zu beteiligen, leichter in Karenz gehen zu können beziehungsweise sich die Zeit aufteilen zu können. Die Kinderbetreuung ist nämlich kein alleiniges Frauenthema, sie ist eine gemeinsame Aufgabe. 

Ich spreche da wirklich aus Erfahrung. Mein Mann genießt es wirklich, wenn er jede freie Minute mit seinem Sohn verbringen kann. Das ist, glaube ich, auch das Schöne dabei. An sehr, sehr vielen, vor allem „älteren“ Paaren – „älter“ unter Anführungszeichen, aber Paare über 35 hin zu 40 –, die noch einmal Eltern werden können, sieht man sehr wohl, dass es vor allem die Männer sind, die es sehr schätzen, auch aktiv teilhaben zu können, weil es einfach wirklich ein großes Geschenk ist, Vater und Mutter sein zu dürfen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.] und der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Daher möchte ich noch einmal zusammenfassen, dass wir mit dieser Novelle – es ist wirklich besonders, es hört sich nur so unbedeutend an – wirklich die Wahlfreiheit der Eltern stärken und jene unterstützen, die Verantwortung übernehmen wollen. 

Die weiteren Anpassungen sind eh schon erwähnt worden, das möchte ich jetzt nicht mehr wiederholen. 

Ich möchte jetzt natürlich auch die Gelegenheit nutzen, da es meine letzte Rede vor Weihnachten ist: Ich wünsche euch ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise eurer Familien, im Kreise eurer Liebsten. Wenn es möglich ist – wenn jemand kleine Kinder zu Hause hat, wird er das erleben; ich darf es heuer das erste Mal erleben, weil er jetzt realisiert, dass das Christkind kommt –: Gebt diesen Zauber der Weihnacht und des Lichts, diese Dankbarkeit und diese Freude, diese Form des Teilens weiter!

Wie gesagt, man kennt es, ich freue mich schon darauf, und ich glaube, ihr werdet es auch tun. In diesem Sinne wünsche ich euch ein frohes gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2026. (Allgemeiner Beifall.)

16.41

Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte.

RN/101

16.42

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herzlichen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseher:innen haben wir keine mehr, aber vielleicht welche via Livestream. Das ist jetzt einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte für mich, und ich möchte noch einmal daran erinnern: Wir befinden uns immer noch im Gedenkjahr 80 Jahre Kriegsende. Gleich zu Beginn dieses Jahres war ich mit meinen Kolleginnen in Auschwitz, habe dort die Gedenkstätte besucht, und in Wirklichkeit wirkt das immer noch nach.

Aber man muss gar nicht bis nach Auschwitz fahren. Ich glaube, überall bei uns, bei Ihnen in der Gegend finden sich Gedenkstätten; ich komme fast täglich bei einer vorbei, die sich in Pettighofen befindet, das ist in der Nähe von Lenzing. Dort gab es ein Frauenkonzentrationslager, das sehr spät, im Herbst 1944, gegründet worden ist, sage ich einmal. Dort sind Zwangsarbeiterinnen untergebracht gewesen, 570 Frauen, die gezwungen worden sind, in der damaligen Zellwolle, in der heutigen Lenzing AG, zu arbeiten. Diese Frauen waren dort interniert, sie sind entrechtet worden, sie wurden zur Arbeit getrieben. Ich habe schon gesagt, das Lager wurde im November gegründet, und die Frauen mussten den Weg barfuß gehen, teilweise bei Eis und Schnee. Dort ist ein Bahnübergang, der Zug ist gekommen, die Frauen sind in den Zug getrieben worden, zum Teil vom Zug überfahren worden. – Ganz, ganz viel schreckliches Leid, das in nächster Umgebung passiert ist. 

Dieses Lager wurde im Mai 1945 befreit, und was ich beobachtet und verfolgt habe: Es hat bis 1992 gedauert, bis dort eine Gedenkstätte errichtet worden ist. Viele dieser Frauen sind nie entschädigt worden, es hat keine Wiedergutmachung in irgendeiner Form für dieses große, große Leid, das ihnen dort widerfahren ist, stattgefunden. Deshalb möchte ich es nochmals betonen: Dieser wichtige Schritt, der heute gesetzt wird – meine Vorredner:innen haben es schon angesprochen –, ist längst überfällig. Viele dieser Menschen – Kollege Amhof hat es auch schon gesagt – leben gar nicht mehr, und ich muss schon sagen, wir Grüne sind da sehr beharrlich gewesen und immer drangeblieben, dass das jetzt für diese sehr, sehr wenigen Menschen doch noch erreicht werden kann.

Warum ist das überhaupt so passiert? Man kann das gar nicht mehr nachvollziehen: Der Krieg war nicht zu Ende, Menschen sind geflohen, konnten fliehen, viele hatten gar keine Papiere. Für viele war das Ziel Israel, aber der Staat Israel ist erst 1948 gegründet worden, dann hat dort gleich Krieg stattgefunden. Wie gesagt, aus vielen verschiedenen Gründen ist es eben nicht passiert, dass die Menschen Österreich sofort verlassen konnten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Frist jetzt bis auf 1955 ausweiten. Zu den Details haben meine Kollegen schon gesprochen.

Ich finde es auch wichtig, dass das heute ein Allparteienantrag ist, weil die Anerkennung des Unrechts des Nationalsozialismus keine parteipolitische Frage sein darf. Dieser Beschluss – das muss man leider auch sagen – ist keine Wiedergutmachung, millionenfacher Mord, Erniedrigung und Vertreibung können nie wiedergutgemacht werden, aber es ist eine Anerkennung – eine Anerkennung für diejenigen, die jetzt leben, und deren Nachfahren.

Aus unserer grünen Sicht – aber wahrscheinlich ist es auch bei Ihnen so –: Erinnerungspolitik endet nicht beim Gedenken, sie zeigt sich in Gesetzen, in sozialer Absicherung und auch in dem Mut, dieses historische Unrecht nach Jahrzehnten noch zu korrigieren. 

Jetzt, zum Ende dieses Gedenkjahres, möchte ich Sie vielleicht wirklich noch einmal ganz bewusst einladen: Schauen Sie zu einer der Gedenkstätten in Ihrer Nähe, denn es macht, glaube ich, mit jeder, mit jedem Einzelnen von uns etwas, dort zu sein. Das Mauthausen-Komitee – Sie werden auch ein örtliches Mauthausen-Komitee haben – macht großartige Arbeit. Und: Reden Sie mit den jungen Menschen! Zeitzeug:innen gibt es nicht mehr viele, die Menschen werden älter. Ich danke natürlich auch dem Parlament dafür, immer wieder Zeitzeug:innen hierher einzuladen, aber es ist jetzt auch an uns – obwohl wir dort nicht Zeitzeugen gewesen sind –, davon zu reden und das weiterzutragen. 

Danke für den Beschluss, er kommt spät, aber bleibt ein Mahnmal. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

16.47

Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann.

RN/102

16.47

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! 2025 ist ein Gedenkjahr von besonderer Bedeutung für Österreich. Wir begehen 80 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs, Befreiung vom Nationalsozialismus und Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen, 70 Jahre Staatsvertrag und 30 Jahre EU-Mitgliedschaft. Diese Zahlen sind keine einfache Auflistung, sie sind Erinnerungen an eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte Österreichs, sie sind zugleich Mahnung und Auftrag – Mahnung, diese Gräueltaten niemals zu vergessen, und Auftrag, zu verhindern, dass sich Derartiges wieder ereignet. In Zeiten, in denen antisemitische und menschenverachtende Tendenzen erstarken, müssen wir umso wachsamer sein und jeder Form von Ausgrenzung, Hass, Hetze, Antisemitismus und Rassismus entgegenwirken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser vorliegende Gesetzesantrag wird von allen Parteien im Bundesrat unterstützt. Ich danke vielmals dafür. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Zeichen, das auch hier vom Bundesrat ausgeht. Es ist ein wichtiger Schritt, um Österreichs besondere historische Verantwortung gegenüber den Opfern und Vertriebenen des Nationalsozialismus wahrzunehmen. 

Viele Holocaustüberlebende konnten Österreich erst nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen; es wurde bereits gesagt. Sie waren bislang nicht vollumfänglich von den sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen umfasst. Mit der Novelle wird der Zeitraum des begünstigten Nachkaufs von Pensionsversicherungszeiten bis 1955 ausgeweitet. Damit ist eine seit Jahrzehnten bestehende Lücke geschlossen. Die geplante Änderung sieht vor, dass die Begünstigten ein Recht auf sowohl bestehende als auch auf neu entstehende Leistungsansprüche haben.

Für jene, die auf Basis der neuen Rechtslage erstmals Anspruch auf Pensionsleistung erhalten, wird sichergestellt, dass Leistungen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 gewährt werden können. Parallel dazu wird das Opferfürsorgegesetz angepasst und mit den neuen Regelungen des ASVG in Gleichklang gebracht. Dadurch wird sichergestellt, dass Personen, die künftig einen Pensionsanspruch erwerben, ebenfalls Anspruch auf Pflegegeld haben. Ich bin auch sehr froh, dass die Anpassung, die Frist zu verlängern, vom Parlament aufgenommen wurde. Damit stellen wir sicher, dass die Betroffenen von der Regelung profitieren werden. 

Mit diesem Beschluss setzen wir alle ein klares Zeichen. Wir vergessen nicht, sondern wir übernehmen historische Verantwortung gegenüber den Menschen, die während des Nationalsozialismus ermordet, verfolgt oder vertrieben wurden und unsägliches Leid erfahren mussten. 

Zusätzlich liegt dem Bundesrat heute eine Anpassung und Modernisierung des Sozialversicherungsrechts vor. Wir haben drei Themen, die da bearbeitet werden. Das eine ist, dass die bestehende Einschränkung der Videoteilnahme an Sitzungen der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger entfallen soll. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Verwaltung zu vereinfachen. 

Im Zusammenhang mit der Einführung der Teilpension nach § 4 APG ab 1. Jänner 2026 sollen ein paar technische Anpassungen vorgenommen werden; auch das ist wichtig. Ich darf noch einmal eine Werbeeinschaltung für die Möglichkeit der Teilpension, die einfach Menschen die Chance gibt, länger im Erwerbsleben zu bleiben, ohne die schweren Belastungen einer vollen Arbeitswoche zu haben, machen. Einige Tage in der Woche arbeiten, die Chance haben, noch dazuzuverdienen, die Chance haben, den anderen Teil der Pension in Anspruch zu nehmen: Das ist eine gute Möglichkeit, um länger im Erwerb zu bleiben, um Wissen weiterzugeben und dann langsam in die Pension gleiten zu können. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Schließlich soll im Bereich der Mitversicherung eine zeitgemäße Regelung getroffen werden. Es wurde von Ihnen schon umfassend darüber berichtet. Mit dem Wechsel der Elternkarenz ist derzeit bei unverheirateten Paaren – das ist ganz wichtig – eine Mitversicherung beim Partner nicht möglich, was der Väterbeteiligung und der Übernahme von Sorgearbeit durch Väter entgegensteht. Wir reparieren das nun. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, um die Väterbeteiligung zu erhöhen und es den Vätern einfacher zu machen, jenen Teil der Sorgearbeit zu übernehmen, den sie auch sehr gerne übernehmen wollen. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Worte, Frau Bundesrätin. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

16.52

Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/103

Abstimmung

Vizepräsident Michael Wanner: Wir kommen zur Abstimmung über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte. Diese werden getrennt abgestimmt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.