RN/127
18.22
Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ein Seniorenvertreter hat sich mit gewerkschaftlichen Dingen auseinandergesetzt, vor allem gerade in diesem sehr, sehr wichtigen Punkt.
Wir diskutieren heute über ein Gesetz, welches ja bereits, wie von meinem Vorredner ausgeführt, 2017 im Nationalrat beschlossen wurde und bei dem eben jetzt durch eine Novellierung – das heißt nichts anderes als Erneuern, Neuordnen, Umgestalten, auf neue Füße Stellen – mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen wird.
Es geht um die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeiterinnen und Arbeitern an jene der Angestellten – da braucht man nichts zu gendern, das heißt so (Heiterkeit des Bundesrates Himmer [ÖVP/Wien]) –, wobei die Bestimmungen letztendlich im Oktober 2021 in Kraft getreten sind und eben immer wieder zu rechtlichen Diskussionen geführt haben.
Ich möchte kurz den traditionellen oder auch überhaupt den Begriffsunterschied zwischen Arbeiterinnen, Arbeitern und Angestellten in Erinnerung rufen. Der Hauptunterschied zwischen einem Arbeiter, einer Arbeiterin und einem Angestellten liegt ja in der Art der ausgeführten Tätigkeiten. Während Arbeiterinnen und Arbeiter kompetenzmäßig hauptsächlich handwerklich-körperliche Tätigkeiten verrichten, sind Angestellte vorwiegend in administrativen und in bürotechnischen Bereichen tätig. Dies führt zu unterschiedlichen Anforderungen und Bedingungen in den jeweiligen Berufsbereichen. Dieser Unterschied gilt jedoch zunehmend als überholt und spielt heute im Prinzip eine eher geringere Rolle als früher. Sowohl Angestellte als auch Arbeiterinnen und Arbeiter haben spezielle Vorteile, je nach ihren Tätigkeiten. Beide Beschäftigungsformen bieten individuelle Vorteile, abhängig natürlich von persönlichen Präferenzen und beruflichen Zielen.
Die fällige Gesetzesreparatur, die nun durchgeführt wird, führt zu Rechtssicherheit im österreichischen Arbeitsrecht. Für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, konnten per Kollektivvertrag abweichende Regelungen festgelegt werden. Dies führte in der Praxis jedoch des Öfteren zu Unklarheiten, wer unter diese Ausnahmebedingungen fällt. Die Frau Bundesminister für Soziales hat das richtigerweise als Fleckerlteppich bezeichnet. Mit der vorliegenden Novelle wird nun Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Bestehende kollektivvertragliche Regelungen, die im Zeitraum 1.1.2018 bis 30.6.2025 getroffen wurden, werden abgesichert, und damit wird die Unsicherheit beseitigt sowie auch eine zentrale Maßnahme des Regierungsprogramms umgesetzt.
Ein weiterer Schritt – das wurde auch schon angeführt, als Zweitredner zu einem Thema hat man natürlich Überschneidungen – betrifft Arbeitnehmer, die ihren zwingenden Anspruch auf das gesetzlich oder kollektivvertraglich zustehende Entgelt geltend machen: Dieses Verbot schützt vorwiegend vor Kündigung und Entlassung im Streitfall. Damit stärken wir die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Gesetzlichen und setzen die EU-Mindestlohnrichtlinien um.
Auch die Stärkung des im Jahre 2022 eingerichteten Sozialfonds – eine ganz wichtige sozialpartnerschaftliche Initiative – bedeutet vor allem für Mitarbeiter in den Bereichen des Bewachungspersonals und des Reinigungspersonals eine Absicherung im Fall einer Arbeitslosigkeit oder eines Arbeitsunfalls. Alles in allem ist das ein wichtiger Schritt, um in diesem wichtigen Gesetzesbereich Rechtsklarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen – das zum Sachlichen, zum Inhalt.
Ich wünsche Ihnen allen, werte Kolleginnen und Kollegen, ein friedvolles Weihnachtsfest und ein paar erholsame Tage. Wenn Sie sich wirklich richtig erholen möchten, kommen Sie in die Steiermark! (Heiterkeit und Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Ruprecht [ÖVP/Stmk.]: Bravo!) Wir haben Sonne, wir haben Schnee, wir haben Kultur, wir haben eine wunderbare Kulinarik und einen herrlichen südsteirischen Wein. Willkommen in der Steiermark! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen.)
18.27
Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile es ihr. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Marlies, jetzt musst du Werbung für Salzburg machen! – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.] – auf dem Weg zum Rednerinnen- und Rednerpult –: Werbung für Salzburg? Das machen wir immer, da liegt unser Herzblut dort!)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.