RN/100

16.36

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir behandeln heute viele Gesetzesänderungen, und ich möchte jetzt zwei wesentliche Säulen hervorheben, die für unsere Gesellschaft sehr wichtig sind: Zum einen ist es die historische Verantwortung gegenüber den Opfern des Faschismus und zum anderen ist es die Modernisierung unserer Sozialversicherungssysteme. 

Zuerst zum Opferfürsorgegesetz – wir haben es schon gehört und ich möchte es hier noch unterstreichen –: Es ist unsere moralische Pflicht, jenen Menschen beizustehen, die unter dem Ständestaat oder der NS-Diktatur politisch verfolgt wurden. Mit der heutigen Entscheidung erweitern wir den Zeitraum, verschieben den Stichtag für diese Sonderregelung vom 31. Dezember 1949 auf den 15. Mai 1955, an dem der Staatsvertrag unterzeichnet worden ist. Das gilt auch für den Bereich des Pflegegeldes, was ich für sehr, sehr wichtig finde. Kurzum: Damit setzen wir einen weiteren Schritt zur Wiedergutmachung und sorgen dafür, dass die Lebensleistung dieser Menschen auch im Alter würdig anerkannt wird. 

Ich möchte mit dem zweiten Punkt weitermachen und da geht es um – ich möchte es so umfassen –: Schluss mit bürokratischen Hürden. Ich möchte jetzt insbesondere den Familienbereich, den Kinderbetreuungsbereich hervorheben. Das betrifft eine längst überfällige Klarstellung im Sozialversicherungsrecht, wir schließen heute nämlich eine Lücke, die viele engagierte Ehepaare bisher vor unzumutbare Hürden gestellt hat. 

Ich bringe hier ein Beispiel: Wenn zwei Elternteile sich die Betreuung ihrer Kinder aufteilen, dann folgt genau in dem Moment, in dem der zweite Elternteil in Karenz geht und das Betreuungsgeld endet, das böse Erwachen, und zwar ist bislang eine Mitversicherung bei der Sozialversicherung plötzlich nicht mehr möglich gewesen. Wir ändern das heute und das ist sehr wichtig und richtig. 

Im Detail: Mütter oder Väter, die im Anschluss an die Karenz des ersten Teils die Betreuung übernehmen, können künftig lückenlos mitversichert werden. Ich will anmerken: Wir halten zwar an der Voraussetzung der zehnmonatigen Haushaltsgemeinschaft fest, aber wir passen das Gesetz endlich an die modernen Lebensrealitäten an. 

Ich möchte jetzt als dritten Punkt einen Appell für ein gesellschaftliches Umdenken aussprechen – meine Kollegin Margit Göll hat das hier in eine gewisse Richtung auch gemacht, und ich glaube, gerade im Zusammenhang mit der Mitversicherung ist das auch erwähnenswert –: In acht von zehn Partnerschaften beteiligen sich die Väter nach wie vor überhaupt nicht an der Karenz, nur 3 Prozent der Männer gehen länger als drei Monate in Karenz. Woran liegt das? – Ich möchte gar nicht sagen, dass es das gesellschaftliche Denkbild ist, sondern es sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Mit der heutigen Änderung ermöglichen wir den Vätern, sich auch an der Kindererziehung zu beteiligen, leichter in Karenz gehen zu können beziehungsweise sich die Zeit aufteilen zu können. Die Kinderbetreuung ist nämlich kein alleiniges Frauenthema, sie ist eine gemeinsame Aufgabe. 

Ich spreche da wirklich aus Erfahrung. Mein Mann genießt es wirklich, wenn er jede freie Minute mit seinem Sohn verbringen kann. Das ist, glaube ich, auch das Schöne dabei. An sehr, sehr vielen, vor allem „älteren“ Paaren – „älter“ unter Anführungszeichen, aber Paare über 35 hin zu 40 –, die noch einmal Eltern werden können, sieht man sehr wohl, dass es vor allem die Männer sind, die es sehr schätzen, auch aktiv teilhaben zu können, weil es einfach wirklich ein großes Geschenk ist, Vater und Mutter sein zu dürfen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.] und der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Daher möchte ich noch einmal zusammenfassen, dass wir mit dieser Novelle – es ist wirklich besonders, es hört sich nur so unbedeutend an – wirklich die Wahlfreiheit der Eltern stärken und jene unterstützen, die Verantwortung übernehmen wollen. 

Die weiteren Anpassungen sind eh schon erwähnt worden, das möchte ich jetzt nicht mehr wiederholen. 

Ich möchte jetzt natürlich auch die Gelegenheit nutzen, da es meine letzte Rede vor Weihnachten ist: Ich wünsche euch ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise eurer Familien, im Kreise eurer Liebsten. Wenn es möglich ist – wenn jemand kleine Kinder zu Hause hat, wird er das erleben; ich darf es heuer das erste Mal erleben, weil er jetzt realisiert, dass das Christkind kommt –: Gebt diesen Zauber der Weihnacht und des Lichts, diese Dankbarkeit und diese Freude, diese Form des Teilens weiter!

Wie gesagt, man kennt es, ich freue mich schon darauf, und ich glaube, ihr werdet es auch tun. In diesem Sinne wünsche ich euch ein frohes gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2026. (Allgemeiner Beifall.)

16.41

Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.