RN/9
9.50
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich wollte noch auf ein paar Punkte zu sprechen kommen, die da auch noch wesentlich sind, und ich werde ausschließlich zum Thema der heutigen Tagesordnung sprechen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich habe im ersten Teil meines Statements vor allem über Scheidung und Scheidungsfolgen gesprochen, und möchte jetzt noch einmal ergänzen, dass wir ja alle wissen, dass etwa 90 Prozent aller Scheidungen einvernehmlich erfolgen. Das bedeutet, wir haben hier einen sehr hohen Prozentsatz von Scheidungen, bei denen das Einvernehmen gefunden werden kann.
Oft ist es aber so, dass das Scheidungsverfahren strittig beginnt und dann einvernehmlich endet. Das ist im Grunde auch gut so, aber es passiert sehr oft, dass dann gerade Frauen, die ja auf den nachehelichen Unterhalt angewiesen sind, für die Einigung auf ihre Unterhaltsansprüche, die sie an und für sich hätten, verzichten; das ist ein leider sehr weitverbreitetes Phänomen.
Daher möchte ich darauf hinweisen, dass, wenn wir jetzt einen Rahmen für ein neues Unterhaltsrecht schaffen, das natürlich eben nicht nur für die strittigen Scheidungen, sondern vor allem auch für die einvernehmlichen Scheidungen den Rahmen bildet. Es ergibt dann auch eine Orientierung für jene, die sich da halt nicht ganz sicher sind: Würde ich einen Unterhalt bekommen, würde ich keinen Unterhalt bekommen? – Wenn wir diese Bereiche klarer definieren – konkrete Ansprüche mit konkreten Tatbeständen: ob die Berufstätigkeit zurückgestellt wurde, ob es Kinder gibt, in welchem Alter diese Kinder sind, wie lange die Ehe gedauert hat und Ähnliches –, können sich die scheidungswilligen Partner und Partnerinnen auch daran orientieren. Das halte ich für sehr wichtig.
Es wurde jetzt auch sehr stark darauf fokussiert, dass es so schwierig sei, Beweise dafür zu gewinnen, wie die Ehe verlaufen ist. Ich möchte hier und heute vor allem auch die Richter und Richterinnen ins Treffen führen, die sehr wohl wissen, wie man mit schwierigen Lebenssachverhalten umgeht. Es gibt auch im Strafverfahren nicht immer haptische Beweise, da ist dann im Zweifel freizusprechen, aber die Wahrheiten innerhalb einer Ehe können schon auch von Gerichten, von Richtern und Richterinnen, erfasst werden. Es ist nicht so, dass es ganz unmöglich ist, dass Lebenssachverhalte von Zivilrichtern und -richterinnen beurteilt werden. Darauf möchte ich noch hinweisen.
Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen: Selbst wenn wir das Verschuldungsprinzip komplett aus dem Rechtsbestand streichen würden, hätten wir im Unterhaltsverfahren immer noch ein Thema. Man sieht das vor allem in Deutschland, wo bei der Ehescheidung diese Unterhaltstatbestände eben gelten. Da ist es so, dass dann sehr wohl auch im Unterhaltsverfahren darüber diskutiert wird: Na, gab es Verfehlungen oder nicht? – Ich sage Ihnen – das sagt mir auch die Lebenserfahrung –, dass der Unterhaltsverpflichtete dann keinen Unterhalt zahlen will, wenn er der Meinung ist, dass die Ehefrau ihre Pflicht in der Ehe gebrochen hat – aber abseits des Verwirkungstatbestandes.
Verwirkungstatbestand heißt, der Unterhalt fällt weg, wenn die berechtigte Person eine Handlung gegen den Verpflichteten gesetzt hat, die gravierend ist, wie zum Beispiel, wie auch immer, schwere Verletzungen, nach dem Leben Trachten oder Ähnliches. Das ist jetzt schon im Rechtsbestand drinnen, dass da der Unterhalt verwirkt wird, aber unabhängig davon ist dann oft die Debatte: Ja wieso soll ich ihr jetzt eigentlich einen Unterhalt zahlen? Sie hat sich doch im Laufe der Ehe so oder so verhalten! – Das heißt, wir kommen der Frage der Verantwortung für das Scheitern der Ehe auch im Unterhaltsrecht nicht ganz aus; das ist bitte zu beachten.
Dann möchte ich noch ein bisschen etwas zur Arbeitsgruppe ergänzen. Es soll nämlich in der Arbeitsgruppe auch erörtert werden, ob es für die Lebensgemeinschaften in gewisser Weise doch Regelungen braucht, nämlich vor allem auch im Hinblick auf eine soziale Absicherung; und zwar diskutieren wir da einen Unterhalt für die Mutter nach der Geburt eines Kindes, also in einer Lebensgemeinschaft außerhalb der Ehe, bis zu einem ersten, zweiten Lebensjahr. Das wird diskutiert und das ist auch eine langjährige Forderung.
Ein weiterer Punkt ist – es wurde schon angesprochen –: Wenn man eine Ehe eingeht, sollte man schon wissen, welchen Vertrag man da unterschreibt: Was für Folgen hat es – das wurde als Beispiel genannt –, wenn ich mein eigenes Vermögen in die Ehe einbringe? Welche Folgen hat es, wenn ich die Berufstätigkeit aufgebe, wie ist die Gestaltung der Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit; welche Folgen hat das für mich, wenn ich die Berufstätigkeit zurückstecke? – Auch das diskutieren wir: ob es nicht eine Beratung, Aufklärung über die Rechte und Pflichten in der Ehe geben soll.
Noch zwei Bemerkungen zu zwei Redebeiträgen, die ich gehört habe: Geschätzter Herr Bundesrat Himmer, wenn Sie vom Hand-Ausrutschen reden, dann ist das für mich ein bisschen zu viel Euphemismus für Gewalt im sozialen Nahraum, mit dem wir zu kämpfen haben und vor dem wir stehen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: In beide Richtungen, hoffe ich, oder?) Da möchte ich sagen: Das ist mir ein bisschen zu verharmlosend für das, was wir an Gewalt, vor allem auch in Ehen, vorfinden. (Beifall bei der SPÖ.)
Und eine letzte Bemerkung: Wenn man - - Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Hören Sie, Sie haben mit keinem Wort gesagt, dass es noch ärgere Handlungen gibt! Also, was Sie mir jetzt sagen wollen, ist mir völlig unerklärlich! Unfassbar! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich bin da völlig der Meinung von der Frau Minister!) –Ja, gut. Das nehme ich so zur Kenntnis; ist in Ordnung.
Ich nehme es so zur Kenntnis, aber ich habe noch eine mir ganz wichtige Bemerkung, und zwar: Man kann bezüglich der Institution der Ehe gerne diskutieren, ob diese ausschließlich zwischen Mann und Frau geschlossen werden soll. Ich weise aber wirklich zurück, Homosexuelle mit Tieren zu vergleichen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das hab ich nicht gesagt! – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Hat er ja gar nicht gesagt!) Da begeben wir uns in die finsterste Vergangenheit. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Schauen Sie, Sie können so viel polemisch sein, wie Sie wollen!) Das weise ich strikt zurück! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, genau!) Das weise ich hier strikt zurück.– Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Seien Sie polemisch, so viel Sie wollen, wir kennen Sie eh! – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Ohren aufmachen! Hat er ja gar nicht gesagt! Das Gleiche wie die komische Verfassungsaufklärung von der letzten Sitzung! Da muss ich als Frau lachen!)
9.57
Präsident Markus Stotter, BA: Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.