RN/113
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (626/A und 347 d.B. sowie 11752/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG) erlassen und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (253 d.B. und 348 d.B. sowie 11753/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 17 und 18, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa.
RN/114
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds, Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz, TBFG, eingeführt und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Michael Wanner: Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Repolust.
RN/115
17.29
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Werte Zuseher, sofern es noch welche via Livestream gibt!Wir beraten heute über eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz. Es ist unsere Aufgabe, abzuwägen: Was hilft dem Arbeitsmarkt und wo müssen wir klar widersprechen?
Ein zentraler richtiger Punkt dieser Novelle ist, dass Arbeitslose und Menschen in Schulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen weiterhin geringfügig arbeiten dürfen. Geringfügige Jobs sind kein Nebenbeiverdienst, sondern für viele der einzige realistische Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Sie halten Menschen im Arbeitsrhythmus, schaffen Praxiserfahrung, Kontakte und echte Chancen auf fixe Beschäftigung. Gerade während Qualifizierungen sind sie die entscheidende Brücke zwischen Ausbildung und echter Arbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz dieses positiven Aspekts sage ich klar: Diese Novelle hat auch problematische Seiten. Sie folgt erneut der bekannten Maßnahmenlogik: mehr Kurse, längere Absicherung, mehr Verwaltung, aber zu wenig Fokus auf rasche Arbeitsaufnahme. (Beifall bei der FPÖ.)
Maßnahmen können helfen, sie dürfen aber niemals echte Jobs ersetzen. Wir müssen ehrlich sein: Längere Bezugszeiten bedeuten mehr Kosten, mehr Bürokratie und eine wachsende Belastung für jene, die dieses System täglich finanzieren.
Wir stimmen dieser Novelle trotz dieser Kritik zu, weil der arbeitsmarktpolitisch richtige Kern in der Ermöglichung geringfügiger Beschäftigung liegt, aber unsere Zustimmung ist keine Blankovollmacht. Unterstützung darf nicht zur Dauerlösung werden; der Weg muss immer zurück in reguläre Arbeit führen: Arbeit statt Arbeitslosigkeit, Integration statt Systemverwaltung.
In diesem Sinne: Frohe Weihnachten, guten Rutsch und bleibt alle gesund! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
17.32
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner.
RN/116
17.32
Bundesrat Sebastian Forstner (SPÖ, Oberösterreich): Vielen herzlichen Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, liebe Korinna! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich korrigieren: Jetzt ist es schon ein bisschen später am Abend – nicht bei der ersten Rede.
Ich spreche heute nicht nur als junger Bundesrat der Sozialdemokratie zu Ihnen, sondern auch als jemand, der aus der betrieblichen Praxis kommt, der Gewerkschaftsmitglied ist und der weiß, was es heißt, wenn das Einkommen am Monatsende knapp wird – trotz harter Arbeit, trotz Ausbildung, trotz Engagement. Ich habe es schon einmal erwähnt, ich erkläre es auch gerne noch einmal: Ich habe selber eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann gemacht und war überrascht, wie hart das Leben dann ist, wenn man nach dem dritten Lehrjahr endlich ausgelernt hat. Man denkt, man kann auf eigenen Füßen stehen, fällt aber leider sehr schnell auf den Boden der Realität zurück, denn es geht sich einfach hinten und vorne nicht aus.
Das ist auch genau das, was wir immer wieder hören. Wir sind nämlich jetzt schon unterwegs, wir machen jetzt schon aktiv Hausbesuche, nicht weil eine Wahl vor der Haustür steht (Rufe bei der FPÖ: Ah!), sondern weil wir einfach jetzt schon bei den Leuten draußen sein und hören wollen, wo der Schuh drückt. Da hören wir immer wieder, dass das Geld einfach wirklich hinten und vorne nicht ausreicht und man da eben nachbessern muss.
Kollege Josef Muchitsch hat im Nationalrat schon sehr klar dargelegt, worum es bei diesem Tagesordnungspunkt geht: um eine sachliche, faire und sozial ausgewogene Neuregelung des Zuverdienstes bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe und vor allem um Ausnahmen, wo Menschen sie ganz dringend brauchen. Diese Möglichkeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind kein Geschenk, sondern Respekt vor der Leistung – das muss ich an dieser Stelle einfach noch einmal klipp und klar sagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich als Betriebsrat habe jahrelang selbst miterlebt, wie Menschen zwischen Qualifizierung, Arbeitslosigkeit und finanzieller Unsicherheit zerrieben werden – Menschen, die nicht nicht arbeiten wollen, sondern die sich weiterbilden, die sich neu qualifizieren, die bereit sind, Verantwortung für ihre eigene Zukunft und auch für unsere Gesellschaft zu übernehmen. Genau diese Menschen stehen heute im Mittelpunkt dieser Regelung.
Ja, es stimmt, diese Maßnahme ist Teil einer Budgetsanierung, aber – das ist jetzt entscheidend – es ist gelungen, soziale Leitplanken einzuziehen, Leitplanken, für die die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften immer gekämpft haben: für Langzeitarbeitslose, für Menschen mit Behinderungen, für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 und nun auch für Menschen in längeren Ausbildungen, die in enger Abstimmung mit dem AMS erfolgen.
Kollege Muchitsch hat es in der Nationalratssitzung auch angesprochen – es geht um Ausbildungen, die länger als vier Monate dauern, die mindestens 25 Wochenstunden umfassen; also keine Alibikurse, sondern echte Qualifizierungen: in der Pflege – ganz wichtig –, im technischen Bereich, im Handwerk, wo wir es ganz, ganz dringend brauchen. Das wissen wir alle.
Genau da zeigt sich, worum es in der Sozialdemokratie geht, liebe Kolleginnen und Kollegen: Arbeit soll sich lohnen, Ausbildung soll möglich sein und soziale Herkunft darf kein Hindernis sein. Ich sage das ganz offen aus meiner gewerkschaftlichen Perspektive: Nicht jede junge Frau, nicht jeder junge Mann hat ein Hotel Mama oder eine Bank Papa im Hintergrund. Viele müssen neben einer anspruchsvollen Ausbildung arbeiten, um Miete, Lebensmittel und Fahrtkosten zu finanzieren. Wenn wir diesen Menschen den geringfügigen Zuverdienst verbieten würden, dann würden wir ihnen faktisch sagen: Bildung ist ein Privileg, aber nicht für dich! – Diese Gesetzesänderung sagt genau das Gegenteil, sie sagt: Wir lassen euch nicht allein!
Besonders wichtig ist mir auch der Aspekt der Gleichstellung, etwa beim Pflegestipendium. Pflege ist Schwerarbeit – wir wissen es –, Pflege ist systemrelevant und Pflege braucht Ausbildung. Wer sich dafür entscheidet, soll nicht in finanzielle Not gedrängt werden. Das ist nicht nur sozialpolitisch korrekt, sondern das ist auch arbeitsmarktpolitisch vernünftig. (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es genauso wie Kollege Muchitsch: Wir brauchen diese 3 300 Menschen ganz dringend. Wir brauchen sie dringend in der Pflege – ich glaube, es sind 1 300, die in Pflegestipendien sind –, im Handwerk und in den technischen Berufen. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die sie nicht entmutigen, sondern ermutigen, einen Schritt, der zeigt, dass Sozialpolitik nicht ideologisch, sondern lebensnah sein muss, einen Schritt, der zeigt, dass wir im Parlament die Realität der arbeitenden Menschen kennen und auch ernst nehmen, und einen Schritt, der klarmacht – das ist ganz wichtig –: Wer sich bildet, wer Verantwortung übernimmt, den lassen wir alle nicht im Regen stehen.
Ich danke ausdrücklich unserer Bundesministerin und auch meinem Kollegen Josef Muchitsch aus dem Nationalrat für die klare gewerkschaftlich geprägte Haltung. Sie ist ein wichtiges Signal, auch für alle Betriebsrätinnen und Betriebsräte draußen im Land, die tagtäglich für faire Bedingungen kämpfen. – An dieser Stelle vielen herzlichen Dank für eure Arbeit! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Last, but not least – ich bin froh, dass es heute noch keiner erwähnt hat –: Liebe Claudia, liebe Elisabeth, liebe Simone von den Grünen (eine Karte mit einem Foto von den drei Bundesrätinnen der Grünen vor einem erleuchteten Christbaum in die Höhe haltend), wie lieb ist das? (Heiterkeit der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Ich habe mich irrsinnig gefreut, das ist so eine tolle Geste. Das ist genau das, worum es hier immer gehen sollte (Beifall des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.]): Am Ende vom Tag stehen wir zwar vielleicht nicht in derselben Mannschaft, aber wir stehen zumindest auf demselben Spielfeld. Das ist mir ganz, ganz wichtig. Es ist eine sehr liebe Geste.
Ich wünsche euch und natürlich allen Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat und allen, die hier anwesend sind, ein schönes Weihnachtsfest und besinnliche Feiertage! Ich hoffe, wir sehen uns im neuen Jahr alle gesund und munter wieder.
Vielen herzlichen Dank nochmals für diese Karte – sie ist wirklich ein Zeichen, dass Zusammenarbeit funktioniert. Bitte machen wir weiter so, schauen wir alle, dass wir im neuen Jahr etwas weiterbringen! – Danke für eure Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
17.39
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Irene Partl.
RN/117
17.40
Bundesrätin Irene Partl (FPÖ, Tirol): Ich habe mich auch sehr über die Karte gefreut – total nett. (Heiterkeit bei den Grünen. – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Schön!)
Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Werte Kollegen! Liebe Zuseher! „Ein ‚Tourismusfonds‘ als Sinnbild für bürokratischen Wahnsinn und Sozialpartnerschaftspolitik“ (Heiterkeit bei der ÖVP – Rufe bei der ÖVP: Oh!) – das ist die Überschrift des Artikels, der gestern in der „Presse“ zu lesen war. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Oh je!) Ich hätte mir die Vorbereitungen zu diesem Punkt sparen und den Inhalt vorlesen können, aber ich komme zu meinen Ausführungen. Lassen Sie mich eines vorweg klarstellen: Alles, was Beschäftigten hilft und arbeitsrechtlichen Schutz verbessert, ist grundsätzlich zu begrüßen. Wir Freiheitlichen stehen als Einzige auf der Seite jener Menschen, die im Tourismus tagtäglich harte Arbeit leisten – siehe Trinkgeld. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber, und das ist jetzt entscheidend, der Teufel steckt im Detail. Genau dieses Detail macht den vorliegenden Fonds problematisch, überflüssig und letztlich auch falsch. Mit dem Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz wird ein weiterer Fonds mit Steuermitteln geschaffen – 6,5 Millionen Euro. Die Frage ist: warum ausgerechnet im Tourismus? Tourismusberufe sind längst als Mangelberufe anerkannt. Betriebe suchen händeringend Personal, und das Problem ist nicht mangelnde Förderung, sondern die Probleme sind Rahmenbedingungen, Bürokratie, Arbeitszeiten und Kosten. Ein neuer Fonds löst kein einziges dieser Probleme. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch der Rechnungshof bezweifelt die Notwendigkeit eines neuen Instruments, das nicht plausibel begründet wird. Eine Begutachtungsfrist von nur drei Arbeitstagen hat eine seriöse Auseinandersetzung unmöglich gemacht, sagt der Rechnungshof. Besonders kritisch sehen wir die Struktur dieses Fonds. Es wird ein Vorstand eingerichtet, bestehend aus einem Vertreter der Bundesarbeiterkammer, einem Vertreter der Gewerkschaft und einem sogenannten unabhängigen Experten aus der Tourismusforschung inklusive Ersatzmitglieder. Da frage ich jetzt schon ganz offen: Wie unabhängig wird dieser Experte tatsächlich sein? (Bundesministerin Schumann: Ehrenamtlich, ehrenamtlich!) Diese Konstruktion eröffnet der Sozialministerin erneut die Möglichkeit zur Postenschacherei, ehrenamtlich oder nicht. Es geht um Einfluss, Macht und Versorgungsposten. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesministerin Schumann: Ehrenamtlich!) – Es geht trotzdem um Einfluss und Macht.
Noch gravierender ist aber die Frage nach dem Sinn dieses Fonds. Welche Aufgabe hat er denn eigentlich? – Bei genauer Betrachtung: keine, die nicht bereits heute vom AMS, von den Ländern oder durch bestehende arbeits- und sozialrechtliche Regelungen abgedeckt werden. Weiterbildungsmaßnahmen im Tourismusbereich sind bereits über das AMS, Länderprogramme und Instrumente wie die Weiterbildungskarenz möglich. Die Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen ist längst durch Gesetze geregelt.
Warum also ein weiterer Fonds? Passt die Arbeit des AMS nicht oder geht es schlicht darum, neue Strukturen zu schaffen, weil man keine echten Lösungen hat? Wenn wir heute einen Tourismusbeschäftigtenfonds einrichten, was kommt morgen: ein Fonds für den Handel, ein Fonds für das Baugewerbe, ein Fonds für jede einzelne Branche? – Das ist kein nachhaltiger Sozialstaat, das ist ein Fondsstaat.
Zum Schluss eine Erfahrung aus meiner langjährigen Praxis: Durch die Errichtung dieses Fonds bekommt kein Gastronomiebetrieb in Österreich auch nur einen einzigen Beschäftigten mehr, kein Koch bleibt deswegen länger, keine Servicekraft kommt deshalb zurück, kein Lehrling entscheidet sich deshalb für den Tourismus. Was Betriebe brauchen, sind Entlastung statt neuer Konstruktionen, Vertrauen statt Kontrolle und weniger Bürokratie statt weiterer Fonds. Gerade in Zeiten knapper Budgets brauchen wir jeden Euro im Sozialbereich an den richtigen Stellen. Aus diesen Gründen lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der FPÖ.)
17.45
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Vizepräsident Günther Ruprecht.
RN/118
17.45
Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Der Zufall wollte es so, dass ich auch über den Tourismusbeschäftigtenfonds sprechen darf. Vielleicht kann ich zur Jahreszeit passend Licht ins Dunkel bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Das Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz ist ein Gesetz, das nicht nur die Interessen der Arbeitskräfte, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Tourismussektor schützt, sondern auch den gesamten Wirtschaftszweig stärkt, der einen unverzichtbaren Beitrag zu unserer Gesellschaft und zur Wirtschaft in Österreich leistet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, da sind wir uns ja einig.
Der Tourismus ist einer der bedeutsamsten Säulen der österreichischen Wirtschaft. Wir dürfen nicht vergessen, wie viele Arbeitsplätze, wie viele Existenzen allein durch die Tourismusbranche jährlich gesichert werden: von den Hotels über die Gastronomie bis hin zu zahlreichen Dienstleistungsbereichen im Hintergrund. Der Tourismus bietet nicht nur vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten, sondern auch zahlreiche Perspektiven für Fachkräfte, die in diesen Branchen ihren Platz finden. Mit der Einrichtung des Tourismusbeschäftigtenfonds setzen wir einen entscheidenden Schritt, um die Arbeitskraft im Tourismussektor nicht nur zu sichern, sondern ihre Beschäftigten auch langfristig zu fördern und weiterzuentwickeln. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.) – Danke, lieber Franz. (Heiterkeit des Redners.)
Das hat auch etwas mit einer positiven Einstellung zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die in diesem Gesetz verankerten Maßnahmen zur Qualifizierung, zur Förderung von Aus- und Weiterbildung und zur Förderung von Beschäftigten bieten den Beschäftigten genau diese Unterstützung, die sie benötigen, um sich in einem dynamischen und oft saisonal geprägten Arbeitsumfeld zu behaupten. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Fonds mit einer klaren Zielrichtung arbeitet: Er soll die Arbeitskräfte im Tourismussektor unterstützen, ihre Arbeitsverhältnisse absichern und für eine nachhaltige Beschäftigung sorgen.
Der Standard ist ja von dir gekommen, Frau Kollegin (in Richtung Bundesrätin Partl): Es wird ein Fonds eingerichtet, es ist Bürokratie et cetera. – Das ist ein Gremium, das ehrenamtlich arbeitet. Er wird transparent und verantwortungsvoll von diesem Vorstand geführt – das möchte ich festhalten.
Die Volkspartei steht für eine starke, nachhaltige Arbeitsmarktpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Mit dem Gesetz setzen wir genau das um. Wir sorgen dafür, dass die Beschäftigten im Tourismussektor nicht nur kurzfristig unterstützt werden, sondern langfristige Perspektiven für ihre berufliche Zukunft erhalten.
Abschließend möchte ich betonen, dass dieses Gesetz nicht nur eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist, sondern auch ein Zeichen des Respekts gegenüber denjenigen, die jeden Tag hart arbeiten, um unsere Tourismuswirtschaft zu einer der attraktivsten und erfolgreichsten Branchen in Europa zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Gelegenheit wahrnehmen und mich auch sehr herzlich für das letzte halbe Jahr bei meinen Kolleginnen und Kollegen in der Präsidiale bedanken, bei Herrn Präsidenten Samt, der jetzt wahrscheinlich via Livestream zuschaut (Heiterkeit bei der ÖVP), bei Michael Wanner und bei den Fraktionsvorsitzenden. Es war ein sehr konstruktives, gutes und freundschaftliches Miteinander. Es war für mich eine ganz neue Erfahrung, sich da einbringen zu dürfen. Für das gute Miteinander sage ich ein großes Dankeschön. Ich wünsche euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein frohes Fest, ein gesundes Jahr 2026 und ein steirisches Glückauf. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
17.49
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl.
RN/119
17.49
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Ich bin froh, dass ich bei diesem Tagesordnungspunkt Kollegen Forstner nicht widersprechen muss, nicht dagegenreden muss. – Danke schön für die nette Erwähnung, die Karten kommen wirklich von Herzen.
Jetzt zu dem heutigen Gesetz. Ich spreche zum Zuverdienstverbot für Personen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Es hat ja nicht lange gedauert, bis da die erste Reparatur vorgenommen werden muss, und ja, es ist gut und richtig, dass wir heute eine wichtige Ausnahme beschließen. Eines muss ich aber schon sagen: Das ist zu wenig.
Mit 1. Jänner tritt ein weitreichendes Zuverdienstverbot für Menschen in Kraft, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Beschlossen wurde das im Budgetbegleitgesetz, unserer Meinung nach überstürzt und tatsächlich ein bisschen, ohne die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Folgen ganz zu Ende zu denken.
Heute korrigieren wir einen Fehler, der Menschen in AMS-Ausbildungen massiv geschadet hätte. Viele haben ihre Ausbildung – wir haben es schon gehört –, etwa im Pflegebereich, unter der klaren Voraussetzung begonnen, nebenbei geringfügig arbeiten zu dürfen; nicht aus Bequemlichkeit und weil es halt einfach lustig ist, den ganzen Tag irgendwo in Ausbildungen zu sitzen und dann nebenbei auch noch zu arbeiten, sondern einfach, weil Miete, Energie und Lebenshaltungskosten nicht warten, bis man die Ausbildung abgeschlossen hat. Ohne diese Zuverdienstmöglichkeit hätten viele ihre Ausbildung tatsächlich abbrechen müssen. Das wäre nicht nur menschlich schwierig gewesen, sondern auch wirtschaftlich völlig unsinnig, denn die Ausbildungen kosten das AMS einiges – ohne ein Bildungsziel erreicht zu haben, ist das rausgeschmissenes Geld.
Wir sagen deswegen relativ deutlich: Wenn ein System Menschen zwingt, zwischen Ausbildung und Existenzsicherung zu wählen, dann ist nicht der Mensch das Problem, sondern das System. Das reparieren wir jetzt einmal. Die Aufhebung des Zuverdienstverbotes bei AMS-Ausbildungen ist also richtig, aber sie zeigt halt auch, wie unausgereift diese Gesetzesänderung insgesamt war.
Weitere Härtefälle warten leider schon vor der Tür. Besonders betroffen sind Kulturschaffende, Wissenschafter:innen und Lehrende. Das sind Berufsgruppen, deren Erwerbsverläufe oft naturgemäß projektbasiert sind. Diese Erwerbstätigkeiten sind oft unterbrochen und oft stundenweise organisiert, und für sie bedeutet ein striktes Zuverdienstverbot nichts anderes als den Verlust ihrer Perspektive. Viele haben uns tatsächlich geschrieben, viele Interessenvertretungen protestieren auch völlig zu Recht. Betroffen sind aber auch Menschen in Entschuldungsverfahren, für die der Zuverdienst oft das einzige Einkommen ist, um überhaupt Forderungen begleichen zu können. Besonders betroffen sind auch Alleinerziehende, eine Gruppe, die ohnedies schon ein erhöhtes Armutsrisiko trägt.
Lassen Sie mich kurz festhalten: Zusätzliche vollversicherte Jobs entstehen nicht dadurch, dass man Menschen verbietet, dazuzuverdienen. Was jetzt stattdessen passiert, ist leider absehbar: Mehr Menschen werden in die Sozialhilfe gedrängt, mit all den massiven Konsequenzen, die die aktuellen Verschärfungen in den Bundesländern ohnehin schon mit sich bringen.
Aus einem Anteil von Zuverdienenden von gerade einmal 9,5 Prozent der Menschen, die diese Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, ein arbeitsmarktpolitisches Problem zu machen, ist ein bisschen absurd. Das reale Problem entsteht nicht im System, sondern bei den Betroffenen, wenn ihnen die Chance genommen wird, beruflich wieder Fuß zu fassen – wofür diese Zuverdienstmöglichkeit oft tatsächlich die einzige Möglichkeit ist.
Wir brauchen wie schon gesagt weitere zusätzliche Ausnahmen vom Zuverdienstverbot, für alle Personen in AMS-Maßnahmen, für Kulturschaffende, für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, für Lehrende, für Alleinerziehende und für Menschen in Vorbereitung oder Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Und das AMS soll in besonderen Fällen weitere Ausnahmen gewähren können: die Möglichkeit, das Zuverdienstverbot befristet auszusetzen, wenn die soziale Absicherung gefährdet ist oder wenn wirtschaftliche Entwicklungen, etwa hohe Inflation, steigende Arbeitslosigkeit oder eine Rezession, eine solche Maßnahme notwendig machen. Diese Flexibilität ist nicht nice to have, sondern sie ist ein Ausdruck eines funktionierenden Sozialstaates, der sich an die Realität anpasst – und nicht umgekehrt.
Das aktuelle Zuverdienstverbot ist überschießend, weil es eben nicht zur aktuellen Arbeitsmarktsituation passt und weil es das Armutsrisiko verschärft, statt Menschen zu unterstützen, wieder in stabile Beschäftigung zu kommen. Ein Zuverdienstverbot kann nur dort wirken, wo hohe Arbeitskräftenachfrage herrscht, und auch nur in der Anfangsphase der Arbeitslosigkeit, aber nicht in einer angespannten Situation, wie wir sie jetzt haben, und schon gar nicht für jene, deren Erwerbsrealitäten aus guten Gründen ganz anders ausschauen.
Wir bringen daher einen Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rücknahme des Zuverdienstverbots beim Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine zumindest teilweise Rücknahme des Zuverdienstverbots beim Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe vorsieht, um durch eine praxistaugliche Lösung unnötige soziale Härten, die mangelhafte wirtschaftliche Absicherung und die Verunmöglichung der Berufsausbildung bei spezifischen Personengruppen zu vermeiden.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nutzen Sie diese letzte Sitzung vor Weihnachten, um unnötige soziale Härten zu vermeiden, unterstützen Sie unseren Antrag für einen Arbeitsmarkt, der Chancen eröffnet, statt Perspektiven zu nehmen!
Zum Schluss möchte ich auch noch die Gelegenheit nutzen und in der letzten Sitzung vor Weihnachten ein paar Worte sagen: Auch wenn wir wirklich oft ganz unterschiedlicher Meinung sind, auch wenn wir wirklich manchmal einfach nicht der gleichen Meinung sind, ist es, glaube ich, wichtig, dass wir uns darauf besinnen, dass wir alle ein gemeinsames Ziel haben, nämlich wirklich das Beste für Österreich zu erreichen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
Das ist unser aller Ansinnen. Der Weg dorthin ist vielleicht ein anderer, aber das kann ich anerkennen. Das traue ich uns allen zu, dass das unser innerstes Anliegen ist. Aus diesem Grund: Ich wünsche Ihnen allen, euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von uns hier im Bundesrat, ein wirklich wunderbares, frohes Weihnachtsfest, nach dem Motto, das wir auf unsere Karte geschrieben haben: mit viel Zeit zum Leben, zum Lachen und zum Lieben, und tatsächlich wirklich alles Gute von Herzen fürs neue Jahr. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ.)
17.58
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Rücknahme des Zuverdienstverbots beim Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa.
RN/120
17.58
Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörende und Zusehende, die heute hoffentlich noch bei uns reinschauen! Als Tourismussprecherin der Sozialdemokratie im Bundesrat sage ich gleich einmal zu Beginn: Tourismus ist in Österreich eine Erfolgsgeschichte, nicht nur wegen der Berge, nicht nur wegen der Seen, sondern wegen der Menschen, die hier arbeiten. Und genau jene Menschen werden seit einigen Jahren ein bisschen so behandelt, als wären sie nur auf Besuch: im Sommer unverzichtbar und im Winter oder in der Zwischensaison dann plötzlich flexibel. Das Ganze nennt sich dann Saison, für viele Beschäftigte ist es aber schlicht Unsicherheit.
Danach folgt regelmäßig das Staunen, warum denn Fachkräfte fehlen, dabei ist das Ergebnis aber absehbar, wenn sich jedes Jahr die gleichen Strukturen wiederholen. Genau dort setzt nämlich der Tourismusbeschäftigtenfonds an, denn die Erfahrung der Menschen verschwindet nicht, nur weil keine Gäste da sind, und die Qualifikation macht auch keine Winterpause. Der Fonds hilft beim Einstieg, der Fonds hilft bei der Weiterbildung und – ganz wichtig – der Fonds hilft beim Dranbleiben. (Beifall bei der SPÖ.)
Dieser Fonds ist kein Luxus, sondern die Antwort auf die Realität, die allen bekannt ist und die vielleicht auch viel zu lange hingenommen wurde. 6,5 Millionen Euro im Jahr: Die sind gut investiert, wenn dadurch verhindert wird, dass Menschen jedes Jahr zwischen Betrieb und AMS pendeln müssen, so wie manche Menschen zwischen – ich weiß nicht – Wien und Kärnten hin und herpendeln oder andere Menschen einfach ihre Reifen zwischen Sommer und Winter wechseln müssen. Jetzt kommt das ganz Entscheidende: Ausgerechnet die FPÖ – das wurde ja vorhin von Frau Kollegin Partl schon angeführt – stimmt dagegen, gegen ein Instrument, das Geld für 230 000 Beschäftigte für Qualifizierung, für Stabilität und für eine Perspektive zur Verfügung stellt. (Beifall des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].)
Ich glaube, Markus Steinmaurer hat heute am Vormittag auch schon gesagt, hat gemeint, dass Beschäftigte durchgehend angemeldet sein sollen. Ich glaube, das wäre ja auch eine Möglichkeit, genau diesen Fonds auch zu unterstützen. Warum soll man denn Menschen immer wieder im AMS parken, wenn es doch die Möglichkeit gäbe, sie weiterzuqualifizieren? (Präsident Samt übernimmt den Vorsitz.)
Wir Sozialdemokraten glauben einfach, dass Arbeiten im Tourismus nicht auf dauerhafter Unsicherheit beruhen darf. Wir glauben, dass Wertschätzung mehr ist als ein Applaus am Saisonende. Darum danke ich Bundesministerin Schumann und ihren Mitarbeitern und vor allem der Nationalratsabgeordneten Melanie Erasim, denn die hat diesen Fonds schon seit einigen Jahren immer wieder gefordert.
Ich bedanke mich auch bei allen, die sich tagtäglich für die 230 000 Beschäftigten in der Gastronomie, in der Hotellerie, aber auch in der Freizeitwirtschaft einsetzen, und – das möchte ich auch noch anführen – ich danke ausdrücklich auch jenen Vorzeigebetrieben, die faire Arbeitsbedingungen bieten und in Ausbildung investieren, sodass wirtschaftlicher Erfolg und soziale Verantwortung auch sehr gut zusammenpassen. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
Wir wissen – wir nehmen Kritik auch immer ernst –: Dieser Fonds ist kein Allheilmittel, aber er ist ein klares Signal. Wer den Tourismus stärken möchte, der muss zuerst jene stärken, die ihn möglich machen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)
18.02
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich erteile es ihm.
RN/121
18.02
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das Arbeitslosengeld ist eine zentrale Errungenschaft unseres Sozialstaates in Österreich. Es ist Solidarität in schwierigen Lebenslagen, aber es ist gleichzeitig auch eine Verantwortung von beiden Seiten – vom Staat, aber auch Verantwortung von denjenigen, die dieses Geld beziehen. Sie sollten so rasch wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Als Beispiel dafür nenne ich Norwegen, wo man das sehen kann. Norwegen sagt: Wir sind eine Gemeinschaft! Es hat eine sehr geringe Arbeitslosenzahl, auch deshalb, weil man versucht, die Menschen so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Daher: Mit dieser Novelle, die am 1.1.2026 in Kraft tritt, übernehmen wir Verantwortung und setzen Maßnahmen – Verantwortung für die Menschen, die am Arbeitsmarkt nicht immer sofort Fuß fassen können. Das sind zum Beispiel diejenigen, die behindert sind, die schon langzeitarbeitslos sind, die durch Krankheit und Reha vielleicht den Arbeitsplatz verloren haben, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schon längere Zeit arbeitslos waren.
Es ist aber ein wichtiger Punkt, dass wir sagen, die Schulungen beim AMS werden in Zukunft dementsprechend unterstützt, zum Beispiel ein Kurs von mindestens vier Monaten und 25 Wochenstunden. Das ist eine wichtige Maßnahme, wie auch schon meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, besonders für die Ausbildung im Pflegebereich. Wir sehen den Pflegenotstand, von dem wir ja immer alle sprechen, und wissen ganz genau, dass da Not am Mann und an der Frau ist. In diesem Bereich könnten wir wirklich auch etwas voranbringen.
Schauen wir ein bisschen in die Zukunft schauen: Die Arbeitslosigkeit in Österreich steigt. Daher braucht es auch Maßnahmen, um in diese Richtung die Umschulungen der Menschen voranzutreiben, damit diese in neue Berufe einsteigen. Und genau deshalb sind diese Umschulungsmaßnahmen von mindestens vier Monaten und 25 Wochenstunden entsprechend zu unterstützen, wenn Menschen arbeitslos geworden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir in der Politik haben Verantwortung für diese Menschen. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass die Kollektivvertragsverhandlungen im Sozial- und Pflegebereich so bald wie möglich abgeschlossen werden. Ich sehe schon, dass die Menschen in diesem Bereich Schwerstarbeit leisten und dass das Schwerarbeitsgesetz da auch greifen kann. Wenn wir aber sehen, dass sich das über Weihnachten hinauszögert, bin ich nicht sehr erfreut, denn die pflegebedürftigen Menschen brauchen Unterstützung. In diesem Sinne müssen wir schauen, dass so bald wie möglich ein Abschluss zustande kommt.
Ich bedanke mich auf jeden Fall bei allen, die diesem Gesetzesbeschluss zustimmen. Es ist ein weiterer Schritt für die Menschen, die zurzeit das Problem der Arbeitslosigkeit haben, dass sie in Zukunft wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, eingegliedert werden, dass sie entsprechende Schulungsmaßnahmen absolvieren können.
Ich wünsche uns eine gesegnete Weihnacht. Ich denke aber auch an diejenigen, die vielleicht nicht in Frieden leben können. Was ich mir zu Weihnachten wünsche, ist, dass es einen Waffenstillstand in der Ukraine gibt, dass auch in Israel die Waffen ruhen und dass die Menschen in Frieden leben können, den wir ja in Österreich noch genießen können.
In diesem Sinne: alles Gute, bleiben Sie gesund und auf ein Neues im kommenden Jahr, auf interessante Diskussionen und auf neue Herausforderungen, die wir alle wahrscheinlich wieder gemeinsam erleben dürfen! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
18.07
Präsident Peter Samt: Danke, Herr Bundesrat, für die Wünsche.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.
RN/122
18.07
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es wurden schon viele Fakten rund um die vorliegenden Gesetzesvorlagen gesagt, aber einiges möchte ich gerne noch richtigstellen und auch noch zusätzlich erwähnen.
Mit der Gesetzesvorlage betreffend die geringfügige Beschäftigung während des Bezuges des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe schaffen wir eine Ausnahmeregelung für all jene Personen, die in Schulungen im Auftrag des AMS sind und ein Ausmaß von mindestens 25 Wochenstunden haben. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, weil es insbesondere jene betrifft, die in einer Pflegeausbildung sind, ein Pflegestipendium haben.
Da ist die geringfügige Zuverdienstmöglichkeit von großer Bedeutung, vor allen Dingen, erstens, weil sie Praxis schafft, aber auch die Möglichkeit schafft, in diesem Berufsfeld auch zu arbeiten. Wir brauchen jede Kraft in der Pflege, das ist ganz, ganz wichtig. Das Zweite ist: Beim Fachkräftestipendium hat ja diese Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung bereits bestanden und sie wird auch weiter gegeben sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf sagen: Es ist wichtig, dass qualifiziert wird. Wir stehen vor großen, großen Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Es wird für die Menschen, die sich in der Arbeitswelt befinden, ganz, ganz wichtig sein, dass sie die Chance zur Aufqualifizierung, zur Weiterqualifizierung bekommen. Das macht diese Bundesregierung auch mit der Weiterbildungszeit – ein ganz, ganz wichtiges Instrument, das vor allen Dingen auf jene fokussiert, die eine geringer qualifizierte Ausbildung haben, denen man die Chance gibt, jetzt einen Lehrabschluss zu machen. Qualifizierung wird eines der Schlüsselelemente der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik sein, und das gehen wir als Bundesregierung an. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Zur Schaffung des Tourismusbeschäftigtenfonds: Dass Österreich ein derartig gastfreundliches Land ist, wie es ist, und dass die Menschen so gern zu uns kommen, was unser Glück für die Wirtschaft, für den Tourismus ist, das liegt einfach auch an den guten Wirtinnen und Wirten und Hoteliers und Hotelierinnen, aber vor allen Dingen auch an den Beschäftigten in diesem Bereich, denn Gastfreundlichkeit kann nur durch Kontakt und guten Service geschaffen werden. Darum müssen wir schauen, dass wir die Beschäftigten in diesem Bereich gut halten, gut weiterbilden, und Arbeitsbedingungen schaffen, die ihnen ein gutes Leben in diesem Berufsfeld ermöglichen.
Es gibt leider – und das ist eine Tatsache – in diesem Branchenbereich eine sehr große Fluktuation. Es gibt teilweise Arbeitsbedingungen, die nicht ideal sind. Es gibt auch Zahlen rund um die sexuelle Belästigung von Beschäftigten in der Gastronomie und im Tourismus. Das sind Missstände, die wir nicht wollen und die abgeschafft werden müssen – und daher wird dieser Tourismusbeschäftigtenfonds eine ganz, ganz starke Wirkung entfalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Das betrifft auch die Frage der ganzjährigen Beschäftigung. Die Saisonarbeit ist bei uns geübte Praxis, aber sie kann auf Dauer nicht das Mittel der Wahl sein. Wir wissen, die großen Belastungen der AMS-Budgets sind auch dem Umstand geschuldet, dass viele Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Wiedereinstellungszusage im AMS parken. Das kostet sehr, sehr viel Geld. Wie schaffen wir es gemeinsam, dass wir eine Ganzjahresbeschäftigung für diese Branchen schaffen? Das muss unsere Zielrichtung sein. Auch dafür ist der Tourismusbeschäftigtenfonds geschaffen worden.
Es gilt weiters auch für die Frage der Qualifizierung. Wir haben natürlich volles Vertrauen in die Qualifizierungen des AMS – nur, wie Sie die Regelungen des AMS kennen, ist im AMS der Vorrang der Vermittlung zu geben. Das heißt, eine Weiterqualifizierung, Höherqualifizierung ist nicht möglich, wenn man sagt, man möchte eine Zusatzqualifizierung machen, weil das AMS den Auftrag hat, der auch völlig richtig ist: Wir möchten Menschen schnell wieder in Beschäftigung bringen. Der Tourismusfonds bietet jetzt die Möglichkeit, dass Menschen, die in diesem Berufsfeld tätig sind, sich mit Unterstützung dieses Fonds weiter aufqualifizieren und damit auch in dieser Branche bleiben. Das ist eine große Chance; und ich glaube, dieser Tourismusbeschäftigtenfonds gibt die Möglichkeit, diese Branche attraktiver zu machen – sowohl für die Beschäftigten als auch für jene Unternehmen in dieser Branche, die dringend Arbeitskräfte suchen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
18.12
Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/123
Präsident Peter Samt: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Rücknahme des Zuverdienstverbots beim Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz erlassen und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.