RN/4

Aktuelle Stunde

„Reformpläne im Eherecht“

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer, die ich herzlich willkommen heißen darf. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Nach einer ersten Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die 10 Minuten nicht überschreiten soll, kommt je eine Rednerin beziehungsweise ein Redner pro Fraktion zu Wort, deren beziehungsweise dessen Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann erfolgt eventuell eine zweite Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die 5 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je eine Rednerin beziehungsweise ein Redner pro Fraktion sowie anschließend je eine Wortmeldung der Bundesrät:innen ohne Fraktion mit einer jeweils 5-minütigen Redezeit. 

Zu einer ersten Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich nun die Frau Bundesministerin für Justiz. Ich erteile es ihr und weise nochmals darauf hin, dass die Redezeit 10 Minuten nicht überschreiten sollte. – Bitte schön.

RN/5

9.13

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident, herzliche Gratulation zu Ihrem heutigen Amtsantritt! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, heute hier die Gelegenheit zu haben, meine Überlegungen und die meines Hauses zu einem modernen, gerechten und zukünftigen Eherecht mit Ihnen teilen zu dürfen. Die Ehe ist eine der ältesten Institutionen unserer Gesellschaft und sie ist zugleich ein Spiegelbild sozialer Realitäten, die sich im Laufe der Jahrzehnte, der Jahrhunderte natürlich immer wieder verändert haben. Gerade deshalb ist es notwendig, regelmäßig zu prüfen, ob unser rechtlicher Rahmen noch den tatsächlichen Lebensverhältnissen entspricht. 

Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich“ enthält unter anderem eine Reform des Scheidungsrechts inklusive einer Neuregelung des nachehelichen Unterhalts, unter anderem unabhängig vom Verschuldensprinzip. Diese Ankündigung hat rasch zu öffentlichen Erwartungen geführt; viele Stimmen äußerten den Wunsch, das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht jetzt endlich abzuschaffen. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) 

Wir nehmen uns dieses Themas an, das so tief in das Leben vieler Menschen eingreift. Dieses Thema und diese Befassung verlangen aber zunächst eine sorgfältige Analyse und eine breite Diskussion – und genau diesen Weg schlagen wir auch ein. Am 26. Jänner 2026, also vor Kurzem, hat eine Auftaktveranstaltung stattgefunden, bei der unter der Leitung meines Hauses die zentralen Stakeholder:innen aus Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis zusammengekommen sind. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Fragen des nachehelichen Unterhalts, auch im Lichte des europäischen Rechtsvergleichs. Diskutiert werden unter anderem Fragen zum Unterhaltsbedarf, mögliche Befristungen sowie die grundsätzliche Frage, welche Rolle eine Verantwortungszuordnung für das Scheitern der Ehe künftig noch spielen soll. Diese Gespräche werden im März 2026 fortgesetzt. 

Schon beim ersten Zusammentreffen dieses Arbeitskreises wurde ganz deutlich: Eine Reform des Scheidungsrechts kann kein Schnellschuss sein, sondern verlangt eine strukturierte und sorgfältige Debatte. Wenn man mit Richterinnen und Richtern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten spricht, also mit jenen Berufsgruppen, die tagtäglich mit diesen Fragen befasst sind, zeigt sich oft ein differenziertes Bild: Nicht das Verschuldensprinzip als solches wird als größtes Problem angesehen, sondern vielmehr seine enge Verknüpfung mit dem nachehelichen Unterhalt. Diese konditionale Verbindung führt in der Praxis häufig zu den größten Konflikten. Die viel zitierten Rosenkriege entstehen genau dann, wenn kein Einvernehmen über die unterhaltsrechtlichen Folgen einer Scheidung erzielt werden kann. Gerade bei langjährigen Ehen ist es für jene Frauen – und es sind bekanntlich zu einem Großteil die Frauen, die zugunsten der innerfamiliären Care-Arbeit ihre eigene Berufstätigkeit zurückgestellt haben – entscheidend, auch nach einer Ehe eine würdige Lebensführung gestalten zu können. 

Der nacheheliche Unterhalt stellt für sie oft eine wichtige Absicherung ihrer Lebensgrundlage dar. Diese Verfahren werden natürlich dann besonders aufwendig, wenn die potenziell Unterhaltsverpflichteten – also, unter uns gesagt, die Männer – diese Ansprüche nicht anerkennen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Dann entstehen oft hohe Kosten, lange Verfahrensdauern und erhebliche emotionale Belastungen. 

Sehr geehrte Damen und Herren, man könnte annehmen, dass das Modell der Hausfrauenehe im 21. Jahrhundert ausgedient hat. Man könnte meinen, dass Frauen heute doch finanziell unabhängig sind und auf eigenen Beinen stehen. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Es gibt ... keine Hausfrauen mehr!) Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Die hohe Teilzeitquote von Frauen, die nach wie vor klaffende Einkommensschere und der Mangel an ganztägigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen führen dazu, dass viele Frauen, insbesondere Alleinerzieherinnen, kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen können. Das fehlende eigene Erwerbseinkommen wirkt sich zudem auf die Pensionsansprüche aus und erhöht das Risiko von Altersarmut. Diese strukturellen Faktoren dürfen wir bei einer Reform des Eherechts nicht ausblenden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.].)

Hinzu kommt ein gesellschaftlicher Trend, der in sozialen Medien unter dem Schlagwort Tradwives kursiert. Junge Frauen werden dort mit idealisierten Bildern eines traditionellen Familienmodells konfrontiert, das vermeintlich Erfüllung und finanzielle Absicherung verspricht. Doch diese Darstellungen blenden die wirtschaftlichen Risiken aus, die entstehen, wenn Beruf und Karriere dauerhaft zugunsten unbezahlter Care-Arbeit zurückgestellt werden. Zusammengefasst besteht in vielen Ehen nach wie vor ein wirtschaftliches Ungleichgewicht, zumeist zulasten der Frauen. Für diesen wirtschaftlich schwächeren Teil muss auch nach der Beendigung einer Ehe gewährleistet sein, dass es um eine Form der Gerechtigkeit im Sinne eines Aktes nachehelicher Solidarität geht. 

Aus meiner beruflichen Erfahrung als Rechtsanwältin in einer Familienrechtskanzlei weiß ich, wie wichtig es ist, dass die sich auf den Bestand der Ehe verlassende Partnerin oder der Partner auch vor einer Überrumpelung durch eine allzu schnelle Scheidung geschützt werden muss. Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern auch die Notwendigkeit, zahlreiche existenzielle Fragen neu zu ordnen: Wer bleibt in der Ehewohnung? Wie wird die Betreuung der Kinder organisiert? Wie werden Vermögen, Ersparnisse und natürlich oft auch Schulden aufgeteilt? – Für all diese Fragen braucht es Zeit und es braucht einen rechtlichen Rahmen, der diese Zeit auch ermöglicht. Eine Trennung markiert einen neuen Lebensabschnitt, auf den sich alle Beteiligten auch psychisch und emotional einstellen müssen. 

Was brauchen wir alle also, um diesen Problematiken gerecht zu werden?

Erstens: Wir brauchen ein faires Unterhaltsrecht, das den Verlauf der Ehe und die unentgeltlichen Leistungen für die familiäre Gemeinschaft berücksichtigt. Dabei stellen sich zentrale Fragen: Unter welchen Umständen soll nachehelicher Unterhalt zustehen? Sollen die Dauer der Ehe, die Anzahl der Kinder, das Alter der Kinder eine Rolle spielen? – Ich denke, ja. Soll der Unterhalt befristet sein? Wenn ja, unter welchen Umständen?

Zweitens: Wir brauchen einen angemessenen Zeitrahmen, in dem sich alle Mitglieder des zerbrechenden Familiensystems auf ihre neue Lebenssituation einstellen können – wirtschaftlich, psychologisch und emotional. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) 

Aber: Brauchen wir noch das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht? Genügt es, allein die Zerrüttung der Ehe festzustellen? Ich plädiere diesbezüglich für Umsicht und Bedacht.

In juristischer Hinsicht ist vor allem auch Folgendes zu bedenken: Die Ehe ist ein Vertrag mit gesetzlich definierten persönlichen Rechtswirkungen. Wie sollen wir künftig mit diesen Pflichten umgehen? Sollen wir sie beseitigen? Sollen wir Verletzungen, etwa der Pflicht zum Beistand, zur Treue oder zur anständigen Begegnung, ohne Konsequenzen lassen? 

Dieser Ehevertrag mit gesetzlich definierten Rechten und Pflichten ist juristisch gesprochen ein Dauerschuldverhältnis. Wenn es kein Einvernehmen über die Scheidung und die Scheidungsfolgen gibt, dann stellt sich die Frage, wie dieses Dauerschuldverhältnis in rechtlicher Hinsicht einseitig beendet werden kann. Systemkonform bräuchte man nämlich einen wichtigen Grund, um ein solches Dauerschuldverhältnis einseitig zu beenden.

Aus all diesen Gründen meine ich, wir sollten uns bei einer Reform des Scheidungsrechts auch damit befassen, wer die Verantwortung für das Scheitern der Ehe trägt. Es braucht Raum für Klärung, für Rückschau, für ein Innehalten, gerade und vor allem auch in Fällen von psychischer und physischer Gewalt. Eine kürzlich veröffentlichte Studie bestätigt diese Überlegungen, sie zeigt, dass es in der Bevölkerung nach wie vor ein überwiegendes Bedürfnis gibt, das Verschulden am Scheitern einer Ehe gerichtlich klären zu lassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf einen konstruktiven Austausch. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.23

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank. 

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Bernadette Kerschler. Ich erteile es ihr und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte schön.

RN/6

9.23

Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ, Steiermark): Vielen Dank, Herr Präsident! Auch von meiner Seite für das gesamte neue Präsidium alles Gute für das neue Amt! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende hier im Haus und zu Hause! Ubi amor, ibi dolor: Wo Liebe ist, ist auch Schmerz. Leider ist das oft so, oft stimmt dieser Spruch. 

Wie die Frau Ministerin schon gesagt hat: Das Scheidungsrecht soll ein Spiegel der gesellschaftlichen Vorstellungen von Ehe sein. Die Frage ist nur: Welche gesellschaftlichen Vorstellungen sind aktuell? Und: Ist unser Scheidungsrecht noch aktuell? Was soll es widerspiegeln? Ich bin ganz bei ihr, dass das ein gut überlegter Prozess sein soll und wir uns dafür Zeit lassen müssen.

Eine Ehe dauert in Österreich durchschnittlich zehn bis elf Jahre. Zurück bleibt oft eine Person, die in der Ehe Erwerbschancen aufgegeben oder stark eingeschränkt hat und im großen Ausmaß unbelohnte Care-Arbeit betrieben hat. Das ist die Realität und an der Realität haben wir uns zu orientieren. Das ist unsere Verantwortung, ohne eigene Wertvorstellungen allzu viel einzubringen. Im Scheidungsrecht soll dies berücksichtigt werden. Unser konkreter Auftrag ist es, ein faires Unterhaltsrecht zu schaffen, das Rücksicht auf die in der Ehe erbrachten Leistungen, auf die Leistungen, die in der Ehe von beiden Partner:innen erbracht wurden, nimmt. Das ist unser Auftrag. 

Die Zahl der Eheschließungen ist in Österreich relativ konstant, es sind etwa 45 800 pro Jahr. Dazu kommen 1 880 eingetragene Partnerschaften. In Österreich ist das Alter bei Eheschließungen derzeit – 2024 war es so – bei den Männern 33,6 Jahre und bei den Frauen 31,6 Jahre, also – viele würden das sagen – relativ jung. Ich war ein bisschen jünger. 

36,5 Prozent der Ehen werden derzeit geschieden und in 65,7 Prozent der Fälle sind Kinder betroffen. Aber was heißt das, wenn Kinder betroffen sind und wir keinen fairen nachehelichen Unterhalt haben? – Das bedeutet in vielen Fällen Kinderarmut. Dessen müssen wir uns auch bewusst sein: Wenn wir keinen fairen nachehelichen Unterhalt haben, bedeutet das Kinderarmut. Deshalb sind wir da sehr stark in der Verantwortung, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.  Diese Verantwortung haben wir wahrzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe es schon angesprochen, wir sind jetzt bei 33 Jahren. Ich war viel jünger bei meiner Eheschließung. Das heißt: Man ist jung, hat romantische Überlegungen, ist verliebt, aber trotzdem kann man – und das tun einige sicher nicht – das Ganze partnerschaftlich angehen, sich erkundigen: Was heißt eine Eheschließung? Was heißt das für das Vermögen, das man eingebracht hat? Man kann es prüfen lassen. Man kann sich rechtlich erkundigen, aber leider tun das viele nicht. Was heißt das im Scheidungsfall? Sonst steht man vor der Tatsache: Na, jetzt schaut es aber blöd aus! – Die Frau Ministerin hat das schon angesprochen: Wer kann jetzt im Haus bleiben, wer kann in der Wohnung bleiben? Wer ist unterhaltspflichtig? Wir müssen, da es ein Vertrag ist, glaube ich, wirklich faire Regeln schaffen, damit die Menschen dann nicht auf einmal sehen, dass sie wirklich ganz, ganz viel verloren haben, denn es entstehen ja dann oft doppelte Kosten für die Menschen.

Wir sind schon am richtigen Weg mit unseren Entscheidungen, wir haben ja schon einiges erledigt. Wir haben mit dem Eheverbot für Minderjährige schon einen Schutz für junge Menschen geschaffen, mit dem Eheverbot innerhalb der Familie – Cousinen-, Cousinehe – sind wir schon am richtigen Weg. Jetzt geht es wirklich darum, dass wir ein faires Unterhaltsrecht schaffen, dass die Leistungen, die innerhalb der Ehe von Frauen und Männern, von den Partner:innen eingebracht wurden, wirklich berücksichtigt werden. Das ist im Unterhaltsrecht entsprechend abzubilden: die Betreuung von Kindern, die Care-Arbeit innerhalb der Familie und alle anderen Leistungen auch.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auch die langen Verfahren, die zermürbenden Verfahren sind nicht immer für beide Partnerinnen und Partner leistbar – finanziell leistbar, ökonomisch leistbar – und emotional durchzustehen. Deshalb wollen sich viele schnell einigen. Schnelle Einigung ist nicht immer eine gute Einigung, das wissen wir. Auch in diesem Sinne plädiere ich dafür, dass wir im Gesetzwerdungsprozess, aber auch dann in Hinblick auf die Verfahren wirklich verantwortungsvoll handeln. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.29

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile ihm dieses.

RN/7

9.29

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Es ist tatsächlich so, dass die Ehe und die Familie tragende Säulen, wichtige Institutionen unserer Gesellschaft und für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft von ganz entscheidender Bedeutung sind. In der Familie findet nicht nur emotionale Geborgenheit, sondern auch die Sozialisation unserer nächsten Generationen statt. Daher ist es natürlich nicht ein unwichtiger Bereich, den wir hier diskutieren.

Jetzt habe ich erfahren, dass meine Vorrednerin etwas jünger als der statistische Durchschnitt geheiratet hat. Da ich mit 33 Jahren geheiratet habe, bin ich also voll ein statistischer Durchschnittstyp. Unabhängig davon, wann man diese Entscheidung trifft, wissen wir, die wir real im Leben stehen, dass Partnerschaften natürlich auch scheitern können – und dieser Realität muss man sich stellen. Dafür muss es auch vernünftige Lösungen geben. 

Es ist ja bereits angesprochen worden: In den meisten aller Fälle kommt es zu einer einvernehmlichen Lösung. Das heißt, die Österreicherinnen und Österreicher sind da nicht so unkultiviert, in vielen Fällen findet das sehr vernünftig und sehr kultiviert statt. In einigen Fällen kommt es aber auch zu langen Auseinandersetzungen und zum Teil zu sehr emotionalen Auseinandersetzungen.

Es ist ja bereits angesprochen worden: Kinder sind bei dieser Thematik natürlich sehr stark mitzuberücksichtigen. Kinder sind im Rahmen von Trennungen oft die Ärmsten, weil sie überhaupt nichts dafür können. Sie sind zu schützen.

Unabhängig von der Frage des Verschuldens ist es in solchen Situationen auch häufig, dass ein Partner in der ökonomisch schwächeren Position ist. Da hat die Frau Bundesminister natürlich recht, dass dies laut Statistik in den meisten Fällen die Frau ist, die da in einer ökonomisch schwierigeren Position ist. Das gilt es natürlich zu berücksichtigen.

Da releviert worden ist, die Verschuldensfrage zu relativieren oder die Verschuldensfrage überhaupt herauszunehmen, ist natürlich zu sagen, dass diese oft schwierig zu beantworten ist. Wir wissen das auch aus eigenen Erfahrungen: Man spricht mit einem Mann; der erklärt dann aufgeräumt, ruhig und vernünftig, wieso es zur Trennung gekommen ist und dass halt leider die Frau etwas durchgeknallt ist. Dann spricht man mit der Frau; und die erklärt einem ruhig, vernünftig und völlig aufgeklärt eine ganz andere Geschichte – und die ist ungefähr genauso glaubwürdig wie der Mann. Wir wissen, dass in solche Prozesse der Trennung für alle Beteiligten, also für die Partner, für die Kinder, für die Familien im erweiterten Sinn, irrsinnig viel Emotionalität hineinkommt und dass da nicht immer nur die Sachlichkeit obsiegt. Daher ist natürlich zu bedenken: Wie wird eine solche Situation eigentlich abgewickelt? Wie findet in unserer Gesellschaft eigentlich generell eine Lösung vor Gericht statt? 

Im Gericht ist es so, dass da viele, viele Menschen sind, die Beteiligten, die Zeugen und die Anwälte, und dass es viele unterschiedliche Standpunkte gibt. Im Grunde steht aber schon von Anfang an fest, wer am Schluss recht hat – und das ist der Richter oder die Richterin, weil diese eben von Berufs wegen am Schluss einer solchen Diskussion recht haben. Diese Richterinnen und Richter bedienen sich natürlich eines Beweisverfahrens, und bei solchen Beweisverfahren kommen auch Gutachter zum Einsatz. Gerade bei Scheidungsfällen stößt man oft an die Grenzen der Wahrheitsfindung, denn, wie ich denke, ein Richter ist zwar mit der Kompetenz ausgestattet, eine Entscheidung zu treffen, aber ein Richter ist deswegen trotzdem kein Hellseher, der in die Menschen hineinsehen kann. Ich möchte behaupten, auch die Gutachterinnen und Gutachter, derer sich ein Richter bedient, sind keine Hellseher, wenn die Beweise das gesprochene Wort von befangenen Personen sind. Deswegen verstehe ich, dass man die Verschuldensfrage da oft abkoppeln möchte.

Gleichzeitig, möchte ich sagen, gibt es natürlich auch Fälle, bei denen die Verschuldensfrage klärbarer ist. Es gibt natürlich auch Sachbeweise, es gibt Chatverläufe, Bilder, Videos, in den schlimmsten Fällen Verletzungen. Da denke ich, wenn solche Dinge der Fall sind, dass es zum Beispiel zu Handgreiflichkeiten oder zu Gewalt kommt – ich glaube, da sind wir uns alle einig –, dass man dann nicht mehr darüber nachdenken muss, warum jemandem die Hand ausgerutscht ist, sondern dann ist der Sachverhalt geklärt, wie die Verschuldensfrage zu beantworten ist.

Ich finde es sehr wichtig, dass wir anerkennen, dass das Justizsystem und dass auch die Menschen, die im Justizsystem arbeiten, an ihre Grenzen stoßen, was die Wahrheitsfindung betrifft. Das zeigt sich bei Scheidungsverfahren ganz besonders, aber, wenn ich sagen darf, auch insgesamt ist es in der Justiz einfach so, dass man oft an die Grenzen der Wahrheitsfindung kommt, wenn es keine Sachbeweise gibt und wenn die Beweise nur aus Zeugenaussagen bestehen.

Ich selber gehöre ungefähr derselben Generation wie die Frau Bundesminister an (Bundesministerin Sporrer blickt in Richtung des Redners – Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), und ich kann mich erinnern, der erste große Justizfall, den ich als Jugendlicher so miterlebt habe, war der Fall Lucona. Das wollte ich jetzt zum Thema Sachbeweise sagen. Das war auch ein sehr langes Verfahren. In der Kurzfassung von hinten aufgerollt: Udo Proksch hat damals ein bisschen an Schrott zusammengekauft, hat diesen als Uranaufbereitungsanlage versichern lassen und mit einem Schiff über den Indischen Ozean geschickt. Das Schiff ist versenkt worden, und er wollte die Versicherungssumme kassieren. Dann haben investigative Journalisten diesen Fall aufgegriffen – und das ist natürlich ein ganz spannender Fall gewesen. Das Verfahren hat auch lang gedauert, da das Schiff jetzt nicht im Neusiedler See gestrandet ist, sondern irgendwo im Indischen Ozean. In der Nähe der Malediven ist es dann geborgen worden. Nachdem man das Schiff geborgen hatte, hat man natürlich gesehen, dass das nur Schrott war, auch feststellen können, dass dieses Schiff gesprengt worden ist.

Damals, muss ich sagen, habe ich verstanden, warum dieses Verfahren so lange gedauert hat, denn man musste erst einmal draufkommen, dass das ein Versicherungsbetrug war. Erst musste der Verdacht entstehen, dann musste man das Schiff im Indischen Ozean heraufholen, untersuchen und so weiter. Dann war aber ein klarer Sachbeweis da und dann konnte dieser Fall auch aufgeklärt werden. 

Wir haben aber oft Fälle in Österreich, in denen kein Schiff versunken und der Tatort nicht der Indische Ozean ist, trotzdem dauern Verfahren viele, viele Jahre, obwohl das nicht notwendig ist. Man müsste sich einfach eingestehen, dass man an den Grenzen der Wahrheitsfindung angelangt ist. 

So, wie zum Beispiel bei einem Scheidungsverfahren der beste Freund des Ehemanns in dem, was er sagt, wohl befangen ist – und so auch die beste Freundin der Ehefrau –, ist das, glaube ich, auch bei Kronzeugen, die selber betroffen sind und sich mit ihren Aussagen freispielen können. Wenn ein solcher Kronzeuge – in unserem Justizsystem – das Schiff findet und wenn man das Schiff hat (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), man kann es also bergen, und damit dann auch ergänzend einen Sachbeweis, dann ist es, finde ich, wieder ein tolles Verfahren, in dem ein objektivierbarer Sachverhalt beinhaltet ist. 

Da meine Redezeit zu Ende ist (Heiterkeit bei der ÖVP), muss ich also hier zu einem Punkt kommen und möchte zusammenfassen, dass ich glaube, wir als Parlamentarier sind aufgerufen, im Rahmen der Gesetzgebung auch bei Fragen des Scheidungsrechts Normen zu schaffen, dass auch normale Menschen die Verschuldensfrage überprüfen können. Wir sollten uns nicht zu viel vornehmen, was die Grenzen der Wahrheitsfindung betrifft. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.40

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses.

RN/8

9.40

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer! Herr Präsident, vorweg einmal dir und deinem Team alles Gute für das nächste halbe Jahr und auf gute Zusammenarbeit – ich bin davon überzeugt, dass das so sein wird.

Es gibt in Österreich derzeit wirklich unzählige Baustellen, und leider gibt es diese unzähligen Baustellen auch im Bereich der Justiz. Ich bin der Meinung, dass es diese Probleme und diese brennenden Themen eigentlich wert sind, dass sie behandelt werden, dass sie nicht vertagt werden; sie gehören sofort gelöst.

Ich könnte heute hier aus dem Bereich der Justiz wirklich viel aufzählen: Personalmangel bei Richtern und bei Staatsanwälten, fehlendes Kanzleipersonal, undichte Stellen bei Gericht bis hin dazu, dass vertrauliche Akten immer wieder irgendwo bei Journalisten landen und niemand weiß, wie das passieren kann. Wir haben massive Überbelegungen in unseren Gefängnissen, wir haben zu wenig Personal, nämlich nicht nur bei den Justizwachebeamten, sondern auch bei den Betreuungsdiensten. Ein spürbarer Vertrauensverlust in die Justiz findet innerhalb der Bevölkerung statt, weil man an die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr glaubt – Stichwort Weisungsrechte der Ministerin gegenüber Staatsanwälten –, das geht bis hin zu einer vermeintlichen Politjustiz.

Doch was macht Frau Justizministerin Sporrer heute? – Sie stellt sich hin und sagt, das dringlichste Thema heute – noch dazu in ihrer voraussichtlich einzigen Aktuellen Stunde im Jahr 2026 – sind Reformen im Eherecht, und dann wird noch dazu nur über Scheidungen gesprochen. – Das lässt tief blicken, Frau Minister. (Beifall bei der FPÖ.)

Entweder sind Ihnen die von mir genannten Probleme genauso unbekannt wie die Antifa (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]), oder Sie wollen sich den wahren Problemen, die es halt derzeit gibt, schlichtweg nicht stellen, weshalb dann so ein Thema auf die Tagesordnung kommt – beides ist für mich nicht tragbar.

Ja, Frau Minister, gerade wir Freiheitliche haben ja beim Eherecht immer eine klare Haltung gehabt. Wir bekennen uns zur traditionellen Ehe zwischen Mann und Frau als Kern der Familie; wir reden nicht gleich über Scheidungen, sondern es kann halt auch einmal schwierige Zeiten geben, die man vielleicht überwinden muss, und man schaut, dass man dann Lösungen findet, dass man doch zusammenbleibt, solange es halt gut funktioniert. Und wir sagen auch: Die Ehe soll rechtlich wieder klar als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau definiert werden, mit dem Zweck der Familiengründung – darum geht es. (Beifall bei der FPÖ.)

Leider ist es ja das linke Prinzip, das da Einzug gehalten hat, bei dem man Ungleiches gleich behandelt, und koste es, was es wolle. Wir wussten ja im Vorhinein nicht, was kommt; wir haben ja nur die Überschrift gesehen. Es ist ja schön, dass das abgesprochen war, aber wir wussten nicht, was heute auf die Tagesordnung kommt – nur die Überschrift. Ich habe mir dann schon gedacht, vielleicht hat Hons Petutschnig aus Kärnten angerufen und gesagt: Frau Minister, ich hätte zwei Kühe im Stall, die würden jetzt auch gerne heiraten, könnte man das nicht ermöglichen? (Heiterkeit bei der FPÖ.) – Man weiß ja inzwischen leider wirklich nicht, welche Blüten diese linken Diskussionen treiben – ich weiß es nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin Kollegen Himmer sehr dankbar, der ja schon sehr vieles gesagt hat – das will ich jetzt nicht alles wiederholen, aber ich kann dem zustimmen.

Was ich aber weiß, ist, dass wir im Moment echte andere Probleme haben, zum Beispiel in unseren Justizanstalten. Auch in den Justizanstalten kann geheiratet werden, so etwas ist möglich. Was nicht möglich ist: dass wir endlich mehr Personal aufnehmen, dass wir endlich ordentliche Verträge für Zivilbedienstete bekommen, dass wir den Kollegen in den Justizanstalten endlich den Respekt entgegenbringen, der ihnen gebührt, und – noch viel wichtiger; das betrifft Sie, Frau Minister – ihnen den notwendigen Rückhalt geben, wenn einmal etwas passiert, Stichwort Hirtenberg, wo leider ein junger Mensch tragisch ums Leben gekommen ist.

Frau Minister, da frage ich mich: Wo war und wo ist der Rückhalt von Ihnen? – Kein Wort von Ihrer Seite, dass die Unschuldsvermutung auch für Exekutivbeamte – und Justizler sind halt einmal Exekutivbeamte – gilt, kein Wort; kein Wort von Frau Minister Sporrer zu der medialen Vorverurteilung, die stattfindet, mit der bewussten Streuung von Halb- und Unwahrheiten, die man ganz leicht aus der Welt hätte schaffen können, wenn man nur gewollt hätte.

Ein Kollege in Hirtenberg ist suspendiert worden, gegen einen weiteren ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, gegen zwölf Beamte dort wird ermittelt. Meine Damen und Herren, ja, ich bin auch für Suspendierungen, ich bin auch für Disziplinarverfahren, und ich bin auch für Ermittlungen – aber bei Ihnen, Frau Minister, sollte man einmal anfangen, nämlich im Ministerium: für die jahrelange Untätigkeit und für das Zulassen der Verschlechterungen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ebenso in der Generaldirektion: Die haben ganz genau gewusst, welche Probleme es überall gibt, nämlich durch den massiven Personalmangel, durch die massive Überbelegung. So kommt es halt dann dazu, dass ein Insasse mit schwersten psychischen Störungen von Stein nach Hirtenberg verlegt wird – in eine Justizanstalt, in die er ganz einfach nicht hingehört, weil die Justizanstalt Hirtenberg für so einen Insassen nicht ausgelegt ist, weder räumlich noch ärztlich, und auch die Justizwachebeamten die entsprechende Ausbildung dafür nicht haben. Dafür gibt es zum Beispiel forensisch-therapeutische Zentren. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Was hat das jetzt mit dem Eherecht zu tun? Themenverfehlung, oder?)

Ich weiß, Sie wollen nicht darüber reden. – Den Zwischenruf, Frau Kollegin, hätte ich mir eigentlich von der SPÖ erwartet; aber interessant, dass das von der ÖVP kommt.

RN/8.1

Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, ob Sie schon einmal erlebt haben, was passiert, wenn ein Mensch mit einer Psychose oder auf Drogen durchdreht – welche Kräfte so jemand entwickeln kann. Was ich aber weiß, ist, dass Ihre nicht klaren Aussagen dann zu solchen Überschriften führen (ein Blatt Papier mit einem Artikel aus der „Kleinen Zeitung“ in die Höhe haltend), in denen steht – und die Überschrift bleibt übrig, das wissen Sie –: „Dafür trägt die Justizanstalt die Verantwortung“.

Jetzt kann ich Ihnen noch etwas sagen, Frau Minister: Putzen Sie sich ja nicht ab! Wir haben vor wenigen Monaten auf Einladung der Volksanwaltschaft im Landesgericht Wien ein Treffen gehabt: Die Justizsprecher aller Parteien waren dabei, es waren Vereine wie Neustart dabei, es war der Generaldirektor dort. Die Einzigen, die von der Einladungsliste gefehlt haben, Frau Minister, waren Sie und Ihr Kabinettschef – so wichtig ist Ihnen das. Wissen Sie, was dort über alle Parteigrenzen hinweg eindeutig herauskam? – Die Justizanstalten sind am Kollabieren. Und wir sprechen heute hier über die Reform des Eherechts.

RN/8.2

Wissen Sie, Frau Minister, wenn man so agiert, wie Sie agiert haben – da habe ich noch ein schönes Bild mitgebracht (ein Blatt Papier mit einem Aufruf zu einer Demonstration in die Höhe haltend) –, dann kommt es zu solchen Demos. Da steht drauf: „Gefängnis tötet“; da wird zu einer Demo – einer Gedenkveranstaltung – aufgerufen; da steht drauf: Gedenken an den in Hirtenberg ermordeten Insassen. – So viel zum Thema Vorverurteilung; so etwas passiert dann nämlich. Frau Minister, das sind Ihre politischen Freunde, die das machen, denn wer zu so einer Demo aufruft, ruft nicht zum Gedenken an den verstorbenen Insassen auf, sondern das ist eine Hassaktion gegen die Justizwachebeamten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, wir sind alle für volle Aufklärung, nicht nur im Eherecht, wir sind auch für volle Aufklärung dieses Vorfalls, aber ohne eine Vorverurteilung und ohne Abputzen auf jene, die sich nicht wehren können.

Meine Damen und Herren, dass die Justizwachebeamten keine Bodycams getragen haben, ist auch nicht die Schuld der Kollegen. Über Bodycams wird seit Jahren diskutiert, sie liegen auch schon seit einiger Zeit auf Erprobung in der Generaldirektion; es traut sich halt wegen des Datenschutzes keiner über den Erlass drüber, und darum gibt es sie nicht. Mit Bodycams würden wir alle wissen, was dort passiert ist. Jetzt aber bitte nicht auf die Justizwachebeamten und die Justizanstalten abputzen – nehmen Sie jene in die Pflicht, Frau Minister, die in der Vergangenheit von den Anstaltsleitern immer wieder E-Mails bekommen haben, in denen die massiven Probleme aufgedeckt wurden und auf die die Generaldirektion nicht einmal mehr geantwortet hat.

Apropos Generaldirektion – das war auch ganz spannend –: Bei der Pressekonferenz sagte der Herr Generaldirektor allen Ernstes, Ausführungen in ein Krankenhaus mit einer Eskorte seien nicht lege artis. (Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.]: ... zur Sache kommen!) – Ich weiß nicht, ob der Herr jemals als Justizler in einer Justizanstalt tätig war – ich glaube nicht –, denn es gibt nur eskortierte Ausführungen, außer der Insasse - -

RN/8.3

Präsident Markus Stotter, BA: Herr Kollege, bitte ein bisschen zum Thema kommen! – Sie haben noch 1 Minute. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (fortsetzend): Jawohl, sehr gerne – zurück zum Eherecht, Herr Vorsitzender: Ja, Frau Minister, ja, ich will, und zwar will ich, dass Sie eine Kommission einsetzen, aber nicht zur Aufklärung in der Justizanstalt, sondern zur Aufklärung all der Missstände im Ministerium, zur Aufklärung der Missstände bei Ihnen in der Generaldirektion. Da wird die Kommission schnell fündig werden.

An die Demonstranten: Wenn Sie künftig so eine Demo machen wollen (erneut das Blatt Papier mit dem Aufruf zur Demonstration in die Höhe haltend), dann machen Sie sie dort, wo sie hingehört, nämlich vor dem Justizministerium und vor der Generaldirektion, denn dort sitzen die wahren und die einzigen Verantwortlichen für dieses Systemversagen. (Beifall bei der FPÖ.)

9.49

Präsident Markus Stotter, BA: Für eine weitere Stellungnahme hat sich die Frau Bundesministerin für Justiz zu Wort gemeldet. – Ich erteile dieses und darf Sie bitten, die Redezeit von 5 Minuten nach Möglichkeit einzuhalten.

RN/9

9.50

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich wollte noch auf ein paar Punkte zu sprechen kommen, die da auch noch wesentlich sind, und ich werde ausschließlich zum Thema der heutigen Tagesordnung sprechen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich habe im ersten Teil meines Statements vor allem über Scheidung und Scheidungsfolgen gesprochen, und möchte jetzt noch einmal ergänzen, dass wir ja alle wissen, dass etwa 90 Prozent aller Scheidungen einvernehmlich erfolgen. Das bedeutet, wir haben hier einen sehr hohen Prozentsatz von Scheidungen, bei denen das Einvernehmen gefunden werden kann. 

Oft ist es aber so, dass das Scheidungsverfahren strittig beginnt und dann einvernehmlich endet. Das ist im Grunde auch gut so, aber es passiert sehr oft, dass dann gerade Frauen, die ja auf den nachehelichen Unterhalt angewiesen sind, für die Einigung auf ihre Unterhaltsansprüche, die sie an und für sich hätten, verzichten; das ist ein leider sehr weitverbreitetes Phänomen. 

Daher möchte ich darauf hinweisen, dass, wenn wir jetzt einen Rahmen für ein neues Unterhaltsrecht schaffen, das natürlich eben nicht nur für die strittigen Scheidungen, sondern vor allem auch für die einvernehmlichen Scheidungen den Rahmen bildet. Es ergibt dann auch eine Orientierung für jene, die sich da halt nicht ganz sicher sind: Würde ich einen Unterhalt bekommen, würde ich keinen Unterhalt bekommen? – Wenn wir diese Bereiche klarer definieren – konkrete Ansprüche mit konkreten Tatbeständen: ob die Berufstätigkeit zurückgestellt wurde, ob es Kinder gibt, in welchem Alter diese Kinder sind, wie lange die Ehe gedauert hat und Ähnliches –, können sich die scheidungswilligen Partner und Partnerinnen auch daran orientieren. Das halte ich für sehr wichtig.

Es wurde jetzt auch sehr stark darauf fokussiert, dass es so schwierig sei, Beweise dafür zu gewinnen, wie die Ehe verlaufen ist. Ich möchte hier und heute vor allem auch die Richter und Richterinnen ins Treffen führen, die sehr wohl wissen, wie man mit schwierigen Lebenssachverhalten umgeht. Es gibt auch im Strafverfahren nicht immer haptische Beweise, da ist dann im Zweifel freizusprechen, aber die Wahrheiten innerhalb einer Ehe können schon auch von Gerichten, von Richtern und Richterinnen, erfasst werden. Es ist nicht so, dass es ganz unmöglich ist, dass Lebenssachverhalte von Zivilrichtern und -richterinnen beurteilt werden. Darauf möchte ich noch hinweisen.

Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen: Selbst wenn wir das Verschuldungsprinzip komplett aus dem Rechtsbestand streichen würden, hätten wir im Unterhaltsverfahren immer noch ein Thema. Man sieht das vor allem in Deutschland, wo bei der Ehescheidung diese Unterhaltstatbestände eben gelten. Da ist es so, dass dann sehr wohl auch im Unterhaltsverfahren darüber diskutiert wird: Na, gab es Verfehlungen oder nicht? – Ich sage Ihnen – das sagt mir auch die Lebenserfahrung –, dass der Unterhaltsverpflichtete dann keinen Unterhalt zahlen will, wenn er der Meinung ist, dass die Ehefrau ihre Pflicht in der Ehe gebrochen hat – aber abseits des Verwirkungstatbestandes. 

Verwirkungstatbestand heißt, der Unterhalt fällt weg, wenn die berechtigte Person eine Handlung gegen den Verpflichteten gesetzt hat, die gravierend ist, wie zum Beispiel, wie auch immer, schwere Verletzungen, nach dem Leben Trachten oder Ähnliches. Das ist jetzt schon im Rechtsbestand drinnen, dass da der Unterhalt verwirkt wird, aber unabhängig davon ist dann oft die Debatte: Ja wieso soll ich ihr jetzt eigentlich einen Unterhalt zahlen? Sie hat sich doch im Laufe der Ehe so oder so verhalten! – Das heißt, wir kommen der Frage der Verantwortung für das Scheitern der Ehe auch im Unterhaltsrecht nicht ganz aus; das ist bitte zu beachten.

Dann möchte ich noch ein bisschen etwas zur Arbeitsgruppe ergänzen. Es soll nämlich in der Arbeitsgruppe auch erörtert werden, ob es für die Lebensgemeinschaften in gewisser Weise doch Regelungen braucht, nämlich vor allem auch im Hinblick auf eine soziale Absicherung; und zwar diskutieren wir da einen Unterhalt für die Mutter nach der Geburt eines Kindes, also in einer Lebensgemeinschaft außerhalb der Ehe, bis zu einem ersten, zweiten Lebensjahr. Das wird diskutiert und das ist auch eine langjährige Forderung.

Ein weiterer Punkt ist – es wurde schon angesprochen –: Wenn man eine Ehe eingeht, sollte man schon wissen, welchen Vertrag man da unterschreibt: Was für Folgen hat es – das wurde als Beispiel genannt –, wenn ich mein eigenes Vermögen in die Ehe einbringe? Welche Folgen hat es, wenn ich die Berufstätigkeit aufgebe, wie ist die Gestaltung der Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit; welche Folgen hat das für mich, wenn ich die Berufstätigkeit zurückstecke? – Auch das diskutieren wir: ob es nicht eine Beratung, Aufklärung über die Rechte und Pflichten in der Ehe geben soll.

Noch zwei Bemerkungen zu zwei Redebeiträgen, die ich gehört habe: Geschätzter Herr Bundesrat Himmer, wenn Sie vom Hand-Ausrutschen reden, dann ist das für mich ein bisschen zu viel Euphemismus für Gewalt im sozialen Nahraum, mit dem wir zu kämpfen haben und vor dem wir stehen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: In beide Richtungen, hoffe ich, oder?) Da möchte ich sagen: Das ist mir ein bisschen zu verharmlosend für das, was wir an Gewalt, vor allem auch in Ehen, vorfinden. (Beifall bei der SPÖ.)

Und eine letzte Bemerkung: Wenn man - - Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Hören Sie, Sie haben mit keinem Wort gesagt, dass es noch ärgere Handlungen gibt! Also, was Sie mir jetzt sagen wollen, ist mir völlig unerklärlich! Unfassbar! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich bin da völlig der Meinung von der Frau Minister!) –Ja, gut. Das nehme ich so zur Kenntnis; ist in Ordnung. 

Ich nehme es so zur Kenntnis, aber ich habe noch eine mir ganz wichtige Bemerkung, und zwar: Man kann bezüglich der Institution der Ehe gerne diskutieren, ob diese ausschließlich zwischen Mann und Frau geschlossen werden soll. Ich weise aber wirklich zurück, Homosexuelle mit Tieren zu vergleichen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das hab ich nicht gesagt! – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Hat er ja gar nicht gesagt!) Da begeben wir uns in die finsterste Vergangenheit. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Schauen Sie, Sie können so viel polemisch sein, wie Sie wollen!) Das weise ich strikt zurück! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, genau!) Das weise ich hier strikt zurück.– Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Seien Sie polemisch, so viel Sie wollen, wir kennen Sie eh! – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ohren aufmachen! Hat er ja gar nicht gesagt! Das Gleiche wie die komische Verfassungsaufklärung von der letzten Sitzung! Da muss ich als Frau lachen!)

9.57

Präsident Markus Stotter, BA: Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile ihr dieses.

RN/10

9.57

Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! – Eines vorab zu Ihnen, Kollege Spanring, zu Hirtenberg: Hören Sie damit auf, diese Tragödie für politisches Kleingeld zu nutzen! Das ist absolut unseriös und dieses Hauses nicht würdig. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Weil du dich auskennst! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wenn man sich nicht auskennt, soll man nicht mitreden!) Unsere Justizministerin handelt da verantwortungsvoll. Sie hat eine unabhängige Expert:innenkommission einberufen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Geh bitte! Das gibt es alles von der Volksanwaltschaft, seit Jahren! Das gibt es alles! – weiterer Zwischenruf bei der FPÖ), Maßnahmen zur Prävention ergriffen, Personal und Standards gestärkt – alles im Sinne von Sicherheit, Schutz und Prävention im Einklang mit internationalen Vorgaben, wie es von ihrem Amt verlangt wird, und das verdient Respekt und nicht billige Polemik. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wenn sie jetzt ein Jahr lang etwas gemacht hätte, hätte sie es vielleicht sogar verhindern können! – Bundesrätin Kerschler [SPÖ/Stmk.]: Sie sind nicht am Wort!)

Kommen wir zum Thema: Wir debattieren heute über die Reformpläne im Eherecht, ein Thema, das eigentlich weit über Paragrafen hinausgeht. Unsere Justizministerin und meine Vorrednerin haben bereits deutlich gemacht, worum es eigentlich geht. 

Das Familienrecht – und darunter eben das Eherecht – ist kein abstraktes Rechtsgebiet, sondern eines, in dem es menschelt. Da geht es unmittelbar um Menschen und um ihre Lebensrealitäten. Fast jede und jeder von uns hat selbst einmal eine Trennung erlebt oder kennt jemanden, der sich mit oder ohne Kinder auseinandergelebt hat und sich schlussendlich trennen möchte. Dabei geht es längst nicht nur um emotionale Belastungen, sondern auch um existenzielle wirtschaftliche Fragen. Gleichzeitig ist aber gerade der Bereich des Familienrechts einer, in dem viel Unsicherheit und auch viel Halbwissen vorhanden ist. 

Scheidung ist niemals nur ein juristischer Akt, sie betrifft Kinder, Partner:innen und Familien in ihrem gesamten Leben. Sie entscheidet darüber, wer wie leben kann, wie Kinder aufwachsen und wie Frauen und Männer wirtschaftlich abgesichert sind. Ziel ist es, das Scheidungsrecht zeitgemäß, sozial gerecht und kinderzentriert zu gestalten. Die Frage, ob das Verschuldungsprinzip vollständig abgeschafft werden soll, wird diskutiert, besonders bei psychischer und physischer Gewalt. Das heißt, die Reform soll die realen sozialen Ungleichheiten berücksichtigen. 

Was soll also bei der Gestaltung des Scheidungsverfahrens passieren? – Es soll ein gerechtes, humanes Verfahren gewährleistet werden, angemessene Fristen für eine Neuorientierung, um gewisse Dinge wie Wohnung, Kinderbetreuung, Vermögensaufteilung et cetera zu regeln – und auch die Berücksichtigung der Verhandlungsposition des wirtschaftlich schwächeren Partners. Der nacheheliche Unterhalt ist da also keine Bevorzugung, es ist einfach Gerechtigkeit in der Praxis.

Lassen Sie mich noch kurz auf die Ängste und auch die Sorgen der FPÖ eingehen; ich möchte versuchen, sie Ihnen bestmöglich zu nehmen, da Ihre Ängste da doch unbegründet sind. Die FPÖ hat ihre Sicht auf die Reform dargelegt, aber auch ihre Sicht auf ihr absolut veraltetes Familienbild. Lassen Sie mich Folgendes klarstellen: Erstens darf ich der FPÖ in Erinnerung rufen, was Gerechtigkeit eigentlich bedeutet, weil es da offensichtlich ganz große Wissenslücken gibt. Gerechtigkeit bedeutet nicht, dass Frauen bevorzugt werden sollen, es bedeutet Fairness für alle Beteiligten, Schutz von Kindern und wirtschaftlich schwächeren Partner:innen, Berücksichtigung der realen Lebensumstände und nicht veraltete Rollenbilder aus den Fünfzigerjahren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steinmaurer [FPÖ/OÖ]: Ach so?!)

Ich mache es für Sie gerne noch ein bisschen deutlicher, stellen Sie sich Folgendes vor: Sie leben in einer scheiternden Ehe, Sie sind Vater von einem oder mehreren Kindern, Sie waren als Vater zu Hause in Karenz und haben sich liebevoll um Ihre Kinder gekümmert. Sie haben die Nächte durchgemacht, Sie haben den Haushalt gemacht, gekocht, Sie haben über Jahre die Verantwortung für den Familienalltag getragen. Ihre Frau hat einen einflussreichen Job, sie verdient gut und sie steigt in der Karriereleiter auf. (Ruf bei der FPÖ: Super!) Und nach all den Jahren stellt sich die Frage: Wer bekommt eigentlich nachehelichen Unterhalt? Wer zahlt drauf? Wer hat eine Altersvorsorge? 

Sie, der Vater, haben teilweise Jahre für die Pension verloren, weil Sie für Ihr Kind da waren. Am Ende der Ehe haben Sie viel weniger Geld als Ihre Frau, obwohl Sie so wichtige Arbeit für die Familie geleistet haben. Das wäre doch ungerecht und würde Ihre Arbeit ja auch irgendwie abwerten, oder? Glauben Sie mir, in solch einem Moment werden auch Sie froh sein, wenn wir ein Scheidungsrecht haben, das nicht alte Rollenbilder favorisiert, sondern Männer wie Frauen und Mütter wie Väter fair schützt. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Kittl [Grüne/W] und Deutsch [NEOS/W].)

Gerechtigkeit heißt also genau das: Ausgleich dort, wo reale Ungleichheit besteht, keine automatische Frauenbevorzugung, sondern alle Beteiligten fair behandeln! Wer das versteht, der erkennt sofort, dass da eine großartige Reform kommen wird.

Zum Thema Verschuldensprinzip muss man schon klar sagen, dass in der Praxis vor allem Frauen benachteiligt wurden. Das stammt aus einer Zeit, in der eher hierarchisch gedacht wurde, in der Frauen vom Mann wirtschaftlich abhängig waren. Es verschärft eigentlich die Konflikte nur, anstatt sie zu lösen, und benachteiligt da insbesondere Frauen. Von Bevorzugung zu sprechen, heißt also eigentlich gleichzeitig, Ungleichheit zu leugnen. Es geht nicht um Privilegien, sondern um den Ausgleich realer Ungleichheiten. 

Und ja, es geht auch darum, dass Kinder gut aufwachsen, Frauen wirtschaftlich abgesichert sind und niemand nach der Trennung in die Armut abrutscht. Das ist soziale Verantwortung. Kinder haben ein Recht auf Stabilität, auf Sicherheit und auf Schutz, unabhängig von den Streitigkeiten der Eltern. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Dann wird bald gar keiner mehr heiraten! Ganz einfach!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Verantwortung zu übernehmen heißt, die Realität der Menschen ernst zu nehmen. Kinder verdienen Schutz, Stabilität und Sicherheit, und Frauen sollen nach Jahren harter Arbeit und Sorge für die Familie nicht am Existenzminimum leben. Wir als Gesetzgeberin haben die Macht, genau das zu ändern. Es liegt an uns, für Sicherheit, für Gerechtigkeit und für Zusammenhalt zu sorgen, weil es am Ende des Tages um das Leben der Menschen und nicht um Paragrafen geht. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

10.02

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs. Ich erteile ihr dieses.

RN/11

10.03

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kollegen! Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Besucherinnen und Besucher hier bei uns im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Bevor ich ins Thema einsteige, möchte auch ich unserem neuen Präsidenten alles Gute für seine Präsidentschaft wünschen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. 

Frau Bundesministerin Sporrer hat bereits ausführlich dargestellt, aus welchen Gründen wir das Eherecht reformieren müssen, und auch unser Fraktionsvorsitzender Harry Himmer hat sehr klar dargestellt, warum wir weg vom Verschuldensprinzip sollten. Ich möchte daher all die Gründe, die auch ich vorbereitet habe, jetzt nicht noch einmal wiederholen. 

Wenn ich an Ehe denke, denke ich immer auch an Hochzeit. Viele von uns erinnern sich wahrscheinlich an die eigene Hochzeit, meine war vor bald 23 Jahren. Eigentlich sollte ja Ehe eine schöne Sache sein. Wie wir gehört haben, machen nicht alle Menschen diese Erfahrung. Frau Bundesministerin Sporrer, ich kann sehr vielem zustimmen, was Sie gesagt haben, aber bei ein, zwei Punkten habe ich eine etwas andere Ansicht. Sie haben gesagt, Sie sind gegen eine allzu schnelle Scheidung. Ich würde hier das Modell der Schweiz vorschlagen – dort ist zuerst getrennt leben möglich, damit man sich später ganz sachlich scheiden kann –, ich erkläre auch gleich, warum.

Sie haben weiters erwähnt, dass 90 Prozent aller Scheidungen in Österreich einvernehmlich sind. Oft beginnt aber ein Scheidungsverfahren strittig und am Ende verzichten die Frauen – und es sind meistens die Frauen, also der wirtschaftlich schwächere Teil – auf einen Teil ihrer Ansprüche. Warum verzichten sie auf einen Teil ihrer Ansprüche? – Jetzt komme ich auch zu dem Warum, das ich vorhin angekündigt hatte: In Österreich ist es aktuell meist so, dass Menschen in einer zerrütteten Ehe weiterhin unter einem Dach leben, weil niemand ausziehen will, um im Scheidungsverfahren keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Für die Betroffenen ist das oft eine enorme Belastung, wenn man gezwungen ist, bis zur gerichtlichen Klärung weiter zusammenzuleben. Wir hatten vor rund zwei Wochen eine Enquete in unserem Klub zum Thema Scheidungsrecht, Unterhalt und Pensionssplitting. Wie eigentlich meistens berichte ich in den sozialen Medien über die politische Arbeit, die wir machen. Ich hatte auch über diese Enquete berichtet. Ich habe danach Rückmeldungen bekommen, ich war sehr überrascht, wie emotional dieses Thema für sehr viele ist und wie sehr manche Menschen leiden. 

Ich möchte hier ganz kurz drei Beispiele erwähnen. Erster Fall: Eine Frau in meinem Alter hat erfahren, dass ihr Mann, mit dem sie drei gemeinsame Kinder hat, gleichzeitig eine zweite Frau hatte, die zwei Kinder hatte, die ungefähr gleich alt wie ihre Kinder, also im Jugendlichenalter, sind. Natürlich ist für diese Frau eine Welt zusammengebrochen, sie will sich scheiden lassen, aber der Mann zieht nicht aus, bis das vor Gericht geklärt ist. Sie hat ein Jahr lang im Arbeitszimmer gelebt, sie musste noch ein Jahr lang mit ihrem Mann, von dem sie wusste, wie oft er fremdgegangen ist, dass er parallel eine zweite Familie hatte, zusammenleben. Diese Frau ist emotional und psychisch am Boden zerstört.

Zweiter Fall: Man will sich scheiden lassen, aber keiner zieht aus. Ein Ehepartner lebte ein Jahr lang im Keller des gemeinsamen Hauses. Dazu muss man sich vorstellen, dass es im Keller vielleicht kalt, vielleicht auch muffelig ist – was die Menschen alles auf sich nehmen, nur damit keiner im Scheidungsverfahren auf irgendetwas verzichten müsste.

Dritter Fall: Ein Mann, ein Bekannter, der gerade in Scheidung lebt, sich in der Trennungsphase befindet, hat gesagt, die Frau spricht nicht mehr mit ihm. Er sagt, es sei psychisch so schlimm, sie leben zusammen, aber es sei einfach eiskalt zu Hause, und man könne sich nicht vorstellen, was das mit einem Menschen psychisch macht. Deshalb bin ich nicht verwundert, wenn manche Menschen vielleicht zustimmen, dass sie auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichten, nur damit dieses, ich sage jetzt Elend, ein Ende nimmt, damit sie sich endlich scheiden lassen können. Darum wäre ich wirklich schwer dafür, wenn wir reformieren, dass wir auf dieses Schweizer Modell schauen, damit Menschen, wenn sie sich trennen wollen, auch schon getrennt leben können, bis das Scheidungsverfahren durch ist. Das wäre mein Appell. 

In der Enquete hatten wir auch mehrere mögliche andere Reformansätze diskutiert, die ich noch ganz kurz erwähnen möchte: weg vom Verschuldensprinzip – die Gründe wurden heute schon ausführlich dargelegt. Was mir auch noch wichtig ist, ist das automatische Pensionssplitting. Oftmals sind nämlich die Elternteile, die sich überwiegend der Care-Arbeit widmen, wirtschaftlich benachteiligt, und dieser Effekt wird insbesondere in der Pension, oder auch, wenn eine Ehe geschieden wird, sichtbar. Die Einführung eines automatischen Pensionssplittings, wie es auch in anderen Ländern bereits umgesetzt wurde, wäre meiner Meinung auch ein sehr wichtiger Schritt für Österreich. Verpflichtende Rechtskurse vor der Ehe, Sie (in Richtung Bundesministerin Sporrer) haben es eh schon angedeutet, damit die Menschen auch wissen, worauf sie sich einlassen, sind auch noch ein Punkt, den wir diskutiert hatten. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Ja, wenn wir einiges ändern im Eherecht - -

Präsident Markus Stotter, BA: Frau Kollegin, bitte zum Ende kommen!

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (fortsetzend): Noch ein letzter Satz vielleicht: dann würden vielleicht auch wieder mehr Ehen geschlossen werden (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Mit so einer Politik ganz sicher!), es würden wieder mehr Familien gegründet werden und in Anbetracht der demografischen Entwicklung in Österreich wäre das, glaube ich, auch sehr wichtig. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Linke Politik sorgt nicht für mehr Kinder! Das ist das Problem!)

10.09

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Jäckel. Ich erteile ihr dieses.

RN/12

10.09

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseher, Zuhörer hier und via Livestream! Vorab, Frau Minister: Diese linke Polemik von Ihnen gegenüber der FPÖ ist einfach nur mehr untragbar. Ich möchte Ihnen eines sagen: Mein Fraktionsobmann Spanring hat kein einziges negatives Wort gegenüber Homosexuellen verloren. Ich bitte, das zu akzeptieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Beginnen wir mit den Fakten: Die Aktuelle Stunde betrifft „Reformpläne im Eherecht“. Hier switcht man um: Wir reden auf einmal über ein Scheidungsrecht. Unterhalt ist für uns Freiheitliche keine freiwillige Spende, Unterhalt ist Pflicht. Und: Unterhalt betrifft nicht nur Frauen; Unterhalt und Alimente, das kann auch einen geschiedenen alleinerziehenden Ehemann betreffen. Hier wird immer nur von Frauen geredet. – Das einmal nur als Randbemerkung. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir kommen zum Eherecht: In der Nationalratssitzung vom 10. Juli 2025 wurde das Eheverbot unter 18 samt Ausweitung des Verwandteneheverbots einstimmig beschlossen. Ich erinnere am Rande daran: Dieses Thema war bereits bei den Regierungsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP auf dem Tisch – also bitte kein nachträgliches Moralisieren und kein politisches Theater wie sonst. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist eine Reaktion auf reale Probleme, das haben wir schon von den Vorrednern gehört. Es ist ein Problem wegen der ausufernden Massenzuwanderung aus kulturfremden Ländern. Diese Gesellschaften haben einen völlig anderen Zugang zu Frauenrechten, Ehe, Familie und Staat. Und noch eines: Es sind nicht immer nur die Männer, die handgreiflich werden, Frau Minister, es gibt auch Frauen, die handgreiflich werden – auch das nur einmal am Rande. (Beifall bei der FPÖ.)

Umso absurder ist es, dass die SPÖ ausgerechnet heute eine Aktuelle Stunde zu einem Thema erzwingt, da andere Reformen weit wichtiger sind. Das, meine Damen und Herren, ist nicht politische Arbeit für unsere Bürger, das ist politische Selbstbeschäftigung. Oder soll ich vielmehr sagen: ein Selbstgespräch aus Frust in den eigenen SPÖ-Reihen? Besonders spannend ist für mich: Jüngst gab es einen Beitrag der SPÖ Steiermark auf Facebook, darin fordert die SPÖ Steiermark lautstark Reformen, weit wichtigere Reformen, obwohl die zuständige Ministerin aus den eigenen Reihen stammt. Das ist doch interessant. (Beifall bei der FPÖ.)

Dort heißt es nämlich: „Justizanstalten sind überfüllt“, Personal ist „unterbesetzt“, Mitarbeiter sind am Limit, „600 fehlende Planstellen im Strafvollzug gefährden unsere Sicherheit“. Die SPÖ Steiermark fordert „Personalaufstockung“, „Bessere Ausbildung und Bindung“, „Respekt und Unterstützung“. (Ruf bei der SPÖ: Was hat das mit dem Eherecht zu tun? Das ist mir egal. Ein funktionierender Rechtsstaat ist da nämlich unerlässlich und weit wichtiger als eine Eherechtsreform, die eh schon kaputt reformiert worden ist und auf einmal eine Unterhaltsreform ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich muss schon fragen: Wissen die steirischen Genossen nicht, wer zurzeit – noch – Justizminister ist? Bundesrat, SPÖ: Redet ihr überhaupt noch miteinander? Warum richten Sie diese Forderung nicht direkt an die Frau Justizminister? Statt Verantwortung zu übernehmen, spielt die SPÖ wieder einmal betroffen. Und Sie, Frau Minister, verweigern jede Verantwortung bei einem der wichtigsten Sicherheitsthemen unseres Landes. So werden die Wähler getäuscht und vorgeführt. Wenn die SPÖ in Social-Media-Posts Alarm schlägt, schweigen Sie hier im Parlament – auch nichts Neues. 

Eine Aktuelle Stunde zu einem bereits kaputt reformierten Eherecht, einer abgeschlossenen Eherechtsreform zu machen, das ist für mich wirklich unglaublich. Alle Justizanstalten platzen aus allen Nähten. Da ist das nicht nur überflüssig, es ist obsolet, denn die wahren Baustellen liegen ganz woanders.

Ich komme zum Schluss: Meine Kollegin Sunitsch hat eine Anfrage gestellt, die Sie beantwortet haben. Ihre Antwort, wenn es zu detailliert geworden ist, war – ich zitiere –: „Eine detailliertere Aufschlüsselung müsste manuell erfolgen, wovon im Hinblick auf den damit verbundenen unvertretbar hohen Erhebungsaufwand Abstand genommen wurde.“ – Eine Phrase ist das. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ist ein Wahnsinn! Demokratie ...!) Das ist keine Transparenz, das ist Ausweichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Minister, das ist keine Politik für einen funktionierenden Rechtsstaat, das ist Verdrängung. Nehmen Sie sich endlich einmal der ernsten Themen an, hören Sie auf, Nebenschauplätze zu inszenieren! Kümmern Sie sich endlich um das, was zählt: die Sicherheit unseres Landes! (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

10.14

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.

RN/13

10.14

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident, auch von unserer Seite alles Gute für deine Präsidentschaft! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir heute über die Reformpläne im Eherecht sprechen, dann sprechen wir aus unserer Sicht nicht über ein Randthema oder über ein unwichtiges Thema, weil es um das Fundament unseres Zusammenlebens geht. 

Aus der Vordiskussion konnte man eigentlich schon sehr gut heraushören: Es geht tatsächlich um Macht, es geht um Verantwortung, es geht um Fürsorge, aber auch um Freiheit. Eines ist aus der heutigen Diskussion auch klar geworden: Viele Teile des österreichischen Eherechtes stammen aus einer Zeit, in der wir über andere Rollenbilder in unserer Gesellschaft gesprochen haben, in der die Rollenbilder eher so verteilt waren: Erwerbsarbeit hier, Care-Arbeit dort; die Männer als Ernährer, die Frauen als Zuständige für Haushalt, Kinder und auch Pflege. Diese Realität gibt es aber längst nicht mehr. Im Eherecht ist es eigentlich noch so, als wäre das der Normalfall. Schon im Regierungsprogramm 2020 ist festgehalten worden, dass das Ehe- und das Scheidungsrecht weiterentwickelt werden müssen, insbesondere – und darüber ist heute auch schon gesprochen worden – das Verschuldensprinzip gehört auf den Prüfstand. 

In der letzten Gesetzgebungsperiode lag der Fokus völlig zu Recht auf der Modernisierung des Kindschaftsrechtes. Der logische Schritt, der nun zu folgen hat, ist die Modernisierung des Ehe- und des Scheidungsrechtes. Das steht auch im aktuellen Regierungsprogramm: Reform des Eherechtes, „Reform des Scheidungsrechts“, „Neuregelung des nachehelichen Unterhalts“, nämlich „unabhängig vom Verschuldensprinzip“; das wäre dort eine wesentliche und wichtige Sache. 

Wir haben es heute in der Diskussion schon gehört: Da gibt es in der politischen Realität anscheinend noch viele Fragezeichen, aber die meisten Expertinnen und Experten, Richter:innen, Wissenschaft und Praxis sagen seit Jahren, dass das Verschuldensprinzip tatsächlich veraltet ist. Wir haben es heute schon von Ihnen, Frau Ministerin, gehört: Es gibt noch Skepsis, es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet; vonseiten der ÖVP habe ich jetzt eher anderes herausgehört. 

Aus unserer Perspektive, aus grüner Perspektive, sind die Argumente eindeutig: Das Verschuldensprinzip ist veraltet, insbesondere weil zur Feststellung des Verschuldens in Gerichtsverhandlungen sehr oft intimste Details verhandelt werden müssen, und das führt zu Eskalationen im Scheidungsverfahren. Das erst führt teilweise zu Rosenkriegen. Wenn ich ganz persönlich sein darf: Ich habe das vor 23 Jahren selber erlebt. Vorher war das mit der Scheidung eigentlich alles ganz easy, aber als es genau um das gegangen ist, sind die Schmutzkübel ausgepackt worden. Ich sage Ihnen, auch nach 23 Jahren kann ich mich an einzelne Sätze während der Gerichtsverhandlung erinnern. – Ich glaube, genau das brauchen wir in der heutigen Zeit nicht mehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

Ja, es wurde heute auch schon gesagt: Frauen – auch Männer –, die hauptsächlich für Care-Arbeit zuständig sind, sind ökonomisch abhängig. Dann passiert nämlich genau das: In gewaltbelasteten Beziehungen bleiben die Frauen dann oft dort, sie können das Haus nicht verlassen – Kollegin Schwarz-Fuchs hat es heute auch schon ausgeführt –, sie bleiben in dieser toxischen Umgebung, um eben kein Verschulden zugerechnet zu bekommen. Deshalb – jetzt noch einmal kurz; ich habe leider nur 5 Minuten –: Wir wollen das Verschuldensprinzip abschaffen, aus guten Gründen, wollen aber natürlich auch nicht, dass Frauen in Altersarmut kommen. Da möchte ich ein Stichwort nennen: den bedarfsorientierten Unterhalt. Es gibt also durchaus Lösungen. 

Eine Sache, die mir auch noch ganz wichtig ist – das wurde heute auch schon angesprochen; ich muss jetzt ein bisschen etwas überspringen –: Kaum jemand, der eine Ehe eingeht, kennt sich genau aus, was eigentlich die Rechtsfolgen einer Ehe sind. Da braucht es für mich wirklich eine Information, die man sich nicht selber anliest oder selber beschafft, sondern ein Standesamt wäre da zum Beispiel für mich der richtige Ort, um den zukünftigen Ehepartnern die Grundparameter der Folgen einer Eheschließung darzustellen.

Eherecht ist kein nostalgisches Thema, auch kein Randthema und kein unwichtiges Thema, sondern es ist hochaktuell: Es entscheidet über ökonomische Sicherheit, es entscheidet über Freiheit, es entscheidet über Gewaltprävention, und es entscheidet über Würde. Wir Grüne stehen für ein Eherecht, das schützt, und nicht für ein Eherecht, das beschuldigt, für ein Eherecht, das absichert und nicht abhängig macht und das der Realität der Menschen im Jahr 2026 gerecht wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

10.20

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Deutsch. Ich erteile ihr dieses.

RN/14

10.20

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident, und an dieser Stelle auch von meiner Seite alles Gute für das kommende Halbjahr! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Raum und auch via Livestream! Wir reden heute über eine Reform des Eherechts, und da reden wir nicht über irgendwelche Paragrafen, sondern wir reden über Lebensrealitäten, über Menschen, die einmal Ja zueinander gesagt haben und die dann irgendwann feststellen, dass das Zusammenleben doch nicht so funktioniert, und wir reden dabei auch über die Frage, wie der Staat sie in genau dieser Situation begleitet.

Im Regierungsprogramm wurde festgelegt, dass das Scheidungsrecht weiterentwickelt werden soll, inklusive einer Neuregelung des nachehelichen Unterhalts, der sich vom Verschuldungsprinzip löst. Dass die Arbeitsgruppe im Justizministerium ihre Arbeit aufgenommen hat, ist ein richtiger und wichtiger erster Schritt. Jetzt stellt sich aber natürlich die Frage, wie es konkret weitergeht und was wirklich geplant ist. 

Für mich ist ein zentraler Punkt, dass wir uns ganz ehrlich anschauen müssen, ob das geltende Verschuldensprinzip noch zur heutigen Lebensrealität passt. Meine Vorrednerin hat das schon erwähnt, und ich kann auch nur sagen: Für mich ist das Verschuldensprinzip nicht mehr zeitgemäß. Vier von fünf Scheidungen in Österreich erfolgen einvernehmlich, und dort, wo sie nicht einvernehmlich erfolgen, also wo sie strittig sind, ist das Verfahren oft lang, es ist emotional und es ist teuer – und die Schuld ist auch schwer beweisbar. Das Verschuldensprinzip führt in der Praxis oftmals einfach dazu, dass Konflikte überhaupt erst entstehen oder angefeuert werden, weil bestimmte rechtliche Konsequenzen, wie eben der Unterhalt, an die Verschuldensfrage geknüpft sind. Das heißt, es wird eher dazu gedrängt, zu eskalieren, als Konflikte zu lösen. Kooperation wird rechtlich also nicht belohnt, sondern wird eigentlich bestraft, und das entspricht weder dem gesellschaftlichen Wandel noch einem modernen Familienrecht.

Aber nicht nur das: In der Praxis zwingt das Verschuldensprinzip Menschen dazu, die privatesten Lebensbereiche vor Gericht offenzulegen. Da geht es um intimste Nachrichten, da geht es um persönliche Konflikte und Verletzungen, die alle Teil dieses Gerichtsverfahrens und der Beweisführung werden, um den Unterhalt abzusichern. Das hat für mich mit einem modernen, mit einem würdevollen Familienrecht nichts zu tun. Was noch dazukommt: Gerade die wirtschaftlich schwächere Person – das ist häufig die, die über Jahre unbezahlte Care-Arbeit geleistet hat – steht in strittigen Scheidungsverfahren oftmals schlechter da. Wer sich ein langes Verfahren nicht leisten kann oder, aus welchem Grund auch immer – mental oder Sonstiges –, dieses Verfahren nicht durchsteht, verzichtet am Ende auf Ansprüche, und das verstärkt die Ungleichgewichte, anstatt sie zu aufzulösen. 

Vor diesem Hintergrund ist also klar: Unterhalt soll nicht davon abhängen, wer an dem Zugrundegehen der Ehe schuld ist, sondern davon, welche Lebensrealitäten während der Ehe bestanden haben. Sie haben da eh auch schon einiges erwähnt: Es kann um die Dauer der Ehe gehen, um die Anzahl der Kinder, um die Verteilung der Aufgaben, um Einkommensunterschiede und wirtschaftliche Abhängigkeiten. Das sind sichere Kriterien, das sind sachliche Kriterien, die es auch gerechter machen würden. 

Ich habe es bereits erwähnt: Vier von fünf Scheidungen in Österreich erfolgen einvernehmlich. Das heißt, die meisten Paare wollen ja auch keine Schuldfrage klären, sondern eine redliche Regelung für die Zukunft. Wir sehen auch im europäischen Vergleich, dass die meisten europäischen Staaten ja schon von der Verschuldensfrage abgegangen sind und mit dem Zerrüttungsprinzip eigentlich sehr gute Erfahrungen machen.

Jetzt wird darauf verwiesen, dass es weiterhin ein Bedürfnis nach der gerichtlichen Schuldklärung geben soll. Das nehme ich zur Kenntnis, und ich bin einfach gespannt, was sich in dieser Arbeitsgruppe noch zeigen wird, denn es stellt sich schon die Frage, wie diese Einschätzung entsteht und wie eine solche Möglichkeit in ein Gesamtsystem eingebettet werden kann, das in erster Linie Rechtssicherheit und praktikable Lösungen gewährleistet. Die Frage ist auch: Werden wir uns mit der vollständigen Abschaffung des Verschuldensprinzips befassen oder mit einer klaren Entkoppelung? Und wenn es nur vom Unterhalt entkoppelt wird, welche Rolle soll dann das Verschuldensprinzip noch spielen?

Ich habe in dieser Hinsicht also einige Fragen, die für mich einfach offen sind. Da geht es auch darum: Wie schaut der Zeitplan für die Reform aus? Wie ist der weitere Ablauf geplant? Ist am Ende ein Bericht vorgesehen, oder gibt es eine ausgearbeitete Legistik? Und wann können wir damit rechnen? – Das sind Fragen, die mich persönlich einfach sehr interessieren und die aktuell noch offen sind. 

Abschließend – da auch meine Redezeit gleich zu Ende geht, denn auch ich habe leider nur 5 Minuten –: Eine Reform im Eherecht ist bitter notwendig – dazu stehe ich absolut –, und sie ist dann gelungen, wenn sie es schafft, Konflikte nachhaltig zu lösen und sie nicht zu verlängern, sondern sie zu beenden, und wenn sie Menschen nach einer Trennung nicht schwächt, sondern absichert. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

10.25

Präsident Markus Stotter, BA: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.