RN/129
18.29
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es wurden die Inhalte dieses Reparaturpakets im Arbeitsrecht von den Bundesrätinnen und Bundesräten schon so wunderbar ausgeführt, dass es nur eine Doppelung und Verdreifachung wäre, würde ich das jetzt noch einmal wiederholen. Es ist ein wichtiges Paket, das Klarstellung bringt, dass eine Besserstellung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Klarstellung im Bereich der Arbeitgeber bringt.
Ich darf nur die Gelegenheit auch nutzen, um mich zu bedanken. Ich darf mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts bedanken, weil das letzte Jahr für sie wirklich voller Herausforderungen war. Das Ministerium hat 70 Gesetze auf den Weg gebracht, und das mit großer Geschwindigkeit, sie standen wirklich unter höchster Belastung. Ich bedanke mich vielmals dafür. Als Ministerin oder Minister steht man allein da, aber wenn man ein Team und eine Verwaltung hat, die die Arbeiten wirklich gut umsetzen, dann ist das schon etwas Besonderes. – Danke dafür. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Danke auch den Beschäftigten im Parlament dafür, dass alles immer so gut klappt und dass man nur kommen muss und sozusagen seinen Teil im Parlament abliefern darf.
Ich wünsche Ihnen allen erholsame Feiertage. Ich darf meine große Wertschätzung für den Bundesrat ausdrücken, denn wo man einmal war, da gehört man halt immer noch ein bisschen hin! (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Ja, genau!) In diesem Sinn alles Gute für Sie und alles Gute fürs neue Jahr! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
18.30
Präsident Peter Samt: Ich begrüße bei uns im Bundesrat den Herrn Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr. – Herzlich willkommen! (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Eine weitere Wortmeldung dazu liegt mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.