RN/5

9.13

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident, herzliche Gratulation zu Ihrem heutigen Amtsantritt! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, heute hier die Gelegenheit zu haben, meine Überlegungen und die meines Hauses zu einem modernen, gerechten und zukünftigen Eherecht mit Ihnen teilen zu dürfen. Die Ehe ist eine der ältesten Institutionen unserer Gesellschaft und sie ist zugleich ein Spiegelbild sozialer Realitäten, die sich im Laufe der Jahrzehnte, der Jahrhunderte natürlich immer wieder verändert haben. Gerade deshalb ist es notwendig, regelmäßig zu prüfen, ob unser rechtlicher Rahmen noch den tatsächlichen Lebensverhältnissen entspricht. 

Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich“ enthält unter anderem eine Reform des Scheidungsrechts inklusive einer Neuregelung des nachehelichen Unterhalts, unter anderem unabhängig vom Verschuldensprinzip. Diese Ankündigung hat rasch zu öffentlichen Erwartungen geführt; viele Stimmen äußerten den Wunsch, das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht jetzt endlich abzuschaffen. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) 

Wir nehmen uns dieses Themas an, das so tief in das Leben vieler Menschen eingreift. Dieses Thema und diese Befassung verlangen aber zunächst eine sorgfältige Analyse und eine breite Diskussion – und genau diesen Weg schlagen wir auch ein. Am 26. Jänner 2026, also vor Kurzem, hat eine Auftaktveranstaltung stattgefunden, bei der unter der Leitung meines Hauses die zentralen Stakeholder:innen aus Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis zusammengekommen sind. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Fragen des nachehelichen Unterhalts, auch im Lichte des europäischen Rechtsvergleichs. Diskutiert werden unter anderem Fragen zum Unterhaltsbedarf, mögliche Befristungen sowie die grundsätzliche Frage, welche Rolle eine Verantwortungszuordnung für das Scheitern der Ehe künftig noch spielen soll. Diese Gespräche werden im März 2026 fortgesetzt. 

Schon beim ersten Zusammentreffen dieses Arbeitskreises wurde ganz deutlich: Eine Reform des Scheidungsrechts kann kein Schnellschuss sein, sondern verlangt eine strukturierte und sorgfältige Debatte. Wenn man mit Richterinnen und Richtern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten spricht, also mit jenen Berufsgruppen, die tagtäglich mit diesen Fragen befasst sind, zeigt sich oft ein differenziertes Bild: Nicht das Verschuldensprinzip als solches wird als größtes Problem angesehen, sondern vielmehr seine enge Verknüpfung mit dem nachehelichen Unterhalt. Diese konditionale Verbindung führt in der Praxis häufig zu den größten Konflikten. Die viel zitierten Rosenkriege entstehen genau dann, wenn kein Einvernehmen über die unterhaltsrechtlichen Folgen einer Scheidung erzielt werden kann. Gerade bei langjährigen Ehen ist es für jene Frauen – und es sind bekanntlich zu einem Großteil die Frauen, die zugunsten der innerfamiliären Care-Arbeit ihre eigene Berufstätigkeit zurückgestellt haben – entscheidend, auch nach einer Ehe eine würdige Lebensführung gestalten zu können. 

Der nacheheliche Unterhalt stellt für sie oft eine wichtige Absicherung ihrer Lebensgrundlage dar. Diese Verfahren werden natürlich dann besonders aufwendig, wenn die potenziell Unterhaltsverpflichteten – also, unter uns gesagt, die Männer – diese Ansprüche nicht anerkennen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Dann entstehen oft hohe Kosten, lange Verfahrensdauern und erhebliche emotionale Belastungen. 

Sehr geehrte Damen und Herren, man könnte annehmen, dass das Modell der Hausfrauenehe im 21. Jahrhundert ausgedient hat. Man könnte meinen, dass Frauen heute doch finanziell unabhängig sind und auf eigenen Beinen stehen. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Es gibt ... keine Hausfrauen mehr!) Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Die hohe Teilzeitquote von Frauen, die nach wie vor klaffende Einkommensschere und der Mangel an ganztägigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen führen dazu, dass viele Frauen, insbesondere Alleinerzieherinnen, kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen können. Das fehlende eigene Erwerbseinkommen wirkt sich zudem auf die Pensionsansprüche aus und erhöht das Risiko von Altersarmut. Diese strukturellen Faktoren dürfen wir bei einer Reform des Eherechts nicht ausblenden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Schwarz-Fuchs [ÖVP/Vbg.].)

Hinzu kommt ein gesellschaftlicher Trend, der in sozialen Medien unter dem Schlagwort Tradwives kursiert. Junge Frauen werden dort mit idealisierten Bildern eines traditionellen Familienmodells konfrontiert, das vermeintlich Erfüllung und finanzielle Absicherung verspricht. Doch diese Darstellungen blenden die wirtschaftlichen Risiken aus, die entstehen, wenn Beruf und Karriere dauerhaft zugunsten unbezahlter Care-Arbeit zurückgestellt werden. Zusammengefasst besteht in vielen Ehen nach wie vor ein wirtschaftliches Ungleichgewicht, zumeist zulasten der Frauen. Für diesen wirtschaftlich schwächeren Teil muss auch nach der Beendigung einer Ehe gewährleistet sein, dass es um eine Form der Gerechtigkeit im Sinne eines Aktes nachehelicher Solidarität geht. 

Aus meiner beruflichen Erfahrung als Rechtsanwältin in einer Familienrechtskanzlei weiß ich, wie wichtig es ist, dass die sich auf den Bestand der Ehe verlassende Partnerin oder der Partner auch vor einer Überrumpelung durch eine allzu schnelle Scheidung geschützt werden muss. Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern auch die Notwendigkeit, zahlreiche existenzielle Fragen neu zu ordnen: Wer bleibt in der Ehewohnung? Wie wird die Betreuung der Kinder organisiert? Wie werden Vermögen, Ersparnisse und natürlich oft auch Schulden aufgeteilt? – Für all diese Fragen braucht es Zeit und es braucht einen rechtlichen Rahmen, der diese Zeit auch ermöglicht. Eine Trennung markiert einen neuen Lebensabschnitt, auf den sich alle Beteiligten auch psychisch und emotional einstellen müssen. 

Was brauchen wir alle also, um diesen Problematiken gerecht zu werden?

Erstens: Wir brauchen ein faires Unterhaltsrecht, das den Verlauf der Ehe und die unentgeltlichen Leistungen für die familiäre Gemeinschaft berücksichtigt. Dabei stellen sich zentrale Fragen: Unter welchen Umständen soll nachehelicher Unterhalt zustehen? Sollen die Dauer der Ehe, die Anzahl der Kinder, das Alter der Kinder eine Rolle spielen? – Ich denke, ja. Soll der Unterhalt befristet sein? Wenn ja, unter welchen Umständen?

Zweitens: Wir brauchen einen angemessenen Zeitrahmen, in dem sich alle Mitglieder des zerbrechenden Familiensystems auf ihre neue Lebenssituation einstellen können – wirtschaftlich, psychologisch und emotional. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) 

Aber: Brauchen wir noch das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht? Genügt es, allein die Zerrüttung der Ehe festzustellen? Ich plädiere diesbezüglich für Umsicht und Bedacht.

In juristischer Hinsicht ist vor allem auch Folgendes zu bedenken: Die Ehe ist ein Vertrag mit gesetzlich definierten persönlichen Rechtswirkungen. Wie sollen wir künftig mit diesen Pflichten umgehen? Sollen wir sie beseitigen? Sollen wir Verletzungen, etwa der Pflicht zum Beistand, zur Treue oder zur anständigen Begegnung, ohne Konsequenzen lassen? 

Dieser Ehevertrag mit gesetzlich definierten Rechten und Pflichten ist juristisch gesprochen ein Dauerschuldverhältnis. Wenn es kein Einvernehmen über die Scheidung und die Scheidungsfolgen gibt, dann stellt sich die Frage, wie dieses Dauerschuldverhältnis in rechtlicher Hinsicht einseitig beendet werden kann. Systemkonform bräuchte man nämlich einen wichtigen Grund, um ein solches Dauerschuldverhältnis einseitig zu beenden.

Aus all diesen Gründen meine ich, wir sollten uns bei einer Reform des Scheidungsrechts auch damit befassen, wer die Verantwortung für das Scheitern der Ehe trägt. Es braucht Raum für Klärung, für Rückschau, für ein Innehalten, gerade und vor allem auch in Fällen von psychischer und physischer Gewalt. Eine kürzlich veröffentlichte Studie bestätigt diese Überlegungen, sie zeigt, dass es in der Bevölkerung nach wie vor ein überwiegendes Bedürfnis gibt, das Verschulden am Scheitern einer Ehe gerichtlich klären zu lassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf einen konstruktiven Austausch. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.23

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank. 

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Bernadette Kerschler. Ich erteile es ihr und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte schön.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.