RN/124

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (187 d.B. und 350 d.B. sowie 11754/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa. Ich bitte um den Bericht.

RN/125

Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank. 

Präsident Peter Samt: Danke für den Bericht. 

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sandro Per – Beer, Entschuldigung! (Bundesrat Beer [SPÖ/W]: Alles gut!) Ich erteile es ihm.

RN/126

18.15

Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mittlerweile gelangen wir schön langsam ins Finale des heutigen Plenartages, aber wir haben trotzdem noch ein paar Punkte, die wesentlich sind. So ist es auch bei diesem Punkt: Es sind nicht immer die großen Reformpakete, die ein System stabil machen; es sind manchmal auch Reparaturen, die Ordnung in jahrelange Rechtsunsicherheit bringen – und das tun wir heute. 

Vor allem beim ersten Punkt geht es um Rechtssicherheit bei Kündigungsfristen – und den Ausgangspunkt haben wir, glaube ich, alle noch gut in Erinnerung: 2017, als wir die Kündigungsfristen angeglichen haben, einen wichtigen Schritt gesetzt haben, nur bei den Saisonbranchen ist diese Rechtsunsicherheit geblieben – vor allem bei der Definition, was eine Saisonbranche ist, die bis heute noch nicht wirklich eindeutig geklärt ist. Dazu hat es viele Streitfälle gegeben, Rechtsunsicherheit wurde ausgelöst und vor allem waren die Betriebe im Unklaren. 

Diese Novelle räumt damit auf, und zwar gründlich. Mit einer Reparaturregelung stellen wir rückwirkend klar: Kollektivverträge konnten zwischen 1.1.2018 und 30.6.2025 abweichende Kündigungsfristen festlegen, und zwar abhängig davon, ob die Branche als Saisonbranche gilt oder nicht. Damit wird der Zustand, der in der Praxis ohnehin galt, rechtlich abgesichert , weil arbeitsrechtliche Sicherheit auch eine Grundlage für Vertrauen ist. 

Wir haben es heute auch schon in vielen Punkten behandelt: Arbeitgeber brauchen da natürlich klare Spielregeln, an die sie sich zu halten haben, Arbeitnehmer brauchen verlässliche Fristen, und Kollektivvertragsparteien brauchen Partnerschaft und Stabilität – und dass nach Jahren der Rechtsunsicherheit da endlich Sicherheit entgegengebracht wird. 

Der zweite Punkt ist ein wesentlicher Punkt in Bezug auf die Sozialfonds für Bewachung und Reinigung. Seit 2022 gibt es für diese beiden Branchen Sozialfonds; wichtiger Aspekt – anspruchsvolle Jobs –: vor allem mit dem Hintergrund, dass die Kolleginnen und Kollegen in diesen Bereichen bei Arbeitsunfällen besser abgesichert sind. Da war das Problem, dass die Kontrolle gefehlt hat, ob der Arbeitgeber die Beiträge auch korrekt entrichtet hat. Da fehlten schlicht die Daten und diese Novelle löst das jetzt technisch und organisatorisch sauber. 

Die zentrale Neuerung: Künftig zieht der Krankenversicherungsträger die Beiträge direkt ein und leitet sie weiter. Die Beitragsgrundlage ist mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt. Arbeitgeber müssen die notwendigen Daten gemeinsam mit den monatlichen Meldungen an die ÖGK übermitteln und der Sozialfonds kann ausständige Beiträge beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen – auch ein wesentlicher Punkt, eine notwendige Klarstellung, die bisher fehlte. 

Auch wichtig: Aufgrund der technischen Umrüstung startet die neue Einhebung erst mit 1.7.2026, nachvollziehbar und sauber geplant. 

Uns bringt das ein stabiles, überprüfbares System, das die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirklich absichert und nicht nur auf dem Papier entsprechend darstellt. 

Der dritte Bereich – auch ein Thema, das uns schon länger begleitet –: Die EU-Mindestlohnrichtlinie verlangt nämlich ein klares Benachteiligungsverbot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Österreich hätte sie bis 2024 umsetzen müssen. Nach der Entscheidung des EuGH vom 11. November 2025, die die Richtlinie endgültig bestätigt hat, gibt es nun diesbezüglich keine offenen Fragen mehr. Darum holen wir jetzt diese fehlende Regelung ins AVRAG und ins Landarbeitsgesetz. Es ist ein formaler Schritt, aber ein notwendiger, um europarechtliche Verpflichtungen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollständig zu erfüllen.

In der Zusammenfassung: Was schaffen wir mit dieser Novelle? – Wir beenden jahrelange Rechtsunsicherheit bei Kündigungsfristen, wir machen zwei wichtige Sozialfonds handlungsfähiger und vor allem transparenter und wir schließen die letzte Lücke bei der Mindestlohnrichtlinie. – Soweit der inhaltliche Part zu diesen drei doch wichtigen Novellen und Neuerungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Ich darf mich jetzt aber, da das meine letzte Rede für den heutigen Tag und wahrscheinlich auch für das heurige Jahr ist, auch recht herzlich bedanken: beim scheidenden Präsidenten Peter Samt – du hast das in weiten Teilen wirklich sehr gut gemacht (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ), herzlichen Dank auch für die gute Zusammenarbeit. Aber natürlich auch den beiden Vizepräsidenten Günther Ruprecht und unserem Michael Wanner – Michael Wanner ist gerade draußen – einen herzlichen Dank: Es ist nicht selbstverständlich, immer die Übersicht zu bewahren und eine Sitzung sachlich und gut abzuhandeln. Es ist manchmal schon ein bisschen schwierig, aber ihr habt das sehr gut gemacht und sehr gut im Griff gehabt. 

Ich darf mich den vielen Weihnachtswünschen hier auch anschließen: Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest, geruhsame Festtage und dass alle die Politik vielleicht einmal ein bissl in die zweite Reihe stellen und Zeit mit der Familie genießen.

Ich möchte mich auch für den guten, sachlichen Austausch bedanken, der in weiten Teilen hier stattfindet. Wir bieten ja oft ein Bild nach außen, das den Eindruck vermittelt, es würde nur gestritten. Das ist aber nicht der Fall. Es sind viele Teile sehr sachlich, sehr gut und auch einstimmig, immerhin 50 Prozent, also da sind wir, glaube ich, schon auf einem guten Weg.

Auf diesem Weg noch einmal herzlichen Dank und auf ein gesundes 2026! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

18.21

Präsident Peter Samt: Danke, Herr Bundesrat.

Auch im Namen meiner beiden Vizepräsidenten: Für dieses Lob und für die Anerkennung sagen wir Dankeschön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile es ihm.

RN/127

18.22

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ein Seniorenvertreter hat sich mit gewerkschaftlichen Dingen auseinandergesetzt, vor allem gerade in diesem sehr, sehr wichtigen Punkt.

Wir diskutieren heute über ein Gesetz, welches ja bereits, wie von meinem Vorredner ausgeführt, 2017 im Nationalrat beschlossen wurde und bei dem eben jetzt durch eine Novellierung – das heißt nichts anderes als Erneuern, Neuordnen, Umgestalten, auf neue Füße Stellen – mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen wird. 

Es geht um die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeiterinnen und Arbeitern an jene der Angestellten – da braucht man nichts zu gendern, das heißt so (Heiterkeit des Bundesrates Himmer [ÖVP/Wien]) –, wobei die Bestimmungen letztendlich im Oktober 2021 in Kraft getreten sind und eben immer wieder zu rechtlichen Diskussionen geführt haben.

Ich möchte kurz den traditionellen oder auch überhaupt den Begriffsunterschied zwischen Arbeiterinnen, Arbeitern und Angestellten in Erinnerung rufen. Der Hauptunterschied zwischen einem Arbeiter, einer Arbeiterin und einem Angestellten liegt ja in der Art der ausgeführten Tätigkeiten. Während Arbeiterinnen und Arbeiter kompetenzmäßig hauptsächlich handwerklich-körperliche Tätigkeiten verrichten, sind Angestellte vorwiegend in administrativen und in bürotechnischen Bereichen tätig. Dies führt zu unterschiedlichen Anforderungen und Bedingungen in den jeweiligen Berufsbereichen. Dieser Unterschied gilt jedoch zunehmend als überholt und spielt heute im Prinzip eine eher geringere Rolle als früher. Sowohl Angestellte als auch Arbeiterinnen und Arbeiter haben spezielle Vorteile, je nach ihren Tätigkeiten. Beide Beschäftigungsformen bieten individuelle Vorteile, abhängig natürlich von persönlichen Präferenzen und beruflichen Zielen.

Die fällige Gesetzesreparatur, die nun durchgeführt wird, führt zu Rechtssicherheit im österreichischen Arbeitsrecht. Für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, konnten per Kollektivvertrag abweichende Regelungen festgelegt werden. Dies führte in der Praxis jedoch des Öfteren zu Unklarheiten, wer unter diese Ausnahmebedingungen fällt. Die Frau Bundesminister für Soziales hat das richtigerweise als Fleckerlteppich bezeichnet. Mit der vorliegenden Novelle wird nun Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Bestehende kollektivvertragliche Regelungen, die im Zeitraum 1.1.2018 bis 30.6.2025 getroffen wurden, werden abgesichert, und damit wird die Unsicherheit beseitigt sowie auch eine zentrale Maßnahme des Regierungsprogramms umgesetzt.

Ein weiterer Schritt – das wurde auch schon angeführt, als Zweitredner zu einem Thema hat man natürlich Überschneidungen – betrifft Arbeitnehmer, die ihren zwingenden Anspruch auf das gesetzlich oder kollektivvertraglich zustehende Entgelt geltend machen: Dieses Verbot schützt vorwiegend vor Kündigung und Entlassung im Streitfall. Damit stärken wir die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Gesetzlichen und setzen die EU-Mindestlohnrichtlinien um. 

Auch die Stärkung des im Jahre 2022 eingerichteten Sozialfonds – eine ganz wichtige sozialpartnerschaftliche Initiative – bedeutet vor allem für Mitarbeiter in den Bereichen des Bewachungspersonals und des Reinigungspersonals eine Absicherung im Fall einer Arbeitslosigkeit oder eines Arbeitsunfalls. Alles in allem ist das ein wichtiger Schritt, um in diesem wichtigen Gesetzesbereich Rechtsklarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen – das zum Sachlichen, zum Inhalt. 

Ich wünsche Ihnen allen, werte Kolleginnen und Kollegen, ein friedvolles Weihnachtsfest und ein paar erholsame Tage. Wenn Sie sich wirklich richtig erholen möchten, kommen Sie in die Steiermark! (Heiterkeit und Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Ruprecht [ÖVP/Stmk.]: Bravo!) Wir haben Sonne, wir haben Schnee, wir haben Kultur, wir haben eine wunderbare Kulinarik und einen herrlichen südsteirischen Wein. Willkommen in der Steiermark! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen.)

18.27

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile es ihr. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Marlies, jetzt musst du Werbung für Salzburg machen! – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.] – auf dem Weg zum Rednerinnen- und Rednerpult –: Werbung für Salzburg? Das machen wir immer, da liegt unser Herzblut dort!)

RN/128

18.27

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute eine dringend notwendige Gesetzesreparatur, die für eine Klarstellung und für mehr Rechtssicherheit sorgt.

Im Jahr 2017 hat der Nationalrat beschlossen, die Kündigungsfristen von Arbeitern an jene der Angestellten anzugleichen, wobei diese Bestimmungen nach mehreren Verschiebungen letztendlich erst am 1. Oktober 2021 in Kraft treten konnten. Für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, konnten per Kollektivvertrag jedoch abweichende Regelungen festgelegt werden. Dabei ist es dann in der Praxis allerdings immer wieder zu Auslegungsproblemen gekommen: Welche Branchen sind jetzt Saisonbetriebe? Welche Branchen fallen unter diese Ausnahmebestimmungen? Mit heute wird diese Rechtsunsicherheit beseitigt, und wir Freiheitliche stimmen dem auch gerne zu. (Beifall bei der FPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Auch ich darf euch abschließend ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und ein paar gemütliche, entspannte Stunden im Kreise eurer Liebsten wünschen! (Allgemeiner Beifall.)

18.28

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.

RN/129

18.29

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es wurden die Inhalte dieses Reparaturpakets im Arbeitsrecht von den Bundesrätinnen und Bundesräten schon so wunderbar ausgeführt, dass es nur eine Doppelung und Verdreifachung wäre, würde ich das jetzt noch einmal wiederholen. Es ist ein wichtiges Paket, das Klarstellung bringt, dass eine Besserstellung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Klarstellung im Bereich der Arbeitgeber bringt.

Ich darf nur die Gelegenheit auch nutzen, um mich zu bedanken. Ich darf mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts bedanken, weil das letzte Jahr für sie wirklich voller Herausforderungen war. Das Ministerium hat 70 Gesetze auf den Weg gebracht, und das mit großer Geschwindigkeit, sie standen wirklich unter höchster Belastung. Ich bedanke mich vielmals dafür. Als Ministerin oder Minister steht man allein da, aber wenn man ein Team und eine Verwaltung hat, die die Arbeiten wirklich gut umsetzen, dann ist das schon etwas Besonderes. – Danke dafür. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Danke auch den Beschäftigten im Parlament dafür, dass alles immer so gut klappt und dass man nur kommen muss und sozusagen seinen Teil im Parlament abliefern darf.

Ich wünsche Ihnen allen erholsame Feiertage. Ich darf meine große Wertschätzung für den Bundesrat ausdrücken, denn wo man einmal war, da gehört man halt immer noch ein bisschen hin! (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Ja, genau!) In diesem Sinn alles Gute für Sie und alles Gute fürs neue Jahr! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

18.30

Präsident Peter Samt: Ich begrüße bei uns im Bundesrat den Herrn Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr. – Herzlich willkommen! (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Eine weitere Wortmeldung dazu liegt mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.

RN/130

Abstimmung

Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.