RN/126
18.15
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mittlerweile gelangen wir schön langsam ins Finale des heutigen Plenartages, aber wir haben trotzdem noch ein paar Punkte, die wesentlich sind. So ist es auch bei diesem Punkt: Es sind nicht immer die großen Reformpakete, die ein System stabil machen; es sind manchmal auch Reparaturen, die Ordnung in jahrelange Rechtsunsicherheit bringen – und das tun wir heute.
Vor allem beim ersten Punkt geht es um Rechtssicherheit bei Kündigungsfristen – und den Ausgangspunkt haben wir, glaube ich, alle noch gut in Erinnerung: 2017, als wir die Kündigungsfristen angeglichen haben, einen wichtigen Schritt gesetzt haben, nur bei den Saisonbranchen ist diese Rechtsunsicherheit geblieben – vor allem bei der Definition, was eine Saisonbranche ist, die bis heute noch nicht wirklich eindeutig geklärt ist. Dazu hat es viele Streitfälle gegeben, Rechtsunsicherheit wurde ausgelöst und vor allem waren die Betriebe im Unklaren.
Diese Novelle räumt damit auf, und zwar gründlich. Mit einer Reparaturregelung stellen wir rückwirkend klar: Kollektivverträge konnten zwischen 1.1.2018 und 30.6.2025 abweichende Kündigungsfristen festlegen, und zwar abhängig davon, ob die Branche als Saisonbranche gilt oder nicht. Damit wird der Zustand, der in der Praxis ohnehin galt, rechtlich abgesichert , weil arbeitsrechtliche Sicherheit auch eine Grundlage für Vertrauen ist.
Wir haben es heute auch schon in vielen Punkten behandelt: Arbeitgeber brauchen da natürlich klare Spielregeln, an die sie sich zu halten haben, Arbeitnehmer brauchen verlässliche Fristen, und Kollektivvertragsparteien brauchen Partnerschaft und Stabilität – und dass nach Jahren der Rechtsunsicherheit da endlich Sicherheit entgegengebracht wird.
Der zweite Punkt ist ein wesentlicher Punkt in Bezug auf die Sozialfonds für Bewachung und Reinigung. Seit 2022 gibt es für diese beiden Branchen Sozialfonds; wichtiger Aspekt – anspruchsvolle Jobs –: vor allem mit dem Hintergrund, dass die Kolleginnen und Kollegen in diesen Bereichen bei Arbeitsunfällen besser abgesichert sind. Da war das Problem, dass die Kontrolle gefehlt hat, ob der Arbeitgeber die Beiträge auch korrekt entrichtet hat. Da fehlten schlicht die Daten und diese Novelle löst das jetzt technisch und organisatorisch sauber.
Die zentrale Neuerung: Künftig zieht der Krankenversicherungsträger die Beiträge direkt ein und leitet sie weiter. Die Beitragsgrundlage ist mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt. Arbeitgeber müssen die notwendigen Daten gemeinsam mit den monatlichen Meldungen an die ÖGK übermitteln und der Sozialfonds kann ausständige Beiträge beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen – auch ein wesentlicher Punkt, eine notwendige Klarstellung, die bisher fehlte.
Auch wichtig: Aufgrund der technischen Umrüstung startet die neue Einhebung erst mit 1.7.2026, nachvollziehbar und sauber geplant.
Uns bringt das ein stabiles, überprüfbares System, das die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirklich absichert und nicht nur auf dem Papier entsprechend darstellt.
Der dritte Bereich – auch ein Thema, das uns schon länger begleitet –: Die EU-Mindestlohnrichtlinie verlangt nämlich ein klares Benachteiligungsverbot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Österreich hätte sie bis 2024 umsetzen müssen. Nach der Entscheidung des EuGH vom 11. November 2025, die die Richtlinie endgültig bestätigt hat, gibt es nun diesbezüglich keine offenen Fragen mehr. Darum holen wir jetzt diese fehlende Regelung ins AVRAG und ins Landarbeitsgesetz. Es ist ein formaler Schritt, aber ein notwendiger, um europarechtliche Verpflichtungen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollständig zu erfüllen.
In der Zusammenfassung: Was schaffen wir mit dieser Novelle? – Wir beenden jahrelange Rechtsunsicherheit bei Kündigungsfristen, wir machen zwei wichtige Sozialfonds handlungsfähiger und vor allem transparenter und wir schließen die letzte Lücke bei der Mindestlohnrichtlinie. – Soweit der inhaltliche Part zu diesen drei doch wichtigen Novellen und Neuerungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ich darf mich jetzt aber, da das meine letzte Rede für den heutigen Tag und wahrscheinlich auch für das heurige Jahr ist, auch recht herzlich bedanken: beim scheidenden Präsidenten Peter Samt – du hast das in weiten Teilen wirklich sehr gut gemacht (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ), herzlichen Dank auch für die gute Zusammenarbeit. Aber natürlich auch den beiden Vizepräsidenten Günther Ruprecht und unserem Michael Wanner – Michael Wanner ist gerade draußen – einen herzlichen Dank: Es ist nicht selbstverständlich, immer die Übersicht zu bewahren und eine Sitzung sachlich und gut abzuhandeln. Es ist manchmal schon ein bisschen schwierig, aber ihr habt das sehr gut gemacht und sehr gut im Griff gehabt.
Ich darf mich den vielen Weihnachtswünschen hier auch anschließen: Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest, geruhsame Festtage und dass alle die Politik vielleicht einmal ein bissl in die zweite Reihe stellen und Zeit mit der Familie genießen.
Ich möchte mich auch für den guten, sachlichen Austausch bedanken, der in weiten Teilen hier stattfindet. Wir bieten ja oft ein Bild nach außen, das den Eindruck vermittelt, es würde nur gestritten. Das ist aber nicht der Fall. Es sind viele Teile sehr sachlich, sehr gut und auch einstimmig, immerhin 50 Prozent, also da sind wir, glaube ich, schon auf einem guten Weg.
Auf diesem Weg noch einmal herzlichen Dank und auf ein gesundes 2026! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
18.21
Präsident Peter Samt: Danke, Herr Bundesrat.
Auch im Namen meiner beiden Vizepräsidenten: Für dieses Lob und für die Anerkennung sagen wir Dankeschön.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.