RN/41

3. Punkt und 4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Januar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Pfandbriefgesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (Finanzmarktsammelgesetz) (366 d.B. und 380 d.B. sowie 11763/BR d.B. und 11768/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 21. Januar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird: (381 d.B. sowie 11769/BR d.B.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 3 und 4 ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. – Ich bitte um den Bericht und um Ruhe im Saal.

RN/42

Berichterstatter Dr. Manfred Mertel: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben jetzt wieder etwas Zeit für Entspannung. Es wird ein bisschen länger dauern, was ich vorzutragen habe. (Heiterkeit und Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und ÖVP.) 

Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein EuGB-Verordnungsvollzugsgesetz erlassen wird und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomeratsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Pfandbriefgesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden, kurz Finanzmarktsammelgesetz. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung: 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Da die beiden Tagesordnungspunkte zusammengeführt wurden, bringe ich weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat. 

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile dieses.

RN/43

12.17

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Entschuldigung, grüß Gott! (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) – Es ist mir etwas eingefallen, Pardon. 

Also EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz: Das ist eine sehr umfangreiche Sache. Herr Dr. Mertel hat uns das gerade vorgelesen: mehr Bürokratie, mehr Belastung, weniger Freiheit. – Die Menschen draußen erwarten sich aber genau das Gegenteil. Wir brauchen klare Lösungen und wir brauchen vor allem weniger Bürokratie und mehr Hausverstand. Das ist ein erheblicher Mehraufwand in einer Zeit mit den höchsten Steuern, mit der höchsten Inflation und mit dem geringsten Wirtschaftswachstum. 

Zweiter Punkt, die Kontrolle: Mit diesen Gesetzen wächst die Macht der Aufsicht: mehr Prüfungen, mehr Strafen, mehr Druck. – Wer aber übernimmt die Verantwortung für verlorene Arbeitsplätze, für Betriebe, die aufgeben müssen? Dafür ist am Ende des Tages niemand zuständig. 

Kommen wir zum Kern der Sache: Dieses Gesetz ist kein österreichisches Gesetz, es kommt aus Brüssel, es wird übernommen und exekutiert, ohne echte Rücksicht auf die österreichische Wirtschaft. Man spricht von Nachhaltigkeit, von EU-Anpassung – ich sehe Überforderung. Man spricht von Stabilität – ich sehe Gängelung und Bevormundung. Man spricht von Europa, und ich frage mich: Wo bleibt Österreich? (Beifall bei der FPÖ.) 

Europa darf nicht heißen, dass nationale Verantwortung abgeschafft wird, Europa darf nicht heißen, dass Hausverstand durch Vorschriften ersetzt wird. Österreich ist stark genug, eigene Entscheidungen für unsere Betriebe, für unsere Arbeitnehmer und für unsere Zukunft zu treffen. Darum sage ich unmissverständlich Nein zu diesem Gesetz, Nein zu mehr Bürokratie, Nein zu mehr Kontrolle und Ja zu Hausverstand, Verantwortung und zu einem selbstbewussten Österreich. (Beifall bei der FPÖ.) 

Weil ich gerade am Wort bin – vielleicht nicht zur Sache –, möchte ich mich bei der ÖVP bedanken. Ihr schaut ja jetzt so wunderbar auf alle Österreicher: Ihr schaut nach, ob sie jetzt irgendwo ein Loch in der Hose haben; ihr schaut in den Mund hinein, ob sie alle Zähne haben. – Das hat man im Nationalrat so gehört. Vielen Dank, aber ich möchte eines dazu sagen: Es kann sich eben nicht jeder Zahnersatz leisten, und das ist das echte Problem. (Beifall bei der FPÖ.)

12.20

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. Ich erteile ihm dieses.

RN/44

12.20

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, ich darf dir von unserer Fraktion noch einmal alles Gute für das kommende Jahr wünschen, auch dem Herrn Präsidenten und der Frau Vizepräsidentin. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Thomas Schmid [SPÖ/Bgld.].)

Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich weiß nicht, was Herr Kofler jetzt gesagt hat, das habe ich nicht recht verstanden. Vielleicht kannst du mir das dann noch einmal erklären. Hast du wegen Nationalrat Hanger, oder was war - - (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) – Wir reden dann unter vier Augen darüber. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wegen dem Wöginger, wegen der Aussage ...!) – Okay, danke.

Was heute auf der Tagesordnung steht – sehr umfangreiche Punkte, eine sehr umfangreiche Thematik –, wirkt auf den ersten Blick sehr technisch und komplex. Tatsächlich geht es aber um eine sehr grundlegende Frage: Wie sorgen wir dafür, dass Finanzmärkte stabil funktionieren, transparent bleiben und der Realwirtschaft dienen – und nicht umgekehrt? Genau darauf zielt dieses Gesetzespaket ab: Es stärkt die Regeln dort, wo Klarheit notwendig ist, und schafft Ordnung dort, wo Intransparenz Risiken erzeugt. Das ist im Interesse unseres Landes und vor allem im Interesse der Menschen. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Ein zentraler Bestandteil ist der Aufbau eines einheitlichen europäischen Zugangsportals für Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen. Relevante Informationen werden künftig gebündelt und vergleichbar öffentlich zugänglich gemacht. Das stärkt die Transparenz, erleichtert die Kontrolle und erhöht das Vertrauen in die Finanzmärkte. Besonders wichtig ist auch die Umsetzung der europäischen Regeln für grüne Anleihen: Künftig darf sich nur noch grün nennen, was tatsächlich messbar zur ökologischen Nachhaltigkeit beiträgt. Das verhindert Greenwashing, schützt Investorinnen und Investoren und erhält das Vertrauen der Bevölkerung in nachhaltige Finanzprodukte. 

Als Sozialdemokratie sagen wir klar: Finanzmärkte müssen den Menschen dienen. Gute Regulierung ist kein Hindernis für wirtschaftliche Entwicklung, sondern ihre Voraussetzung; sie schützt Arbeitsplätze, Ersparnisse und öffentliche Haushalte vor den Folgen ungezügelter Risiken. Dieses Gesetzespaket verbindet europäische Zusammenarbeit und nationale Verantwortung; es stärkt Transparenz, begrenzt Risiken und trägt dazu bei, dass Stabilität nicht dem Zufall überlassen wird. 

Damit leisten wir einen verantwortungsvollen Beitrag zu funktionierenden Finanzmärkten und schaffen eine verlässliche Grundlage für eine wirtschaftliche Entwicklung, die den Menschen in unserem Land dient. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.23

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses. 

RN/45

12.23

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste hier! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen! Ja, es geht hier unter anderem darum, Transparenzregeln für die Emissionen grüner Anleihen festzuschreiben, unter anderem um Greenwashing zu verhindern. Wir schaffen damit neue Anlagemöglichkeiten und Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltige Produktion und Arbeitsweisen, was die Transformation hin zu einem verantwortungsvollen Wirtschaften ankurbeln sollte. Vertrauen in Finanzprodukte durch gute Transparenzregelungen stärkt und stabilisiert im Endeffekt auch den Finanzmarkt – und das ist ein sehr begrüßenswerter Ansatz. 

Herr Kollege Kofler, Nachhaltigkeit bedeutet aber eben auch Verantwortung – weil Sie Verantwortung angesprochen haben –: nämlich, dafür Verantwortung zu übernehmen, wie wir leben und wie wir so wirtschaften, dass wir andere Menschen, aber eben auch die Umwelt nicht ausbeuten, sondern darauf achten, dass auch unsere Kinder und Kindeskinder gut leben können – und das müsste, glaube ich, auch Ihnen ein Anliegen sein. (Beifall bei Grünen und SPÖ.) Transparenzregelungen hier als unnötigen Bürokratieaufwand darzustellen, ist ganz klar abzulehnen. 

Warum stimmen wir aber hier nicht zu? – Finanzmarktstabilität bedeutet immer auch Stabilität für die Gesamtwirtschaft und damit eben für das gesamte Funktionieren eines Landes. Denken wir an die Finanzkrise 2008 und die massiv hohe Verschuldung, weil wir Banken retten mussten, oder den Vertrauensverlust in die Finanzmärkte, der Immobilien zu Betongold machte. 

Einige Punkte in diesem Sammelgesetz gibt es nun, die die Finanzmarktstabilität aufweichen und damit zu mittelfristigen Risiken führen können. Das ist zum einen – es wurde gerade angesprochen – der erweiterte Aufgabenbereich der Finanzmarktaufsicht. Sie wird nämlich die nationale Anlaufstelle für Informationen zu Finanzdienstleistungen – aber auch für Finanzdienstleister – und damit die Arbeit der europäischen Aufsichtsbehörde unterstützen. Das ist grundsätzlich gut und im Sinne der Kapitalmarktunion, um Unternehmen und Bürger:innen Überprüfungs- und Vergleichsmöglichkeiten zu geben, also eigentlich sehr begrüßenswert. Um aber ihre eigentliche Aufgabe, die Finanzmarktstabilität gut im Blick behalten zu können, sollte die FMA dafür genügend Personal haben – und wir hoffen, das ist auch im Plan. 

In dieselbe Kerbe schlägt der zweite Punkt: Dass die FMA finanzmarktpolitische Maßnahmen zusätzlich auf ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft prüfen soll, klingt auch im ersten Moment gut, ist aber problematisch, da damit der Fokus auf die Finanzmarktstabilität in der Beurteilung von Maßnahmen abgeschwächt wird. Die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht – so sagt es ja auch schon ihr Name – ist die Aufsicht über den Finanzmarkt, auf das sollte und auf das muss sie sich konzentrieren. Die Realwirtschaft im Blick haben sollten die staatlich geförderten Wirtschaftsforschungsinstitute, denn Wirtschaft – wir wissen das, wenn wir an die KIM-Verordnung denken – will oft etwas anderes, als es ein sicherer Umgang mit Geld erfordern würde. Das Zusammenbringen der einzelnen Forschungsergebnisse ist dann Aufgabe der Politik. 

Der andere von uns kritisierte Punkt betrifft das Eigenkapital von Banken in Bezug auf das Risiko, das sie eingehen. Die Vergabe fauler Kredite und die falsche Risikoeinschätzung bei undurchsichtigen Finanzprodukten waren ja Hauptursache der Finanzkrise. Die geringe Eigenkapitalbasis der Banken konnte dann aber die entstandenen Verluste nicht abfedern – und daraus haben wir gelernt und die Basel-Regelungen weiterentwickelt. Vereinfacht zusammengefasst sagen sie: Je riskanter eine Bank ihr Geld anlegt, desto mehr Eigenkapital muss sie vorweisen, um mögliche Verluste ausgleichen zu können. 

Die Banken können das Risiko dann auf zwei Arten berechnen: zum einen mit standardisierten Modellen, die sehr begrüßenswert sind, da sie vergleichbar und transparent sind; und zum anderen mit selbst gebauten Rechenmodellen, die im Ergebnis in die Nähe der standardisierten Modelle kommen müssen. Das ist wichtig, denn mit Eigenkapital, denken sie – das ist ein Urinteresse der Banken –, lässt sich kein Gewinn machen. Daher liegt es im Interesse einer Bank, das Risiko so gering wie möglich zu rechnen, damit sie eben weniger Eigenkapital halten muss. 

Die EU-Verordnung lässt nun Österreich die Wahl, ob jedes einzelne Bankinstitut diese Vorgabe einhalten muss oder ob es reicht, wenn das der Konzern der Bank erfüllt. Die Geltung für jedes einzelne Institut würde das Eigenkapital der Banken insgesamt erhöhen und damit natürlich das Risiko für den Finanzmarkt weiter mindern. Das ist der springende Punkt, denn das heutige Gesetz überlässt es nun den Konzernen. Das ist uns zu unsicher; denn wenn eine Bank pleitegeht und der Staat einspringen muss, sind die Kosten immer hoch, und die Nachwirkungen sind oft nicht absehbar. Bezahlen tut es im Endeffekt die Steuerzahlerin. Es ist aber weder Aufgabe des Staates noch der Steuerzahler:innen, das Risiko der Banken zu übernehmen – und daher brauchen wir für die Finanzmarktstabilität echten Risikoschutz mit echtem Geld und klar vergleichbaren Regeln. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.29

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. 

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte sehr.

RN/46

12.29

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir debattieren hier gerade das Finanzmarktsammelgesetz, das wirklich ein umfassendes Gesetzespaket ist, wie es auch der Herr Berichterstatter ausgeführt hat, und wir sprechen hier auch über sehr viele technische Neuerungen. Was steckt wirklich hinter all diesen Neuerungen, hinter all diesen Novellen?

Zum einen geht es dabei um mehr Transparenz für Investorinnen und Investoren, für Anlegerinnen und Anleger; und ich glaube, gerade diese Transparenz ist auch ein ganz wichtiger Faktor, um Vertrauen in diesem Bereich zu schaffen. 

Zum Zweiten geht es um ganz klare Zuständigkeiten bei der Aufsicht. Die Finanzmärkte brauchen eine Aufsicht, aber diese Aufsicht sollte auch klar geregelt sein und vor allem auch entsprechend effizient umgesetzt werden. 

Und zum Dritten geht es um moderne Standards und es geht auch um eine gewisse weitere europäische Vereinheitlichung. Wir brauchen hier wirklich mehr harmonisierte Regeln. Ich glaube, man muss in diesem Haus nicht weiter ausführen, wie wichtig es gerade für ein kleines Land wie Österreich ist, dass wir uns hier im gemeinsamen europäischen Markt befinden. Gerade die wirtschaftliche Entwicklung seit dem EU-Beitritt zeigt ganz klar auf, wie sehr gerade Österreich von der Europäischen Union bisher profitieren konnte und auch weiter profitieren wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Kober [FPÖ/Stmk.].)

Wenn man über Finanzmärkte oder Kapitalmärkte spricht, das ja oftmals so abstrakt klingt, ist es mir wichtig, aufzuzeigen, worum es da ganz konkret geht. Denn ganz konkret ist es eine wichtige Finanzierungsquelle für unsere Unternehmen, wo es um Investitionsmöglichkeiten geht, wo es um Modernisierung, Digitalisierung in den Unternehmen geht, und genau dafür ist gerade der Kapitalmarkt eine ganz wichtige Quelle. Er bietet aber auch Chancen für Private. Private können ebenso profitieren, wenn sie an den Unternehmen beteiligt sind. Auch dafür sind die Finanz- und Kapitalmärkte ein ganz wichtiges Vehikel.

Meine Damen und Herren, ich erlaube mir, auch das anzusprechen: Wir haben gerade im vergangenen Jahr in Österreich das beste Börsejahr gehabt. Wir hatten eine hervorragende Entwicklung unseres ATX, und auch das, meine Damen und Herren, kann uns ganz viel Zuversicht für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahr und in den kommenden Jahren geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das Potenzial ist jedenfalls da, und ich möchte einmal mehr darauf hinweisen, dass wir in Österreich ein Land der Sparerinnen und Sparer sind. 70 Prozent aller Spareinlagen sind hier sehr traditionell veranlagt, befinden sich auf den Bankkonten, während nur 30 Prozent am Kapitalmarkt veranlagt sind. In anderen Ländern ist das Verhältnis genau umgekehrt. Da sind 70 Prozent auf Kapitalmärkten veranlagt und nur 30 Prozent auf Sparkonten. Und es wäre wirklich wünschenswert, dass wir hier diesen Mehrwert noch weiter aufzeigen, dass wir aufzeigen, welche Renditechancen beispielsweise der Kapitalmarkt noch bringen kann. 

Wir sehen hier auch eine entsprechende Bewegung. Die Österreicherinnen und Österreicher sind immer mehr dabei, in Wertpapiere zu investieren. Gerade in den letzten drei Jahren hat sich dieser Prozentsatz nämlich von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Wenn man sich anschaut, was das Motiv ist, warum die Österreicherinnen und Österreicher immer mehr von Sparern zu Anlegern und Investoren werden, dann wird immer wieder die Altersvorsorge genannt. Also diese zweite und dritte Säule in der Altersvorsorge sind etwas, worauf die Menschen immer mehr Wert legen, und die Bundesregierung wird da in den nächsten Monaten noch einiges auf den Weg bringen, so wie es im Regierungsprogramm verankert ist. 

Auch das Finanzmarktsammelgesetz wird meiner Meinung nach einen Beitrag dazu leisten, dass wir das Vertrauen in die Finanz- und Kapitalmärkte weiter stärken. Ich bitte Sie daher, diesem wirklich umfangreichen Gesetzespaket heute Ihre Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.34

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. Ich erteile es ihm.

RN/47

12.34

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich darf die ersten Worte dazu verwenden, Ihnen allen zu gratulieren. Bei uns gibt es einen Spruch: die Beschten im Weschten. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.) 

Wenn ich mir das Präsidium ein bisschen anschaue: Das Präsidium ist mit Vorarlberg, mit dem Tiroler Oberland und natürlich auch mit Osttirol, glaube ich, perfekt besetzt. Ich wünsche euch allen eine gute Hand. Auf eine gute weitere Zusammenarbeit! (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher hier im Saal und liebe Zuseherinnen und Zuseher von zu Hause! Wenn wir heute über das Finanzmarktsammelgesetz sprechen, dann reden wir nicht nur über Paragrafen oder abstrakte EU-Vorgaben, sondern wir reden über das Rückgrat unseres Wirtschaftsstandortes. Wir reden darüber, wie wir sicherstellen, dass Kapital dorthin fließt, wo es Arbeitsplätze schafft, Investitionen ermöglicht und den Menschen in unserem Land Sicherheit bietet. 

Meine Vorrednerin, die Frau Staatssekretärin, und natürlich auch mein Vorredner, Herr Kollege Fischer, haben die technische Basis bereits hervorragend dargelegt. Lassen Sie mich aber auch meine Aspekte darlegen und als Redner der Österreichischen Volkspartei ein paar Punkte herausgreifen, die zeigen, warum dieses Paket die Handschrift der Vernunft trägt. 

Wir brauchen eine Aufsicht mit Blick auf die Realwirtschaft. Wir als ÖVP haben im Gesetzgebungsprozess eines ganz klar zur Bedingung gemacht: Aufsicht darf kein Selbstzweck sein! – Durch den im Nationalrat eingebrachten Abänderungsantrag haben wir eine historische Klarstellung erreicht: Die Finanzmarktaufsicht, die FMA, wird gesetzlich verpflichtet, bei ihrer Verordnung künftig auch die Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu berücksichtigen. Und warum ist das wichtig? – Weil wir verhindern müssen, dass überbordende Regulierungen die vielen Handwerksbetriebe in Österreich oder innovative Start-up-Unternehmen von der Kreditversorgung abschneiden. Wir wollen eine Aufsicht mit Adlerblick für Risiken, aber mit Fingerspitzengefühl für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. 

Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen Eigentum schützen, statt Träume zu verbauen, und ein wesentlicher Punkt ist die Flexibilität bei der Kreditvergabe im Sinne von Basel III. Während – wie meine Vorrednerin, Frau Kittl, vorhin dargelegt hat – die Grünen am liebsten jede Kreditvergabe auch durch eine dauerhafte gesetzliche Verankerung der KIM-Verordnung fesseln würden, setzen wir auf Stabilität durch starke Eigenkapitalsquoten der Banken, gepaart mit dem notwendigen Spielraum für Investitionen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Daniel Schmid [SPÖ/T].)

Wir als Volkspartei sagen, wir brauchen den Mittelweg. Wir brauchen Anreize für Wohneigentum und keine ideologisch motivierten Hürden für junge Familien. Wir wollen, dass sich junge Familien wieder etwas aufbauen können. Starre linke Regulierungswut, die den Traum vom Eigenheim platzen lässt, wird es mit uns nicht geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Es braucht allerdings auch Effizienz statt einem Bürokratiegespenst. Unsere freiheitlichen Kollegen malen hier, aber auch schon in den Debatten im Nationalrat, gerne das Gespenst der Brüsseler Bürokratie an die Wand. Schauen wir uns doch einmal die Fakten an: Die Finanzierung der FMA dient nicht nur der Aufblähung der Verwaltung, sondern der Funktionsfähigkeit unseres Finanzsystems. Da darf ich auch drei Punkte aufzählen: 

Europäische grüne Anleihen: Das ist kein bürokratisches Monster, das ist Investorenschutz. Wir wollen, dass das internationale Kapital nach Österreich fließt, und wir brauchen dafür Standards, die Greenwashing verhindern. Wer nachhaltig investieren will, muss sich darauf verlassen können, dass grün auch tatsächlich grün ist, und das stärkt das Vertrauen der Investoren in den Standort Österreich. Ein einheitlicher europäischer Kapitalmarkt ist die Basis für Innovation und Wachstum, und genau diesen Rahmen bauen wir heute weiter aus.

Zweitens, der Kostendeckel: Es handelt sich um eine gesetzliche Obergrenze, nicht um eine automatische Ausgabenerhöhung. Wir schaffen den Rahmen, damit die FMA ihre neuen europäischen Aufgaben erfüllen kann, stellen aber sicher, dass die Belastung für die Institute gedeckelt bleibt. 

Und die FMA-Finanzierung: Ja, wir passen den Kostendeckel an, aber – und das ist auch der entscheidende Punkt – wir haben eine umfassende Evaluierung für das Jahr 2027 festgeschrieben. Wir schauen der Behörde genau auf die Finger. Es gibt keinen Blankoscheck, sondern eine leistungsfähige Aufsicht, die sich 2027 einer kritischen Prüfung ihrer Kostenstrukturen stellen muss. Dabei wird sowohl die Kostenstruktur der FMA überprüft als auch die Frage, ob die Maßnahmen angemessen sind oder ob wir das eine oder andere noch vereinfachen können. Das ist eine verantwortungsvolle Gesetzgebung. Es geht um Fortschritt, der bei den Menschen auch ankommt. 

Nicht zuletzt bringen wir den Zahlungsverkehr ins 21. Jahrhundert. Dass Banken künftig Echtzeitüberweisungen zu denselben Konditionen wie Standard-Sepa-Zahlungen anbieten müssen, ist eine moderne, bürgerfreundliche Maßnahme. Das ist die Digitalisierung, die direkt im Geldbörsel der Menschen ankommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Es ist schlichtweg nicht mehr vermittelbar, warum eine Überweisung im digitalen Zeitalter Tage dauern und extra kosten soll. Dass Echtzeitüberweisungen künftig zum Standardpreis einer normalen Überweisung durchgeführt werden, ist eine handfeste Erleichterung für jeden Bürger und jeden Betrieb in Österreich. 

Hohes Haus, dieses Gesetz steht für einen modernen, transparenten und stabilen Finanzplatz. Wir stärken die Aufsicht dort, wo es nötig ist, und wir geben der Wirtschaft jenen Freiraum, den sie zum Atmen braucht. Das ist eine verantwortungsvolle Politik für Österreich. Ich ersuche Sie daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.41

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. 

Wir begrüßen nun Herrn Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr bei uns. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.

RN/48

Abstimmung

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

RN/48.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2026 betreffend ein Finanzmarktsammelgesetz, 366 der Beilagen und 380 der Beilagen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/48.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies wiederum die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.