11.03

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz wurde vom Bundesministerium für Justiz in enger Abstimmung mit dem Finanz-, dem Landwirtschafts- und dem Wirtschaftsministerium erarbeitet, und zwar auch unter breiter Einbindung sämtlicher relevanter Stakeholder aus Wirtschaft, Aufsicht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. 

Mit diesem Gesetz soll die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in österreichisches Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig hat der europäische Gesetzgeber mit dem Omnibusentlastungspaket seine eigenen Vorgaben während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens wieder zurückgenommen. Mit der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie wurde eine Verschiebung für Unternehmen der zweiten Unternehmenswelle um zwei Jahre beschlossen. Der vorliegende Entwurf des NaBeG trägt dieser Vorgabe Rechnung, soll aber daher zunächst ausschließlich für Unternehmen der ersten Welle gelten. Darüber hinaus wurden einige absehbare Entlastungen bereits jetzt in den Gesetzentwurf aufgenommen. Kern des Pakets ist eine umfassende Modernisierung des Unternehmensrechts. Das Unternehmensgesetzbuch wird an die neuen europäischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst, inklusive verpflichtender Prüfung der Berichte und der Möglichkeit, diese auch durch unabhängige Prüfdienstleister vornehmen zu können. 

Die digitale Einreichung ersetzt veraltete Formerfordernisse und sorgt für mehr Effizienz und Transparenz. 

Begleitend setzen wir im Finanzmarktrecht mit dem Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz über das Bankwesengesetz bis zum Börsegesetz die notwendigen Modernisierungen um. Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz wird an die neuen Beratungs- und Prüfungsanforderungen angepasst und mit verbesserter Ausbildung sowie einem klar geregelten Übergangsregime zukunftsfit ausgestaltet. 

Ich möchte hier in aller Deutlichkeit hervorheben: Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hätte bis 6. Juli 2024 umgesetzt sein müssen. Gegen Österreich läuft ein Vertragsverletzungsverfahren mit potenziell erheblichen budgetär äußerst drastischen Strafzahlungen, die da drohen. In der aktuellen Stellungnahme an die Europäische Kommission wurde eine Beschlussfassung des Gesetzes bereits im Jänner in Aussicht gestellt, also da sind wir auch schon etwas in Verzug. Wir haben in der Ausschussbegutachtung die eingelangten Stellungnahmen eingehend geprüft. Wir schlagen vor, dass mit einem Abänderungsantrag hier nur die redaktionellen Korrekturen angenommen werden. Weitere in der Ausschussbegutachtung aufgebrachte Themen sollen aber so bald wie möglich mit einer weiteren Gesetzesvorlage gelöst werden. 

Meine Fachabteilung hat dafür bereits für Anfang März zu einer Sitzung eingeladen, in der unter anderem folgende Themen diskutiert werden: die Umsetzung der Omnibusrichtlinie für die zweite Welle, das bedeutet für die Geschäftsjahre ab dem 1.1.2027; die mit dem Ministerratsbeschluss vom 3.12.2025 angekündigte Anhebung der Buchführungsgrenzen im Unternehmensgesetzbuch für Einzelunternehmer und Personengesellschaften; und das im Regierungsprogramm verankerte Wahlrecht zum Ansatz von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerten wie zum Beispiel von Patenten. 

Ich möchte noch auf einen Einwand, der hier gekommen ist, zurückkommen, nämlich zu der Regelung im Genossenschaftsrevisionsgesetz. Es geht darum, die Befolgung des Gesetzes in Zukunft sicherzustellen und rechtskonformes Verhalten zu erzwingen, man möchte eben mit dieser Regelung das Verhalten in der Zukunft regeln. Es ist hier zu beachten, dass die Genossenschaftsrevision ein anderes Fristensystem hat, und jedenfalls führt es nicht zu einer Anwendung von verfassungswidrigen Strafbestimmungen. Die Regelung, die wir hier eingebracht haben, ist eben nicht verfassungswidrig. 

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, ich appelliere daher an Sie: Tragen Sie dazu bei, die drohenden EU-Strafzahlungen abzuwenden und Österreich europarechtskonform aufzustellen, und geben Sie den Weg für dieses Gesetzesvorhaben frei! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

11.08

Vizepräsident Daniel Schmid: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.